Bei einer Auftragsvergabe findet die Fachberatung zur Maßnahme in den Ausschüssen statt. Danach erfolgt eine Beschlussfassung in der Gemeindevertretung. Dabei ist es unabhängig, ob es sich um eine Maßnahme von 500,- € oder 10.000,- € handelt. In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung mussten aufgrund der jetzigen rechtlichen Reglung, mehrere Maßnahme auf die Tagesordnung gesetzt werden, obwohl diese schon in den Fachausschüssen umfassend beraten worden sind. Diese Handhabung nimmt viel Sitzungszeit in Anspruch. Im Rahmen der Sitzung wurde der Vorschlag gemacht, ob der Finanzausschuss eine entsprechende Entscheidungsbefugnis für Auftragserteilungen erhalten könnte. Eine solche Entscheidungsbefugnis würde durch die IV. Nachtragssatzung in die Hauptsatzung eingearbeitet werden.
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