N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Fleckeby vom 14.06.2012.

Sitzungsort:  in der Sozialstation Fleckeby, Fleckeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.15 Uhr

Anwesend sind:
wählbarer Bürger Johannes Jebe-Öhlerich
Ausschussmitglied Hans-Georg Kruse
stellv. Vors. (w.B.) Reinhold Maybauer
Ausschussmitglied Rosemarie Röhr
Ausschussmitglied Göntie Timme
wählbarer Bürger Knut von Fircks
Ausschussmitglied Hans Hermann Wörmbke

Abwesend sind:
Ausschussvorsitzender Kay Ridder (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Reiner Herzog
Gemeindevertreter Rainer Röhl
Gemeindevertreter Henning Röhr
Gemeindevertreterin Ursula Schwarzer
Protokollführer Michael Eggers
Gast  Christoph Krüger
Gast Frank Springer

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden und des Bürgermeisters, Anfragen
5. Innenentwicklungspotenziale in der Gemeinde Fleckeby
  Beschlussvorlage - 9/2012
6. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes Fleckeby für den Bereich "südöstliche Erweiterung Götheby" (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss)
  Beschlussvorlage - 16/2012
7. Bebauungsplan Nr. 14 Fleckeby für den Bereich "südöstliche Erweiterung Götheby"
(Entwurfs- und Auslegungsbeschluss)
  Beschlussvorlage - 17/2012
8. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren
  Beschlussvorlage - 18/2012
9. Anschaffung enes Schlegelmähers
  Beschlussvorlage - 14/2012
10. K 55, Entwässerung in der Ortslage Götheby
  Beschlussvorlage - 20/2012
11. Standortsuche für altengerechtes Wohnen
  Beschlussvorlage - 19/2012
12. Beratung über die Anschaffung eines Hochdruckreinigers
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
14. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Herr Maybauer stellt den Antrag, die Tagesordnung um den Punkt “Beratung über die Anschaffung eines Hochdruckreinigers“ zu erweiten. Der Punkt soll unter Nr.12 im öffentlichen Teil behandelt werden. Alle folgenden Punkte verschieben sich dementsprechend in der Reihenfolge. Desweiteren wird beschlossen, den Tagesordnungspunkt “Antrag Ohorn“, nicht öffentlich zu behandeln.  


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 29.09.2011 erhoben.


zu TOP 4. Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden und des Bürgermeisters, Anfragen

Der stellvertretende Bürgermeister Herr Wörmbke und der stellvertretende Bauausschussvorsitzende Herr Maybauer berichten über die kommunalen Geschehnisse in der Gemeinde Fleckeby seit der letzten Ausschusssitzung wie folgt über:
  • Abschluss der Straßenflickarbeiten
  • Entfernung des Kammkrautes vom Strand
  • Erfolgreiche Abwicklung des Laufes zwischen den Meeren
  • Bautenstand, sowie Einweihung des Bürger u. Sportzentrums am 21.07.12


zu TOP 5. Innenentwicklungspotenziale in der Gemeinde Fleckeby
Beschlussvorlage - 9/2012

Die Gemeinde hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Südliche Erweiterung Götheby“ beschlossen. Parallel wird der Flächennutzungsplan geändert.
Zur frühzeitigen Behördenbeteiligung (Scoping) hat u. a. auch die Landesplanungsbehörde Stellung genommen. Hier wurde der Gemeinde geraten, eine Untersuchung der Innenentwicklungspotenziale vorzunehmen. Diese Flächen sollten hinsichtlich ihrer städtebaulichen Qualitäten bewertet werden,um auch kleinräumige Entwicklungspotenziale zu identifizieren. Dies wurde auch im Planungsgespräch am 09.03.2011 vereinbart.

Die Ergebnisse dieser Erfassung der Innenentwicklungspotenziale werden in die Bauleitplanung einfließen.


Beschluss:

Die festgestellten Innenentwicklungspotenziale werden zur Kenntnis genommen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes Fleckeby für den Bereich "südöstliche Erweiterung Götheby" (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss)
Beschlussvorlage - 16/2012

Die Gemeindevertretung hat am 30.06.2011/06.10.2011 die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "südöstliche Erweiterung Götheby" beschlossen.

Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 16.12.2011 eine vorläufige Stellungnahme abgegeben:
  • gegenüber dem geplanten Standort der Wohnungsbauentwicklung bestehen keine Bedenken
  • die vorgesehene Bildung von Bauabschnitten wird ausdrücklich begrüßt
  • Fleckeby ist als Gemeinde mit einer ergänzenden Versorgungsfunktion nicht an die Obergrenze des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens gebunden 
  • eine Erhebung der Innenentwicklungspotenziale ist durchzuführen
  • der Planungsansatz eines „Wohnens für Ältere“ sollte geprüft werden

Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 08.11.2011 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.

Eine Analyse der Innenentwicklungspotenziale wurde erarbeitet.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand statt am 24.01.2012.
Aufgrund der vorliegenden Unterlagen hat das Planungsbüro Entwurfsfassungen für die Flächennutzungsplanänderung erarbeitet, über die zu beraten und beschließen ist.


Beschluss:

1. Der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes Fleckeby für das Gebiet „südöstliche Erweiterung Götheby“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Bebauungsplan Nr. 14 Fleckeby für den Bereich "südöstliche Erweiterung Götheby"
(Entwurfs- und Auslegungsbeschluss)
Beschlussvorlage - 17/2012

Die Gemeindevertretung hat am 30.06.2011/06.10.2011 die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "südöstliche Erweiterung Götheby" beschlossen.

Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 16.12.2011 eine vorläufige Stellungnahme abgegeben:
  • gegenüber dem geplanten Standort der Wohnungsbauentwicklung bestehen keine Bedenken
  • die vorgesehene Bildung von Bauabschnitten wird ausdrücklich begrüßt
  • Fleckeby ist als Gemeinde mit einer ergänzenden Versorgungsfunktion nicht an die Obergrenze des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens gebunden 
  • eine Erhebung der Innenentwicklungspotenziale ist durchzuführen
  • der Planungsansatz eines „Wohnens für Ältere“ sollte geprüft werden

Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 08.11.2011 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.

Eine Analyse der Innenentwicklungspotenziale wurde erarbeitet.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand statt am 24.01.2012.

Aufgrund der Nähe zur Kreisstraße wird in einer Verkehrslärmuntersuchung ermittelt, ob Festsetzungen zum Schallschutz im B-Plan erforderlich werden.

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen hat das Planungsbüro Entwurfsfassungen für den Bebauungsplan erarbeitet, über die zu beraten und beschließen ist.

Es folgt eine ausführliche Diskussion, in der im Wesentlichen die verkehrliche Erschließung eine Rolle spielt. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die verkehrsrechtliche Anordnung einer Spielstraße das Ziel sein sollte. Außerdem sind die künftige Anlieger darauf hinzuweisen, dass in den Stichstraßen mit Einschränkungen beim Winterdienst zu rechnen ist.


Beschluss:

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 Fleckeby für das Gebiet „südöstliche Erweiterung Götheby“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren
Beschlussvorlage - 18/2012

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat im Juli 2011 Entwürfe für die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung vorgelegt und von August bis November 2011 hierzu ein erstes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die rund 1.850 Stellungnahmen, die im Rahmen dieses Verfahrens abgegeben wurden, sind vom Innenministerium ausgewertet und bewertet worden. Anschließend wurden die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne überarbeitet.

Am 27. März 2012 hat der Innenminister bekanntgegeben, dass die Änderungen der Teilfortschreibungen gegenüber den Entwurfsfassungen vom Juli 2011 so erheblich sind, dass die Grundzüge der Planung berührt sind. Das Raumordnungsgesetz des Bundes verlangt in einem solchen Fall eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit.

Von Ende Mai bis Anfang Juli 2012 wird es daher ein zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zu allen Teilfortschreibungen der Regionalpläne geben.

