Einleitend werden durch den Bürgermeister die Ergebnisse der Bedarfsabfrage vorgestellt. Danach habe gut 40 Interessierte den Wunsch nach Einzel- und Doppelhäusern bekundet. In wenigen Fällen gab es auch den Wunsch nach Mietwohnraum bzw. Mischnutzung (Wohnen und Gewerbe). Der wesentliche Teil der Interessensbekundungen sind von Fleckebyer Bürgerinnen und Bürgern. Es besteht somit ein Bedarf darüber zu beraten, wie mit der Nachfrage nach Wohnraum weiter verfahren werden soll. Anzumerken ist dabei, dass die Gemeindevertretung sich bereits die letzten zwei Jahre grundsätzlich mit dieser Thematik befasst. Ziel ist nunmehr, die Konkretisierung des weiteren Vorgehens bzw. die Aufgabe der weiteren Prüfung einer wohnungsbaulichen Entwicklung zu prüfen.
Im Anschluss hieran wird durch den Leiter der Abteilung Bauen und Umwelt des Amtes Schlei-Ostsee die derzeitige Planungssituation in der Gemeinde ausführlich dargestellt. Die Gemeinde hat im Jahr 2012 bereits eine Innenentwicklungsanalyse durchgeführt und diese in 2017 um möglich Potentialflächen für eine Bebauung durch ein Neubaugebiet ergänzt. Die Bewertung aller Flächen erfolgte durch ein leistungsfähiges Planungsbüro in enger Abstimmung mit der Gemeinde. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass es kaum Flächen innerorts gibt, die für eine Nachverdichtung in Betracht kommen bzw. den aktuellen Bedarf an Einzel-
und Doppelhäusern abdecken würde. Die Flächen für ein mögliches Neubaugebiet haben alle mehr oder weniger Beschränkungen, die es in einem Bauleitplanverfahren zu untersuchen und zu bewerten gilt. Es gibt Beschränkungen die evtl. leichter ausgeräumt werden können, bei anderen ist es fraglich, ob die zuständigen Behörden eine Bebauung mittragen (z. B. Bebauung auf Flächen im Landschaftsschutzgebiet). Daher ist eine Standortalternativenprüfung vorzunehmen und die Fläche herauszuarbeiten, die vermeintlich am besten geeignet ist.
Durch verschiedene Einwohnerinnen und Einwohner werden alternative Flächen und unterschiedliche Wohnformen thematisiert. Ebenso wurde die Folgenutzung vorhandener Immobilien, die ggf. in den nächsten Jahren zum Verkauf anstehen und die Schaffung von sozialem Wohnungsbau angesprochen. Die Gemeindevertretung möge diese Belange im weiteren Verfahren in ihre Entscheidung mit einfließen lassen.
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