N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung die Einwohnerversammlung der Gemeinde Fleckeby vom 07.12.2010.

Sitzungsort:  Feuerwehrgerätehaus, Hirschholm, 24357 Fleckeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.15 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Heinrich Hauschildt

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
LVB Gunnar Bock
ca. 35 Einwohner/innen

T a g e s o r d n u n g


1. Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung
2. Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung
3. Fleckebyer Bürgerzentrum
4. Bauliche Entwicklung in Fleckeby
5. Straßenausbaubeitragssatzung
6. Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner

zu TOP 1. Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung

Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Einwohner/innen und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung fest.


zu TOP 2. Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung

Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Fleckebyer Bürgerzentrum

Bürgermeister Hauschildt und der Vorsitzende des SV Fleckeby, Gunnar Bock, stellen das Vorhaben Fleckebyer Bürgerzentrum vor. In diesem Zusammenhang wird die Einrichtung der 2 Gruppen für die U3-Betreuung lebhaft diskutiert.


zu TOP 4. Bauliche Entwicklung in Fleckeby
Bürgermeister Hauschildt berichtet über die bauliche Entwicklung in der Gemeinde Fleckeby. Es erscheint eine künftige Wohnbauentwicklung hinter dem ehemaligen Lindenhof in Götheby möglich. Darüber hinaus könnte man sich eine bauliche Entwicklung Richtung „Schießstand Göthebyer Gilde“ ggf. mit einem Mischgebiet vorstellen. Für eine weitere Bebauung soll ein großzügiges Zeitfenster gewählt werden. Anfang nächsten Jahres wird ein Gespräch mit der Landesplanung stattfinden.
GV Röhl weist darauf hin, dass zunächst der Bedarf von Gewerbebetrieben über die Homepage der Gemeinde festgestellt werden soll.

Bezüglich der im Ort stattfindenden Diskussion zur Ansiedlung eines möglichen Einzelhandelsbetriebes an der B 76 in Götheby teilt der Bürgermeister mit, dass die Gemeinde hierüber erst beraten könne, wenn ihr ein konkreter Antrag schriftlich vorliegen würde. Dies sei bisher nicht der Fall.

zu TOP 5. Straßenausbaubeitragssatzung

Die rechtliche Notwendigkeit eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen wird dargestellt.

Außerdem weist der Bürgermeister auf die Pflichten aus der Straßenreinigungssatzung hin, die vertiefend erörtert werden.


zu TOP 6. Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner

Es liegen keine weiteren Anfragen vor.



Heinrich Hauschildt  Gunnar Bock 
Bürgermeister  Protokollführer