Mit der zweiten Anhörung sollen rechtliche Risiken für die Teilfortschreibungen von vornherein ausgeschlossen werden. Andernfalls könnte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Pläne wegen eines schweren Verfahrensfehlers für nichtig erklären. Ziel ist zudem, eine größtmögliche Akzeptanz der Eignungsgebiete für die Windenergienutzung. Deshalb wird es die Möglichkeit geben, zu den vorgenommenen Planänderungen Stellung zu nehmen.

Die Auswertung der Stellungnahmen aus der zweiten Anhörung und die Erstellung der neuen Pläne will das Innenministerium bis Mitte Oktober abschließen. Danach folgen Sitzungen des Landesplanungsrates und des Kabinetts. Mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt im November oder Dezember 2012 sollen die Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Windenergieeignungsflächen schließlich rechtskräftig werden.

Die Entwürfe vom Juli 2011 zeigten 22.800 Hektar Eignungsgebiete für die Windenergienutzung in Schleswig-Holstein auf. Nachdem die Eignungsgebiete aufgrund von Einwänden und Anregungen aus der ersten Anhörung an rund 180 Stellen geändert wurden, hat sich ihre Fläche auf jetzt rund 25.000 Hektar erhöht. Das entspricht etwas mehr als 1,5 Prozent der Landesfläche.
(Quelle: Pressemitteilung IM)

Wie einem Fragenkatalog des IM zu entnehmen ist, ist eine Meldung von neuen, bisher noch nicht bekannten Flächen, nicht möglich.

Am 30.04.2012 wurden die aktuellsten Entwürfe zur Fortschreibung der Regionalpläne im Internet veröffentlicht. Diesen kann entnommen werden, dass für die Gemeinde Fleckeby keine Veränderungen eingetreten sind; auch nicht in den unmittelbar angrenzenden Nachbargemeinden.


Beschluss:

Dass die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung erneut ausgelegt werden soll, wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde spricht sich weiterhin für die Nutzung von Windkraft im Gemeindegebeit aus. Im Hinblick auf die bisherige Beschlussfassung sowie der Tatsache, dass das Gemeindegebiet Fleckeby in Teilen als Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen zu bewerten ist, wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.

Der Bürgermeister wird dennoch legitimiert, Stellungnahmen abzugeben. Dies wird insbesondere dann erforderlich, wenn erst nach erfolgter Beschlussfassung in der Gemeindevertretung neue Informationen bekannt werden, die die Abgabe einer Stellungnahme notwendig erscheinen lassen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Anschaffung enes Schlegelmähers
Beschlussvorlage - 14/2012

Der vorhandene Schlegelmäher des Bauhofs (Fabrikat Düker, Baujahr 1994) ist defekt. In der Vergangenheit wurde das Gerät mehrfach grundrepariert (u.a. auch Schlegelwelle und Messerhalter). Eine erneute Reparatur würde nach Angebot einer Fachfirma einen Aufwand von 2.500 € Teilekosten zzgl. Lohn erzeugen. Eine derartige Reparatur wäre unwirtschaftlich und daher nicht mehr zu empfehlen.

Eine Abordnung der Gemeindevertretung hat sich daher über eine Neuanschaffung erkundigtund 2 Angebote für die Lieferung eines neuen Schlegelmähers eingeholt. Bzgl. des angebotenen Farikats Maschio, Typ Giraffett K, wurde die Erfahrung des Bauhofs der Gemeinde Westerrönfeldt eingeholt. Es wurde vor Ort eine Bemusterung vorgenommen.
Das Gerät ist sowohl für den Fendt, als auch für den John Deere geeignet. Da es mit einem angebotenen Preis von 4.485,70 € auch das wirtschaftlichste Angebot ist, wird der Erwerb dieser Maschine empfohlen. In diesem Preis ist eine Hydraulikleitung von der Frontbedienung des John Deere zum Heck enthalten. Das alte Gerät würde für 750 € in Zahlung genommen. Somit ergibt sich eine Zuzahlungssumme von 3.735,70 €.


Beschluss:

Es wird beschlossen, einen neuen Schlegelmäher anzuschaffen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das wirtschaftlichste Angebot zu beauftragen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von rund 4.000 € werden im Nachtrag zum Vermögenshaushalt bereit gestellt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. K 55, Entwässerung in der Ortslage Götheby
Beschlussvorlage - 20/2012

Bei einem Ortstermin im Februar diesen Jahres wurde die Entwässerungsproblematik der Kreisstraße 55 in der Ortslage Götheby eingehend erörtert. Als Ergebnis wurde festgehalten, dass eine Gemeinschaftsmaßnahme des Kreises Rendsburg - Eckernförde mit der Gemeinde Fleckeby, den Stadtwerken Schleswig und ggf. weiteren Versorgern anzustreben ist. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme soll erreicht werden, dass die zum Teil auf privatem Grund verlegte Regenwasserleitung in den öffentlichen Bereich des Mühlenweges umgelegt wird. Gleichzeitig soll die sanierungsbedürftige Schmutzwasserleitung im Mühlenweg erneuert werden. In Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr kann das Amt Schlei - Ostsee die Projektsteuerung übernehmen. Das Ingenieurbüro WVK aus Neumünster, dass auch das Kanalkaster der Gemeinde Fleckeby betreut hat, ist damit beauftragt, die Grundlagen zur Umsetzung der Maßnahme zu ermitteln. Dazu gehören unter anderem eine Kostenschätzung sowie die Errechnung eines Kostenteilungsschlüssels, der von allen Beteiligten noch vereinbart werden muss. Den aktuellen Planungsstand stellt ein Vertreter des Ingenieurbüros in der Sitzung vor.     


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Planung in Koopperation mit dem Kreis Rendsburg - Eckernförde und den Stadtwerken Schleswig voranzutreiben. Nach Ermittlung der Baukosten sowie eines Kostenverteilungsschlüssels zur Umlage der Gesamtkosten auf die einzelnen Beteiligten, wird die Angelegenheit in den Ausschüssen bzw. in der Gemeindevertretung weiter beraten.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Standortsuche für altengerechtes Wohnen
Beschlussvorlage - 19/2012

Durch einen Fleckebyer Einwohner wurde angeregt über die weitere Bereitstellung von altengerechten Wohnanlagen im Gemeindegebiet nachzudenken. Ebenso hat die SPD-Fraktion Fleckeby einen Antrag gestellt, eine Standortsuche für diese Wohnform durchzuführen.

Unter Berücksichtigung dieses Sachverhalts sollte hierzu innerhalb der gemeindlichen Gremien eine Grundsatzdiskussion erfolgen.


Herr Bartelsen erläutert seinen Vorschlag, ein Gebäude für altengerechtes Wohnen hinter der Tennishalle in Fleckeby zu errichten. Die Amtsverwaltung Schlei - Ostsee müsste jedoch im Vorfeld die bauleitplanerischen Möglichkeiten zur Umsetzung einer solchen Maßnahme prüfen. Desweiteren müsste geprüft werden, ob es sich bei dem angedachten Baugrund um eine archäologisch schützenswerte Fläche handelt. Frau Timme regt an, vorerst eine Bedarfsanalyse zu machen, um die Notwendigkeit nachweisen zu können. 


Beschluss:

Die Gemeinde Fleckeby befürwortet grundsätzlich ein neues Projekt „Altengerechtes Wohnen“ innerhalb des Gemeindegebietes. Die Verwaltung soll prüfen, wie ein solches Projekt in der Gemeinde zu realisieren wäre. Vorerst soll eine Kommission gebildet werden, um die möglichen Standorte zu benennen. Außerdem soll die bauleitplanerische Möglichkeit einer baulichen Umsetzung hinter der Tennishalle durch die Verwaltung geprüft werden.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Beratung über die Anschaffung eines Hochdruckreinigers

Der Bauhof in Fleckeby benötigt dringend einen neuen Hochdruckreiniger. Herr Maybauer stellt ein Sonderangebot der Firma Kränzle vor, das mit einer Angebotsendsumme von 1.290,00 € schließt. Es handelt sich um das Model “Quadro 799 TS T“. Es wird beschlossen, dieses Gerät für den Bauhof anzuschaffen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 14. Bekanntgaben

Der Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.



Reinhold Maybauer  Michael Eggers 
stellv. Ausschussvorsitzender  Verwaltung