Sitzungsort: | im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, EG, Holm 13, 24340 Eckernförde |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 19.51 Uhr |
Ausschussvorsitzender Rainer Röhl |
wählbarer Bürger André Brix |
stellv. Mitglied Felix Grabowski (stellv. für Friedrich Nissen) |
Ausschussmitglied Anne Mette Jensen |
wählbarer Bürger Björn Mohr |
stellv. Mitglied Sabine Otto (stellv. für Frank Künemund) |
wählbarer Bürger Thomas Pahl |
stellv. Ausschussvorsitzender Frank Künemund (entschuldigt vert. durch Sabine Otto) |
Ausschussmitglied Friedrich Nissen (entschuldigt vert. durch Felix Grabowski) |
Bürgermeisterin Ursula Schwarzer |
Protokollführer Christian Levien |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2017, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2017 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 5/2018 | |
6. | Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung |
Beschlussvorlage - 4/2018 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der Ausschussvorsitzende berichtet über folgende Punkte: - Kulturinitiative tagt am 27.02.18 und befasst sich mit der Angelegenheit "Seeadlerschutz Schlei e.V." - Alarmsicherung im Bürgerzentrum - Kostenschätzung für den Ausbau des Dachgeschosses (Thema im nächsten Bauausschuss am 06.03.2018) - Mögliche Bebauung hinter der Krogkoppel (Thema im nächsten Bauausschuss am 06.03.2018) - Nächste Finanzausschusssitzung findet am 13.03.18 statt
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zu TOP 5. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2017, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2017 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 5/2018 Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Fleckeby zu prüfen. Die Aufgabe übernimmt der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist, 4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist. Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten. Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2017.
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Beschluss: Die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Fleckeby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2017 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung |
Beschlussvorlage - 4/2018 Mit Gesetz vom 04.01.2018 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag die Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge aufgehoben und deren Erhebung in das Ermessen der Gemeinden gestellt. Mit der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVOBl.) am 25.01.2018 ist die Gesetzesänderung am 26.01.2018 in Kraft getreten. § 76 Gemeindeordnung (GO) Abs.2 Satz 2 lautet nun: "Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Sinne der §§ 8 und 8a des Kommunalabgabengesetzes besteht nicht." Daher kann die Gemeinde Fleckeby nun eine Satzung über die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung beschließen. |
Beschluss: Die Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen (Aufhebungssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung) wird in der vorliegenden Entwurfsfassung vom 30.01.2018 beschlossen.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Christian Levien | Rainer Röhl |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |