Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Fleckeby

Beschlussvorlage
19/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
13.05.2014

Beratungsfolge Sitzung
Bauausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
verkehrsrechtliche Einstufung der Haupterschließungsstraße im Neubaugebiet "Krogkoppel", Götheby

Sachverhalt:

Bei der Abnahme der Erschließungsanlage des Baugebiets "Krogkoppel" wurde festgestellt, dass die Straße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wurde. Im Zuge der allgemeinen verkehrsrechtlichen Anordnung für weitere Beschilderungen wurde auch die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich mit beantragt und genehmigt.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist man davon ausgegangen, dass kein verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden soll und somit Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum parken dürfen. Es bedurfte somit keiner konkreten Ausweisung von Stellplätzen. Unter Berücksichtigung dieser Ausgangslage sieht auch der Bebauungsplan keine öffentlichen Stellplätze vor. Die Begründung zum Bebauungsplan führt auf Seite 5 aus: "...Auf die Herstellung öffentlicher Parkplätze im Straßenraum wird bewusst verzichtet."

In einem verkehrsberuhigten Bereich ist das Parken nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Diese bestehen derzeit nicht und müssten, je nach Entscheidung der Gemeinde, noch auf der Fahrbahn gekennzeichnet werden. Eine gesetzliche Angabe wie viele Stellplätze für die Öffentlichkeit vorzuhalten sind, besteht nicht.

Abschließend erfolgt der Hinweis, dass sich verschiedene Anlieger bereits nach Besucherparkplätzen erkundigt haben.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen zusätzliche Parkplätze im öffentlichen Straßenbereich zu markieren. Geeignete Flächen werden von dem beauftragten Planungsbüro ermittelt und örtlich abgestimmt. Die Regelung betrifft sowohl den ersten, als auch den zweiten Erschließungsabschnitt.



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Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:
- Kopie vom Bebauungsplan
- Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan