N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fleckeby vom 24.10.2018.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Fleckeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.40 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Rainer Röhl
Gemeindevertreter André Brix
1. stellv. Bürgermeister Felix Grabowski
Gemeindevertreter Andreas Hammerich
Gemeindevertreter Dr. Reiner Herzog
Gemeindevertreterin Iben Hougaard-Neumann
Gemeindevertreter Hans-Georg Kruse
Gemeindevertreter Frank Künemund
Gemeindevertreterin Mareike Reimer
Gemeindevertreterin Ursula Schwarzer
Gemeindevertreter Jens Seemann
Gemeindevertreter Holger Tramm
2. stellv. Bürgermeister Patrick Ziebarth

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen des Bürgermeisters
6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
7. Gesamträumlichen Planungskonzept
  Beschlussvorlage - 53/2018
8. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
  Beschlussvorlage - 54/2018
9. Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
  Beschlussvorlage - 55/2018
10. Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
  Beschlussvorlage - 56/2018
11. Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Fleckeby für den Bereich "Baugebiet Südring"
  Beschlussvorlage - 57/2018
12. Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H.
  Beschlussvorlage - 58/2018
13. Abstimmung über die weitere Vorgehensweise zur Gastronomie im Bürger- und Sportzentrum
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
15. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es werden keine Änderungsanträge zur Tagesordnung gestellt.

Herr Röhl beantragt, den TOP 14 nicht öffentlich zu beraten. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.

zu TOP 5. Mitteilungen des Bürgermeisters
Der Bürgermeister berichtet in folgenden Angelegenheiten:

Die Sanierungsarbeiten an der Kreisstraße 55 (K55) sind abgeschlossen. Da der Möhlhorster Weg bis zur B76 durch diese und vor Allem durch die Sanierung der B76 im letzten Jahr stark gelitten hat, werden die Banketten demnächst aufgearbeitet.

Der Kindergarten Rosenrot ist seit Montag mit einer Gruppe in die Sozialstation umgezogen. Somit stehen die Räumlichkeiten anderen Institutionen während der Umbauphase des "alten Amtes" nicht zur Verfügung. Der 14-tägige Seniorennachmittag kann nach Absprache mit der Kindergartenleitung weiter dort stattfinden. In dieser Bauphase stehen die öffentlichen Toiletten leider nicht zur Verfügung.

Mittlerweile hat ein zweites Gespräch mit der Wehrführung stattgefunden. Ein Gutachter wurde damit beauftragt, die Bodenbeschaffenheit zu einem möglichen Anbau zu prüfen. Sobald ein Ergebnis vorliegt, werden weitere Schritte besprochen.

Durch unsere Gemeindearbeiter wurden Blumenwiesen auf den ehemaligen Spielplätzen im Diecksacker und dem Haller Weg angelegt.

Der Streusandbunker im Bauhof wurde grundliegend saniert und mit Streugut bestückt. Bei diesen umfangreichen Arbeiten wurden unsere Gemeindearbeiter von Klaus Gosch und Hinnerk Meeves unterstützt. Vielen Dank für gute Arbeit.

Die Mängelliste der Spielplätze wurde abgearbeitet, der Jugend-, Sport-, Kultur- und Sozialausschuss wird über eine eventuelle Ergänzung von Spielgeräten beraten.

Im Rahmen einer Informationsveranstaltung des Kreises zur Überplanung des Öffentlichen Personennahverkehres (ÖPNV) ab 2021 wurde nochmal an die Verlegung der Bushaltestelle im Ortsteil Götheby erinnert. Der Kreis hat seine Unterstützung zugesichert.

Der Antrag von Herrn Buschdorf auf Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich des Möhlhorster Weges wird im Rahmen einer Verkehrsschau durch unser Ordnungsamt und der Verkehrsaufsicht des Kreises vor Ort geprüft. Ein genauer Termin steht noch nicht fest.

Gemeindevertreter Kruse hatte die Parkplatzproblematik am Südring Ecke B76 angesprochen. Neben einem ersten Gespräch mit dem Betreiber des Autohandels ist auf Grund der zahlreichen Anfragen bzw. Beschwerden aus der Nachbarschaft der Kreis eingeschaltet worden. Ein Ergebnis steht noch aus.

Heute Nachmittag fand ein erstes Abstimmungsgespräch zur Sanierung der Turnhalle statt. Es wird eine Kostenermittlung durchgeführt, die baulichen Maßnahmen beginnen voraussichtlich in 2020. Vorher sind brandschutzrelevante Maßnahmen im Schulgebäude umzusetzen.

Am 06. November findet um 19.30 Uhr im "Kiek in" eine Einwohnerversammlung statt. Zentrales Thema wird sicherlich eine eventuelle Ausweisung eines Baugebietes sein. Bisher liegen mir 35 Interessenbekundungen vor! Über 70% sind Fleckebyer.


Herr Kruse erläutert kurz, das der von Herrn Buschdorf in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung eingereichte Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung sich nur auf den Möhlhorster Weg bezieht.


zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
Frau Hougaard-Neumann schlägt vor, dass im Rahmen der geplanten Versetzung der Bushaltestelle in Götheby, für den Bereich eine Geschwindigkeitsreduzierung zu beantragen, da dann die beiden Bushaltestellen sich gegenüberliegen und die Kinder die Straße überqueren müssen.
Herr Röhl sagt zu, darauf in den kommenden Gesprächen mit dem Kreis hinzuweisen.

Herr Grabowski bittet darum, ob bei der Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Sitzungsteil, diese so protokolliert werden können, dass es ersichtlich ist, ob ein positiver oder negativer Beschluss gefasst wurde. Dieser Bitte wird künftig nachgekommen.

Des Weiteren bittet Herr Grabowski um einen kurzen Sachstand über die Verschmutzung der Schlei durch Plastikreste. Da zu diesemThema keine Berichtserstattung mehr in der Presse war.
Herr Röhl berichtet, dass das Thema weiterverfolgt und im nächsten Geprächstermin mit den Schleswiger Stadtwerken berücksichtigt wird. Anfang 2019 wird ein Termin zwecks Reinhaltung der Schlei stattfinden.

Herr Ziebarth weist auf ein Verkehrsschild Richtung Hummelfeld, Höhe Lindenhof, welches sehr eingewachsen ist, hin. Herr Röhl wird diesen Hinweis an die Gemeindearbeiter weitergeleiten.

Herr Seemann fragt nach dem Sachstand der Vertragsverhandlungen mit der Gemeinde Güby hinsichtlich des weiteren Einsatzes der Gemeindearbeiter.
Herr Röhl teilt mit, dass hierzu in den nächsten Tagen ein Abstimmungsgespräch mit dem Bürgermeister der Gemeinde Güby stattfinden wird.

Herr Brix regt eine Überprüfung des privaten Heckenrückschnitts an. An einigen Stellen in der Gemeinde führt das zu Problemen im Straßenverkehr. Herr Röhl wird in den nächsten Tag mit Herrn Hammerich diesbezüglich eine Kontrollfahrt in der Gemeinde durchführen und dann die jeweiligen Grundstückseigentümer über den notwendigen Rückschnitt informieren.

Auf Vorschlag von Herrn Künemund finden künftig die Sitzungen der Gemeindevertretung um 19:00 Uhr statt.



zu TOP 7. Gesamträumlichen Planungskonzept
Beschlussvorlage - 53/2018
Einleitend erfolgt der Hinweis, dass der nachstehend näher beschriebene Sachverhalt für alle Beschlussvorlagen zum Thema "Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.- H." gleichermaßen gilt.

In der Zeit vom 27.12.2016 bis einschl. 30.06.2017 lagen die Unterlagen zur Fortschreibung der o. g. Planverfahren öffentlich aus. Jedermann hatte die Möglichkeit innerhalb dieser Zeit seine Anregungen und Bedenken vorzutragen. Insgesamt sind ca. 6.500 Stellungnahmen eingegangen. Diese wurden durch die zuständige Planungsbehörde gesichtet und abgewogen. Alle Ergebnisse sind danach in einer Synopse (Gegenüberstellung) zusammengefasst. Nur für den Landesentwicklungsplan sind dies insgesamt 661 Seiten und für den Regionalplan für den Planungsraum II 5317 Seiten. Die Abwägung der durch die amtsangehörigen Gemeinden eingebrachten Stellungnahmen umfasst für beide Planungen zusammen 117 Seiten. Auf einen Versand per Post wird an dieser Stelle verzichtet. Die Unterlagen wurden den Gemeinden rechtzeitig digital zur Verfügung gestellt.

Im Frühjahr 2018 wurde in Schleswig-Holstein überdies ein neuer Landtag gewählt. Die Koalition aus CDU, FDP und Bündnis 90 / Die Grünen haben das energiepolitische Ziel der Vorgängerkoalition bestätigt, dennoch aber die weichen und abwägungsrelevanten Kriterien auf den Prüfstand gestellt. Für die in geschlossenen Ortslagen lebenden Menschen wurde der Mindestabstand zu den geplanten Windkraftanlagen von 800 m auf 1.000 m erhöht. Eine Veränderung der Abstände zu den im Außenbereich lebenden Menschen konnte hingegen nicht erreicht werden. Hier sind es weiterhin 400 m, mindestens jedoch drei Mal Anlagenhöhe. Auch hat die Länder-Arbeitsgemeinschaft-Immissionsschutz (LAI) sich neu zu den von hohen Windkraftanlagen ausgehendem Lärm geäußert und festgestellt, dass die bisherigen Berechnungsgrundlagen nicht mehr vollumfänglich zutreffend sind und eine Neubewertung vorzunehmen ist.

All diese Argumente wurden abgewogen und sind in den neuen, zweiten, Planentwurf eingeflossen. Dies hat dazu geführt, dass sich viele Veränderungen ergeben haben, die eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange voraussetzen. In der Zeit vom 04.09.2018 bis einschl. 03.01.2019 besteht die Möglichkeit erneut Stellungnahmen abzugeben.

Im Rahmen der Anpassung des Landesplanungsgesetzes S.-H. wurde geregelt, dass es für das erneute Beteiligungsverfahren KEINE Papierunterlagen mehr für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonen können dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter:
www.bolapla-sh.de

Zu diesem Verfahren wird auf die im 1. Halbjahr 2017 gefassten Beschlüsse verwiesen. Es ist darüber zu beraten, ob eine Stellungnahme zum Verfahren abgegeben werden soll. Aus Sicht der Verwaltung können keine neuen Argumente vorgebracht werden, so dass empfohlen wird die bisherigen Stellungnahmen aufrecht zu erhalten.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.   

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
Beschlussvorlage - 54/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept". 

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde. 

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
Beschlussvorlage - 55/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept". 

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde. 

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
Beschlussvorlage - 56/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept". 

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde. 

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Fleckeby für den Bereich "Baugebiet Südring"
Beschlussvorlage - 57/2018
Der Bürgermeister der Gemeinde Fleckeby ist mit dem Wunsch an die Verwaltung heran getreten, die Möglichkeit der Überplanung der beiden Spielplätze im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 vorzubereiten. Diese Flächen sollen für das allgemeine Wohnen überplant werden, um weiteren Wohnraum zu schaffen. Nach Rücksprache mit einem Planungsbüro werden die Kosten hierfür bei etwa 4.200,00 € liegen. 

Beschluss:
  1. Für das Gebiet "Baugebiet Südring"* wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung von weiterem Wohnraum.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
  4. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13 a BauGB abgesehen werden.
  5. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H.
Beschlussvorlage - 58/2018
Mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes am 27. Mai 2016 wurden die Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein wieder eingeführt. Landschaftsrahmenpläne enthalten die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf regionaler Ebene. Daneben besteht nach wie vor das Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein aus dem Jahre 1999, das die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich des gesamten Landes Schleswig-Holstein darstellt.
Landschaftsrahmenpläne haben keine unmittelbare verbindliche Rechtswirkung gegenüber Privatpersonen. Sie sind jedoch bei Planungen und Verwaltungsverfahren, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, zu berücksichtigen. Sie stellen insbesondere für den Natur- und Artenschutz eine wichtige planerische Grundlage dar.
Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein stammen aus den Jahren 1998 bis 2005. Nach § 9 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz sind Landschaftsrahmenpläne fortzuschreiben, sobald und soweit dies erforderlich ist.
Dieses Erfordernis ergibt sich zum einen aus der Novellierung des Landesplanungsgesetzes 2014, mit der in Schleswig-Holstein die Planungsräume neu gefasst wurden. Zum anderen begründen neue oder weiter entwickelte rechtliche Rahmenvorgaben, tatsächliche Veränderungen in der Landschaft oder auch die hieraus erwachsenen neuen fachlichen Erkenntnisse das Erfordernis zur Fortschreibung der Landschaftsrahmenpläne.
Zudem bereitet die Landesplanungsbehörde derzeit die Fortschreibung der Regionalpläne vor. Ein zeitlicher Vorlauf der Landschaftsrahmenpläne ermöglicht es, die raumbedeutsamen Inhalte nach § 10 Abs. 1 BNatSchG unter Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen nach Maßgabe des Landesplanungsgesetzes in die Regionalpläne zu übernehmen.

Neuer
Planungsraum (PR)
Zugehörige Kreise / kreisfreie Städte
Alter
Planungsraum
(PR)
Bestehender LRP / Jahr
I
Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Flensburg
V
2002
II
Landeshauptstadt Kiel, Rendsburg- Eckernförde,
Plön, Neumünster
III
2000
III
Dithmarschen, Steinburg
IV
2005
Pinneberg, Segeberg, Stormarn,
Herzogtum Lauenburg
I
1998
Ostholstein, Hansestadt Lübeck
II
2003

Im Rahmen des Verfahrens wurde geregelt, dass es für das Beteiligungsverfahren nur eine Papierausfertigung für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonenkönnen dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter:
www.bolapla-sh.de

In der Zeit vom 01.10.2018 bis einschl. 28.02.2019 besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme zu den vorliegenden Unterlagen abzugeben.  

Auf Nachfrage von Frau Schwarzer, hinsichtlich der Vergabe der beiden neuen Baugrundstücke, teilt Herr Röhl mit, dass dies im Finanzausschuss thematisiert werden muss.

Beschluss:
Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme zur Neuaufstellung der Landschaftsrahmenpläne des Landes S.-H. verzichtet.  

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Abstimmung über die weitere Vorgehensweise zur Gastronomie im Bürger- und Sportzentrum
Herr Bürgermeister Röhl informiert über das Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden, in dem vernehmlich die Auffassung vertreten wurde, dass die Räumlichkeiten weiterhin der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen sollen.

Innerhalb der Gemeindevertretung wird ebenfalls die Auffassung vertreten. Das bestehende Pächterkonzept soll in ein Konzept für eine Bürgerbegegnungsstätte umgearbeitet werden. In der Woche soll eine Nutzung durch die Vereine und Verbände erfolgen. Am Wochenende soll auch eine private Nutzung möglich sein. Solche Konzepte bestehen schon in anderen Gemeinden des Amtes.
Der Bewerber für den Betrieb der Gastronomie soll aber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Die Vereine und Verbände sollen darüber informiert werden, wie die Nutzung über den 31.12.2018 erfolgen kann.
Die Angelegenheit wird zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss verwiesen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 15. Bekanntgaben
Herr Röhl informiert die Öffentlichkeit darüber, dass die Gemeindevertretung in einer Grundstücksangelegenheit einen positiven Beschluss gefasst hat.


Rainer Röhl  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer