Sitzungsort: | im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, EG, Holm 13, 24340 Eckernförde |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.15 Uhr |
Ausschussvorsitzender Rainer Röhl |
wählbarer Bürger André Brix |
Ausschussmitglied Anne Mette Jensen |
stellv. Ausschussvorsitzender Frank Künemund |
wählbarer Bürger Björn Mohr |
Ausschussmitglied Friedrich Nissen |
wählbarer Bürger Thomas Pahl |
Bürgermeisterin Ursula Schwarzer |
Protokollführer Christian Levien |
Gast Ralf Dibbern |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 3/2017 | |
6. | Verzicht auf die Aufnahme eines Darlehens |
Beschlussvorlage - 4/2017 | |
7. | Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Fleckeby für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Fleckeby |
Beschlussvorlage - 1/2017 | |
8. | Reparatur / Austausch des Löschwassertanks auf dem LF 10/6 |
Beschlussvorlage - 13/2017 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Die Tagesordnung wird um den TOP "Reparatur / Austausch des Löschwassertanks auf dem LF 10/6" als neuer TOP 8 erweitert.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.
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ab hier anwesend: | Herr André Brix |
zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der Ausschussvorsitzende berichtet über folgende Punkte: - Breitbandveranstaltung am 25.01.2017 - erfreulicher Jahresabschluss 2016 - beschlossenes Feuerwehrfahrzeug darf nicht wie gewünscht angeschafft werden
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zu TOP 5. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 3/2017 Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Fleckeby zu prüfen. Die Aufgabe übernimmt der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist, 4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist. Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten. Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2016.
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Beschluss: Die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Fleckeby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2016 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Verzicht auf die Aufnahme eines Darlehens |
Beschlussvorlage - 4/2017 In der Gemeindevertretersitzung vom 20.09.2016 wurde beschlossen drei Darlehen bei der Investitionsbank S.-H. außerordentlich zu tilgen. Die außerordentliche Tilgung wurde mit 348.706,33 € zum 30.09.2016 durchgeführt. Ebenfalls wurde beschlossen ein neues Darlehen mit einem Gesamtvolumen vom 300.000,00 € aufzunehmen. Auf Grund der aktuellen guten wirtschaftlichen Lage der Gemeinde wurde von Amtsseiten darauf verzichtet dieses Darlehen aufzunehmen. Es wurde jedoch ein Haushaltsausgaberest in das Jahr 2017 übertragen, sodass die Aufnahme jederzeit möglich ist.
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Beschluss: Es wird beschlossen den Beschluss vom 20.09.2016 aufzuheben und das Darlehen vorerst nicht aufzunehmen.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Fleckeby für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Fleckeby |
Beschlussvorlage - 1/2017 Nach einem intensiven Beteiligungsverfahren der Kommunalen Landesverbände, der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände und des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein wurde am 10. Juni 2016 das Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag geändert. Mit dieser Änderung wurden die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein auf eine rechtssichere Basis gestellt. Da eine Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Sondervermögen der Gemeinde darstellt, muss die Gemeinde in diesem Fall eine Satzung für Sondervermögen der Gemeinde erlassen. Die vorhandenen Kameradschaftskassen bleiben kraft Gesetzes bestehen. Durch das Innenministerium wurde eine entsprechende Mustersatzung erarbeitet, die durch die Verwaltung um gemeindliche Gegebenheiten ergänzt wurde. Die Wertgrenzen in § 3 und § 9 Abs. 2 wurden aus der Hauptsatzung der Gemeinde übernommen. Die Wertgrenze in § 7 Abs. 7 wurde aus der Haushaltssatzung der Gemeinde übernommen. Dies können in den gemeindlichen Beratungen angepasst werden. Eine anderweitige Abweichung von der Mustersatzung bedarf der Einzelgenehmigung durch das Innenministerium.
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Beschluss: Die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Fleckeby für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Fleckeby wird beschlossen.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Reparatur / Austausch des Löschwassertanks auf dem LF 10/6 |
Beschlussvorlage - 13/2017 Auf der Gemeindevertretersitzung am 22. September 2016 wurde die anstehende Reparatur des undichten Wassertanks bei dem Löschfahrzeug LF10 beraten. Der Beschlusstext wurde wie folgt gefasst: Das endgültige schriftliche Angebot mit Übernahme der Materialkosten von der Firma Rosenbauer ist abzuwarten. Sobald das Angebot mit der Halbierung der Kosten auf ca. 7.000,00 € vorliegt, wird die Bürgermeisterin ermächtigt, den Reparaturauftrag zu vergeben. Es soll versucht werden eine verlängerte Garantie abzuschließen. Über diesen Beschluss wurde nicht abgestimmt. Die Abstimmung ist nachzuholen. Am 12.10.2016 teilte die Firma Rosenbauer schriftlich mit, dass die Material- und Herstellkosten vom Wassertank von der Firma Rosenbauer übernommen werden. Sehr geehrter Herr Eckart, in diesem Kostenvoranschlag sind nur die Arbeits- und Materialumfänge enthalten, die Ihnen in Rechnung gestellt werden, wenn Sie das Angebot bestätigen. Die Material- und Herstellkosten vom Wassertank übernimmt die Firma Rosenbauer. Die Kosten betragen in diesem Fall 5086.15 Euro Netto. Sollten Sie mit dem Angebot einverstanden sein, bitte ich um eine schriftliche Bestätigung per Mail. Die Bestellzeit incl. Anfertigung beträgt ca. 7 Wochen. Mit freundlichen Grüßen Michael Vogel Leitung Service Werkstätte
Service Werkstätte Rosenbauer Deutschland GmbH 14943 Luckenwalde, Rudolf-Breitscheid-Str. 79, Germany Tel: +49 3371 6905-881 Fax: +49 3371 6905-73881 Mobil: +49 172 3297 175 E-Mail: michael.vogel@rosenbauer.com www.rosenbauer.com |
Beschluss: Das Angebot vom 12.10.2016 der Firma Rosenbauer wird angenommen. Die Bürgermeisterin wird nachträglich ermächtigt, den Reparaturauftrag zu vergeben.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Christian Levien | Rainer Röhl |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |