N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Fleckeby vom 05.05.2015.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Kiek In", Fleckeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.20 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender (w. B.) Reinhold Maybauer
wählbarer Bürger Matthias Bäsel
Ausschussmitglied Felix Grabowski
Ausschussmitglied Hans-Georg Kruse
stellv. Mitglied Rainer Röhl (stellv. für Andreas Hammerich)
stellv. Ausschussvorsitzender (w. B.) Knut von Fircks
Ausschussmitglied Hans Hermann Wörmbke

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Andreas Hammerich (entschuldigt vert. durch Rainer Röhl)

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Ursula Schwarzer
Gemeindevertreter/in Heike Ostmann-Summek
Protokollführer Michael Eggers

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Niederschrift der letzten Sitzung
4. Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden und der Bürgermeisterin, Anfragen
5. Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Fleckeby für den Bereich "Hauptstraße Hirschholm"
  Beschlussvorlage - 14/2015
6. rechtlicher Status des Bebauungsplan Nr. 3 "Südring"
  Beschlussvorlage - 13/2015
7. Erweiterung der Straßenbeleuchtung an der B 76 zwischen Dorfstraße und Kreisstraße
  Beschlussvorlage - 15/2015
8. Veränderung der Straßenbeleuchtung in Götheby - Holm links der Kreistraße Richtung Hummelfeld
  Beschlussvorlage - 16/2015
9. Ausbau des Bauhofes auf dem ehemaligen Kläranlagengelände
  Beschlussvorlage - 17/2015
10. Erneuerung größerer Pflasterflächen im Fußweg entlang der B 76
  Beschlussvorlage - 18/2015
11. Oberflächengestaltung Vorplatz Sportheim
  Beschlussvorlage - 20/2015
12. Querung Kleine Hüttener Au im Bereich Appeljord
  Beschlussvorlage - 19/2015

I. Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Niederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 20.01.2015 erhoben.


zu TOP 4. Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden und der Bürgermeisterin, Anfragen

Die Bürgermeisterin, Frau Schwarzer, berichtet über folgende Angelegenheiten:
  • Bei Heizungsausfällen im neuen Sportheim sind anschließend beide Pumpen als defekt befundet worden. Sie wurden innerhalb der Gewährleistung kostenlos ausgetauscht.
  • Bei einer Begehung der Räumlichkeiten im neuen Sportheim wurden einige Setzrisse festgestellt, die bis zum Ende der Gewährleistungsfrist beobachtet werden und dann dementsprechend saniert werden sollen.
  • Die neue Kühlzeile funktioniert einwandfrei.
  • Ein Landwirt bemängelt Wassereintrag vom gemeindlichen Wirtschaftsweg auf die Felder.

Der Bauausschussvorsitzende, Herr Maybauer, berichtet über folgende Angelegenheiten:
  • Die Sichtdreiecke an den gemeindlichen Straßen sollen durch Eigenleistung der Bürger freigeschnitten werden.
  • Der Regenwasserablauf auf dem Vorplatz zum Sportheim wurde fertiggestellt.
  • Der Straßenbestand "Hirschholm" wurde beweisdokumentarisch erfasst.
  • Die Pflasterarbeiten auf dem Vorplatz der FFW werden in den Spätsommer verschoben.
  • Die Straßenschäden am Eichkamp wurden behördlich aufgenommen.
  • Die erste Erschließung der Krogkoppel wurde Mängelfrei abgenommen.

Es werden folgende Anfragen gestellt:
  • Das Aufbringen von Piktogrammen auf den Straßenbelag
  • Absenkung des Bordsteins vom Fussgängerweg am Baugebiet des Möhlhorster Weges

Die Bürgermeisterin erläutert den derzeitigen Sachstand.


zu TOP 5. Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Fleckeby für den Bereich "Hauptstraße Hirschholm"
Beschlussvorlage - 14/2015

Ein Vorhabenträger beabsichtigt, im Bereich Hirschholm 19-23, Wohnungen und ein Bürogebäude zu errichten. Die Grundstücke befinden sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 12 (B-Plan Nr. 12). Für den geplanten Büroneubau werden die Baugrenze des B-Planes nicht eingehalten. Eine Befreiung hierfür ist nicht möglich, da die Grundzüge der Planung berührt werden. Der B-Plan müsste somit geändert werden. Es empfiehlt sich in diesem Zuge, die Flächen, welche derzeit mit einem Geh- Fahr und Leitungsrecht belegt sind, mit in den Geltungsbereich der Änderung mit aufzunehmen und diese als öffentliche Verkehrsflächen festzusetzten. Die Flächen befinden sich im Eigentum der Gemeinde Fleckeby.


Beschluss:

  1. Der B-Plan Nr. 12 für das Gebiet "Hauptstraße Hirschholm" soll wie folgt geändert werden: Änderung der Baugrenzen im nördlichen Bereich (Hirschholm 19-23) sowie Änderung der Festsetzung der Verkehrsflächen, welche mit einem Geh- Fahr und Leitungsrecht belegt sind, in öffentliche Verkehrsfläche.*
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblichbekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
  4. Auf die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13 a BauGB abgesehen werden.
  5. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung wird nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.

* Geltungsbereich
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Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. rechtlicher Status des Bebauungsplan Nr. 3 "Südring"
Beschlussvorlage - 13/2015

Der Bebbauungsplan (B-Planes) Nr. 3 für den Bereich "Südring" wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 28.11.2013, aufgrund eines Ausfertigungsmangels, für nichtig erklärt. Es fehlt an einer, vor der öffentlichen Bekanntmachung, erfolgten Ausfertigung des B-Planes durch den Bürgermeister. Der als fehlerhaft erkannte B-Plan wird von der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde nicht mehr angewandt. Dies ist bei den Stellungnahmen (gem.§ 36 Baugesetzbuch) der Gemeinde zu beachten. Der Plan findet keine Anwendung mehr.

Die Gemeinde hat darüber zu beraten, ob sie den Plan schwebend unwirksam lassen möchte oder diesen aufhebt. Ebenfalls könnte das gesamte Gebiet neu überplant werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, das der Bebauungsplan Nr. 3 für den Bereich "Südring" schwebend unwirksam bleibt. Die Gemeinde Fleckeby sieht zurzeit keinen Handlungsbedarf.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erweiterung der Straßenbeleuchtung an der B 76 zwischen Dorfstraße und Kreisstraße
Beschlussvorlage - 15/2015

Es ist angedacht die Beleuchtungssituation an der B 76 entlang des Geh- und Radweges zu verbessern. Wie bereits im Kalenderjahr 2014 begonnen, soll jetzt die Beleuchtung von der Dorfstraße / Ecke B 76 bis zur Kreisstraße (Götheby) / Ecke B 76 um vier Leuchten erweitert bzw. fortgeführt werden. Es wird angestrebt den folgenden ortsüblichen Leuchtentyp aufzustellen:

"Selux",
Mast: SX054 14-2, schwarz, LPH 3,5m, abgesetzt
Leuchte: SX480 15-2, schwarz, mit Fassung E27, Spiegellamelle

Die gesamten anfallenden Kosten werden durch die Bauamtsverwaltung auf ca. 8.000,00 € geschätzt. Für die Umsetzung der Maßnahme müssen keine Straßenausbaubeiträge erhoben werden, da sich die Straße nicht in der Baulast der Gemeinde befindet (B 76 außerhalb der OD).


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen die Maßnahme umzusetzen. Die Leuchten sollen, wenn möglich, mit LED Technik ausgestattet werden. Eine Preisanfrage soll erfolgen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Veränderung der Straßenbeleuchtung in Götheby - Holm links der Kreistraße Richtung Hummelfeld
Beschlussvorlage - 16/2015

Die gesamte Straßenbeleuchtung der Krogkoppel, des Möhlhorster Weges und des Satower Weges soll zukünftig (aus Überlastungsgründen) nicht, wie bisher, über den Altteil Götheby - Holm erfolgen, sondern von dort getrennt werden und durch eine funkgesteuerte Zeituhr eigenständig geschaltet werden.

Zum Ausgleich der Straßenlampen-Steuerung "Krogkoppel" sind folgende Arbeiten erforderlich:
  • Einstellen der Zeitschaltuhr (Empfehlung: Ersatz gegen Funk-Zeitschaltuhr wie in Fleckeby)
  • Zusätzliche Montage eines Schützes "Durchgangsbeleuchtung)
  • Montage eines Wartungsschalters  "Hand-O-Automatik (Empfehlung)
  • Anschluss in Leuchte Möhlhorster Weg
  • Trennung in Leuchte Dingblock



Beschluss:

Es wird beschlossen, so wie Sachverhalt dargestellt zu verfahren und die Bürgermeisterin zu ermächtigen die Maßnahme umzusetzen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Ausbau des Bauhofes auf dem ehemaligen Kläranlagengelände
Beschlussvorlage - 17/2015

An einem kürzlich anberaumten Ortstermin auf dem Bauhof, dem ehemaligen Klärwerkgelände der Gemeinde Fleckeby, wurden durch den Architekten, Herrn Böhnemann, und Vertretern der Gemeinde Möglichkeiten einer zukünftigen Bebauung vorläufig erörtert. Zurzeit sichtet Herr Böhnemann Bestandsunterlagen, um Be- bzw. Umbauvorschläge zu erarbeiten, die dann gemeindlich beraten werden können. Erste Erkenntnisse werden in der Bauausschusssitzung von Herrn Maybauer vorgetragen. Im Hinblick auf ein weiteres Vorgehen bezüglich einer Überplanung des ehemaligen Klärwerkgeländes sollte im Zuge der Sitzung abgestimmt werden, wie in der Angelegenheit weiter verfahren werden soll.   


Der Bauausschussvorsitzende, Herr Maybauer, erläutert den derzeitigen Sachstand zum angedachten Ausbau des ehemaligen Klärwerkgeländes und stellt die Erkenntnisse der statischen Voruntersuchung vom Büro Borowski + Partner vor. Im einzelnen wird folgende Empfehlung formuliert:

"Die Gemeinde Fleckeby plant den Neubau einer Unterstellhalle auf dem Gelände des ehemaligen Klärwerkes. Die Halle ist als Stahlkonstruktion mit einer Verkleidung aus Iso-Paneelen vorgesehen und soll auf dem ehemaligen Klärbecken errichtet werden. Die Grundrissfläche ergibt sich aus der Anordnung der vorhandenen Wände des Klärbeckens und beträgt ca. 19,00 x 18,00 m.

Nach Durchsicht der vorhandenen Unterlagen und Erstellung einer statischen Voruntersuchung lässt sich vorerst folgendes feststellen:
  • Die Errichtung einer Unterstellhalle auf dem vorhandenen Klärbecken ist grundsätzlich möglich, sofern die Beschaffenheit des Baugrundes dieses zulässt.
  • Die Lasten aus der Konstruktion können durch die vorhandene Stahlbetonkonstruktion abgetragen werden.
  • Die Hallensohle sollte wegen der nicht bekannten Auffüllung nicht in Stahlbeton ausgeführt werden, es wird hier eine Pflasterung empfohlen.

In den Bestandsunterlagen sind keine Angaben zum Baugrund vorhanden. Für die weitere Bearbeitung ist eine Bewertung der neuen Situation zwingend erforderlich. Es wird empfohlen, für diese Maßnahme einen Bodengutachter einzuschalten."





Beschluss:

Es wird beschlossen, den Empfehlungen des Ingenieurbüros Borowski + Partner zu entsprechen, einen Bodengutachter zu beauftragen, um die berechnungsrelevanten Bodenkennwerte zu ermitteln und anschließend die zum Bau bzw. Umbau notwendigen statischen Berechnungen durch das Büro Borowski + Partner ausführen zu lassen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erneuerung größerer Pflasterflächen im Fußweg entlang der B 76
Beschlussvorlage - 18/2015

Eine ca. 30 m² große Pflasterfläche im Zufahrtsbereich des Fleckebyer Edeka Marktes muss erneuert werden. Die Pflastersteine innerhalb des Bereiches brechen auseinander und sollten durch geeignete Steine ersetzt werden. Bewährt hat sich sich das VS5 - Pflaster, dass bereits in der innerörtlichen Tankstellenzufahrt verlegt wurde. Die Bauamtsverwaltung schätzt den Kostenaufwand auf ca. 1.600,00 € brutto. Die Sanierungsmaßnahme ist mit dem Marktbetreiber abzustimmen, um größere Einschränkungen bei der Parkplatznutzung zu vermeiden.     


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und die Baumaßnahme umsetzen zu lassen. Die hierzu notwendigen finanziellen Mittel in Höhe von 1.600,00 € werden im Haushalt bereit gestellt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Oberflächengestaltung Vorplatz Sportheim
Beschlussvorlage - 20/2015
Es hegt sich der Gedanke die Oberflächenbefestigung des Vorplatzes am Sportheim neu zu gestalten. Zurzeit ist der größte Teil der Fläche wassergebunden und mit Kieselsteinen abgestreut. Dadurch bedingt bilden sich innerhalb der Oberfläche sehr leicht Unebenheiten, die dann nach stärkeren Regenereignissen zu Pfützenbildung führen. Auf dem Gelände befinden sich zwar einige funtionsfähige Regenabläufe, die aber aus entwässerungstechnischer Sicht nicht gefällegerecht in die gesamte Oberfläche eingebunden sind. Es gilt sich nun zu beraten wie in der Anglegenheit weiter verfahren werden soll. Als Beratungshinweis sei noch genannt, dass Stellenweise Schürfungen vorgenommen wurden, die augenscheinlich auf einen stabilen Unterbau hinweisen.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, sich gegen die Beauftragung eines Architekten auszusprechen und die ausgearbeiteten Gestaltungsvorschläge von Herrn Friedrich Nissen und Herrn Knut von Fircks anzunehmen. Die Umsetzung der Maßnahme soll in einzelnen Schritten erfolgen, die Kosten hierfür müssen jedoch noch ermittelt werden. In die zukünftige Beratung in dieser Angelegenheit soll der SV - Fleckeby mit eingebunden werden.   

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Querung Kleine Hüttener Au im Bereich Appeljord
Beschlussvorlage - 19/2015

Im Frühjahr 2014 sind verschiedene Landeigentümer, die an den Feldweg östlich "Appeljord" angrenzen an die Gemeinde Fleckeby herangetreten. Es wurde um ein Gespräch gebeten, in dem die Querung über die Kleine Hüttener Au erörtert werden sollte. Diese entspricht nach Auffassung der Landeigentümer nicht den heutigen Anforderungen. Wer die Querung erstellt hat und wann diese errichtet wurde, ist unbekannt. Die Abmaße entsprechen den Fuhrwerken der 60er und 70er Jahre. Für die heutigen großen Fahrzeuge mit den schweren Zugmaschinen  ist die Querung zu schmal. Die Reifen der Fahrzeuge reichen über diese Querung hinaus. Die Böschung der Au und auch die Brücke halten diesen Belastungen nicht stand.
Ein daraufhin durchgeführtes Gespräch mit Vertretern des Wasser- und Bodenverbandes, der Gemeinde, den Landeigentümern und der Verwaltung blieb ergebnisoffen. Die Gemeinde wollte hierzu eine Prüfung der Sach- und Rechtslage vornehmen.

Fraglich ist, in wessen Baulast die Querung steht und wer für die Unterhaltung und ggf. Ausbau der Querung verantwortlich ist.

Durch die Verwaltung wird hierzu folgende Stellungnahme abgegeben:
Bei dem hier betroffenen Weg handelt es sich nach § 3 (1) Nr. 4 Buchst. a) Straßen- und Wegegesetz S.-H. (StrWG) um eine sonstige öffentliche Straße. Sonstige öffentliche Straßen sind u. a. öffentlichen Feld- und Waldwege, die ausschließlich der Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstücken dienen. Die Zugehörigkeit der Brücken und Durchlässe zu den öffentlichen Straßen, in deren Zuge sie liegen, ergibt sich aus der Natur der Sache, woraus gleichzeitig der wegerechtliche Grundsatz folgt, dass derartige Einrichtungen Teil der Straße sind.

Gemäß § 15 (1) StrWG sind Träger der Straßenbaulast für die sonstigen öffentlichen Straßen die Gemeinden. Dies gilt nach § 15 (2) StrWG jedoch nicht für die Unterhaltung der öffentlichen Feld- und Waldwege im Sinne von § 3 (1) Nr. 4 Buchst. a), soweit die Anliegerinnen und Anlieger bisher unterhaltungspflichtig waren. Unterhaltungspflichtig sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke, die über diese Wege bewirtschaftet werden. Der Umfang der Unterhaltungspflicht der einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer richtet sich nach dem Verhältnis der Einheitswerte der Grundstücke. Soweit Gemeinden oder kommunale Zweckverbände die Unterhaltung von öffentlichen Feld- und Waldwegen bereits freiwillig übernommen haben, sind die Gemeinden unterhaltungspflichtig.

Die gesetzliche Unterhaltungspflicht der Anlieger ergibt sich aus dem alten Landesrecht. Vor dem Inkrafttreten des Straßen- und Wegegesetzes galten sechs verschiedene Wegerechtsregime auf dem Gebiet des Landes Schleswig-Holstein.

Gemäß Kommentierung zu § 15 StrWG sind die nach früherem Landesrecht bestehenden Unterhaltungspflichten der Anlieger mit dem Inkrafttreten des Gesetzes erloschen, soweit die Gemeinden oder für sie kommunale Zweckverbände die Unterhaltung freiwillig übernommen haben. Ob das der Fall ist, muss für jeden einzelnen Weg gesondert geprüft werden. Wenn eine ausdrückliche Entscheidung der Gemeinde nicht vorliegt, wird eine einmalige oder gelegentliche Durchführung von Unterhaltungsarbeiten nicht als Übernahme anzusehen sein. Nach Rücksprache mit der Bürgermeisterin hat die Gemeinde die Unterhaltung für diese Wegefläche nicht freiwillig übernommen. Esbleibt somit festzuhalten, dass die Unterhaltungspflicht bei den einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümern liegt, deren Flächen über diesen Weg bewirtschaftet werden bzw. werden können.

Die Unterhaltungspflicht der Anlieger unterscheidet sich nicht von der Unterhaltungspflicht der Gemeinde. Ihre Anforderungen ergeben sich aus § 10 StrWG.

Zum Schutz der Querung wäre daher aus Sicht der Gemeinde zu überlegen, ob die Durchfahrtsbreite reglementiert werden muss. Die Beschränkung der Querung auf eine maximale Durchfahrtsbreite bedarf dabei der Genehmigung der Unteren Verkehrsaufsichtsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde.

Abschließend erfolgt der Hinweis, dass nach der Studie zur Zukunftsfähigkeit des ländlichen Wegenetzes in Schleswig-Holstein - in Auftrag gegeben durch die Akademie für die ländlichen Räume Schleswig-Holstein e. V., dem Bauernverband und dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag - folgende Entwicklungsziele für Feldwege gelten:
Durch die Studie empfohlene Entwicklungsziele für zukunftsfähige ländliche Wege
Wege
kategorie
Mögl.
Funktionen / Nutzer
Zielsetzung
Ziel-Querschnitt
Ziel-Ausführung
1. Feldweg ohne Vernetzung zu anderen Wegen (Stichwege)
Erschließung landwirtsch. Flächen
Ausreichenden Zustand erhalten, eingeschränkte Anforderungen an Verkehrssicherheit und Befahrbarkeit
3 m breite Fahrbahn beidseitig 0,5 m Seitenstreifen
Erhalt wie vorhanden, ggf. Umbau in wassergebundene Bauweise
2. Feld- (Wald-) weg mit Vernetzung zu anderen Wegen
Erschließung von landw. Flächen Freizeitroute
- Radfahrer
- Fußgänger
- Reiter
befriedigenden Zustand erhalten, nutzerorientierte Verkehrssicherheit und Befahrbarkeit sicherstellen, Um- /Ausbau erst bei schlechtem Wegezustand

Bei krit. Untergrund Umbau in angepasster Bauweise

Beim Umbau nutzungsspezifische Anforderungen berücksichtigen
> 3 m breite Fahrbahn beidseitig 1,25 m Seitenstreifen, davon 0,5 m befestigte Bankette bei Nutzung durch Reiter Ergänzung der Bankette durch 1,5 m breiten, i.d.R. unbefestigten Seitenstreifen
Asphalt:
Bauklasse VI ggf. als TDS
Beton:
bei befriedigendem Zustand Erhalt
bei schlechtem Zustand und Problem- Untergrund: Umbau zu wassergebunden, Tränkdecke, Beton-, Asphaltspur
Wassergebunden: bei befriedigendem Zustand Erhalt oder Umbau zu Tränkdecke zur Minimierung der Unterhaltung


Beschluss:

Die Gemeinde Fleckeby nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Über das Ergebnis sollen die betroffenen Landeigentümer in Kenntnis gesetzt werden. Gleichzeitig soll eine Prüfung erfolgen, ob eine Begrenzung der Durchfahrtsbreite durch die Untere Verkehrsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde Aussicht auf Erfolg hat. Es wird beschlossen, die Durchfahrtsbreite auf 2,00 Meter Breite zu beschränken, sodass die Querung der Au bestmöglich geschützt wird.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Michael Eggers  Reinhold Maybauer 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender