Sitzungsort: | in der Gaststätte "Kiek In", Fleckeby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.20 Uhr |
Ausschussvorsitzender (w. B.) Reinhold Maybauer |
wählbarer Bürger Matthias Bäsel |
Ausschussmitglied Felix Grabowski |
Ausschussmitglied Hans-Georg Kruse |
stellv. Mitglied Rainer Röhl (stellv. für Andreas Hammerich) |
stellv. Ausschussvorsitzender (w. B.) Knut von Fircks |
Ausschussmitglied Hans Hermann Wörmbke |
Ausschussmitglied Andreas Hammerich (entschuldigt vert. durch Rainer Röhl) |
Bürgermeisterin Ursula Schwarzer |
Gemeindevertreter/in Heike Ostmann-Summek |
Protokollführer Michael Eggers |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Niederschrift der letzten Sitzung |
4. | Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden und der Bürgermeisterin, Anfragen |
5. | Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Fleckeby für den Bereich "Hauptstraße Hirschholm" |
Beschlussvorlage - 14/2015 | |
6. | rechtlicher Status des Bebauungsplan Nr. 3 "Südring" |
Beschlussvorlage - 13/2015 | |
7. | Erweiterung der Straßenbeleuchtung an der B 76 zwischen Dorfstraße und Kreisstraße |
Beschlussvorlage - 15/2015 | |
8. | Veränderung der Straßenbeleuchtung in Götheby - Holm links der Kreistraße Richtung Hummelfeld |
Beschlussvorlage - 16/2015 | |
9. | Ausbau des Bauhofes auf dem ehemaligen Kläranlagengelände |
Beschlussvorlage - 17/2015 | |
10. | Erneuerung größerer Pflasterflächen im Fußweg entlang der B 76 |
Beschlussvorlage - 18/2015 | |
11. | Oberflächengestaltung Vorplatz Sportheim |
Beschlussvorlage - 20/2015 | |
12. | Querung Kleine Hüttener Au im Bereich Appeljord |
Beschlussvorlage - 19/2015 |
I. | Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Niederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 20.01.2015 erhoben. |
zu TOP 4. | Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden und der Bürgermeisterin, Anfragen |
Die Bürgermeisterin, Frau Schwarzer, berichtet über folgende Angelegenheiten:
Der Bauausschussvorsitzende, Herr Maybauer, berichtet über folgende Angelegenheiten:
Es werden folgende Anfragen gestellt:
Die Bürgermeisterin erläutert den derzeitigen Sachstand. |
zu TOP 5. | Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Fleckeby für den Bereich "Hauptstraße Hirschholm" |
Beschlussvorlage - 14/2015 Ein Vorhabenträger beabsichtigt, im Bereich Hirschholm 19-23, Wohnungen und ein Bürogebäude zu errichten. Die Grundstücke befinden sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 12 (B-Plan Nr. 12). Für den geplanten Büroneubau werden die Baugrenze des B-Planes nicht eingehalten. Eine Befreiung hierfür ist nicht möglich, da die Grundzüge der Planung berührt werden. Der B-Plan müsste somit geändert werden. Es empfiehlt sich in diesem Zuge, die Flächen, welche derzeit mit einem Geh- Fahr und Leitungsrecht belegt sind, mit in den Geltungsbereich der Änderung mit aufzunehmen und diese als öffentliche Verkehrsflächen festzusetzten. Die Flächen befinden sich im Eigentum der Gemeinde Fleckeby. |
Beschluss:
* Geltungsbereich |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | rechtlicher Status des Bebauungsplan Nr. 3 "Südring" |
Beschlussvorlage - 13/2015 Der Bebbauungsplan (B-Planes) Nr. 3 für den Bereich "Südring" wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 28.11.2013, aufgrund eines Ausfertigungsmangels, für nichtig erklärt. Es fehlt an einer, vor der öffentlichen Bekanntmachung, erfolgten Ausfertigung des B-Planes durch den Bürgermeister. Der als fehlerhaft erkannte B-Plan wird von der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde nicht mehr angewandt. Dies ist bei den Stellungnahmen (gem.§ 36 Baugesetzbuch) der Gemeinde zu beachten. Der Plan findet keine Anwendung mehr. Die Gemeinde hat darüber zu beraten, ob sie den Plan schwebend unwirksam lassen möchte oder diesen aufhebt. Ebenfalls könnte das gesamte Gebiet neu überplant werden. |
Beschluss: Es wird beschlossen, das der Bebauungsplan Nr. 3 für den Bereich "Südring" schwebend unwirksam bleibt. Die Gemeinde Fleckeby sieht zurzeit keinen Handlungsbedarf. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Erweiterung der Straßenbeleuchtung an der B 76 zwischen Dorfstraße und Kreisstraße |
Beschlussvorlage - 15/2015 Es ist angedacht die Beleuchtungssituation an der B 76 entlang des Geh- und Radweges zu verbessern. Wie bereits im Kalenderjahr 2014 begonnen, soll jetzt die Beleuchtung von der Dorfstraße / Ecke B 76 bis zur Kreisstraße (Götheby) / Ecke B 76 um vier Leuchten erweitert bzw. fortgeführt werden. Es wird angestrebt den folgenden ortsüblichen Leuchtentyp aufzustellen: "Selux", Mast: SX054 14-2, schwarz, LPH 3,5m, abgesetzt Leuchte: SX480 15-2, schwarz, mit Fassung E27, Spiegellamelle Die gesamten anfallenden Kosten werden durch die Bauamtsverwaltung auf ca. 8.000,00 € geschätzt. Für die Umsetzung der Maßnahme müssen keine Straßenausbaubeiträge erhoben werden, da sich die Straße nicht in der Baulast der Gemeinde befindet (B 76 außerhalb der OD). |
Beschluss: Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen die Maßnahme umzusetzen. Die Leuchten sollen, wenn möglich, mit LED Technik ausgestattet werden. Eine Preisanfrage soll erfolgen. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Veränderung der Straßenbeleuchtung in Götheby - Holm links der Kreistraße Richtung Hummelfeld |
Beschlussvorlage - 16/2015 Die gesamte Straßenbeleuchtung der Krogkoppel, des Möhlhorster Weges und des Satower Weges soll zukünftig (aus Überlastungsgründen) nicht, wie bisher, über den Altteil Götheby - Holm erfolgen, sondern von dort getrennt werden und durch eine funkgesteuerte Zeituhr eigenständig geschaltet werden. Zum Ausgleich der Straßenlampen-Steuerung "Krogkoppel" sind folgende Arbeiten erforderlich:
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Beschluss: Es wird beschlossen, so wie Sachverhalt dargestellt zu verfahren und die Bürgermeisterin zu ermächtigen die Maßnahme umzusetzen. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Ausbau des Bauhofes auf dem ehemaligen Kläranlagengelände |
Beschlussvorlage - 17/2015 An einem kürzlich anberaumten Ortstermin auf dem Bauhof, dem ehemaligen Klärwerkgelände der Gemeinde Fleckeby, wurden durch den Architekten, Herrn Böhnemann, und Vertretern der Gemeinde Möglichkeiten einer zukünftigen Bebauung vorläufig erörtert. Zurzeit sichtet Herr Böhnemann Bestandsunterlagen, um Be- bzw. Umbauvorschläge zu erarbeiten, die dann gemeindlich beraten werden können. Erste Erkenntnisse werden in der Bauausschusssitzung von Herrn Maybauer vorgetragen. Im Hinblick auf ein weiteres Vorgehen bezüglich einer Überplanung des ehemaligen Klärwerkgeländes sollte im Zuge der Sitzung abgestimmt werden, wie in der Angelegenheit weiter verfahren werden soll. |
Der Bauausschussvorsitzende, Herr Maybauer, erläutert den derzeitigen Sachstand zum angedachten Ausbau des ehemaligen Klärwerkgeländes und stellt die Erkenntnisse der statischen Voruntersuchung vom Büro Borowski + Partner vor. Im einzelnen wird folgende Empfehlung formuliert: "Die Gemeinde Fleckeby plant den Neubau einer Unterstellhalle auf dem Gelände des ehemaligen Klärwerkes. Die Halle ist als Stahlkonstruktion mit einer Verkleidung aus Iso-Paneelen vorgesehen und soll auf dem ehemaligen Klärbecken errichtet werden. Die Grundrissfläche ergibt sich aus der Anordnung der vorhandenen Wände des Klärbeckens und beträgt ca. 19,00 x 18,00 m. Nach Durchsicht der vorhandenen Unterlagen und Erstellung einer statischen Voruntersuchung lässt sich vorerst folgendes feststellen:
In den Bestandsunterlagen sind keine Angaben zum Baugrund vorhanden. Für die weitere Bearbeitung ist eine Bewertung der neuen Situation zwingend erforderlich. Es wird empfohlen, für diese Maßnahme einen Bodengutachter einzuschalten." |
Beschluss: Es wird beschlossen, den Empfehlungen des Ingenieurbüros Borowski + Partner zu entsprechen, einen Bodengutachter zu beauftragen, um die berechnungsrelevanten Bodenkennwerte zu ermitteln und anschließend die zum Bau bzw. Umbau notwendigen statischen Berechnungen durch das Büro Borowski + Partner ausführen zu lassen. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Erneuerung größerer Pflasterflächen im Fußweg entlang der B 76 |
Beschlussvorlage - 18/2015 Eine ca. 30 m² große Pflasterfläche im Zufahrtsbereich des Fleckebyer Edeka Marktes muss erneuert werden. Die Pflastersteine innerhalb des Bereiches brechen auseinander und sollten durch geeignete Steine ersetzt werden. Bewährt hat sich sich das VS5 - Pflaster, dass bereits in der innerörtlichen Tankstellenzufahrt verlegt wurde. Die Bauamtsverwaltung schätzt den Kostenaufwand auf ca. 1.600,00 € brutto. Die Sanierungsmaßnahme ist mit dem Marktbetreiber abzustimmen, um größere Einschränkungen bei der Parkplatznutzung zu vermeiden. |
Beschluss: Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und die Baumaßnahme umsetzen zu lassen. Die hierzu notwendigen finanziellen Mittel in Höhe von 1.600,00 € werden im Haushalt bereit gestellt. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Oberflächengestaltung Vorplatz Sportheim |
Beschlussvorlage - 20/2015 Es hegt sich der Gedanke die Oberflächenbefestigung des Vorplatzes am Sportheim neu zu gestalten. Zurzeit ist der größte Teil der Fläche wassergebunden und mit Kieselsteinen abgestreut. Dadurch bedingt bilden sich innerhalb der Oberfläche sehr leicht Unebenheiten, die dann nach stärkeren Regenereignissen zu Pfützenbildung führen. Auf dem Gelände befinden sich zwar einige funtionsfähige Regenabläufe, die aber aus entwässerungstechnischer Sicht nicht gefällegerecht in die gesamte Oberfläche eingebunden sind. Es gilt sich nun zu beraten wie in der Anglegenheit weiter verfahren werden soll. Als Beratungshinweis sei noch genannt, dass Stellenweise Schürfungen vorgenommen wurden, die augenscheinlich auf einen stabilen Unterbau hinweisen.
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Beschluss: Es wird beschlossen, sich gegen die Beauftragung eines Architekten auszusprechen und die ausgearbeiteten Gestaltungsvorschläge von Herrn Friedrich Nissen und Herrn Knut von Fircks anzunehmen. Die Umsetzung der Maßnahme soll in einzelnen Schritten erfolgen, die Kosten hierfür müssen jedoch noch ermittelt werden. In die zukünftige Beratung in dieser Angelegenheit soll der SV - Fleckeby mit eingebunden werden.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Querung Kleine Hüttener Au im Bereich Appeljord |
Beschlussvorlage - 19/2015 Im Frühjahr 2014 sind verschiedene Landeigentümer, die an den Feldweg östlich "Appeljord" angrenzen an die Gemeinde Fleckeby herangetreten. Es wurde um ein Gespräch gebeten, in dem die Querung über die Kleine Hüttener Au erörtert werden sollte. Diese entspricht nach Auffassung der Landeigentümer nicht den heutigen Anforderungen. Wer die Querung erstellt hat und wann diese errichtet wurde, ist unbekannt. Die Abmaße entsprechen den Fuhrwerken der 60er und 70er Jahre. Für die heutigen großen Fahrzeuge mit den schweren Zugmaschinen ist die Querung zu schmal. Die Reifen der Fahrzeuge reichen über diese Querung hinaus. Die Böschung der Au und auch die Brücke halten diesen Belastungen nicht stand. Ein daraufhin durchgeführtes Gespräch mit Vertretern des Wasser- und Bodenverbandes, der Gemeinde, den Landeigentümern und der Verwaltung blieb ergebnisoffen. Die Gemeinde wollte hierzu eine Prüfung der Sach- und Rechtslage vornehmen. Fraglich ist, in wessen Baulast die Querung steht und wer für die Unterhaltung und ggf. Ausbau der Querung verantwortlich ist. Durch die Verwaltung wird hierzu folgende Stellungnahme abgegeben: Bei dem hier betroffenen Weg handelt es sich nach § 3 (1) Nr. 4 Buchst. a) Straßen- und Wegegesetz S.-H. (StrWG) um eine sonstige öffentliche Straße. Sonstige öffentliche Straßen sind u. a. öffentlichen Feld- und Waldwege, die ausschließlich der Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstücken dienen. Die Zugehörigkeit der Brücken und Durchlässe zu den öffentlichen Straßen, in deren Zuge sie liegen, ergibt sich aus der Natur der Sache, woraus gleichzeitig der wegerechtliche Grundsatz folgt, dass derartige Einrichtungen Teil der Straße sind. Gemäß § 15 (1) StrWG sind Träger der Straßenbaulast für die sonstigen öffentlichen Straßen die Gemeinden. Dies gilt nach § 15 (2) StrWG jedoch nicht für die Unterhaltung der öffentlichen Feld- und Waldwege im Sinne von § 3 (1) Nr. 4 Buchst. a), soweit die Anliegerinnen und Anlieger bisher unterhaltungspflichtig waren. Unterhaltungspflichtig sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke, die über diese Wege bewirtschaftet werden. Der Umfang der Unterhaltungspflicht der einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer richtet sich nach dem Verhältnis der Einheitswerte der Grundstücke. Soweit Gemeinden oder kommunale Zweckverbände die Unterhaltung von öffentlichen Feld- und Waldwegen bereits freiwillig übernommen haben, sind die Gemeinden unterhaltungspflichtig. Die gesetzliche Unterhaltungspflicht der Anlieger ergibt sich aus dem alten Landesrecht. Vor dem Inkrafttreten des Straßen- und Wegegesetzes galten sechs verschiedene Wegerechtsregime auf dem Gebiet des Landes Schleswig-Holstein. Gemäß Kommentierung zu § 15 StrWG sind die nach früherem Landesrecht bestehenden Unterhaltungspflichten der Anlieger mit dem Inkrafttreten des Gesetzes erloschen, soweit die Gemeinden oder für sie kommunale Zweckverbände die Unterhaltung freiwillig übernommen haben. Ob das der Fall ist, muss für jeden einzelnen Weg gesondert geprüft werden. Wenn eine ausdrückliche Entscheidung der Gemeinde nicht vorliegt, wird eine einmalige oder gelegentliche Durchführung von Unterhaltungsarbeiten nicht als Übernahme anzusehen sein. Nach Rücksprache mit der Bürgermeisterin hat die Gemeinde die Unterhaltung für diese Wegefläche nicht freiwillig übernommen. Esbleibt somit festzuhalten, dass die Unterhaltungspflicht bei den einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümern liegt, deren Flächen über diesen Weg bewirtschaftet werden bzw. werden können. Die Unterhaltungspflicht der Anlieger unterscheidet sich nicht von der Unterhaltungspflicht der Gemeinde. Ihre Anforderungen ergeben sich aus § 10 StrWG. Zum Schutz der Querung wäre daher aus Sicht der Gemeinde zu überlegen, ob die Durchfahrtsbreite reglementiert werden muss. Die Beschränkung der Querung auf eine maximale Durchfahrtsbreite bedarf dabei der Genehmigung der Unteren Verkehrsaufsichtsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Abschließend erfolgt der Hinweis, dass nach der Studie zur Zukunftsfähigkeit des ländlichen Wegenetzes in Schleswig-Holstein - in Auftrag gegeben durch die Akademie für die ländlichen Räume Schleswig-Holstein e. V., dem Bauernverband und dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag - folgende Entwicklungsziele für Feldwege gelten:
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Beschluss: Die Gemeinde Fleckeby nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Über das Ergebnis sollen die betroffenen Landeigentümer in Kenntnis gesetzt werden. Gleichzeitig soll eine Prüfung erfolgen, ob eine Begrenzung der Durchfahrtsbreite durch die Untere Verkehrsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde Aussicht auf Erfolg hat. Es wird beschlossen, die Durchfahrtsbreite auf 2,00 Meter Breite zu beschränken, sodass die Querung der Au bestmöglich geschützt wird. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Michael Eggers | Reinhold Maybauer |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |