Sitzungsort: | im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.45 Uhr |
Ausschussvorsitzender Rainer Röhl |
Ausschussmitglied Monique Geest |
Ausschussmitglied Anne Mette Jensen |
wählbarer Bürger Frank Künemund |
stellv. Mitglied Rosemarie Röhr (stellv. für Friedrich Nissen) |
Ausschussmitglied Ursula Schwarzer |
stellv. Auschussvorsitzende Göntie Timme |
wählbarer Bürger Friedrich Nissen (entschuldigt vert. durch Rosemarie Röhr) |
wählbarer Bürger Harald Thielert (unentschuldigt ) |
Bürgermeister Heinrich Hauschildt |
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien |
T a g e s o r d n u n g |
I | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten |
Beschlussvorlage - 41/2011 | |
6. | Erlass einer Hundesteuersatzung |
Beschlussvorlage - 43/2011 | |
7. | Anschaffung eines Kommunalfahrzeuges |
8. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 |
Beschlussvorlage - 44/2011 | |
9. | Erlass Haushaltssatzung 2012 |
Beschlussvorlage - 45/2011 | |
10. | Haushaltsplan 2012 Evangelischer Kindergarten Fleckeby |
I | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. Zudem erläutert er, dass auf Grund fehlerhafter Terminabsprache zwischen dem Ausschussvorsitzenden und der Verwaltung die Ordnungsmäßigkeit der Ladung nicht eingehalten wurde. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Tagesordnung wird als neuer TOP 10 „Haushaltsplan 2012 Evangelischer Kindergarten Fleckeby “ hinzugefügt. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der Ausschussvorsitzende berichtet über folgende Punkte:
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zu TOP 5. | Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten |
Beschlussvorlage - 41/2011 Ein Problem stellt das sog. „wilde Plakatieren“ dar, welches immer weiter zunimmt. Um diesem vorzubeugen bzw. diesem Trend entgegenzuwirken, bedarf es einer Regelung in Form einer „Plakatierungssatzung“, in welcher ordnende Regelungen getroffen werden. Die Verwaltung hat hierzu eine Mustersatzung erarbeitet, welche als Anlage der Vorlage beigefügt ist. |
Laut Rücksprache nach der Finanzausschusssitzung mit Herrn Scheller von der Verwaltung können Streckenabschnitte gemäß § 3 des vorliegenden Entwurfs ausgeschlossen werden (Beispiel: B 76 rauslassen, Plakatierung nicht an Bäumen oder Laternen). Zudem ist es möglich, gesonderte Stellwände für die Plakatierung bereitzustellen, welche lediglich mit Plakaten versehen werden dürfen. |
Beschluss: Die vorliegende Satzung über das Aufstellen von Plakaten wird mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen beschlossen: 1. Eine Plakatierung an Bäumen und Straßenlaternen ist untersagt. 2. Eine Plakatierung entlang der B 76 ist (mit Ausnahme der Wahlwerbung) untersagt. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Erlass einer Hundesteuersatzung |
Beschlussvorlage - 43/2011 Die derzeit gültigen Steuersätze betragen seit 2004 40,00 € für den ersten und 60,00 € für jeden weiteren Hund. Der durchschnittliche Steuerbetrag im Amtsgebiet Schlei-Ostsee liegt bei 39,00 € für den ersten, bei 59,00 € für den zweiten und 79,00 € für jeden weiteren Hund. Der vom Land Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit Fehlbedarfszuweisungen geforderte Steuersatz für einen Hund beträgt 100,00 €. Die Verwaltungskosten liegen bei rund 27,00 € jährlich pro Fall. Eine weitere Differenzierung und Erhöhung des Steuersatzes für den dritten und jeden weiteren Hund auf 80,00 € erscheint angemessen. Bisher werden gefährliche Hunde nicht gesondert besteuert. Eine Besteuerung mit dem 8-fachen Satz der normalen Hundesteuer hält der richterlichen Überprüfung stand und ist in anderen amtsangehörigen Gemeinden bereits Bestandteil der Satzungen. Eine entsprechende Regelung wurde in § 4 Abs.2 und § 5 aufgenommen. Die gültige Satzung verliert im Juli 2013 ihre Gültigkeit, so dass es sinnvoll ist eine Neufassung zu erlassen. Hinweis der Verwaltung: Die Ermäßigung der Hundesteuer um die Hälfte gemäß § 7 der Hundesteuersatzung für sogenannte Wachhunde, Jagdhunde sowie Hunde, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten-oder Rettungshunde verwendet werden, ist in das Ermessen der Gemeinde gestellt, muss also nicht gewährt werden. Dies gilt genauso für die Zwingersteuer gemäß § 8 der Satzung, die eine Privilegierung von Hundezüchtern zum Ausdruck bringt. Die Steuerbefreiung gemäß § 9 der Satzung ließe sich auf folgende Hunde beschränken: Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen, Forsthunde, die zur Berufsausübung benötigt werden, Blindenführhunde sowie zum Schutz blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrliche Hunde. |
Dem Protokoll wird ein Vermerk von Frau Hagemeier aus der Finanzabteilung beigefügt. |
Beschluss: Es wird beschlossen, § 7 Abs. 2 und § 8 aus der vorliegenden Hundesteuersatzung zu streichen und die Satzung zu erlassen. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Anschaffung eines Kommunalfahrzeuges |
Das gemeindliche Kommunalfahrzeug ist 17 Jahre alt. Da immer häufiger Reparaturkosten auf die Gemeinde zukommen, ist zu überlegen, ein Ersatzfahrzeug anzuschaffen. Derzeit werden verschiedene Fahrzeuge angesehen und Angebote eingeholt. Beschluss: Es wird beschlossen, 50.000,- € für die Ersatzbeschaffung im Haushalt 2012 einzustellen. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 |
Beschlussvorlage - 44/2011 Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Fleckeby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 135.900,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.684.800,- € auf nunmehr 1.820.700,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 861.100,- € vermindert und damit gegenüber bisher 1.902.000,- € auf nunmehr 1.040.900,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. |
- Dem Haushalt werden unter der Haushaltsstelle 36500.95000 1.000,- € im Nachtrag für die Erneuerung des Ehrenmals hinzugefügt. - Der OHT-Beitrag ist der Mitgliedsbeitrag der an den Ostsee-Holstein-Tourismus e.V. zu zahlen ist. Ist die Gemeinde Mitglied in der Ostseefjord Schlei GmbH hat sie zuzüglich automatisch zum Mitgliedsbeitrag den OHT-Beitrag zu entrichten. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Erlass Haushaltssatzung 2012 |
Beschlussvorlage - 45/2011 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Dem Haushalt 2012 werden unter der Haushaltsstelle 13000.5000 für Malerarbeiten 3.300,- € hinzugefügt (gemäß Antrag der Feuerwehr). Zudem wird die Haushaltsstelle 36000.59100 „Sonstige Sachausgaben Spende Stadtwerke Schleswig“ mit 2.000,- € hinzugefügt. Die geänderte Haushaltssatzung, sowie der geänderte Rücklagenstand liegen dem Protokoll bei. |
Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015 werden beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird im Verwaltungshaushalt
und im Vermögenshaushalt
festgesetzt: § 2 Es werden festgesetzt:
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,00 €. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Haushaltsplan 2012 Evangelischer Kindergarten Fleckeby |
Göntie Timme berichtet über eine Einladung inklusive Haushaltsplan 2012 vom Evangelischen Kindergarten Fleckeby. |
Rainer Röhl | Christian Levien |
Ausschussvorsitzender | Protokollführer |