Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern.
Der Nachtragshaushaltsplan wurde auf Grundlage der eingereichten Mittelanforderungen erstellt.
Durch den Nachtragshaushaltsplan für den Teilbereich Kinderkrippe werden die Einnahmen von 36.400,00 € um 58.300,00 € auf 94.700,00 € erhöht. Die Ausgaben werden von 105.600,00 € um 16.900,00 € auf 122.500,00 € erhöht.