Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Fleckeby

Beschlussvorlage
36/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jutta Blaase   
 
21.11.2012

Beratungsfolge Sitzung
Bis 13.06.2013:Bau-, Planungs- und Umweltausschuss 04.12.2012 
Gemeindevertretung 11.12.2012 

Betreff:
Bebauungsplan Nr. 14 Fleckeby für den Bereich "südöstliche Erweiterung Götheby"
(Entwurfs- und Auslegungsbeschluss)

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat am 30.06.2011/06.10.2011 die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "südöstliche Erweiterung Götheby" beschlossen.

Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 16.12.2011 eine vorläufige Stellungnahme abgegeben:
  • gegenüber dem geplanten Standort der Wohnungsbauentwicklung bestehen keine Bedenken
  • die vorgesehene Bildung von Bauabschnitten wird ausdrücklich begrüßt
  • Fleckeby ist als Gemeinde mit einer ergänzenden Versorgungsfunktion nicht an die Obergrenze des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens gebunden 
  • eine Erhebung der Innenentwicklungspotenziale ist durchzuführen
  • der Planungsansatz eines „Wohnens für Ältere“ sollte geprüft werden

Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 08.11.2011 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.

Eine Analyse der Innenentwicklungspotenziale wurde erarbeitet.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand statt am 24.01.2012.

Aufgrund der Nähe zur Kreisstraße wird in einer Verkehrslärmuntersuchung ermittelt, ob Festsetzungen zum Schallschutz im B-Plan erforderlich werden.

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Am 18.10.2012 wurde die Entwurfs- und Auslegungsfassung in der Gemeindevertretung beschlossen. Hier gab es schon eine ausführliche Diskussion um die verkehrliche Erschließung und die Einschränkungen beim Winterdienstin den Stichstraßen.

Jetzt ergibt sich die Überlegung, die Stichstraßen privat zu belassen, mit GFL-Rechten für die Anlieger, z. B. für den Winterdienst. Die Regenwasser-Rigolen und Abwasser-Leitungen wären auch privat bis an den Straßenhauptanschluss.

Der Bürgermeister berichtet, dass sowohl im Haller Weg wie auch im Möhlhorster Weg private Stichstraßen vorhanden sind und es keine Probleme bereitet.

Würde man mit der derzeitig beschlossenen B-Planfassung in die Auslegung gehen und im Nachhinein die o. a. Veränderungen beschließen, würde dies zu einer erneuten Auslegung führen. Deshalb macht es Sinn, gleich die mögliche Veränderung in der Gemeinde zu diskutieren, um dann erst in die Auslegung zu gehen.

Bei der derzeitigen Auslegungsfassung wäre eine Spielstraße nicht möglich, es müssten Parkflächen dargestellt werden. Dies kann auch in der Erschließungsplanung erfolgen.

Mit dem Investor fand ein Gespräch statt, bei dem die Veränderungen besprochen wurden.

Nachfolgend soll dann die überarbeitete Entwurfs- und Auslegungsfassung in der GV am 11.12.2012 beraten werden.

Das Gutachten ist am 13.11.2012 eingetroffen. In Abstimmung mit dem Investor wird die Baugrenze im Südosten um 3 m nach Norden verschoben.

Ein altengerechtes Wohnen wäre bei der derzeitigen Plandarstellung möglich, z. B. 2 Wohneinheiten je Doppelhaus-Hälfte ebenerdig.
Lt. Bürgermeister ist der Investor bereit, ein altengerechtes Wohnen in sein Kaufangebot mit aufzunehmen.


Abstimmungstext:

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 Fleckeby für das Gebiet „südöstliche Erweiterung Götheby“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt (mit der veränderten Darstellung der Stichstraßen).

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen.



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Jutta Blaase
-Verwaltung-

Anlagen:

Entwurfsfassung B-Plan Nr. 14
Schallgutachten