Sitzungsort: | im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, EG, Holm 13, 24340 Eckernförde |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.00 Uhr |
Ausschussvorsitzender Patrick Ziebarth |
stellv. Mitglied Hans-Georg Kruse (stellv. für Anne Mette Jensen) |
Ausschussmitglied Frank Künemund |
wählbarer Bürger Michael Naeve |
wählbare Bürgerin Sabine Otto |
stellv. Ausschussvorsitzende Ursula Schwarzer |
Ausschussmitglied Holger Tramm |
Ausschussmitglied Anne Mette Jensen (entschuldigt vert. durch Hans-Georg Kruse) |
Bürgermeister Rainer Röhl |
Gemeindevertreterin Iben Hougaard-Neumann |
Gemeindevertreter Jens Seemann |
Protokollführer Christian Levien |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | Zuschussantrag der Gilde Fleckeby |
Beschlussvorlage - 71/2018 | |
6. | Antrag auf Gewährung einer Ausfallbürgschaft und eines Zuschusses für die Sanierungs- und Teilneubaumaßnahme der Gebäude/Anlagen des Wassersportvereins Fleckeby e.V. |
Beschlussvorlage - 72/2018 | |
7. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 |
Beschlussvorlage - 69/2018 | |
8. | Erlass Haushaltssatzung 2019 |
Beschlussvorlage - 70/2018 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
12. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Die Tagesordnungspunkte 9-11 werden nicht öffentlich behandelt. Für den TOP 9 wird eine aktualisierte Vorlage Verteilt (GV-Vorlage).
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der Ausschussvorsitzende berichtet über folgende Punkte: Gesundheitshaus:
Antrag Wassersportverein
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zu TOP 5. | Zuschussantrag der Gilde Fleckeby |
Beschlussvorlage - 71/2018 Der Gemeinde Fleckeby liegt ein Antrag auf finanzielle Bezuschussung für die Aufstellung eines Erinnerungssteines mit Inschrift vor. Der Antrag liegt der Vorlage bei.
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Beschluss: Es wird beschlossen einen Zuschuss in Höhe von 200 € zu gewähren.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Antrag auf Gewährung einer Ausfallbürgschaft und eines Zuschusses für die Sanierungs- und Teilneubaumaßnahme der Gebäude/Anlagen des Wassersportvereins Fleckeby e.V. |
Beschlussvorlage - 72/2018 Der Gemeinde Fleckeby liegt ein Antrag auf Gewährung einer Ausfallbürgschaft und eines Zuschusses für die Sanierungs- und Teilneubaumaßnahme der Gebäude/Anlagen des Wassersportvereins Fleckeby e.V. vor. Der komplette Antrag liegt der Vorlage bei.
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Beschluss: Es wird beschlossen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 12.000 € zu gewähren. Eine Bürgschaft wird nicht gewährt.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 |
Beschlussvorlage - 69/2018 Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Fleckeby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 479.300,- € erhöht und damit gegenüber bisher 2.788.800,- € auf nunmehr 3.268.100,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 561.700,- € erhöht und damit gegenüber bisher 109.300,- € auf nunmehr 671.000,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Erlass Haushaltssatzung 2019 |
Beschlussvorlage - 70/2018 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Folgende Änderungen werden im Rahmen der Haushaltsberatung vorgenommen: 63000.51000: +15.400 € (Instandsetzung Banketten und Wegeseitengragen) 36000.62900: + 1.000 € (Veranstaltung Weltkulturerbe) 63220.93500: 1.300 € (Erwerb Erdbohrer)
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Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2022 werden beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird im Verwaltungshaushalt
und im Vermögenshaushalt
festgesetzt: § 2 Es werden festgesetzt:
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 12. | Bekanntgaben |
Der Ausschuss hat im nicht öffentlichen Teil dem Kauf von unbebauten Flurstücken sowie einem Vertragsentwurf positiv zugestimmt. Zudem wurde über die weitere Nutzung des Bürgerzentrums gesprochen.
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Christian Levien | Patrick Ziebarth |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |