N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Fleckeby vom 09.02.2017.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Kiek In", Fleckeby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.06 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender (w. B.) Reinhold Maybauer
wählbarer Bürger Matthias Bäsel
Ausschussmitglied Felix Grabowski
Ausschussmitglied Andreas Hammerich
Ausschussmitglied Hans-Georg Kruse
stellv. Ausschussvorsitzender Knut von Fircks
Ausschussmitglied Hans Hermann Wörmbke

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Ursula Schwarzer
Gemeindevertreter Frank Künemund
Gemeindevertreterin Sabine Otto
Gemeindevertreter Rainer Röhl
Gemeindevertreter Dr. Rolf Wenzel
Protokollführer Michael Eggers
Verwaltung Norbert Jordan
Gast Angela Zanon

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Niederschrift der letzten Sitzung
4. Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden und der Bürgermeisterin, Anfragen
5. mögliche Wohnungsbauentwicklung der Gemeinde Fleckeby (Außenbereichspotentiale)
  Beschlussvorlage - 52/2016
6. Antrag der Freien Wählergemeinschaft Fleckeby bezüglich Bauleitplanung "Ausweisung Baugebiete"
  Beschlussvorlage - 11/2017
7. Antrag der SPD-Fraktion bezüglich Bauleitplanung "Weitere Baugebiete in Fleckeby"
  Beschlussvorlage - 7/2017
8. Antrag der CDU-Fraktion bezüglich Bauleitplanung "Ausweisung Baugebiete, Änderungen Flächennutzungspläne und Bebauungspläne"
  Beschlussvorlage - 12/2017
9. Aufstellungsbeschluss für die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Baugebiet südwestlich der Kreisstraße 55 am südlichen Ortsrand von Götheby"
  Beschlussvorlage - 54/2016
10. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 15 für den Bereich "Baugebiet südwestlich der Kreisstraße 55 am Ortsrand von Götheby"
  Beschlussvorlage - 2/2017
11. Beratung über die Erneuerung einer fest installierten Amphibienleitanlage
  Beschlussvorlage - 22/2016
12. Untersuchung des Regenwasserkanalsystems in Zusammenarbeit mit den Schleswiger Stadtwerken
  Beschlussvorlage - 5/2017
13. Straßenbeleuchtung an der B - 76 zwischen Mühlenweg und Kreisstraße 55
  Beschlussvorlage - 6/2017
14. Parkplatz Fahrensberg / Schustergang
  Beschlussvorlage - 10/2017
15. Weitere Arbeiten am Vorplatz des Sportheims
  Beschlussvorlage - 8/2017
16. Bankettpflegearbeiten am Möhlhorster Weg
  Beschlussvorlage - 9/2017

I. Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. 

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Niederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung erhoben. 

zu TOP 4. Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden und der Bürgermeisterin, Anfragen
  • Der Ausschussvorsitzende, Herr Maybauer, berichtet über die Kontrolle der Rohrleitungsverlegung auf dem Bauhofsgelände durch die zuständige Kreisbehörde. Es wurden keine Beanstandungen gegenüber der Ausführung erhoben.
  • Die Bürgermeisterin, Frau Schwarzer, gibt einen aktuellen Sachstandsbericht zur Ortsentwicklungsplanung ab sowie einen Überblick von den sehr erfolgreich verlaufenen Breitbandinformationsveranstaltungen.    

zu TOP 5. mögliche Wohnungsbauentwicklung der Gemeinde Fleckeby (Außenbereichspotentiale)
Beschlussvorlage - 52/2016
Die Gemeinde Fleckeby setzt sich aktuell mit der Prüfung möglicher Flächen für eine Wohnungsbauentwicklung auseinander. Zur Klärung, welche Flächen für eine Bebauung in Betracht kommen, erfolgte durch ein externes Planungsbüro eine konkrete Betrachtung aller möglichen Potentialflächen. Die Flächen wurden entsprechend bewertet, die Vor- und Nachteile aufgezeigt.

Die Ergebnisse werden der Gemeinde vorgestellt. Auf dieser Grundlage kann die Gemeinde bei zukünftigen baulichen Entwicklungen die Priorisierung einzelner Flächen ableiten und als Basis für künftige Bauleitplanungen heranziehen.   

Beschluss:
Das durch das Planungsbüro Springer, Busdorf, erarbeitete Konzept (Stand: 22.02.2017) zu möglichen Außenbereichspotentialen wird zur Kenntnis genommen. Die Ergebnisse der Außenbereichsanalyse werden in einem Arbeitskreis, bestehend aus, Bauausschussvorsitzenden, den jeweiligen Fraktionsvorsitzenden und ggf. der Bürgermeisterin, zur Abstimmung vorbereitet.   

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Antrag der Freien Wählergemeinschaft Fleckeby bezüglich Bauleitplanung "Ausweisung Baugebiete"
Beschlussvorlage - 11/2017
Die Fraktion der Freien Wählergemeinschaft Fleckeby beantragt die Ausweisung/Planung von Baugebieten in folgender Reihenfolge nach Analyse der Siedlungsentwicklungspotenziale durch das Planungsbüro Springer (Oktober 2016):

1. Fläche IV — Angrenzend an die Ortslage, gegenüber der Schule und des Sportplatzes, Größe: 26.000 m² .

Begründung: Dieses Gebiet bietet die einzige Möglichkeit des räumlichen Zusammenwachsens der beiden Ortsteile Fleckeby und Götheby-Holm. Zudem bietet dieser Bereich eine Nutzung als Mischgebiet in reizvoller Lage. Auch die Ansiedlung eines Einzelhandels wäre denkbar und attraktiv. Eine Bebauung sollte zukunftsweisend im Einklang mit der Natur erfolgen, z.B. Niedrigenergiehäuser, eigene Wärmeversorgung. Eine E-Tankstelle rundet der Bereich ab. Zudem würde die Geschwindigkeitsbegrenzung der B76 in diesem Bereich abgesenkt, was wiederum die Sicherheit des Schulweges verbessert. Eine Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet ist zu beantragen. Die Planung für ein Gewerbegebiet (ca. 9.000 m² ) zwischen Dorfstraße und Kreisstraße sollte integriert werden.

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2. Fläche I — südöstlich Götheby, östlich des B-Planes Nr.14, Größe 63.000 m²

Begründung: Anhand der Größe sind 3-4 Bauabschnitte möglich, sodass für die nächsten 10 Jahre Bauplätze zur Verfügung stehen. Zudem ist die Zufahrt über den Möhlhorster Weg verkehrssicherer. Priorität sollte selbstgenutzter Wohnraum sein.

3. Fläche II und Ila —im Süden des Ortsteiles Götheby, südwestlich der Kreisstraße 55

Begründung: Diese Flächen bieten sich als Mischgebiete an.

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Erstrebenswert ist die Erschließung durch die Gemeinde Fleckeby, um die Vergabe der Grundstücke nach gemeindlichen Interessen zu steuern. Da es zahlreiche Anfragen von Bauwilligen gibt, sollte dieser Antrag in den nächsten Fachausschüssen beraten werden. 

Beschluss:
Es wird auf den unter TOP 5 gefassten Beschlusstext verwiesen. Der Antrag wird vorläufig zurückgestellt, um das Ergebnis der Arbeitsgruppe abzuwarten.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Antrag der SPD-Fraktion bezüglich Bauleitplanung "Weitere Baugebiete in Fleckeby"
Beschlussvorlage - 7/2017
Unter Bezug auf die Untersuchung zum Siedlungsflächenpotential des Planungsbüros Springer vom Oktober 2016 beantragt die SPD-Fraktion, die folgenden Flächen zu überplanen.

1. Fläche am Ortseingang K 55 von Hummelfeld links ("Fläche II" bei Springer)

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Nutzung: als Wohngebiet
Begründung: Diese Fläche bietet eine Abrundung des Ortsbildes am Hummelfelder Ortseingang in Ergänzung zur gegenüberliegenden Bebauung. Zugleich bleibt noch genug Abstand und Raum für die dahinter liegende Hofstelle.

2. Koppel Ecke Dorfstraße/ B 76 (sog. "Ridderkoppel") vor Willcars (--)

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Nutzung: als Gewerbegebiet
Begründung: Die Fläche liegt verkehrsgünstig und bietet sich auch für Gewerbe mit gewissen Lärmemissionen an.

3. Appeljord: Fläche unterhalb Lehmberg bis zum Sofeld ("Fläche VII")

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Nutzung: als Wohngebiet
Begründung: Es ist fast die einzige Fläche, in der der Ortsteil Fleckeby noch Wohnbebauung ausweisen kann. Die Fläche liegt bereits im Landschaftsschutz, wird aber nicht hochwertig genutzt, und wir halten die Freigabe durch die ULB für aussichtsreich.

4. Ortsausgang Herweg im Anschluss an Gewerbe Nissen ("Fläche VIa")

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Nutzung: als Gewerbebetrieb
Begründung: Die Fläche liegt verkehrsgünstig und bietet sich auch für Gewerbe mit leichten Lärmemissionen an. 

Beschluss:
Es wird auf den unter TOP 5 gefassten Beschlusstext verwiesen. Der Antrag wird vorläufig zurückgestellt, um das Ergebnis der Arbeitsgruppe abzuwarten.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Antrag der CDU-Fraktion bezüglich Bauleitplanung "Ausweisung Baugebiete, Änderungen Flächennutzungspläne und Bebauungspläne"
Beschlussvorlage - 12/2017
Ausweisung Baugebiet, Änderungen Flächennutzungspläne und Bebauungspläne:

Die Fraktion der CDU beantragt, diesbezüglich Anträge zunächst offen zu diskutieren, bis ein Gesamtkonzept im Rahmen der derzeitigen Ortsentwicklungsplanung erarbeitet und vereinbart worden ist.

Begründung:
Ein abgestimmtes Verfahren ist notwendig, um ein sinnvolles Zusammenwachsen der Ortsteile Fleckebys, die Ausweisung eines geeigneten Gewerbegebiets und eine zielführende Einigung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang weist die Fraktion der CDU auf die "Untersuchung zur Ermittlung potenzieller Flächen für die Siedlungsentwicklung in der Gemeinde Fleckeby für die Ortsteile Fleckeby und Götheby" des Planungsbüros Springer vom Oktober 2016 hin. 

Beschluss:
Es wird auf den unter TOP 5 gefassten Beschlusstext verwiesen. Der Antrag wird vorläufig zurückgestellt, um das Ergebnis der Arbeitsgruppe abzuwarten.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Aufstellungsbeschluss für die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Baugebiet südwestlich der Kreisstraße 55 am südlichen Ortsrand von Götheby"
Beschlussvorlage - 54/2016
Ein Vorhabenträger ist an die Gemeinde Fleckeby heran getreten und beantragt, für das Flurstück 6/1, Flur 4, Gemarkung Götheby Bauleitplanung zu betreiben. Er beabsichtigt, die Fläche in zwei Bauabschnitte aufzuteilen. Der Erschließungswunsch wäre für den ersten Bauabschnitt im Jahre 2018/2019 und für den zweiten Bauabschnitt im Jahr 2020/2021. Nach den vorliegenden Bodensondierungen (Sandböden) und dem geologischen Bericht ist die Straßenentwässerung über ein Regensickerbecken möglich.

Die Siedlungsentwicklungsanalyse stellt dar, dass die Fläche grundsätzlich für Bauleitplanung geeignet ist. Problematisch zu betrachten ist die hierdurch entstehende Veränderung des Ortsteils Götheby hin zu einer reinen Wohnsiedlung, der jegliche dörfliche Struktur sowie ein Ortskern und eine dörfliche Infrastruktur fehlt.

Die Gemeinde muss für sich abwägen und entscheiden, ob und in welchen Bereichen sie sich künftig weiter entwickeln möchte. Fleckeby ist eine Gemeinde mit überörtlicher Versorgungsfunktion und somit nicht an die 10 % Entwicklungsspielraum aus dem Landesentwicklungsplan bis zum Jahre 2025 gebunden. Dennoch sollte die Gemeinde bei ihrer Entscheidung berücksichtigen, dass mit jeder Neuausweisung eines Baugebietes Konkurrenz für den bestehenden Immobilenmarkt innerhalb der Gemeinde geschaffen wird. Leerstand und Vermarktungen unter dem üblichen Preis könnten hiervon die Folge sein. Ob und inwieweit Bedarf für die Schaffung weiterer Baugebiete besteht, sollte innerhalb der Gemeinde diskutiert werden.  

Beschluss:
Es wird auf den unter TOP 5 gefassten Beschlusstext verwiesen. Die Angelegenheit wird vorläufig zurückgestellt, um das Ergebnis der Arbeitsgruppe abzuwarten.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 15 für den Bereich "Baugebiet südwestlich der Kreisstraße 55 am Ortsrand von Götheby"
Beschlussvorlage - 2/2017
Siehe Beschlussvorlage 54/2016. 

Beschluss:
Es wird auf den unter TOP 5 gefassten Beschlusstext verwiesen. Die Angelegenheit wird vorläufig zurückgestellt, um das Ergebnis der Arbeitsgruppe abzuwarten.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Beratung über die Erneuerung einer fest installierten Amphibienleitanlage
Beschlussvorlage - 22/2016
Die Amphibienleitanlage in Fleckeby wird seit 12 Jahren von Herrn Manfred Bach und vielen ehrenamtlichen Helfern aufgebaut und in der Zeit von März bis April täglich betreut.
Herr Manfred Bach hat sich mit der Bitte, eine fest installierte Amphibienleitanlage zu bauen, die nur von der Gemeinde in Auftrag gegeben werden kann, an den Umwelt- und Tourismusausschuss gewandt. Fördergelder können als Antrag auf eine Zuwendung aus Ersatzgeldern nach §15 Abs.6 Bundesnaturschutzgesetz beantragt werden. Es ist hierüber zu beraten.    

Beschluss:
Es wird beschlossen, ein Fachgutachten einzuholen, um die erforderlichen Kosten zu erfassen und alle zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Parameter beurteilen zu können. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Untersuchung des Regenwasserkanalsystems in Zusammenarbeit mit den Schleswiger Stadtwerken
Beschlussvorlage - 5/2017
Die Stadtwerke Schleswig beabsichtigen, das gesamte Fleckebyer Kanalnetz für Schmutzwasser spülen und filmen zu lassen. Die letzte Untersuchung liegt ca. 15 Jahre zurück. Um Synergieeffekte zu nutzen, bietet es sich an, das gemeindliche Regenwasserkanalsystem ebenfalls untersuchen und spülen zu lassen. Die Stadtwerke Schleswig erklären sich bereit, das gemeindliche Kanalnetz für Regenwasser in ihre Ausschreibung mit aufzunehmen. Ziel ist es, bessere Preise zu erzielen und sich die Baustelleneinrichtung zu teilen. Außerdem ist es von Vorteil, bei gemeinschaftlichen Sanierungsvorhaben über den aktuellen Leitungsbestand zu verfügen. Der gesamte Regenwasserleitungsbestand umfasst ca. 7.500 Meter, sodass in der Summe geschätzte 30.000 € im Haushalt zu berücksichtigen sind.           

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen, die Unterhaltungsmaßnahme durchführen zu lassen. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 30.000 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.   

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Straßenbeleuchtung an der B - 76 zwischen Mühlenweg und Kreisstraße 55
Beschlussvorlage - 6/2017
Im Jahre 2015 wurden bereits fünf neue LED-Straßenlaternen an der B 76 zwischen der Dorfstraße und der Kreisstraße 55 aufgestellt. Nun ist es angedacht, die Straßenbeleuchtung zwischen der Kreisstraße 55 und dem Mühlenweg um zehn identische Leuchten zu erweitern. Damit die Stromversorgung sichergestellt werden kann, ist es notwendig, die Au im Bohr - Spülverfahren mit Hilfe eines Kabelschutzrohres zu dükern. Der Standort der Straßenlaternen befindet sich örtlich betrachtet im Außenbereich der Ortsdurchfahrt der Gemeinde Fleckeby. Der monetäre Aufwand zur Umsetzung der Maßnahme wird seitens der Bauamtsverwaltung auf ca. 15.000,00 € geschätzt.      

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen, die bauliche Maßnahme umzusetzen. Die finanziellen Mittel in Höhe von 15.000,00 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.     

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Parkplatz Fahrensberg / Schustergang
Beschlussvorlage - 10/2017
Am 10.11.2016 fand auf dem Parkplatz Fahrensberg/Schustergang ein Ortstermin statt. Die vorhandenen Parkplätze werden häufig als Dauerparkplätze/Pendlerparkplätze genutzt. Lösungsvorschlag wäre hier, rechtsseitig am Anfang der Einfahrt "Schustergang" bis zur Grundstückseinfahrt "Bossmann" ein absolutes Halteverbot einzurichten und das Parken auf den gekennzeichneten Flächen mit Parkscheibe auf 3 Stunden zu begrenzen.
Die Kosten für den Einkauf und Montage eines Parkscheinautomaten würden sich auf ca. 5.000,-- € (ohne Unterhaltungskosten) belaufen. Die genauen Kosten müssten beim Hersteller direkt erfragt werden.    

Beschluss:
Es wird beschlossen, eine absolutes Halteverbot rechtsseitig, Anfang Einfahrt Schustergang bis zur Grundstückseinfahrt "Bossmann" einzurichten. Auf dem Parkplatz ist das Parken mit Parkscheibe in den gekennzeichneten Flächen für 3 Stunden, mit dem Hinweis "werktags zwischen 06.00 Uhr - 18.00 Uhr, einzurichten.  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Weitere Arbeiten am Vorplatz des Sportheims
Beschlussvorlage - 8/2017
Bezüglich der Gestaltung des Vorplatzes am Sportheim gibt es noch Unstimmigkeiten. Deshalb wird sich der Bauausschussvorsitzende, Herr Maybauer, mit den Beteiligten treffen, um im Vorfeld der Sitzung den Sachverhalt zu erörtern. Die Ergebnisse dieser Unterredung werden dann innerhalb der Ausschusssitzung vorgetragen und gegebenenfalls beraten.  
Der Bauausschussvorsitzende, Herr Maybauer, berichtet über örtlich abgestimmte und angedachte bauliche Maßnahmen auf dem Vorplatz des Sportheims. Hiebei handelt es sich vornehmlich um folgende Arbeiten:
  • ca. 50 Meter lange und 3 Meter breite gepflasterte Zuwegung zu der Tennishalle
  • ca. 30 Meter langen Entwässerungsgraben seitlich der Tennishalle herstellen

Ein bereits eingeholtes Angebot schließt mit einer Bruttoangebotssumme von 15.196,94 €. Die Angelegenheit wird seitens des Bauausschusses kontrovers diskutiert.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen, die baulichen Arbeiten ausführen zu lassen. Die hierzu erforderlichen Kosten in Höhe von 15.169,94 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.  

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :4

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Bankettpflegearbeiten am Möhlhorster Weg
Beschlussvorlage - 9/2017
Im Zuge der Asphaltierungsarbeiten der B 76 wurde der Möhlhorster Weg stärker frequentiert als üblich, sodass es zum Teil zu Schäden an den Banketten gekommen ist. Hier besteht mittelfristig Handlungsbedarf. Die Regulierung der Banketten wird auf ca. 2.000,00 € geschätzt. Die Umsetzung der Unterhaltungsmaßnahme sollte nach den Wintermonaten erfolgen, wenn das Wetter wieder offen ist. Es sei an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass der Versuch, das Land für die entstandenen Schäden haftbar zu machen, ergebnislos blieb.        

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Sachverhalt zu entsprechen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen, die Maßnahme umzusetzen zu lassen.   

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Michael Eggers  Reinhold Maybauer 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender