N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Fleckeby vom 29.09.2011.

Sitzungsort:  Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Außenstelle Fleckeby, Schmiederedder 2, 24357 Fleckeby
Beginn der Sitzung:  19.38 Uhr
Ende der Sitzung:  21.15 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Kay Ridder
wählbarer Bürger Johannes Jebe-Öhlerich
Ausschussmitglied Hans-Georg Kruse
stellv. Vors. (w.B.) Reinhold Maybauer
Ausschussmitglied Rosemarie Röhr
wählbarer Bürger Knut von Fircks
Ausschussmitglied Hans Hermann Wörmbke

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Göntie Timme (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Heinrich Hauschildt
Gemeindevertreter Rainer Röhl
Gemeindevertreterin Ursula Schwarzer
Protokollführer Michael Eggers

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden und des Bürgermeisters, Anfragen
5. Bebauungsplan Nr. 14 - südöstliche Erweiterung Götheby
Aufstellungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 16/2011
6. Sachstandsbericht zum Neubau Sportzentrum / U3 - Betreuung
7. Sanierung der Pflasterfläche im Bereich der Tankstellenzufahrt in Fleckeby
  Beschlussvorlage - 36/2011
8. Wiederherstellung der Funktionalität von drei Regenwassereinläufen
  Beschlussvorlage - 37/2011
9. Unterhaltung der Pflanzinseln im Bereich "Satower Weg" und "Möhlhorster Weg"
10. Grundsatzdiskussion über die Zusammenarbeit des gemeindlichen und kirchlichen Bauhofes
  Beschlussvorlage - 35/2011
11. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
  Beschlussvorlage - 32/2011
12. Vergabe eines Straßennamens
  Beschlussvorlage - 38/2011
13. Antrag auf Errichtung einer Skateranlage
  Beschlussvorlage - 39/2011
14. Energiegewinnung durch ein Wasserkraftwerk am Holmer Mühlenteich
Nichtöffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es wird beschlossen den Tagesordnungspunkt 8. in den nichtöffentlichen Teil zu übernehmen und die Tagesordnung um den Punkt “Energiegewinnung durch ein Wasserkraftwerk“ am Holmer Mühlenteich zu erweitern.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 21.03.2011 erhoben.


zu TOP 4. Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden und des Bürgermeisters, Anfragen

Bürgermeister Hauschildt und der Ausschussvorsitzende Herr Ridder berichten über die kommunalen Geschehnisse in der Gemeinde Fleckeby seit der letzten Sitzung.


zu TOP 5. Bebauungsplan Nr. 14 - südöstliche Erweiterung Götheby
Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage - 16/2011

Die Gemeinde hat sich bereits mehrfach mit der Überplanung dieses Bereiches für eine Wohnbebauung befasst, der derzeit im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche dargestellt ist und steht diesem Vorhaben positiv gegenüber.

In einem Planungsgespräch in der Amtsverwaltung am 09.03.2011 wurde hierüber mit Vertretern des Innenministeriums und des Kreises gesprochen.Grundsätzlich werden keine Bedenken erhoben, jedoch solle vorerst nur eine der beiden im OT Götheby gelegenen möglichen Flächen bebaut werden, um dann die weitere Entwicklung abzuwarten.


Beschluss:

  1. .Für das Gebiet "südöstliche Erweiterung in Götheby" wird ein Bebauaungsplan aufgestellt, der folgende Änderung der Planung vorsieht:
            - Ausweisung eines Wohnbaugebietes
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem Scoping-Termin erfolgen.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  5. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.

- *s. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 6. Sachstandsbericht zum Neubau Sportzentrum / U3 - Betreuung

Der stellvertretende Vorsitzende des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses Herr Maybauer berichtet über den derzeitigen Bautenstand des neuen Sportzentrums und der U3 Betreuung.


zu TOP 7. Sanierung der Pflasterfläche im Bereich der Tankstellenzufahrt in Fleckeby
Beschlussvorlage - 36/2011

Die rot gepflasterten, beiläufigen Gehwegsflächen zur B76 innerhalb von Fleckeby sind zum Teil stark beschädigt. Insbesondere im Zu- und Ausfahrtsbereich der Tankstelle sind so starke Abplatzungen an den Pflastersteinen festzustellen, dass sie als Stolperstellen ein Gefährdungspotential darstellen. Eine genaue Einschätzung der bereits bekannten Situation erfolgt unmittelbar vor der Sitzung mit den Ausschussmitgliedern. Eine vorläufige Kostenschätzung kann erst nach Festsetzung des Sanierungsumfanges erfolgen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die örtlich begutachteten Pflasterflächen an folgenden Stellen zu sanieren und die Bäume, die die Oberfläche bzw. das Entwässerungssystem beeinträchtigen nach Rücksprache mit UNB des Kreises, zu entfernen. Es werden vorläufig folgende Sanierungsabschnitte festgelegt:
  • Im Bereich der Tankstelle an der B76 soll in den Zu- und Ausfahrtsbereichen das Pflaster großräumig gegen mind. 10cm starkes rotes Betonsteinpflaster ausgetauscht werden. Wiederverwendbares Pflaster soll zwischengelagert und in Fehlstellen wieder eingebaut werden.
  • Die durch das Baumwurzelwerk hochgedrückte Entwässerungsrinne vor den Häusern 1-7 an der B76 soll nach dem Entfernen der 6 Bäume gerichtet und wieder funktionell gemacht werden. Die Fehlstellen werden ausgeplastert.
  • Der Baum vor dem Haus Nr. 9 an der B76 wird entfernt. Die Pflasterfläche wird angeglichen bzw. neu ausgepflastert.
  • Partieller Pflasteraustausch an der B76 Ecke Fahrensberg vor Haus Nr.11.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Preisanfrage zu veranlassen und die Sanierungsmaßnahme an den kostengünstigsten Bieter zu vergeben.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Wiederherstellung der Funktionalität von drei Regenwassereinläufen
Beschlussvorlage - 37/2011

Drei für die Regenentwässerung notwendigen Straßeneinläufe sind defekt, beziehungsweise so stark verstopft, dass die Funktionalität nicht mehr gegeben ist. Im Einzelnen handelt es sich um die Einläufe:
  • Bäckerweg, vor Haus Nr.23
  • Fahrensberg / Ecke Klippenberg
  • Brahmberg / Ecke Südring

Ein Spülen der Leitungen im Vorfeld brachte keinen Erfolg, sodass davon auszugehen ist, dass ein Austausch der Einläufe sowie die Erneuerung eines Teils der Anschlussleitung als unabdingbar erscheint. Eine tatsächliche Beurteilung kann jedoch erst im Zuge der Umsetzung der Baumaßnahme erfolgen. Die vorläufigen Kosten zur Sanierung der drei Regenwassereinläufe werden von Herrn Eggers auf ca. 2500 € brutto geschätzt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem oben erläuterten Sachverhalt zuzustimmen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Sanierung der drei Einläufe im Zuge einer Unterhaltungsmaßnahme zu veranlassen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Unterhaltung der Pflanzinseln im Bereich "Satower Weg" und "Möhlhorster Weg"

Der Ausschussvorsitzende Herr Ridder berichtet über den teilweise ungepflegten Zustand der Pflanzinseln im Bereich „Satower Weg“ und “Möhlhorster Weg“. Es wird der Vorschlag gemacht die Flächen, die nicht durch einige Anwohner gepflegt werden von dem Bewuchs zu befreien und mit Rasen einzusäen um den Unterhaltungsaufwand zu minimieren. Dem Vorschlag wird entsprochen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Grundsatzdiskussion über die Zusammenarbeit des gemeindlichen und kirchlichen Bauhofes
Beschlussvorlage - 35/2011

Es gibt den Denkanstoß, die Möglichkeit der Zusammenarbeit des gemeindlichen und kirchlichen Bauhofes zu diskutieren und mögliche Synergien zu erörtern. Diese Diskussion und Erörterung soll erstmalig angestoßen werden. Als Ergebnis soll deutlich werden, ob und unter welchen Rahmenbedingungen von wem nähere Untersuchungen gemeinsam mit der Kirche angestrengt werden sollen.


Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung das Gespräch mit der Kirche zu suchen um die Möglichkeit von gemeinsamen Anschaffungen zu erörtern. In dem Gespräch sollen folgende Personen die Gemeinde vertreten:
  • BA-Vorsitzender Herr Ridder
  • Ba-Stellvertreter Herr Maybauer
  • FA-Vorsitzender Herr Röhl
  • BGM-Herr Hauschildt


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
Beschlussvorlage - 32/2011

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt derzeit die Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung auf. Für das Amtsgebiet des Amtes Schlei-Ostsee ist der Geltungsbereich des Planungsraumes III, bestehend aus den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie den Städten Kiel und Neumünster, maßgebend.

In der Zeit vom 15.08.2011 bis zum 15.11.2011 haben die Gemeinden die Möglichkeit ihre Stellungnahme abzugeben. Dabei handelt es sich nach § 28 Nr. 5 Gemeindeordnung um eine der Gemeindevertretung vorbehaltene Aufgabe.

Einleitend kann mitgeteilt werden, dass der Entwurf des Regionalplans für das Gebiet des Amtes Schlei-Ostsee keine Eignungsflächen für Windkraft vorsieht. Die Halbinsel Schwansen ist wegen der vor allem für den Vogelschutz erforderlichen Freihaltezonen entlang der Schlei sowie entlang der Ostseeküste als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Der verbleibende küstenfernere Bereich wird dominiert durch ein Landschaftsschutzgebiet und Biotopverbundstrukturen. Als Kulturlandschaft stellt das Gebiet insgesamt eine Einheit dar, die auch unter landschaftspflegerischen Aspekten von Windkraftanlagen freigehalten werden soll.

Die Halbinsel Schwansen ist bereits seit der letzten Fortschreibung im Jahre 2000 als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Im Rahmen des bisherigen Verfahrens wurde versucht hiervon Ausnahmen/Befreiungen zu erlangen. Die vorgetragenen Argumente haben im jetzigen Entwurf keine Berücksichtigung gefunden.

Neben der Halbinsel Schwansen sind weitere Teile des Amtsgebietes als charakteristischer Landschaftsraum eingestuft worden. Hierzu gehört der Küstenraum Eckernförde über den Dänischen Wohld und die Probstei bis Hohwacht in einer Tiefe von drei bis vier Kilometern.

Das die charakteristischen Landschafträume frei von Windkraftanlagen bleiben sollen, wurde überdies durch Runderlass des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22.03.2011 (Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen) zum Ausdruck gebracht. Danach sind in den Regionalplänen ausgewiesene charakteristische Landschaftsräume Ausschlussgebiete für Windkraft.

Dieser charakteristische Landschaftsraum erstreckt sich auch in Teilen (nördlich der B 76) auf das Gemeindegebiet Fleckeby.

Losgelöst von dieser Sachlage hat die Gemeindevertretung Fleckeby am 17.03.2009 beschlossen, aufgrund mangelnder Verfügbarkeit, keine Eignungsflächen im Rahmen der Entwicklung des Kreiskonzeptes zu melden.

Eine Beeinträchtigung des Gemeindegebiets durch evtl. Eignungsflächen in den Nachbargemeinden ist nicht zu erwarten. In der Entwurfsfassung des Regionalplans sind in den Nachbargemeinden ebenfalls keine Eignungsflächen vorhanden.


Beschluss:

Die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird zur Kenntnis genommen. Im Hinblick auf die bisherige Beschlussfassung sowie der Tatsache, dass das Gemeindegebiet Fleckeby in Teilen als Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen zu bewerten ist, wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Vergabe eines Straßennamens
Beschlussvorlage - 38/2011

Für Ortsunkundige und vor allem Rettungsdienste ist es problematisch, den Weg zum Hafen des Wassersportvereins Fleckeby zu finden. Deshalb ist angedacht, den Weg vom „Louisenlunder Weg“ bis zum Hafen zu benennen. Die Zustimmung der Grundstückseigentümerin ist einzuholen, da es sich um einen Privatweg handelt. Die Amtsverwaltung setzt sich mit ihr in Verbindung.

Eine Möglichkeit für den Straßennamen wäre, die Lagebezeichnung des Katasters „Mückeburg“ zu verwenden.


Beschluss:

Der Bauausschuss empfielt der Gemeindevertretung den Straßennamen “Mückeburg“ anzunehmen und die Gemeinde Güby diesbezüglich zu informieren.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Antrag auf Errichtung einer Skateranlage
Beschlussvorlage - 39/2011

Mit Datum vom 05.04.2011 wurde durch einen Fleckebyer Bürger eine Anfrage an die Gemeinde Fleckeby gestellt. Es wurde nachgefragt, ob sich die Gemeinde in der Vergangenheit schon einmal mit der Errichtung eines Skaterparks auseinandergesetzt hat.

Unter Berücksichtigung der wohnbaulichen Erweiterung und dem damit einhergehenden Zuwachs an Kindern wird ein Bedarf an einer solchen Einrichtung gesehen. Bisher müssten die Kinder nach Eckernförde oder nach Schleswig ausweichen. Nähere Angaben zum Standort oder zum erforderlichen Umfang wurden bisher nicht gemacht.


Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung dem Antrag zur Errichtung einer Skateranlage aus Kostengründen nicht zu entsprechen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Energiegewinnung durch ein Wasserkraftwerk am Holmer Mühlenteich

Der Bürgermeister Herr Hauschildt stellt den Antrag eines Bürgers vor indem an die ehemalige Holmer Wassermühle erinnert wird. In dem Antrag wird vorgeschlagen die Wasserkraft der Osterbek wie früher zur Stromerzeugung zu nutzen. Es wird festgestellt, dass sich der Standort der ehemaligen Wassermühle auf privatem Grund und Boden befindet. Somit ist eine Einverständniserklärung des Eigentümers für eventuelle weitere Schritte unabdingbar. Desweiteren wird festgestellt, dass das zur Energiegewinnung notwendige Wasser- und Staurecht nicht mehr besteht. Die Einstauung eines Gewässers greift jedoch in die Ökologie und in den natürlichen Verlauf ein, das ist unter Berücksichtigun der EU-Wasserrahmenrichtlinie nicht wünschenswert. Außerdem wird angemerkt, dass bei allgemeinem Interesse eine Kosten- Nutzen Analyse erstellt werden muß. Es wird beschlossen, dass der Bürgermeister ein Gespräch mit dem Eigentümer führt um ein persönliches Meinungsbild zu erhalten.    


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Nichtöffentlicher Teil


Michael Eggers  Kay Ridder 
Verwaltung  Ausschussvorsitzender