Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Haushaltsplan wurde auf Grundlage der eingereichten Mittelanforderungen erstellt. Der Haushaltsplan für den Teilbereich Kinderkrippe für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet und ist zu beraten und beschließen. Die Einnahmen werden mit 93.000,00 € und die Ausgaben mit 138.800,00 € veranschlagt.