Sitzungsort: | Feuerwehrgerätehaus, Hirschholm, 24357 Fleckeby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.15 Uhr |
Bürgermeister Heinrich Hauschildt |
LVB Gunnar Bock |
T a g e s o r d n u n g |
1. | Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung |
2. | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Fleckebyer Bürgerzentrum |
4. | Bauliche Entwicklung in Fleckeby |
5. | Straßenausbaubeitragssatzung |
6. | Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner |
zu TOP 1. | Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung |
Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Einwohner/innen und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung fest. |
zu TOP 2. | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. |
zu TOP 3. | Fleckebyer Bürgerzentrum |
Bürgermeister Hauschildt und der Vorsitzende des SV Fleckeby, Gunnar Bock, stellen das Vorhaben Fleckebyer Bürgerzentrum vor. In diesem Zusammenhang wird die Einrichtung der 2 Gruppen für die U3-Betreuung lebhaft diskutiert. |
zu TOP 4. | Bauliche Entwicklung in Fleckeby |
Bürgermeister Hauschildt berichtet über die bauliche Entwicklung in der Gemeinde Fleckeby. Es erscheint eine künftige Wohnbauentwicklung hinter dem ehemaligen Lindenhof in Götheby möglich. Darüber hinaus könnte man sich eine bauliche Entwicklung Richtung „Schießstand Göthebyer Gilde“ ggf. mit einem Mischgebiet vorstellen. Für eine weitere Bebauung soll ein großzügiges Zeitfenster gewählt werden. Anfang nächsten Jahres wird ein Gespräch mit der Landesplanung stattfinden. GV Röhl weist darauf hin, dass zunächst der Bedarf von Gewerbebetrieben über die Homepage der Gemeinde festgestellt werden soll. Bezüglich der im Ort stattfindenden Diskussion zur Ansiedlung eines möglichen Einzelhandelsbetriebes an der B 76 in Götheby teilt der Bürgermeister mit, dass die Gemeinde hierüber erst beraten könne, wenn ihr ein konkreter Antrag schriftlich vorliegen würde. Dies sei bisher nicht der Fall.
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zu TOP 5. | Straßenausbaubeitragssatzung |
Die rechtliche Notwendigkeit eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen wird dargestellt. Außerdem weist der Bürgermeister auf die Pflichten aus der Straßenreinigungssatzung hin, die vertiefend erörtert werden. |
zu TOP 6. | Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner |
Es liegen keine weiteren Anfragen vor. |
Heinrich Hauschildt | Gunnar Bock |
Bürgermeister | Protokollführer |