Nach der Gemeindeordnung besteht für die Gemeinden keine Verpflichtung, den Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung als ständigen Ausschuss zu führen. Aus pragmatischen Gründen ist es sinnvoll, die Rechnungsprüfung auf den Finanz- und Fremdenverkehrsausschuss zu übertragen. Dadurch wird ein weiterer Schritt zur Verschlankung der Verwaltung getan. Diese Änderung sollte mit der neuen Wahlzeit erfolgen. Im Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung waren keine bürgerlichen Ausschussmitglieder zugelassen. Der Entwurf der Hauptsatzung sieht diese Regelung für den Finanzausschuss nicht vor. Bei der Beschlussfassung ist daher zu beachten, ob der Ausschuss durch die neue Aufgabe nur durch Mitglieder der Gemeindevertretung besetzt werden soll. Gesetzlich ist dies nicht gefordert.
Ferner wird auf Antrag der SPD-Fraktion ein neuer „Tourismus- und Umweltausschuss“ gebildet, in dem die diesbezüglichen Aufgaben aus den bisherigen Ausschüssen verlagert werden.
Darüber hinaus wurde der neugebildete Krippenausschuss in die Hauptsatzung aufgenommen.
Des Weiteren wird der Passus zur Gleichstellungsbeauftragten an das Amt Schlei-Ostsee angepasst.