Sitzungsort: | im Feuerwehrgerätehaus, Fleckeby |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.17 Uhr |
Ausschussvorsitzender (w. B.) Friedrich Nissen (stellv. für Reinhold Maybauer) |
wählbarer Bürger Matthias Bäsel |
Ausschussmitglied Felix Grabowski |
Ausschussmitglied Andreas Hammerich |
Ausschussmitglied Hans-Georg Kruse |
stellv. Mitglied Frank Künemund (stellv. für Hans Hermann Wörmbke) |
stellv. Ausschussvorsitzender Knut von Fircks |
Ausschussvorsitzender (w. B.) Reinhold Maybauer (entschuldigt vert. durch Friedrich Nissen) |
Ausschussmitglied Hans Hermann Wörmbke (entschuldigt vert. durch Frank Künemund) |
Bürgermeisterin Ursula Schwarzer |
Gemeindevertreter Reiner Herzog |
Gemeindevertreterin Anne Mette Jensen |
Gemeindevertreterin Sabine Otto |
Gemeindevertreter Rainer Röhl |
Gemeindevertreterin Göntie Timme |
Gemeindevertreter Dr. Rolf Wenzel |
Protokollführer Christian Levien |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Niederschrift der letzten Sitzung |
4. | Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden und der Bürgermeisterin, Anfragen |
5. | Defizitbeteiligung an den Friedhöfen der Kirchengemeinde Kosel |
Beschlussvorlage - 27/2016 | |
6. | Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung |
Beschlussvorlage - 33/2016 | |
7. | Außerordentliche Tilgung von drei Darlehen |
Beschlussvorlage - 34/2016 | |
8. | Reparatur / Austausch des Löschwassertanks auf dem LF 10/6 |
Beschlussvorlage - 35/2016 | |
9. | Antrag der F-Fleckeby auf Ersatzbeschaffung des Mehrzweckfahrzeuges |
Beschlussvorlage - 36/2016 | |
10. | Ausbau der Elektroinstallation |
Beschlussvorlage - 28/2016 | |
11. | Pflasterung des Hallenbodens |
Beschlussvorlage - 29/2016 | |
12. | Beseitigung von Bauschutt auf dem Bauhofsgelände |
Beschlussvorlage - 30/2016 | |
13. | Anschaffung und Aufstellung eines Regalsystems in der neuen Gerätehalle |
Beschlussvorlage - 38/2016 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
15. | Bekanntgaben |
I. | Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit |
Der Finanzausschussvorsitzende eröffnet die gemeinsame Finanz- und Bauausschusssitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.
|
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Tagesordnungspunkt 14 wird nicht öffentlich behandelt.
|
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Niederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Niederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
|
zu TOP 4. | Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden und der Bürgermeisterin, Anfragen |
Der Finanzausschussvorsitzende berichtet über folgende Punkte: - größere Investitionen in der Maschinenhalle auf dem Bauhof - Austausch der LED-Beleuchtung im Bereich der Straßenbeleuchtung - notwendige Anschaffung eines neuen Rasenmähers für den Bauhof - höhere Steuereinnahmen - Vortrag zu einem möglichen Aktienerwerb bei der S.H.-Netz AG im nächsten Finanzausschuss - vielen vollzogenen Sanierungsarbeiten in der Gemeinde Der Bauausschussvorsitzende berichtet über folgenden Punkt: - Niederschlagswasser auf der Pflasterung nach Starkregen auf dem Vorplatz des Bürgerzentrums Die Bürgermeisterin berichtet über folgende Punkte: - Abschlusstreffen mit der Firma "Stadt-Land-Licht" (Umrüstung Straßenbeleuchtung) - Infotafel im Schmiederedder wurde mit Graffiti besprüht, die Gemeinde hat Anzeige erstattet - Arbeiten im Hirschholm sind abgeschlossen, alle Wohnungen sind bezogen - Die Anschaffung eines Defibrillators wurde mit 1.500 € von der Förde Sparkasse gesponsert (Pressetermin folgt am 20.10.16 um 14:00 Uhr)
|
zu TOP 5. | Defizitbeteiligung an den Friedhöfen der Kirchengemeinde Kosel |
Beschlussvorlage - 27/2016 Vertreter der Kirchengemeinde Kosel und die Bürgermeister der Gemeinden Fleckeby, Güby, Hummelfeld und Kosel sowie Vertreter der jeweiligen Verwaltung haben die finanzielle Situation des Friedhofsgebührenhaushaltes erstmalig am 27.08.2015 und zuletzt am 05.07.2016 erörtert. Beim letzten Termin wurde der Entwurf für einen Vertrag über die Finanzierung und Unterhaltung der Friedhöfe von der Kirchenkreisverwaltung vorgelegt und die politischen Gemeinden wurden um Beratung und Beschlussfassung dieses Vertragsentwurfes gebeten. Situationsdarstellung: Der Betrieb der Friedhöfe der Kirchengemeinde Kosel weist seit 2010 jährliche Defizite aus. Die Vertreter der Kirchengemeinde haben in den Gesprächen deutlich gemacht, dass es ihnen nicht um einen Ausgleich der Defizite gehen würde, die bis einschließlich 2014 angefallen seien. Folglich sieht auch der Vertragsentwurf einen Defizitausgleich erst ab dem 01.01.2015 vor. Das festgestellte Defizit des Jahres 2015 beträgt 15.596,41 €, das Defizit 2016 nach der Haushaltsplanung 29.600,00 €. Die Gemeinden Fleckeby, Güby, Hummelfeld und Kosel sollen sich das jeweilig festgestellte Defizit lt. Entwurf nach Einwohnerzahlen aufteilen, so dass Fleckeby 49%, Güby 14%, Hummelfeld 6% und Kosel 31% tragen würden. Rechtliche Beurteilung: Nach § 20 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes (BestattG) haben die Gemeinden grundsätzlich sicherzustellen, dass der örtliche Bedarf an Friedhöfen gedeckt ist. Nach § 20 Abs. 2 BestattG können auch anerkannte Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts eigene (kirchliche) Friedhöfe betreiben. Soweit nur die Kirche einen Friedhof unterhält, ist sie verpflichtet, auch Nichtangehörigen der Konfession die Bestattung zu ermöglichen. In diesen Fällen haben sich die betroffenen Gemeinden nach § 22 Abs. 2 BestattG an den Kosten des Friedhofes zu beteiligen, die nicht durch Gebühren gedeckt werden können. Diese Situation war bereits im Jahr 2010 eingetreten. Die Beteiligungspflicht der Gemeinde bedeutet nicht, dass sie das Defizit des kirchlichen Friedhofes komplett übernehmen muss. Da ein konfessioneller Träger seinen Friedhof auch im eigenen Interesse errichtet und betreibt, kommt in aller Regel nur ein anteiliger Deckungsbeitrag der Gemeinde in Betracht. Der Gesetzgeber hat jedoch bewusst keine Beteiligungsquote festgelegt. Er geht der nichtamtlichen Begründung zufolge davon aus, dass sich die Beteiligten auf einen gemeindlichen Beitrag verständigen. Es ist auch nicht möglich, dass die Trägerschaft des Friedhofes durch einseitige Erklärung (hier der Kirchengemeinde) auf eine oder mehr Gemeinden übertragen wird. Die Kirchengemeinde hat die Aufgabe ursprünglich freiwillig als öffentlich-rechtliche Institution übernommen und ist für die auf dem Friedhof beerdigten Menschen verantwortlich; der Friedhof ist für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gewidmet. Eine Entwidmung darf daher nach § 21 Abs. 2 BestattG nur erfolgen, wenn alle Ruhezeiten abgelaufen sind. Eine beabsichtigte Schließung eines kirchlichen Friedhofes wäre den betroffenen Gemeinden mindestens 2 Jahre vorher anzuzeigen. Ziel der Beratungen sollte eine faire Defizitbeteiligung sein.
|
Beschluss: Die Gemeinde Fleckeby beteiligt sich ab dem 01.01.2015 grundsätzlich mit 49% an maximal der Hälfte des laufenden Defizites des Friedhofsgebührenhaushaltes der Kirchengemeinde Kosel, soweit sich die Gemeinden Güby mit 14%, Hummelfeld mit 6% und Kosel mit 31% an dieser maximalen Hälfte beteiligen. Der verbleibende Anteil ist von der Kirchengemeinde zu tragen. Sollten die Gemeinden weniger als 50% des laufenden Defizits zahlen, wird die Bürgermeisterin ermächtigt, mit den Gemeinden Kosel, Hummelfeld und Güby einen gleichen Anteil zu beraten. (Sollte hier keine Einigkeit erfolgen, ist der Beschluss aufgehoben). Über diesen Beschluss wird alle zwei Jahre neu beraten. Der vorliegende Vertragsentwurf wird nicht beschlossen.
|
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung |
Beschlussvorlage - 33/2016 Nach § 34 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein regelt die Gemeindevertretung ihre inneren Angelegenheit, insbesondere den Ablauf der Sitzungen, durch eine Geschäftsordnung, soweit hierzu keine gesetzlichen Regelungen vorliegen. Die Gemeinde Fleckeby besitzt keine Geschäftsordnung. Hierauf wurde auch vom Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt hingewiesen. Daher ist eine Geschäftsordnung zu beschließen. Die Amtsverwaltung hat hierzu eine Mustergeschäftsordnung erarbeitet. Im Rahmen des gemeinsamen Finanz- und Bauausschusses wurden folgende Änderungen vorgenommen: In § 6 (2) wird der folgende Satz ergänzt: Die Ladungsfrist orientiert sich an den Vorschriften der Gemeindeordnung. In § 7 (7) werden die Worte "gestanden haben" durch das Wort "stehen" ausgetauscht In § 12 (3) wird das Wort "zu" vor dem Wort "verlassen " eingefügt Das Ende der Sitzung aus § 23 wird von 22:00 Uhr auf 22:30 Uhr geändert.
|
Beschluss: Die vorliegende Geschäftsordnung wird beschlossen.
|
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Außerordentliche Tilgung von drei Darlehen |
Beschlussvorlage - 34/2016 Die Gemeinde Fleckeby hat im Jahre 1990 für die Finanzierung der altengerechten Wohnanlage in Fleckeby drei Darlehen bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein aufgenommen. Die Gesamtsumme belief sich auf 471.411,11 €. Das Darlehen wurde auf 85 Jahre aufgenommen. Es erfolgt eine jährliche Tilgung von 1,0 %. Zinsen fallen für das Darlehen nicht an. Die Gemeinde zahlt jedoch jährlich 0,5 % Verwaltungskosten, mindestens jedoch 0,2 % des Ursprungskapitals und somit mindestens 942,82 €. Zum 30.09.2016 besteht eine Restforderung in Höhe von 348.706,33 €. Bis zum 01.10.2075 werden noch 54.117,02 € an Verwaltungskosten fällig. Laut Rücksprache mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein kann das Darlehen zum 30.09.2016 außerordentlich gekündigt werden.
|
Beschluss: Es wird beschlossen alle drei Darlehen zum 30.09.2016 außerordentlich zu tilgen. 300.000 € sollen über ein neues Darlehen über 10 Jahre finanziert werden.
|
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Reparatur / Austausch des Löschwassertanks auf dem LF 10/6 |
Beschlussvorlage - 35/2016 Laut Mitteilung von Herrn Dibbern ist der Löschwassertank des LF10/6 im Jahr 2012 undicht gewesen (Risse und ein Loch). Die Herstellerfirma hat nach Aufforderung den Tank im Rahmen der Garantie neu abgedichtet. Mittlerweile zeigt sich wieder das gleiche Schadensbild. Es sind wieder Risse und ein Loch im Tank. Da seit der letzten Reparatur 4 Jahre vergangen sind, ist eine Reparatur im Rahmen der Garantie nicht mehr möglich. Wehrführer Dibbern hat den Schaden an Herrn Vogel von der Firma "Rosenbauer" gemeldet. Herr Vogel hat im Nachgang zu dem Gespräch folgendes Angebot eingereicht. ____________________________________________________________________________ GMX FreeMail Wassertank Von; "Vogel Michael" <Michael.Vogel@rosenbauer.com> An; "r.dibbern@gmx.de" <r.dibbern@gmx.de> Datum: 29.07.201614:49:10 Sehr geehrter Herr Dibbern, im Anhang erhalten Sie mein Angebot zur Erneuerung Ihres Wassertanks. Bei diesem Tank handelt es sich um den gleichen Tank, wie der im Fahrzeug verbaute. Leider habe ich aus Slowenien immer noch keine Antwort bekommen und eine Reparatur würde incl. Tank freilegen ca. 1000,- Euro kosten. Nach meinem Urlaub werde ich mich erneut mit einem Tanklieferanten in Verbindung setzen, wenn Sie noch die Möglichkeit haben, so lange zu warten, würde ich mich freuen und mich in der KW 34 bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen Michael Vogel Leitung Service Werkstätte Service Werkstätte Rosenbauer Deutschland GmbH 14943 Luckenwalde, Rudolf-Breitscheid-Str. 79, Germany Tel: +49 3371 6905-881 Fax: +49 3371 6905-73881 Mobil:+49 172 3297 175 E-Mail: michael.vogel@rosenbauef.coffim Rosenbauer Deutschland GmbH Gemeinde Fleckeby über das Amt Schlei Ostsee Herr Dibbern Schmiederedder 2 24357 Fleckeby Rosenbauer Deutschland GmbH Rudolf-Breilscheid-Straße 79 14943 Luckenwalde, Deutschland Tel.: +49 337l 690- 0 Fax: 49 3371 690518 ibd.luckenwalde@rosenbauer.com Angebot SKR2626 Kundennr. 02060226 Luckenwalde, 29.07.2016 Vogel Michael DW 881 / Fax 73881 michael.vogel@rosenbauer.com Vertreter: KRAFT FEUERSCHUTZ Gültig bis: 31.07.2016 Ihre Anfrage Herr Dibbern, vom 30.06.2016 Ansprechpartner: Ralf Dibbern Dorfstraße 5 24357 Fleckeby Mobil: 0172 173 0583 Mail: r.dibbern@gmx.de Reparaturwunsch: Wassertank ist defekt, hat Risse und ist undicht. Mangel abstellen Hinweis: In diesem Kostenvoranschlag sind die Arbeits-, Reparatur- und Materialumfänge enthalten, die bei der Prüfung und Besichtigung im unzerlegten Zustand nur auf Bildern für notwendig erachtet wurden. Material, welches zusätzlich benötigt wird und erst bei der Demontage erkannt werden kann , ist nicht enthalten. Die sich daraus erforderlichen Arbeitsumfänge ebenfalls nicht. Pos. Artikel Total Menge Einh. Einzelpreis Preis /% EUR 0010 875700AF Arbeitsstunde Service Fahrzeugreparaturen Löschwasserpumpe aus dem Fahrzeug aus- und wieder einbauen, Rollo hinten aus- und einbauen. Tank freilegen und alle am Tank befestigte Teile demontieren und wieder montieren. Tank nach hinten aus- und wieder einbauen. 60,00 Std. 92,00 5.520,00 0020 077831-006 WASSERTANK 1200 ZSB 1,00 Stück 5.814,79 5.814,79 0030 589600 SIKAFLEX KLEBER SF252 GRAU 600ML 2,00 Stück 25,09 50,18 0040 049989 SIKA Aktivator-cleaner-205 1,00 Stück 23.75 23.75 0050 000995 SikaPrimer-210T 0,20 Stück 54,40 10,88 0060 082184 SIKA Tooling Agent 1,00 Stück 10,25 10,25 0070 587163 Krebband 1,00 Stück 3,93 3,93 Angebotssumme EUR 11.433,78 KLEINMATERIAL 40,00 ________________________________________________________________________________________ Endbetrag EUR 11.473,78 + 19,00% Mwst von 11.473,78 2.180,02 ________________________________________________________________________________________ Endbetrag EUR 13.653,80 Lieferung EXW "ab Werk" . (incoterms 2010) Versand günstigste Liefermöglichkeit Zahlung 14 Tage netto nach Rechnungsdatum Achtung: Gefahrgut enthalten. Für eventuelle Rückfragen stehen wir unter o.g. Ruf-Nr. jederzeit gerne zur Verfügung. Wir hoffen, daß Ihnen unser Angebot zusagt und würden uns über Ihren geschätzten Auftrag freuen. Mit freundlichen Grüßen Rosenbauer Deutschland GmbH i.A. Antje Letz Michael Vogel Dieses Dokument wurde elektronisch gefertigt und ist ohne Unterschrift gültig. ____________________________________________________________________________ Am 30.08.2016 hat Herr Vogel mit Herrn Dibbern Rücksprache gehalten, mit dem Hinweis von Herrn Dibbern, die Problematik an das Amt Schlei-Ostsee zu melden. Am 31.08.2016 hat der Unterzeichner telefonisch mit Herrn Vogel Rücksprache gehalten. In diesem Gespräch wurde von Herrn Vogel folgendes vorgeschlagen: 1. Herr Vogel wird einen neuen Tank besorgen. Dieser wird in verbessertem Material hergestellt. Der Tank wird außerdem mit innen liegenden Verstrebungen gebaut. Aufgrund der stabileren Bauweise verringert sich das Tankvolumen um ca. 150 Liter. 2. Herr Vogel wird alles versuchen, dass die Firma Rosenbauer die Materialkosten übernimmt. Somit würde sich der Angebotsbetrag von knapp 14.000,00 € auf ca. 7.000,00 € verringern.
|
Beschluss: Das endgültige schriftliche Angebot mit Übernahme der Materialkosten von der Firma Rosenbauer ist abzuwarten. Sobald das Angebot mit der Halbierung der Kosten auf ca. 7.000,00 € vorliegt, wird die Bürgermeisterin ermächtigt, den Reparaturauftrag zu vergeben. Es soll versucht werden eine verlängerte Garantie abzuschließen.
|
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Antrag der F-Fleckeby auf Ersatzbeschaffung des Mehrzweckfahrzeuges |
Beschlussvorlage - 36/2016 Mit Schreiben vom 09.08.2016 stellt die FF-Fleckeby den Antrag auf Ersatzbeschaffung des Mehrzweckfahrzeuges. Die Begründung ist dem Antrag der FF-Fleckeby zu entnehmen. Antrag auf Ersatzbeschaffung des Mehrzweckfahrzeuges der FF Fleckeby Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, für das knapp 17 Jahre alte Mehrzweckfahrzeug (MZF) beantragen wir eine Ersatzbeschaffung. Das auf einem Fiat Ducato basierende Fahrzeug zeigt altersbedingte Mängel auf. Bei einer Aufnahme der derzeitigen Mängel durch den Gerätewart und der TÜV- Station Eckernförde wurde folgendes festgestellt: - Erhebliche Korrosionsgeschwächte Karosserie an allen Radkästen. - Kraftstoffbehälter korrodiert (kann nicht vollständig befüllt werden) - Verklebung der Windschutzscheibe löst sich - Starker Ölverlust am Motor, Zylinderkopfdichtung muss erneuert werden. - Bremsleitung, beginnende Korrosion Darüber hinaus wurde eine der beiden Rücksitzbänke bereits in Eigenleistung mit einem Provisorium versehen und die Tankfüllanzeige ist nur eingeschränkt funktionstüchtig. Das Motorsteuergerät wurde unlängst provisorisch in Stand gesetzt, da eine Ersatzanschaffung unwirtschaftlich scheint. Diese Mängel und die jüngsten Erfahrungen mit der schwierigen Ersatzteilbeschaffung haben uns dazu veranlasst, sich eingehender mit den Varianten einer Ersatzbeschaffung auseinander zu setzen. Zunächst einmal zum MZF an sich und dessen Nutzung im Dienstbetrieb der Feuerwehr Fleckeby. Allen voran bildet das MZF im Einsatzfall eine ergänzende und flexible Lösung zu den einsatztaktischen Fahrzeugen der Wehr. Ob als Mannschaftstransport, kleine Einsatzleitung oder auch als Pendel und Nachschubfahrzeug ist das MZF aus den verschiedensten Einsatzszenarien kaum zu entbehren. Bei derzeit 53 aktiven Kameradinnen und Kameraden und einer Einsatzstärke von 25-40 Einsatzkräften bei Vollalarm ist der Platz bei den beiden einsatztaktischen Fahrzeugen LF 10 (9 Plätze) und TLF 16/24 (3 Plätze) ohne das 9 sitzige MZF der Platz auch für den Ausbildungsbetrieb der Einsatzabteilung viel zu gering. Über den Einsatz und 14 tägigen Übungsdienst hinaus, wird das MZF auch für die Fahrt zu Lehrgängen im Amtsgebiet oder nach Rendsburg, zum Einsatzmitteitausch und Wartung sowie Fahrten zu Verbands und Fachsitzungen benötigt. Darüber hinaus nutzt die Jugendfeuerwehr mindestens genau so intensiv das Fahrzeug. Beim wöchentlichen Dienst sowie den diversen Sitzungen, Lehrgängen, Wettbewerben, Freizeiten und Zeltlagern ist das MZF eine immense Hilfe im Dienstbetrieb, vor allem auch weil die jüngeren Ausbilderinnen und Ausbilder nur dieses Fahrzeug der Wehr führen dürfen. Die kurze Zusammenfassung der Nutzung des MZF verdeutlicht wohl unsere Sorge bezüglich des reibungslosen Dienstbetriebs der gesamten Wehr während der, in den nächsten Jahren zu erwartenden Ausfallzeiten des jetzigen MZF, Als harmloses Beispiel sei hier ein defekter Kühlwasserschlauch der im März dieses Jahres das Fahrzeug für gut eine Woche stillgelegt hat. Da Ersatzteile für diese Baureihe, weder von Fiat noch von einem weiteren Ersatzteillieferanten vorgehalten werden. Lediglich über den Lagerbestand von entsprechenden Werkstätten kann, wie in diesem Fall geschehen, versucht werden entsprechende Ersatzteile zu organisieren. In einem Arbeitskreis innerhalb des Vorstands der Feuerwehr haben wir uns vorerst mit den Grundsätzlichen Anforderungen an das Ersatzfahrzeug beschäftigt. Ein MZF birgt in diesem Fall wohl zu einem den Flexibelsten nutzen für die Wehr, zum anderen ist gegenüber den Fahrzeugen mit Kofferaufbau (GW-L, TSF-W oder MLF)ein erheblicher Kostenvorteil zu erwarten. Folgende Ausstattung und Einbauten sollte das Fahrgestell, der Ausbau und Beladung umfassen. - 9 Sitzer - Arbeits-/Kartentisch inklusive Funk zwischen den Rücksitzbänken - Standheizung - Innenraumhöhe von ca. 1800mm - Tiefe der Ladefläche von ca. 1500mm - Trennung von Ladefläche und Fahrgastraum - Auffahrrampe für Rollcontainer - 4 Rollcontainer zur variablen Beladung gemäß Einsatzstichwort ●Atemschutz ●Verkehrsunfall/Öl ●Schlauch ●Mehrzweck/Gewässerschutz Zur Begründung zu den aufgeführten Punkten. Mit 9 Sitzen sollte die Maximale Kapazität; welche ohne die Fahrerlaubnis Dl gefahren werden kann, ausgenutzt werden. Die zueinander angeordneten Rücksitze mit dem Klapptisch inklusive Funkrufeinrichtung und die Standheizung haben sich in dem jetzigen Fahrzeug bewährt und sind auch grundliegende Merkmale eines vom Kreis zu bezuschussenden Mehrzweckfahrzeuges. Welche Variante in Höhe und Länge des entsprechenden Fahrzeugs gewählt werden kann und sollte nach Erfahrungen und Beispielen der Aus- und Aufbauhersteller und dem zu wählenden Fahrzeughersteller entschieden werden. Ein Verlasten von Rollcontainern im Laderaum mittels einer ausklappbaren oder ansteckbaren Rampe zum schnellen und einfachen Einsatzspezifischen umrüsten des MZF sollten vorgesehen werden. Der Laderaum sollte damit auch ausreichend Platz für einen, auf 1200x800 mm genormten. Rollcontainer bieten. Mit dem Konzept der Rollcontainer sehen wir eine sinnvolle Lösung für das immer akuter werdende Platzproblem auf unseren Fahrzeugen ohne das neue Fahrzeug an seine Kapazitätsgrenze zu bringen. Auch auf zukünftige Anforderungen könnte damit deutlich flexibler reagiert werden. Wir würden uns freuen wenn uns die Gemeindevertretung wohlwollend bei dieser Ersatzbeschaffung begleitet und dem Arbeitskreis der Feuerwehr ein Positives Signal gibt damit dieser in die Ausarbeitung eines Leistungskatalogs und konkrete Gespräche mit entsprechenden Herstellern gehen kann. Die weiteren Schritte wollen wir selbstverständlich stets in enger Abstimmung mit der Gemeinde tätigen. Fleckeby, den 09.08.2016 Gemeindewehrführer HBM**Ralf Dibbern Der Kauf eines Mehrzweckfahrzeuges wird gemäß den Kreisrichtlinien in der Fassung vom 04. November 2015 zu Ziffer 4 der Richtlinien des Innenministeriums zur Förderung des Feuerwehrwesens bis zu einem Kaufpreis von 50.000,00 € (Straßenantrieb) bzw. 60.000,00 € /Allradantrieb) mit 30% bezuschusst.
|
Beschluss: Es wird der Grundsatzbeschluss gefasst, ein MZF anzuschaffen.
|
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :2 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Ausbau der Elektroinstallation |
Beschlussvorlage - 28/2016 Eine Begehung der neuen Halle im Hinblick auf Arbeitssicherheit hat ergeben, dass eine elektrische Versorgung erfolgen und eine Lichtstärke von mind. 300 Lux erzeugt werden muss. Hierzu wurden drei regional ansässige Fachfirmen um die Abgabe eines Angebotes gebeten. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung lagen noch nicht alle Angebote vor, sodass die endgültigen Preise bzw. Kosten erst innerhalb der Sitzung genannt und beraten werden können.
|
Beschluss: Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen, die Fa. Elektro Reimer für die Elektroinstallation der neuen Gerätehalle zu beauftragen. Die hierzu erforderlichen Kosten in Höhe von 6.293,98 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.
|
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Pflasterung des Hallenbodens |
Beschlussvorlage - 29/2016 Es ist angedacht, die Bodenfläche der neuen Halle auf dem Bauhofsgelände auszupflastern. Aus bautechnischer Sicht muss das vorhandene Planum nur noch profiliert und die ca. 360 m² große Grundfläche ausgepflastert werden. Hierzu wurden durch die Bauamtsverwaltung Vergleichsangebote eingeholt. Das günstigste Angebot schließt bei einer Bruttosumme von 12.328,64 €.
|
Beschluss: Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen, die neu erstellte Gerätehalle auspflastern zu lassen. Die hierzu erforderlichen Kosten werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.
|
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Beseitigung von Bauschutt auf dem Bauhofsgelände |
Beschlussvorlage - 30/2016 Bauschutt und andere abgängige Materialien sollen zukünftig auf dem Bauhofsgelände kontrolliert gesammelt werden. Über die möglichen Standorte für z.B. Sammelcontainer soll innerhalb des Ausschusses beraten werden. Zu bedenken gilt es jedoch auch, dass geliehene Container Mietkosten verursachen und dementsprechend Berücksichtigung in der Haushaltsplanung finden müssen. Außerdem muss ein neues Zwischenlager für Fundgegenstände, wie z.B. Fahrräder, Roller, etc. geschaffen werden. Das ehemalige Rechengebäude, das vorher als Abstellraum diente, wurde aufgrund einer baurechtlichen Auflage abgerissen.
|
Beschluss: Es wird beschlossen 2 neue 5,5 m³ Container zu erwerben. Die Kosten in Höhe von 2.000 € werden bereitgestellt.
|
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Anschaffung und Aufstellung eines Regalsystems in der neuen Gerätehalle |
Beschlussvorlage - 38/2016 In der neu erstellten Gerätehalle soll ein zusammenhängendes Regalsystem aufgebaut werden. Das ist notwendig, um diverse Gegenstände geordnet und trocken lagern zu können. Die Fundamentierung erfolgt nach Herstellerangaben des Regalbauers in Eigenleistung durch die Gemeindearbeiter. Für die Umsetzung der Maßnahme sind Kosten in Höhe von ca. 4.000,00 € erforderlich.
|
Beschluss: Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und ein Regalsystem anzuschaffen und aufzubauen. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 4.000,00 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.
|
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 15. | Bekanntgaben |
Christian Levien | Knut von Fircks |
Protokollführer | stellv. Ausschussvorsitzender |