N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Fleckeby vom 08.12.2016.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, EG, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.58 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Rainer Röhl
wählbarer Bürger André Brix
Ausschussmitglied Anne Mette Jensen
stellv. Ausschussvorsitzender Frank Künemund
wählbarer Bürger Björn Mohr
Ausschussmitglied Friedrich Nissen
wählbarer Bürger Thomas Pahl

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Ursula Schwarzer
Gemeindevertreter Felix Grabowski
Gemeindevertreterin Sabine Otto
Gemeindevertreter Dr. Rolf Wenzel
Protokollführer Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 32/2016
6. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2017
  Beschlussvorlage - 40/2016
7. Erlass der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2016
  Beschlussvorlage - 44/2016
8. Erlass Haushaltssatzung 2017
  Beschlussvorlage - 45/2016
9. Antrag der SPD-Fraktion - Freies WLAN -

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Ausschussvorsitzenden liegt dem Protokoll bei. 

zu TOP 5. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 32/2016
Im Rahmen der Abschlüsse der Wegenutzungsverträge im Jahre 2010 wurden den Gemeinden angeboten, sich an der Schleswig-Holstein Netz AG als Netzbetreiber in Form von Aktienerwerb zu beteiligen.
Die Schleswig-Holstein Netz AG hat den Gemeinden, nach Ablauf der Haltefrist für die Aktien von 5 Jahren, ein neues Angebot zum Erwerb für Aktien unterbreitet. Der Preis pro Aktie beläuft sich auf 4.695,24 €.
Die Gemeinde Fleckeby könnte maximal 77 Aktien zu einem Preis von 361.533,48 € erwerben. Die Mindestabnahme beträgt 22 Aktien für 103.295,28 €. Es besteht auch die Möglichkeit, ein optionales Kontingent von 154 Aktien für 723.066,96 € zu erwerben. Die Garantiedividende beträgt nach Abzug der Unternehmenssteuer 152,11 € pro Aktie. Von dieser Summe sind noch Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag abzuziehen. Somit verbleibt eine Dividende von 128,03 € je Aktie, welches einer Verzinsung von 2,73 % entsprechen würde.

Die Finanzierung des Aktienerwerbs durch ein Kommunaldarlehen wäre möglich. Bei der Aufnahme eines Kommunaldarlehens in Höhe von 400.000,- € bei der Investitionsbank Schl.-Holst., mit 5 Jahren Tilgungsfreiheit, werden 0,2 % Zinsen berechnet. Die Konditionen basieren auf einer Anfrage vom 01.08.2016.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, sich durch den Erwerb von 154 Aktien an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. 

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 6. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2017
Beschlussvorlage - 40/2016
Nach Inkrafttreten des Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) wurde die Hundesteuersatzung entsprechend der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung überarbeitet.

Auf Besonderheiten wird im Folgenden hingewiesen (in der Satzung kursiv gedruckt):
§ 4 Abs.1:
Die derzeit gültigen Steuersätze betragen seit 2012 für den ersten Hund 40,00 €, für den zweiten 60,00 € und für jeden weiteren Hund 80,00 € pro Jahr.
Die Verwaltungskosten liegen bei rund 29,00 € jährlich pro Fall.
Der vom Land Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit Fehlbetragszuweisungen geforderte Steuersatz für einen ersten Hund beträgt 120,00 € pro Jahr.
Eine Erhöhung der Steuersätze auf mindestens 60,00 € für den ersten, 80,00 € für den zweiten und 100,00 € für jeden weiteren Hund erscheint angemessen.
§ 6 Abs. 1 Buchstabe d und Abs.2:
Aufgrund des seit 01.01.2016 gültigen HundeG kann die Gemeinde die Hundesteuer für Hunde ermäßigen, deren Halter/innen eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 HundeG abgelegt haben.
Es steht - wie bei den weiteren Ermäßigungen auch - im Ermessen der Gemeinde, ob sie mit einer Steuerermäßigung um die Hälfte der Jahressteuer einen Anreiz für den Erwerb der Sachkunde für das Halten von Hunden schaffen will.
Welche finanziellen Auswirkungen eine entsprechende Ermäßigung hätte, ist schwer einschätzbar, da eine Prognose über die Zahl abzulegender Sachkundeprüfungen nicht möglich ist.
§ 10 Abs. 2:
Grundsätzlich wird die Hundesteuer in Vierteljahresraten am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Das führt bei Hundehaltern, die nicht gleichzeitig Grundbesitzabgaben zahlen, zu niedrigen Einzelfälligkeiten, die bei Nichtzahlung erheblichen Verwaltungsaufwand in Hinblick auf Mahnungen und Vollstreckungen verursachen.
Deswegen enthält der Entwurf der Satzung in § 10 Abs. 2 das Fälligwerden der Hundesteuer in einem Jahresbetrag am 15.05. Dadurch würden die Mahn- und Vollstreckungsgebühren für den säumigen Steuerzahler und der Aufwand für die Verwaltung gleichzeitig reduziert.    

Beschluss:
Die Hundesteuersatzung wird in der vorliegenden Fassung vom 20.09.2016 mit folgenden Änderungen beschlossen:
- § 4 (1): Die Steuersätze bleiben unverändert  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2016
Beschlussvorlage - 44/2016
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Fleckeby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 440.200,- € erhöht und damit gegenüber bisher 2.615.700,- € auf nunmehr 3.055.900,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 363.100,- € erhöht und damit gegenüber bisher 533.500,- € auf nunmehr 896.600,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 2. Nachtragshaushaltssatzung nicht.        

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 2. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.        

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass Haushaltssatzung 2017
Beschlussvorlage - 45/2016
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. 
Folgende Änderungen werden im Rahmen der Sitzung geändert:
- 29000.63920: auf 500 € (Schülerbeförderungskosten Kreis)
- 30000.15700: auf 2.000 € (Hall-Fahrt-Einnahmen)
- 84400.93500: auf 2.700 € (Bodenreinigungsmaschine)

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2020 werden beschlossen:
§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
2.713.800 €
in der Ausgabe auf
2.713.800 €

und

im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
241.700 €
in der Ausgabe auf
241.700 €

festgesetzt:
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
 
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf
0 €
    davon innere Darlehen 
0 €
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
0,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
678.000 €
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
7,38 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
 
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
340,00 v.H.
  1. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
340,00 v.H.
2. Gewerbesteuer
340,00 v.H.
 
 
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €.        

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Antrag der SPD-Fraktion - Freies WLAN -

Die Gemeindevertretung möge folgendes beschließen:
Die Gemeinde Fleckeby richtet zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein offenes WLAN im Bürger- und Sportzentrum ein, das den allgemeinen rechtlichen Bedingungen für ein freies WLAN Rechnung trägt. Hierzu werden durch die Amtsverwaltung drei Internetanbieter angefragt, die einen Internetzugang für ein öffentliches WLAN anbieten.

Begründung:
In Zeiten der Digitalisierung ist sowohl der mobile als auch der stationäre Zugang zum schnellen Internet von besonderer Bedeutung. Das Bürger- und Sportzentrum zählt als Begegnungsstätte für Bürger/innen zu einem offenen Raum, indem auch der Zugang zum Internet für viele Gäste nützlich und erforderlich sein kann. Hierzu zählen u.a. Veranstaltungen von Vereinen und Verbänden sowie Sitzungen der kommunalen Gremien. Die SPD- Fraktion stellt daher diesen Antrag, um die Rahmenbedingungen für ein einzurichtendes WLAN zu prüfen.

Für die SPD- Fraktion Fleckeby
Felix Grabowski

Beschluss:
Es wird beschlossen, ein freies W-LAN-Netz im Sport- und Bürgerzentrum einzuführen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Levien  Rainer Röhl 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender