N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Fleckeby vom 04.12.2014.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, EG, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.35 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Rainer Röhl
wählbarer Bürger Andrè Brix
Ausschussmitglied Anne Mette Jensen
stellv. Ausschussvorsitzender Frank Künemund
wählbarer Bürger Björn Mohr
Ausschussmitglied Friedrich Nissen
wählbarer Bürger Thomas Pahl

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Ursula Schwarzer
Gemeindevertreter/in Felix Grabowski
Protokollführer Christian Levien
1 Gast

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Beschaffung von Ausrüstungsgegenstände für die Feuerwehr
  Beschlussvorlage - 40/2014
6. Zuschussanträge des SV Fleckeby e.V.
  Beschlussvorlage - 44/2014
7. Antrag der Sportschützen Güby - Borgwedel auf Bezuschussung der Umstellung auf eine elektronische Anzeigenanlage
  Beschlussvorlage - 36/2014
8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014
  Beschlussvorlage - 42/2014
9. Erlass Haushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 43/2014

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende berichtet, dass die neue Heizung im Bauhof läuft. Die Gemeindearbeiter prüfen derzeit die energetische Auswirkung.


zu TOP 5. Beschaffung von Ausrüstungsgegenstände für die Feuerwehr
Beschlussvorlage - 40/2014

Mit Schreiben vom 07.11.2014 stellt die Freiwillige Feuerwehr Fleckeby den Antrag auf Nachrüstung eines Lichtmastes für das Tanklöschfahrzeug sowie die Anschaffung einer Wärmebildkamera.

Der Antrag der FF-Fleckeby liegt dieser Vorlage als Anlage bei.

Durch die Verwaltung wurde beim Kreis Rendsburg-Eckernförde die Anfrage bezüglich einer Bezuschussung gestellt mit folgendem Ergebnis.

Der Listmast für das Tanklöschfahrzeug ist gemäß der Kreisrichtlinien zu Ziffer 4 der Richtlinien des Innenministeriums zur Förderung des Feuerwehrwesens nicht bezuschussungsfähig.

Die Wärmebildkamera ist gemäß der Kreisrichtlinien zu Ziffer 2.5 der Richtlinien des Innenministeriums zur Förderung des Feuerwehrwesens als sonstige Maßnahme mit 20 % bezuschussungsfähig, wenn die Zuweisungssumme mindestens 2.500,00 € beträgt.  
12.500,00 € Investitionssumme x 20% = 2.500,00 € Zuweisungssumme.

Die Verwaltung wird bei den amtsangehörigen Feuerwehren im Rahmen einer Abfrage ermitteln, ob weitere Feuerwehren die Anschaffung einer Wärmebildkamera für 2015 planen.
Sollte der Bedarf (mindestens 3 Feuerwehren) bestehen, wird über die Amtsverwaltung eine Sammelausschreibung erfolgen.


Beschluss:

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :4

Die Angelegenheit wird angenommen.

Der Kauf einer Wärmebildkamera für die FF-Fleckeby wird beschlossen.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Zuschussanträge des SV Fleckeby e.V.
Beschlussvorlage - 44/2014

Der Gemeinde Fleckeby liegen zwei Anträge des SV Fleckeby e.V. vor. Dabei geht es um Bezuschussung der Jugendlichen des SV Fleckeby sowie die Förderung der energetischen Sanierungsmaßnahme "Energetische Optimierung der Beleuchtung Tennishalle". Beide Anträge liegen dieser Vorlage bei.


Beschluss:

Es wird beschlossen im Januar ein Treffen mit dem SV Fleckeby e.V. zu vereinbaren um die beiden Anträge, sowie die Hintergründe zu erläutern.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 7. Antrag der Sportschützen Güby - Borgwedel auf Bezuschussung der Umstellung auf eine elektronische Anzeigenanlage
Beschlussvorlage - 36/2014

Die Sportschützen Güby - Borgwedel beabsichtigen die Umstellung der vorhandenen Scheibenzuganlage auf eine moderne elektronische Anzeigenanlage. Das gesamte Vorhaben wird Kosten von ca. 24.512,20 € verursachen. Die Finanzierung erfolgt zum Teil über einen anonymen Spender und über Eigenleistungen. Weiterhin werden Zuschussanträge an den KSV/LSV, die Förde Sparkasse und die Gemeinden Güby, Borgwedel und Fleckeby gestellt.


Beschluss:

Es wird beschlossen keinen Zuschuss an den Schützenverein Güby-Borgwedel zu zahlen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014
Beschlussvorlage - 42/2014

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Fleckeby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 265.000,- € erhöht und damit gegenüber bisher 2.168.200,- € auf nunmehr 2.433.200,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 36.800,- € erhöht und damit gegenüber bisher 605.000,- € auf nunmehr 641.800,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass Haushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 43/2014

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Folgende HHSt wurden im Rahmen der Finanzausschusssitzung wie folgt festgesetzt:
36000.62900 neu: 4.000 €
36000.62910 neu: 1.000 €
70100.26800 neu: 14.900 €
91000.86000 neu: 124.100 €
13600.93500 neu: 8.000 €
13800.93500 neu: 4.000 €
13800.36200 neu: 800 €
88200.95000 neu: 2.000 €

Die geänderte Rücklagenübersicht sowie die geänderte Haushaltssatzung liegen dem Protokoll bei.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2018 werden beschlossen:
§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
2.440.800 €
in der Ausgabe auf
2.440.800 €

und

im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
151.600 €
in der Ausgabe auf
151.600 €

festgesetzt:
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
 
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf
0 €
    davon innere Darlehen 
0 €
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
0,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
610.200 €
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
6,25 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
 
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
340,00 v.H.
  1. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
340,00 v.H.
2. Gewerbesteuer
340,00 v.H.
 
 
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Levien  Rainer Röhl 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender