N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung die Einwohnerversammlung der Gemeinde Fleckeby vom 04.02.2014.

Sitzungsort:  in der Gaststätte im Bürger- und Sportzentrum, Fleckeby
Beginn der Sitzung:  19.03 Uhr
Ende der Sitzung:  21.58 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Ursula Schwarzer

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung Susanne Hagemeier
Protokollführer Tore Weseler
Gast Thomas Irion
Gast Kai Marten
Eckernförder Zeitung
Kieler Nachrichten

T a g e s o r d n u n g


1. Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung
2. Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung
3. Vorstellung der Beprobungen der Alt-Deponien
4. Allgemeine Informationen zum Straßenausbaubeitragsrecht
5. Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner

zu TOP 1. Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung

Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung fest.


zu TOP 2. Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung

Anträge zur Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung liegen nicht vor.



zu TOP 3. Vorstellung der Beprobungen der Alt-Deponien

Frau Schwarzer berichtet, dass in den vergangenen Jahren an der Badestelle Götheby in Fleckeby immer wieder Probleme mit der Badewasserqualität aufgetreten sind. Seit 2012 besteht dort wegen der Nichteinhaltung der EU-Badewasser-Richtlinie ein Badeverbot. Im August 2013 fand hierzu ein Runder Tisch statt. Hier wurde die Frage gestellt, ob die schlechten Messwerte durch die Alt-Deponien in der Nähe der Osterau und Hüttener Au zu erklären sind. Um diese Frage zu klären, wurde die Gesellschaft für Bioanalytik mbH (GBA) beauftragt, Proben zu entnehmen und diese zu analysieren.

Zur Präsentation der Untersuchungsergebnisse der Beprobung wurde Herr Irion (Laborleiter GBA) eingeladen. Herr Irion berichtet ausführlich über den Verlauf der Untersuchung und stellte im Anschluss das Ergebnis vor.
Die Proben wurden am 24.10.2013 jeweils 50 Meter oberhalb und 50 Meter unterhalb der Alt-Deponien in der Osterau und Hüttener Au entnommen. (Bei der Bezeichnung unterhalb und oberhalb ist die Fließrichtung gemeint.) Es handelt sich hierbei um Stichproben, die an einem trockenen Tag entnommen wurden.
Die Proben unterhalb der Alt-Deponien wurden analysiert. Die Proben oberhalb der Alt-Deponien wurden als Rückstellproben verwendet. Eine Probe umfasst ein Volumen von 5 – 10 Litern.
Die entnommenen Proben wurden auf viele umweltrelevanten Parametern untersucht. Die Proben wiesen folgendes Ergebnis auf:
Die untersuchten Proben geben keine Anhaltspunkte für auffällige Schadstoffkonzentration. Nur der Gehalt von Nährstoffen und Salzen weist die Belastungsstufe II., also eine mäßige Belastung aus. Außerdem wurden bei der Analyse drei gängige Herbizid-Wirkstoffe bei organischen Substanzen nachgewiesen.
Herr Irion teilte auf Rückfrage mit, dass die Belastung bei bestimmten Parametern bei höherer Temperatur deutlich höher ausfallen kann, wobei bei anderen Parametern die Belastung gleich bleiben würde.
Außerdem wurde gefragt, ob es nicht mehr Sinn gemacht hätte, die Proben bei einer längeren Regenperiode zu entnehmen. Hierzu teilte Herr Irion mit, dass die Belastung bei einer langfristigen Schädigung auch während der trockenen Zeit nachweisbar ist. Die nachgewiesenen Herbizide (z.B. Pflanzenschutzmittel) können auch durch die Landwirtschaft in die Au gelangt sein. Auch ein aus dem Publikum genanntes Argument, der intensive Maisanbau, könnte hierfür ursächlich sein.

Frau Schwarzer betont zudem, dass auch für 2014 an der Badestelle Götheby ein Badeverbot besteht.


zu TOP 4. Allgemeine Informationen zum Straßenausbaubeitragsrecht

Frau Hagemeier von der Amtsverwaltung erläutert Allgemeines zum Straßenausbaubeitragsrecht.
Straßenausbaubeiträge stellen schon lange eine Möglichkeit für Gemeinden dar, die Kosten für den Straßenausbau zum Teil auf die Anlieger umzulegen. Aufgrund der Neufassung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) muss die Gemeinde mindestens 15 % der Gesamtkosten selber tragen und die restlichen 85 % auf die Anlieger umgelegt werden.

Außerdem informiert Frau Hagemeier zu folgenden Punkten:
  • Allgemeines zur Entwicklung der Rechtslage § 76 GO und § 8 KAG, § 266 StGB
  • Grundgedanke: Straßen als öffentliche Einrichtung der Gemeinden, Straßenbaulast
  • Begriff der öffentlichen Einrichtung im beitragsrechtlichen Sinne/ natürliche Berachtungsweise, Namen nicht relevant, Beispiel "Bäckerweg"
  • Beitragsfähige Maßnahmen: Herstellung, Ausbau, Umbau, Erneuerung- Verbesserung in unserem KAG nicht ausdrücklich genannt, aber gemeint
  • Teilstreckenausbau (Mühlenweg) mit dazugehörigem Zufahrtsweg
  • Abgrenzung zu Instandsetzungs- bzw. Unterhaltungsmaßnahmen (hier auch Straßenbeleuchtung)
  • Gemeindeanteil / Anliegeranteil - Bemessen nach Vorteilen
  • Straßenarten: Anlieger-, Haupterschließungs-, Hauptverkehrsstraßen (Hinweis auf gleichgestellte Außenbereichsstraßen)- Abstufung der Vorteile
  • Berechnungsbeispiel
  • Eckgrundstücksproblematik, Ermäßigung bei Heranziehung
  • Bescheid, Zahlungsmöglichkeiten
  • Beitragsschuldner/in = Eigentümer/in

Allgemeine Informationen zum Straßenausbaubeitragsrecht können auch unter www.amt-schlei-ostsee.de / Das Amt / Aktuelles / Archiv / Erhebung von Straßenausbaubeiträgen - allgemeine Informationen eingesehen werden.


zu TOP 5. Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner

Es werden keine Anfragen von den Anwesenden gestellt.



Tore Weseler  Ursula Schwarzer 
Protokollführer  Bürgermeisterin