N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Fleckeby vom 04.02.2016.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Kiek In", Fleckeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.30 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender (w. B.) Reinhold Maybauer
wählbarer Bürger Matthias Bäsel
Ausschussmitglied Felix Grabowski
Ausschussmitglied Andreas Hammerich
stellv. Mitglied Anne Mette Jensen (stellv. für Hans-Georg Kruse)
stellv. Ausschussvorsitzender Knut von Fircks
Ausschussmitglied Hans Hermann Wörmbke

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Hans-Georg Kruse (entschuldigt vert. durch Anne Mette Jensen)

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Ursula Schwarzer
Gemeindevertreter Frank Künemund
Gemeindevertreterin Sabine Otto
Gemeindevertreter Rainer Röhl
Protokollführer Norbert Jordan
Gast Jan Breckau
5 Gäste
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T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Niederschrift der letzten Sitzung
4. Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden und der Bürgermeisterin, Anfragen
5. Aufstellungbeschluss der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 - Ortsteil Fleckeby 'Baugebiet Bramberg / Schmiederedder'- betreffend das Gebiet des Edeka-Marktes zwischen Hauptstraße und Schmiederedder
  Beschlussvorlage - 7/2016
6. Errichtung einer Einbruchmeldeanlage im Feuerwehrgerätehaus
  Beschlussvorlage - 9/2016
7. RW - Entwässerungsproblematk im Bereich der Einmündung Südring / Appeljord
  Beschlussvorlage - 3/2016
8. Erneuerung eines Fensters in der Sozialstation in Fleckeby
  Beschlussvorlage - 8/2016
9. Antrag auf Verlegung der Bushaltestelle an der K 55 / Ecke in Richtung Lehmsiekberg
  Beschlussvorlage - 2/2016
10. Bemusterung von Leuchtenköpfen für die Straßenbeleuchtung
  Beschlussvorlage - 4/2016
11. Antrag auf Aufstellung eines Hinweisschildes
12. Reparatur von drei Fenstern am ehemaligen Amtsgebäude
  Beschlussvorlage - 14/2016
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
15. Bekanntgaben

I. Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.  

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Durch den Bauausschussvorsitzenden wird beantragt, die Tagesordnung nach Tagesordnungspunkt 10 im öffentlichen Teil um folgende zwei Beratungspunkte zu ergänzen.
  • Antrag auf Aufstellung eines Hinweisschildes
  • Reparatur von drei Fenstern am ehemaligen Amtsgebäude

Weiterhin wird beantragt, die für die nicht öffentliche Beratung vorgesehenen Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten.

Gegen die vorgetragenen Änderungen erheben sich keine Bedenken. Die Abstimmung über die Änderungen erfolgt en bloc.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Niederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur letzten Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden und der Bürgermeisterin, Anfragen
Bürgermeisterin Schwarzer berichtet über folgende Punkte:
  • Im Bereich Fahrensberg / Klippenberg ist ein Schaden an einer Schmutzwasserleitung entstanden. Dieser Schaden hat sich zwischenzeitlich komplexer dargestellt, wie ursprünglich angenommen. Aufgrund einer Vielzahl verschiedener Versorgungsleitungen musste in Handschachtung gearbeitet werden. Die Kosten für die Maßnahme tragen die Stadtwerke Schleswig.
  • Im Bereich Südring ist eine Straßenlaterne dem Sturm zum Opfer gefallen. Es wurde bereits ein neuer Mast bestellt. Sobald das Wetter es zulässt, wird die Straßenlaterne instandgesetzt.
  • Bei der Straßenbeleuchtung hat es verschiedene Probleme mit den Zuleitungen gegeben. Hier wurde entsprechende Fehlersuche betrieben.
  • Im Januar hat ein Abstimmungsgespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises RD-ECK zum geplanten Neubau einer Halle für den Bauhof auf dem Klärwerksgelände stattgefunden. Bestehende Bedenken der Unteren Naturschutzbehörde konnten ausgeräumt werden. Zwischenzeitlich liegt die Zustimmung, unter Berücksichtigung einzelner Auflagen, vor.
  • Im Bereich Bramberg wurde ein Loch in der Oberfläche festgellt. Der Schaden wurde entsprechend instandgesetzt.

Durch den Bauausschussvorsitzenden werden keine weiteren Mitteilungen vorgetragen.

Ausschussmitglied Wörmbke weist auf eine stark mit Efeu bewachsene Pappel im Bereich der Kreisstraße (Grundstück Höhe Böhrensen, Götheby) hin. Es sollte geprüft werden, ob der Baum durch den Efeubewuchs geschädigt wird und ggf. gefällt werden muss. Da der genaue Standort und damit die Eigentumsverhältnisse nicht bekannt sind, werden Herr Hammerich und die Bürgermeisterin den Baum hinsichtlich weiterer Maßnahmen überprüfen.

zu TOP 5. Aufstellungbeschluss der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 - Ortsteil Fleckeby 'Baugebiet Bramberg / Schmiederedder'- betreffend das Gebiet des Edeka-Marktes zwischen Hauptstraße und Schmiederedder
Beschlussvorlage - 7/2016
Die EDEKA möchte den bestehenden Einkaufsmarkt an der Hauptstraße von derzeit 800 m² Verkaufsfläche auf zukünftig 1.200 m² Verkaufsfläche vergrößern, um den Standort langfristig zu sichern. Zudem soll die Stellplatzkapazität auf ca. 80 bis 90 Stellplätze vergrößert werden. Hierzu haben bereits erste Abstimmungsgespräche mit der Edeka, dem derzeitigen Pächter und der Landesplanungsbehörde stattgefunden. 
Ergänzend zum Sachverhalt wird durch den Protokollführer umfassend über den aktuellen Stand der Planung informiert.

Beschluss:
  1. Die Gemeinde beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 - Ortsteil Fleckeby 'Baugebiet Bramberg / Schmiederedder'- der Gemeinde Fleckeby für den Teilbereich des Edekamarktes zwischen Hauptstraße und Schmiederedder (siehe Anlage). Der Geltungsbereich dieser B-Plan-Änderung erfasst im Wesentlichen die Flurstücke 58/11, 58/10, 64/41, 64/45, 64/48 und 64/49.
    • Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Verkaufsfläche des Edeka-Lebensmittelmarktes von derzeit 800 qm auf maximal 1.200 qm. Gemäß § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist hierzu die Ausweisung eines Sondergebietes 'Großflächiger Einzelhandel' erforderlich.
  2. Die Änderung des Bebauungsplans wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a des Baugesetzbuches im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist unter dem Hinweis, dass die Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden soll, ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
  5. Mit der Ausarbeitung des B-Plan-Entwurfes soll das Planungsbüro Springer, 24866 Busdorf beauftragt werden.
  6. Es ist ein Kostenerstattungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Errichtung einer Einbruchmeldeanlage im Feuerwehrgerätehaus
Beschlussvorlage - 9/2016
Aufgrund der Häufigkeit der Einbrüche mit verbundenem Diebstahl im Feuerwehrgerätehaus der Gemeinde Fleckeby, gibt es Überlegungen das Feuerwehrgerätehaus mit einer Einbruchmeldeanlage zu versehen.
Aufgrund von Beispielen aus dem Amtsbereich Schlei-Ostsee besteht die Gefahr, bei weiterer negativer Schadensbilanz, dass es möglichweise zu einer Kündigung seitens des Versicherers kommen könnte bzw. zu einer wesentlichen Steigerung der Versicherungsprämie.

Auf mündliche Nachfrage der Verwaltung teilte der Versicherer der Gebäude- und Inhaltsversicherung (Provinzial Eckernförde) mit, dass es weder einen Zuschuss noch eine Prämienverringerung für die Maßnahme geben könnte.

Bei der Installation sollte darauf geachtet werden, dass es sich um eine VdS anerkannte Anlage handelt.

Angebote für eine Kostenermittlung sind seitens der Verwaltung noch nicht eingeholt worden.
Zu diesem Tagesordnungspunkt bittet der Ausschussvorsitzende den Gemeindewehrführer Dibbern um kurze Stellungnahme. Herr Dibbern empfiehlt vor einer Ausschreibung erst eine weitere Prüfung des notwendigen Umfangs einer Einbruchmeldeanlage. Hierzu sollte ein Abstimmungsgespräch mit einem neutralen Berater, z. B. Polizei, erfolgen.
Die Federführung der Koordniation eines solchen Gesprächs sollte dabei beim Bauausschussvorsitzenden liegen.

Frau Bürgermeisterin Schwarzer bittet um eine kurzfristige Behandlung dieser Angelegenheit. So kann der Versicherung entsprechend signalisiert werden, dass das Thema im Prozess ist und eine zeitnahe Umsetzung angestrebt wird.

Beschluss:
Vor Ausschreibung einer Einbruchmeldeanlage wird durch den Bauausschussvorsitzenden ein Termin zur Abstimmung des notwendigen Umfangs koordniert. Nach Feststellung dieses Ergebnisses soll erneut darüber beraten werden.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. RW - Entwässerungsproblematk im Bereich der Einmündung Südring / Appeljord
Beschlussvorlage - 3/2016
Nach Starkregenereignissen kommt es im Bereich der Einmündung Südring / Appeljord zu Einstauungen im Kanalsystem. Die letzte Kanalinspektion liegt fast 15 Jahre zurück und kann deshalb zu keiner aussagekräftigen Zustandsbewertung beitragen. Aufgrund dessen schlägt die Bauamtsverwaltung vor, den betroffenen Rohrabschnitt erneut filmen zu lassen, um eine detaillierte Einschätzung des Leitungsbestandes vornehmen zu können. Die Ergebnisse können dann in der nächsten Ausschusssitzung beraten werden und gegebenenfalls notwendige Reparaturmaßnahmen beschlossen werden. Für die Durchführung der Filmung und der Dokumentation sind ca. 1.000,00 € erforderlich.   




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Durch den Ausschussvorsitzenden wird der Sachverhalt dahingehend ergänzt, dass die Haltung im Kanalkataster rot gefärbt ist. Damit wurde visualisiert, dass ein entsprechend großer Schaden vorliegt. Seit 1998 bis heute hat die Leitung jedoch keine Probleme verursacht. Zur Klärung des tatsächlich bestehenden Schadensbildes sollte eine neue Kamerabefahrung der Haltung erfolgen. Dies könnte in Abstimmung mit den Stadtwerken Schleswig erfolgen, wenn diese mit entsprechendem Gerät in Fleckeby aktiv sind.

Die Haltung hat einen Durchmesser von DN 500 und liegt zwischen 2,00 bis 3,00 m tief. Eine Erneuerung der Haltung wäre sehr kostenintensiv.

Ausschussmitglied Grabowski regt an, gleich großflächigere Untersuchungen vorzunehmen, damit auch über andere Abschnitte ein aktueller Kenntnisstand vorliegt. Ggf. könnten sich Synergien ergeben.

Im Rahmen der weiteren Beratung wird durch Frau Bürgermeisterin Schwarzer darauf hingewiesen, dass am 12.03.2016 ein Gespräch mit Vertretern der Stadtwerke Schleswig stattfinden wird. Dort sollen evtl. notwendige Maßnahmen im Bereich Schmutz- und Regenwasser erörtert und entsprechende Kooperationen besprochen werden.
Durch Ausschussmitglied Hammerich erfolgt der Hinweis, dass das Kanalnetz (SW) im Jahr 2020 erneut durch die Stadtwerke Schleswig gespült und gefilmt werden soll.

Abschließend regt Gemeindevertreter Röhl an, dass sich noch einmal die bestehenden Videoaufnahmen von der damaligen Untersuchung (Aufstellung des Kanalkatasters) angeschaut werden. Ggf. geben diese schon einen Aufschluss über den Umfang der Schäden. Erst danach sollte dann die Kamerabefahrung erfolgen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Kanalabschnitt Einmündung Südring / Appeljord inspizieren zu lassen. Die hierzu erforderlichen Kosten werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.
Bevor dies jedoch erfolgt, soll in Abstimmung mit dem zuständigen Ing.-Büro geprüft werden, ob entsprechende Filmaufnahmen vorliegen, die eine erneute Kamerabefahrung ggf. erübrigen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erneuerung eines Fensters in der Sozialstation in Fleckeby
Beschlussvorlage - 8/2016
Das große Fenster mit feststehendem Flügel, das zur Parkplatzfläche der Sozialstation ausgerichtet ist, soll aufgrund seiner maroden Substanz erneuert werden. Eine Preisanfrage der Bauamtsverwaltung zur Kosteneinschätzung, unter Berücksichtigung aller Nebenarbeiten, hat eine Bruttosumme von ca. 3.000,00 € ergeben.    
Auf Nachfrage wird durch Frau Bürgermeisterin Schwarzer ausgeführt, dass die Zuständigkeit für das Fenster bei der Gemeinde liegt. Auf der Grundlage von Verträgen ist die Gemeinde für die Verwaltung des Gebäudes zuständig. Durch eine Zweckbindungen von Fördermitteln wird diese Regelung auch noch ein paar Jahre andauern. Die Kirche selbst nutzt die Räumlichkeiten, wenn überhaupt, nur untergeordnet.

Durch den Bauausschussvorsitzenden wird angeregt Kunststofffenster einzubauen. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Folgende Firmen sollen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden:
  • Fa. Jacobsen, Osterby
  • Ole Böhrensen, Ascheffel
  • Jörg Reulecke, Fleckeby
  • Andre Brix, Fleckeby

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen, die bauliche Maßnahme umzusetzen. Die hierzu notwendigen finanziellen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt.     

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Antrag auf Verlegung der Bushaltestelle an der K 55 / Ecke in Richtung Lehmsiekberg
Beschlussvorlage - 2/2016
Ein Bürger stellte am 22.11.2015 einen Antrag an Frau Bürgermeisterin Schwarzer mit folgendem Wortlaut:

"Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Schwarzer,
am Mittwoch den 18.11.15 habe ich sie auf der Einwohnerversammlung hinsichtlich der Bushaltestelle an der K 55 / Ecke in Richtung Lehmsiekberg angesprochen. Ich bitte um Prüfung, ob diese Haltestelle nicht in Richtung des Baugebietes Krogkoppel verlegt werden könnte. Der jetzige Standort ist sehr gefährlich er liegt direkt in der uneinsichtigen Kurve und es ist dort absolut dunkel und nicht geeignet dort die Kinder einsteigen zu lassen. Gerade zu dieser Jahreszeit stehen die Kinder dort allein in der Dunkelheit und in einem Gefahrenbereich. Ich bitte sie darum, sich für die Verlegung dieser Haltestelle zu dem gerade geschaffenen Neubaugebiet Krogkoppel einzusetzen. Vielen Dank im Voraus und ich bitte um entsprechende Rückmeldung."         
Durch den Bauausschussvorsitzenden wird der Sachverhalt dahingehend ergänzt, dass es sich bei der Bushaltestelle um den Standort Lehmsiekberg handelt. Diese dient ausschließlich dem Schulbusverkehr. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Rechtslage ist für die Schülerbeförderung grundsätzlich der jeweilige Schulträger, hier: Schulverband Fleckeby, zuständig.

Überdies erfolgt der Hinweis, dass für Schülerinnen und Schüler, die am Schulort wohnen, grundsätzlich keine Übernahme von Schülerbeförderungskosten möglich ist.

Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass die Gemeinde nicht der richtige Ansprechpartner ist, und die Anfrage zuständigkeitshalber an den Schulverband verwiesen werden soll.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die generelle Bushaltestellensituation an der K 55 / Ecke in Richtung Lehmsiekberg prüfen zu lassen und den Antrag und das Begehren des Bürgers zuständigkeitshalber an die Verwaltung des Kreises Rendsburg-Eckernförde weiterzuleiten. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Bemusterung von Leuchtenköpfen für die Straßenbeleuchtung
Beschlussvorlage - 4/2016
Im vergangenen Jahr wurden Verhandlungen mit einem Dienstleistungsunternehmen über den Abschluss eines Wartungsvertrages für die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Fleckeby geführt. Nachdem die Basisdaten ausgetauscht wurden und der Inhalt des Vertragswerkes nunmehr verhandelt wurde und damit sehr konkret vorliegt, soll nunmehr über den Abschluss eines Vertrages im nichtöffentlichen Teil der Gremien der Gemeinde beraten werden.

Neben den vertraglichen Festlegungen, wie eine Umrüstung der Anlage mit Retrofit-Leuchtmitteln erfolgen soll, wird in § 2.1.2 des Wartungsvertrages eine Regelung getroffen, wie mit ausfallenden oder komplett abgängigen Leuchtköpfen umgegangen wird. Es wird davon ausgegangen, dass ca. 15 % der Leuchtenköpfe zu erneuern sein wird. Da der Dienstleister in diesen Fällen neue Leuchtenköpfe montieren muss, muss die Gemeinde festlegen, welchen Typ sie wünscht. Bei der Auswahl sollte auch bedacht werden, dass man sich quasi langfristig über die kommenden Jahre oder gar Jahrzehnte auf einen einheitlichen Typ festlegt.

Im öffentlichen Teil der Sitzung soll nun vorbehaltlich des Zustandekommens eines Vertrages beschlossen werden, was für ein Leuchtenkopftyp tatsächlich gewünscht wird. Dazu wird der potentielle Vertragspartner zu Beginn der 5.KW 2016 drei alte, abgängige Leuchtenköpfe an drei Straßenlaternen auf dem Vorplatz des Sportheims in der Dorfstraße abbauen und drei verschiedene, neue LED- Leuchtenköpfe zur Bemusterung anbringen. Die Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter werden gebeten, sich die Leuchten vor den Sitzungen anzusehen.

Ferner wird der Dienstleister zur Sitzung anwesend sein und im öffentlichen Teil der Sitzung die drei Typen vorstellen:
  1. Schréder, Model Ampera
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  1. Hella, Model Park
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  2. WE-EF, Model VFL 530 Serie
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Alle drei Leuchten haben einen Korpus aus Aluminium- Druckguss und sind hinsichtlich der Qualität wohl annähernd ähnlich hochwertig einzuordnen und stammen von namhaften Herstellern. Da die Vertragslaufzeit mit dem Dienstleister 6 oder 7 Jahre beträgt, wird auch er ein besonderes Interesse an einem hochwertigen Produkt haben. Hinsichtlich der über diese Zeit hinausgehenden Verfügbarkeit von Ersatzteilen etc. kann ohnehin nur spekuliert werden. 
Das geplante Vorhaben wird durch Herrn Breckau ausführlich vorgestellt. In dieser Vorstellung wird auch zu einzelnen Inhalten des Wartungsvertrages kurz Stellung genommen. Die im Bereich der Dorfstraße installierten Musterleuchten haben verschiedene Lichtstärken und Farbtemperaturen. Diese stellen sich wie folgt dar:
  • erste Laterne (jeweils von der B 76 kommend)
Hella - warmweiß (3000K) - 25 W
  • zweite Laterne
We-Ef - warmweiß (3000K) - 24 W
  • dritte Laterne
Schréder - neutralweiß (4000K) - 9 W

Die Muster wurden dabei bewusst in verschiedenen Ausführungen gewählt, damit die Unterschiede besser wahrnehmbar sind. Bei der Laterne mit dem Retrofit-Leuchtmittel wurde festgestellt, dass ein stärkeres Leuchtmittel notwendig wird. Aufgrund des allgemeinen Zustandes des Lampenglases wird ein Teil des Lichtes zurückgehalten.

Ausschussmitglied Hammerich führt aus, dass sich ein Lux-Messgerät ausgeliehen wurde, um die Lichtstärke der Musterlampen im Verhältnis zum Bestand zu überprüfen. Danach hätten die von der Gemeinde an der B 76 errichteten LED-Lampen, im Verhältnis zur hellsten Musterlampe, die doppelte Leuchtkraft. Die Laternen an der B 76 sind mit 32 Watt Leuchtmittel ausgestattet.
Herr Breckau erläutert hierzu, dass es für verschiedene Straßenklassifizierungen auch unterschiedliche Vorgaben für die Leuchtkraft gibt. Verbaut wurden Muster, die für Anliegerstraßen üblich sind. Grundsätzlich gilt, dass jedes Muster mit unterschiedlich starken Leuchtmitteln ausgestattet werden können. Diese können zusätzlich in der jeweiligen Helligkeit eingestellt werden. Der Kunde bestimmt die Watt-Vorgabe, die Helligkeit und die Farbtemperatur.

Ziel muss es sein, dass im Falle einer vertraglichen Vereinbarung das gemeindliche Straßennetz gleich hell oder heller ausgeleuchtet wird.

Hinsichtlich des Lampenkopfes ergibt sich im Ausschuss eine kurze Beratung. Im Gemeindegebiet sind bereits verschiedene LED-Leuchtköpfe verbaut. Bestünde nicht die Möglichkeit, auch diese fortzuführen? Die Fa. Stadt-Land-Licht sieht hier keine Bedenken. Es müsste genau geprüft werden, welche Lampen aktuell im Bestand vorhanden sind, und ob diese an die vorhandenen Masten montiert werden können.

Abschließend kann festgehalten werden, dass die Gemeinde noch einmal prüfen wird, welche Lampenköpfe bereits im Bestand vorhanden sind, und ob diese für das übrige Gemeindegebiet zum Einsatz kommen können. Diese Klärung erfolgt bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung. Ein Beschluss über ein konkretenVorschlag eines Lampenkopfes wird nicht gefasst.

Beschluss:
Da der Leuchtmitteltyp noch nicht abschließend feststeht, wird der Tagesordnungspunkt vertagt. 

zu TOP 11. Antrag auf Aufstellung eines Hinweisschildes
Eine Anliegerin aus dem Bereich Bramberg hat einen Antrag zur Aufstellung eines Hinweisschildes im Bereich der B 76 für "Kosmetik und Fußpflege" gestellt.

Durch Frau Bürgermeisterin Schwarzer wird erläutert, dass Werbeschilder bis 1 m² grundsätzlich keiner Baugenehmigung bedürfen. Der zuständige Straßenbaulastträger, in dessen Bereich das Schild aufgestellt werden soll, muss jedoch seine Zustimmung erteilen. An dem vorhandenen Standort ist bereits ein Mast mit Werbeschildern vorhanden.

Nach kurzer Erörterung im Ausschuss erheben sich keine Bedenken gegen das beantragte Hinweisschild. Einer weiteren Beratung in der Gemeindevertretung bedarf es nicht.

Beschluss:
Es bestehen keine Bedenken. Dem Antrag wird zugestimmt.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Reparatur von drei Fenstern am ehemaligen Amtsgebäude
Beschlussvorlage - 14/2016
Am ehemaligen Amtsgebäude wurde festgestellt, dass drei Fenster Mängel aufweisen. Neben defekten Dichtungen sind Verleistung und Rahmen schadhaft. Ziel der Beratung ist die Veranlassung notwendiger Instandsetzungs- / Unterhaltungsarbeiten. Aufgrund der konkreten Mängel sind dies keine Arbeiten, die von den Gemeindearbeitern umgesetzt werden können.

Beschluss:
Es wird beschlossen, eine Fachfirma mit den notwendigen Instandsetzungs- / Unterhaltungsarbeiten zu beauftragen. Es sollen die Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, die ein Angebot zur Erneuerung des Fensters in der Sozialstation abgeben sollen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 15. Bekanntgaben
Durch den Bauausschussvorsitzenden wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt. Die Anwesenden Gäste werden über die Ergebnisse der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse in Kenntnis gesetzt.


Norbert Jordan  Reinhold Maybauer 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender