N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Fleckeby vom 20.11.2018.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, EG, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.00 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Patrick Ziebarth
stellv. Mitglied Hans-Georg Kruse (stellv. für Anne Mette Jensen)
Ausschussmitglied Frank Künemund
wählbarer Bürger Michael Naeve
wählbare Bürgerin Sabine Otto
stellv. Ausschussvorsitzende Ursula Schwarzer
Ausschussmitglied Holger Tramm

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Anne Mette Jensen (entschuldigt vert. durch Hans-Georg Kruse)

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Rainer Röhl
Gemeindevertreterin Iben Hougaard-Neumann
Gemeindevertreter Jens Seemann
Protokollführer Christian Levien
EZ + KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Zuschussantrag der Gilde Fleckeby
  Beschlussvorlage - 71/2018
6. Antrag auf Gewährung einer Ausfallbürgschaft und eines Zuschusses für die Sanierungs- und Teilneubaumaßnahme der Gebäude/Anlagen des Wassersportvereins Fleckeby e.V.
  Beschlussvorlage - 72/2018
7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 69/2018
8. Erlass Haushaltssatzung 2019
  Beschlussvorlage - 70/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
12. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.  

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Die Tagesordnungspunkte 9-11 werden nicht öffentlich behandelt. Für den TOP 9 wird eine aktualisierte Vorlage Verteilt (GV-Vorlage).  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.  

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende berichtet über folgende Punkte:

Gesundheitshaus:

  • für die verschiedenen Gewerke finden Ausschreibungen statt
  • es wird mit einem Kostenanschlag von 1.438.216,07 EURO gerechnet (Stand: 27.09.18)
  • abzüglich der Förderungen wird von der Gemeinde ein Eigenanteil von ca. 1 Mio. EURO zu tragen sein
Grundstückskauf
  • Die GV hat am 24.10.2018 den Beschluss gefasst, ein Flurstück in Götheby (Größe: ca. 2000 qm) zu kaufen
  • Außerdem werden die Kosten der Vertragsdurchführung sowie evtl. anfallende Vermessungskosten von der Gemeinde übernommen
Überplanung Spielplätze im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3
  • es handelt sich um die beiden alten Spielplätze auf dem Lehmberg sowie in der Vorrade
  • es wurde beschlossen, diese Flächen für das allg. Wohnen zu überplanen; nach Rücksprache mit einem Planungsbüro werden die Kosten hierfür bei ca. 4.200,00 EURO liegen

Antrag Wassersportverein

  • ich hatte ein Treffen mit Herrn Günther Meyer, welcher den Wassersportverein Fleckeby e. V. in allen Belangen der Finanzierung/Erlangung von Fördermitteln bzgl. des Neubaus des Vereinshauses vertritt
  • er legte mir dar, dass aufgrund einer Unterspülung des Vereinsheimes im Wesentlichen ein Neubau nötig ist. Außerdem fallen Kosten für die Sanierung des Steges und weiterer Sanierungen an
  • der Verein befindet sich in einer wirtschaftlich guten Lage
  • von der Entscheidung der Gemeinde ist abhängig, in wieweit Herr Meyer für den Verein weitere Fördermittel beantragen wird  

zu TOP 5. Zuschussantrag der Gilde Fleckeby
Beschlussvorlage - 71/2018
Der Gemeinde Fleckeby liegt ein Antrag auf finanzielle Bezuschussung für die Aufstellung eines Erinnerungssteines mit Inschrift vor. Der Antrag liegt der Vorlage bei.    

Beschluss:
Es wird beschlossen einen Zuschuss in Höhe von 200 € zu gewähren.    

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Antrag auf Gewährung einer Ausfallbürgschaft und eines Zuschusses für die Sanierungs- und Teilneubaumaßnahme der Gebäude/Anlagen des Wassersportvereins Fleckeby e.V.
Beschlussvorlage - 72/2018
Der Gemeinde Fleckeby liegt ein Antrag auf Gewährung einer Ausfallbürgschaft und eines Zuschusses für die Sanierungs- und Teilneubaumaßnahme der Gebäude/Anlagen des Wassersportvereins Fleckeby e.V. vor. Der komplette Antrag liegt der Vorlage bei. 

Beschluss:
Es wird beschlossen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 12.000 € zu gewähren. Eine Bürgschaft wird nicht gewährt. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 69/2018
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Fleckeby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 479.300,- € erhöht und damit gegenüber bisher 2.788.800,- € auf nunmehr 3.268.100,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 561.700,- € erhöht und damit gegenüber bisher 109.300,- € auf nunmehr 671.000,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.
  

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.
 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass Haushaltssatzung 2019
Beschlussvorlage - 70/2018
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
 

Folgende Änderungen werden im Rahmen der Haushaltsberatung vorgenommen:
63000.51000: +15.400 € (Instandsetzung Banketten und Wegeseitengragen)
36000.62900: + 1.000 € (Veranstaltung Weltkulturerbe)
63220.93500: 1.300 € (Erwerb Erdbohrer)  

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2022 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
2.961.600 €
in der Ausgabe auf
2.961.600 €

und

im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
1.264.600 €
in der Ausgabe auf
1.264.600 €

festgesetzt:
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
 
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf
811.500 €
    davon innere Darlehen 
0 €
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
0,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
740.000 €
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
7,30 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
 
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
340,00 v.H.
  1. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
340,00 v.H.
2. Gewerbesteuer
340,00 v.H.
 
 
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 12. Bekanntgaben
Der Ausschuss hat im nicht öffentlichen Teil dem Kauf von unbebauten Flurstücken sowie einem Vertragsentwurf positiv zugestimmt. Zudem wurde über die weitere Nutzung des Bürgerzentrums gesprochen.    


Christian Levien  Patrick Ziebarth 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender