N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fleckeby vom 29.11.2018.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Kiek In", Fleckeby
Beginn der Sitzung:  18.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.00 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Rainer Röhl
Gemeindevertreter André Brix
1. stellv. Bürgermeister Felix Grabowski
Gemeindevertreter Andreas Hammerich
Gemeindevertreter Dr. Reiner Herzog
Gemeindevertreterin Iben Hougaard-Neumann
Gemeindevertreter Hans-Georg Kruse
Gemeindevertreter Frank Künemund
Gemeindevertreterin Mareike Reimer
Gemeindevertreterin Ursula Schwarzer
Gemeindevertreter Jens Seemann
Gemeindevertreter Holger Tramm
2. stellv. Bürgermeister Patrick Ziebarth

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor/Protokollführer Gunnar Bock

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen des Bürgermeisters
6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
7. Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur
  Beschlussvorlage - 46/2018
8. Antrag der CDU-Fraktion zur Bezeichnung örtlicher Flüsse
  Beschlussvorlage - 64/2018
9. Beschaffung eines Erdbohrers
  Beschlussvorlage - 65/2018
10. Bankettpflegemaßnahmen im Bereich Möhlhorster Weg
  Beschlussvorlage - 66/2018
11. Verkehrsangelegenheiten: Antrag auf Einführung einer Tempo 30-Zone innerhalb des Ortsteiles Götheby im Möhlhorster Weg bei gleichzeitiger Versetzung des Ortseingangsschildes
  Beschlussvorlage - 68/2018
12. Antrag auf Gewährung einer Ausfallbürgschaft und eines Zuschusses für die Sanierungs- und Teilneubaumaßnahme der Gebäude/Anlagen des Wassersportvereins Fleckeby e.V.
  Beschlussvorlage - 72/2018
13. Antrag der SPD-Fraktion zur Unterstützung der Organisation "Seebrücke - Schafft sichere Häfen e. V." zwecks aufgenommener Flüchtlinge aus dem Mittelmeer
14. Antrag der SPD-Fraktion zum Bau eines Gebäudes mit mehreren Wohneinheiten in der Dorfstraße
  Beschlussvorlage - 73/2018
15. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 69/2018
16. Erlass Haushaltssatzung 2019
  Beschlussvorlage - 70/2018
17. Wohnbauliche Entwicklung in der Gemeinde Fleckeby
  Beschlussvorlage - 62/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
24. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
GV Grabowski beantragt, den TOP 19 als TOP 17 öffentlich zu behandeln.
Als neuer TOP 22 wird auf Bitten von Bürgermeister Röhl eingefügt: "Grundstücksangelegenheiten".
Die TOPe 18 bis 22 werden nicht öffentlich behandelt.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Eine Frage zur baulichen Entwicklung wird vom Bürgermeister mit Verweis auf intensive Beratungen und Gespräche beantwortet.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. 

zu TOP 5. Mitteilungen des Bürgermeisters
Der Bürgermeister berichtet:

Die Räumlichkeiten im Gesundheitshaus sind mit höchster Wahrscheinlichkeit alle vermietet. Neben der Hausarztpraxis wird sich eine Physiotherapeutin, eine Podologin und eine Shiatsu- und Thai Yoga Praktikerin niederlassen.

Mit Stand gestern hat unsere Gemeinde 2200 Einwohner. 44% sind 51 Jahre und älter,32% zwischen 18 und 50 Jahre und 18% Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre.

Seit dem 15. August führen wir ein sogenanntes Interessenbekundungsverfahren für Bauwillige und Wohnungssuchende durch. Mittlerweile liegen mir 44 Anfragen vor, davon sind 25 Interessierte aus Fleckeby, auch liegen zwei Anfragen zu Gewerbegrundstücken vor.

Derzeit sind 105 Flüchtlinge im Amt untergebracht. Zur Verfügung stehen 145 Plätze, sodass noch 40 freie Plätze zur Verfügung stehen. Da viele Räumlichkeiten angemietet wurden, jedoch z. B. in der amtseigenen Asylunterkunft im Appeljord leerstehen, werden angemietete Wohnung fristgerecht gekündigt umso die eigenen Räume zu belegen.

Ab dem nächsten Jahr wird eine Halbtagsstelle für das Ordnungsamt zusätzlich eingestellt, um den ruhenden Verkehr zu kontrollieren. Auch in Fleckeby werden dann regelmäßige Kontrollen auf den öffentlichen Plätzen nach Absprache durchgeführt.

Durch die Finanzstärke aller Gemeinden wird die Amtsumlage im kommenden Jahr gesenkt, sodass Fleckeby einige tausend Euro mehr zur Verfügung hat.

Die Abwassergebühren werden im kommenden Jahr nicht angepasst. Allerdings soll eine einheitliche Gebührensatzung entwickelt und voraussichtlich 2020 eingeführt werden.

Nur unter bestimmten Witterungsverhältnisse tauchen noch wenige Plastikteilchen aus dem Klärwerk Schleswig an unserem Schleiufer auf. Die Uferbereiche werden weiter regelmäßig von uns und den Schleswiger Stadtwerken kontrolliert. Die Säuberungsaktion hat bisher ca. 2.5 Mio. Euro gekostet. Es wurden 572 Tonnen entsorgt. Ein Großteil sind Seegras- und Schilfreste.

In unserer Schule sind umfangreiche Brandschutzarbeiten erforderlich. Für das kommende Jahr werden zunächst 50.000,00 Euro im Schulhaushalt zur Verfügung gestellt. Weitere 50.000,00 Euro stehen für die Sanierung der Turnhalle in der Haushaltberatung.


zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
GV Kruse´s Nachfrage zum Bericht des Bürgermeisters, ob wirklich alle Räume im Gesundheitshaus voraussichtlich belegt sein werden, wird vom Bürgermeister mit ja beantwortet.

zu TOP 7. Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur
Beschlussvorlage - 46/2018

Lebensqualität und Zukunftssicherheit sind für Kommunen und ihre Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Deshalb ist zu überlegen, ob das Engagement für den Klimaschutz ausgebaut und eine Vorbildfunktion hierfür gestärkt werden soll.

Insbesondere durch ein zentrales Energiecontrolling könnten die Verbräuche der eigenen Liegenschaften analysiert und reduziert werden. Somit spart man einfach und schnell Emissionen und vor allem finanzielle Mittel. Die Machbarkeitsstudie des Kreises zur Zukunft des Klimaschutzes im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat gezeigt, dass die Gründung einer Klimaschutzagentur und die daraus resultierende Kooperation von Kreis und Kommunen wesentlich zur Effizienz und damit zur lokalen Zielerreichung beitragen werden.

Die Klimaschutzagentur soll eine GmbH werden, an der sich der Kreis, kreisangehörige Gemeinden oder Ämter bei einer Übertragung durch amtsangehörige Gemeinden als Gesellschafter beteiligen können. Der jährliche Gesellschafteranteil soll jährlich 2,00 € je Einwohner, mindestens aber 1.000,00 € je Gemeinde, betragen. Eine Kündigung des Gesellschafteranteiles wird mit einer angemessenen Frist möglich sein.

Die Studie wurde den Gemeindevertretern am 04. September 2018 vorgestellt und kann auf der Internetseite des Amtes unter Aktuelles mit der Präsentation zur Veranstaltung eingesehen werden.

Bei der jetzigen Beschlussfassung geht es um eine Absichtserklärung, in deren Folge in Abhängigkeit der kreisweiten Beschlüsse weitere Einzelheiten geklärt und in später noch zu beschließenden Verträgen Berücksichtigung finden müssen. Erst eine später Beschlussfassung wäre daher verbindlich.  


Beschluss:

Die Gemeinde beabsichtigt:

  1. Gesellschafterin der zu gründenden Klimaschutzagentur zu werden

  2. Einen jährlichen Gesellschafteranteil von 2 Euro pro Einwohner, mindestens 1.000,00 €, zu zahlen

  3. Die Regionalmarke zur Kommunikation zu nutzen

  4. Eine(n) zentralen AnsprechpartnerIn der Klimaschutzagentur zu benennen

  5. Die Aufgabe unter den genannten Voraussetzungen auf das Amt Schlei-Ostsee zu übertragen

Voraussetzungen sind:

  1. Das Mitspracherecht wird, wie im GmbH- Gesetz (§ 47 GmbHG) vorgeschrieben, äquivalent zum Gesellschafteranteil verteilt

  2. Die Beteiligung des Kreises an der Klimaschutzagentur, wobei er keine Mehrheit haben darf

  3. Ein/e zentraler AnsprechpartnerIn in der Klimaschutzagentur

  4. Das nachhaltige Engagement der Gemeinde durch Öffentlichkeitsarbeit nach außen zu tragen

  5. Eine Liegenschaft unserer Wahl in das Energiecontrolling der Klimaschutzagentur zu geben 


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Antrag der CDU-Fraktion zur Bezeichnung örtlicher Flüsse
Beschlussvorlage - 64/2018
Die CDU-Fraktion hat nachstehenden Antrag zur Beratung gestellt und wie folgt begründet:

Gerade im ländlich geprägten Raum besteht eine besondere Verbundenheit der Einwohner zu der heimischen Natur und Landschaft. Dazu gehört auch die Kenntnis über örtliche Landschaften und Flüsse. Mit einer Beschilderung unserer heimischen Flüsse - namentlich Osterbek und Hüttner Au - wird auch gewährleistet, dass hier gerade erst hinzugezogene oder nur kurz aufhaltende Personen ein Gefühl der Verbundenheit zu unserer Gemeinde und ihrer Natur entwickeln.   

Beschluss:
Die Amtsverwaltung klärt die Machbarkeit der Aufstellung von Namensschildern an der B 76 im Bereich der Brückenquerungen.  

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Beschaffung eines Erdbohrers
Beschlussvorlage - 65/2018
Die Gemeindearbeiter benötigen zum Bohren von tieferen Löchern, z.B. für das Setzen von Zaunpfählen, einen motorbetriebenen Erdbohrer. Zurzeit wird sich solches Gerät geliehen. Auf Dauer wird ein gemeindeeigenes Gerät günstiger.
Die Beschaffungskosten betragen ca. 1.250 €. 

Beschluss:
Die Gemeinde Fleckeby beschafft einen motorbetriebenen Erdbohrer.  

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Bankettpflegemaßnahmen im Bereich Möhlhorster Weg
Beschlussvorlage - 66/2018
Aus Reihen der Gemeindevertretung wird angeregt, über nachhaltige Bankettpflegemaßnahmen des Möhlhorster Weges zu beraten.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, am Möhlhorster Weg Bankettpflegemaßnahmen durchzuführen.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Verkehrsangelegenheiten: Antrag auf Einführung einer Tempo 30-Zone innerhalb des Ortsteiles Götheby im Möhlhorster Weg bei gleichzeitiger Versetzung des Ortseingangsschildes
Beschlussvorlage - 68/2018
Der zur Tempo 30-Zone zu erklärende Straßenabschnitt wird lt. Antrag des Herrn Jörg Buschdorf insbesondere von den Kindern im Grundschulalter als Schulweg, weiter über die bereits vorhandene Tempo 30-Zone in der Dorfstraße, genutzt. Zum Anderen ist das Erreichen des jeweiligen Neubaugebietes und des weiteren Schulweges ausschließlich mit der Überquerung des Möhlhorster Weges möglich, insbesondere da nur gegenüber der Ausfahrt Krogkoppel zum Möhlhorster Weg ein Gehweg vorhanden ist. Der Möhlhorster Weg muss von Kindern der Krogkoppel überquert werden, um den Kinderspielplatz zu erreichen.
Der Straßenabschnitt würde sich zudem hervorragend in die bereits vorhandene Tempo 30-Zone des Dorfgebietes einfügen und gleichzeitig zu einer optischen Integration des Neubaubereiches mit dem alten Dorfkern beitragen. Des weiteren würde die Tempo 30-Zone zu einer erheblichen Entschärfung dieses prekären Bereiches (Anpasung der gesetzlichen Vorfahrtregelung in Tempo 30-Zonen) und einer deutlichen Verkehrsberuhigung führen. In diesem Zusammenhang wird die Versetzung des Ortsschildes an den Bebauungsrand Richtung Möhlhorst beantragt.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde einen Antrag auf Einführung einer Tempo 30-Zone des Ortsteiles Götheby im Möhlhorster Weg bei gleichzeitiger Versetzung des Ortseingangsschildes zu stellen.  

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Antrag auf Gewährung einer Ausfallbürgschaft und eines Zuschusses für die Sanierungs- und Teilneubaumaßnahme der Gebäude/Anlagen des Wassersportvereins Fleckeby e.V.
Beschlussvorlage - 72/2018
Der Gemeinde Fleckeby liegt ein Antrag auf Gewährung einer Ausfallbürgschaft und eines Zuschusses für die Sanierungs- und Teilneubaumaßnahme der Gebäude/Anlagen des Wassersportvereins Fleckeby e.V. vor. Der komplette Antrag liegt der Vorlage bei. 

Beschluss:
Es wird beschlossen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 12.000 € zu gewähren. Eine Bürgschaft wird nicht gewährt. 

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Antrag der SPD-Fraktion zur Unterstützung der Organisation "Seebrücke - Schafft sichere Häfen e. V." zwecks aufgenommener Flüchtlinge aus dem Mittelmeer
Der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion wird ausführlich und strittig erörtert. Im Ergebnis sichert Amtsdirektor Bock zu, sich hinsichtlich entsprechender Rahmenbedingungen bei der Ausländerbehörde zu informieren.

zu TOP 14. Antrag der SPD-Fraktion zum Bau eines Gebäudes mit mehreren Wohneinheiten in der Dorfstraße
Beschlussvorlage - 73/2018
Mit Datum vom 25.10.2018 stellt die SPD-Fraktion Fleckeby den folgenden Antrag an die Gemeindevertretung:

Die Gemeindevertretung möge folgendes beschließen:
Die Gemeinde Fleckeby wird auf dem neu angeworbenen Flurtstück 145/22, Gemarkung
Götheby, ein Gebäude mit mehreren Wohneinheiten errichten. Diese sollen vornehmlich für
junge Mitbürger/innen sowie junge Familien gedacht sein.
Über einen Bau in Eigenregie oder durch Wohnungsgenossenschaften o.a. wird nach
eingehender Prüfung durch den Bauausschuss beraten.

Begründung:
Verschiedene Fraktionen in Fleckeby verlangen schon seit längerem die Innenverdichtung der
Gemeinde voranzutreiben. Hierzu wurde unter anderem das Flurstück 145/22 mit einer
Gesamtfläche von 2000qm erworben.
Die Interessenbekundung für Grundstücke und Wohneinheiten zeigte auch auf, dass
Wohnungen zur Miete in der Gemeinde erwünscht sind. Um diesem Wunsch der Bürgerinnen
und Bürger gerecht zu werden, muss die Gemeinde diesen Wohnraum schaffen, da er
anderweitig nicht oder nur in unzureichendem Maße zur Verfügung steht.
Das Grundstück eignet sich für junge Menschen und junge Familien gerade durch seine Nähe
zum Bürgerzentrum, den Sport- und Tennisplätzen, sowie der U3-Kinderkrippe und der Schule.
Die Gemeinde wird so auch ihrem Anspruch gerecht, ein Dorf für Jung und Alt zu sein.

Für die SPD-Fraktion Fleckeby
Felix Grabowski, Fraktionsvorsitzender

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 6 "Dorfstraße/ Bäckerweg". Festgesetzt ist hier ein Allgemeines Wohngebiet, dass gemäß der textlichen Festsetzung jedoch nur Wohngebäude mit maximal zwei Wohneinheiten je Grundstück zulässt.
Die angedachte Bebauung wäre somit nicht zu realisieren. Ob der Kreis Rendsburg-Eckernförde einer Befreiung von dieser Festsetzung zustimmen würde, bleibt fragwürdig. Ein solches Vorhaben wäre städtebaulich nicht vertretbar und die Grundzüge der Planung würden erheblich berührt.

Auf den politischen Beschluss vom 28.10.2018 zum Kauf des Grundstückes, hintergründlich als vorzuhaltende Fläche für infrastrukturelle Entwicklungen, wird hingewiesen. 

Beschluss:
Die Gemeinde beschließt nach ausführlicher Erörterung, den Antrag der SPD-Fraktion zurückzustellen.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 15. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 69/2018
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Fleckeby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 479.300,- € erhöht und damit gegenüber bisher 2.788.800,- € auf nunmehr 3.268.100,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 561.700,- € erhöht und damit gegenüber bisher 109.300,- € auf nunmehr 671.000,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.
  

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.
 

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Erlass Haushaltssatzung 2019
Beschlussvorlage - 70/2018
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
 

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2022 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
2.961.600 €
in der Ausgabe auf
2.961.600 €

und

im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
1.264.600 €
in der Ausgabe auf
1.264.600 €

festgesetzt:
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
 
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf
811.500 €
    davon innere Darlehen 
0 €
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
0,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
740.000 €
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
7,30 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
 
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
340,00 v.H.
  1. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
340,00 v.H.
2. Gewerbesteuer
340,00 v.H.
 
 
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €. 

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Wohnbauliche Entwicklung in der Gemeinde Fleckeby
Beschlussvorlage - 62/2018
Die Gemeinde Fleckeby hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit verschiedenen Standortfragen der wohnbaulichen Entwicklung beschäftigt. U. a. ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für ein Neubaugebiet denkbar. Hierzu wurde über die Homepage der Gemeinde Fleckeby abgefragt, wie sich der konkrete Bedarf an Wohnbaufläche darstellt. Dieses Thema war auch Inhalt der Einwohnerversammlung am 06.11.2018.

Ziel ist es nunmehr darüber zu beraten, in welchem Umfang und in welchem Bereich die Gemeinde Fleckeby eine wohnbauliche Entwicklung anstrebt. Sofern die Ausweisung eines Neubaugebiets gewünscht ist, ist die Fläche konkret zu definieren. Auf dieser Basis wären dann die notwendigen Beschlüsse für eine der nächsten Sitzungen vorzubereiten.

Sofern keine wohnbauliche Entwicklung angestrebt wird, sollte es auch hierzu eine klare politische Willensbildung geben.
   
Der Fraktionsvorsitzende, André Brix, stellt für die CDU-Fraktion den Antrag, einen Bürgerentscheid über die bauliche Entwicklung östlich der Krogkoppel durchzuführen, welcher damit begründet wird, dass die Einwohnerversammlung vom 06.11.2018 gezeigt habe, dass die Ausweisung eines Baugebietes östlich der Krogkoppel nach wie vor in der Bevölkerung umstritten sei. Ein Baugebiet solcher Größe würde entscheidenden Einfluss auf die dörfliche und strukturelle Entwicklung des Ortsteils Götheby nehmen, wovon auch die Einwohner der Gemeinde maßgeblich betroffen wären. Aus diesem Grunde sollten so gravierende Entscheidungen bürgernah mit einem Bürgerentscheid entschieden werden.

Gemeindevertreter der weiteren Fraktionen betonen die intensive Erörterung der Thematik in den gemeindlichen Gremien und mit den Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde. Dieser Austausch wird auch für das kommende Bebauungsplanverfahren zugesichert und ausdrücklich auch gewünscht. Sie sehen es jedoch als ihre Aufgabe als gewählte Gemeindevertreter auch Entscheidungen zu treffen. Unabhängig davon wird auf die Möglichkeit eines Bürgerbegehrens in Bürgerinitiative hingewiesen.

Der Antrag der CDU-Fraktion wird bei 3 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung mit 9 Nein-Stimmen abgelehnt.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dass sich Fleckeby wohnbaulich östlich der Krogkoppel weiterentwickeln soll.
 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :5
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 24. Bekanntgaben
Der Bürgermeister stellt die Öffentlichkeit wieder her und teilt die im nicht öffentlichen Bereich gefassten Beschlüsse mit.


Gunnar Bock  Rainer Röhl 
Protokollführer  Bürgermeister