Die Gemeinde hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Südliche Erweiterung Götheby“ beschlossen. Parallel wird der Flächennutzungsplan geändert.
Zur frühzeitigen Behördenbeteiligung (Scoping) hat u. a. auch die Landesplanungsbehörde Stellung genommen. Hier wurde der Gemeinde geraten, eine Untersuchung der Innenentwicklungspotenziale vorzunehmen. Diese Flächen sollten hinsichtlich ihrer städtebaulichen Qualitäten bewertet werden,um auch kleinräumige Entwicklungspotenziale zu identifizieren. Dies wurde auch im Planungsgespräch am 09.03.2011 vereinbart.
Die Ergebnisse dieser Erfassung der Innenentwicklungspotenziale werden in die Bauleitplanung einfließen.