§ 4 Abs. 2 der Vereinbarung über die Finanzierung des ev. Kindergartens Fleckeby sieht vor, dass Kinder bis zum dritten Lebensjahr in einer altersgemischten Gruppe betreut werden können. Diese Regelung gilt jedoch längstens bis zum 31.07.2013. Danach kann die Einrichtung eines weiteren Angebotes nur mit Zustimmung der Standortgemeinden erfolgen.
Die Auslastung des Kindergartens erfordert aufgrund der Anmeldezahlen zum nächsten Jahr den Fortbestand einer dritten Gruppe. Beabsichtigt ist, diese auch als Kindergartengruppe einzurichten. Die Kirchengemeinde hat einen entsprechenden formlosen Antrag heute eingereicht.