Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Fleckeby

Beschlussvorlage
17/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Anja Schnutz   
 
08.05.2014

Beratungsfolge Sitzung
Bauausschuss 27.05.2014 
Gemeindevertretung  

Betreff:
Widmungsverfahren für die Straße "Mühlenweg"

Sachverhalt:

Für den Ausbau der Straße "Mühlenweg" sollen von den Anliegern Beiträge nach der Straßenausbaubeitragssatzung erhoben werden. Dafür ist die Widmung der Straße Voraussetzung. Da Widmungsunterlagen nicht vorhanden und die Widmungstheorie schwierig nachweisbar ist, soll die Straße aus Gründen der Rechtssicherheit dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, die sich im Eigentum der Gemeinde Fleckeby befindliche Straße "Mühlenweg" (Gemarkung Götheby, Flur 1, Teilfläche des Flurstücks 81/14) gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Sie ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 a StrWG als Ortsstraße einzustufen. Der genaue Verlauf der Straße ist in der Übersichtskarte rot gekennzeichnet.



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Anja Schnutz
-Verwaltung-

Anlagen:
Übersichtsplan