Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Amtsdirektor

 

Gemeinde Fleckeby

Beschlussvorlage
46/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Gunnar Bock   
 
04.12.2014

Beratungsfolge Sitzung
Bauausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Stellungnahme zum Maßnahmenplan Barrierefreiheit

Sachverhalt:

Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes zum 01.01.2013 hat der Bund die Zielsetzung der Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 01.01.2022 aufgenommen. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde widmet sich nunmehr mit dem Maßnahmenplan Barrierefreiheit der Frage der Weiterentwicklung der Barrierefreiheit in einem ersten Schritt bis 2018. Die Amtsverwaltung hat in einer Vorabbeteiligung bereits allgemein Stellung genommen und wird sich zu den Sachverhalten, die für alle Gemeinden gemeinsam gelten (Fragen zu Zuständigkeiten, Förderungen, Straßenausbaubeitragsverpflichtungen usw.), ohnehin im weiteren Verfahren äußern. Der Maßnahmenplan enthält jedoch auch eine gemeindebezogene Liste mit seitens des Kreises bis 2018 zum Umbau vorgeschlagenen Haltestellen. Hierauf soll sich der Blick der Gemeinden bei ihrer Stellungnahme verstärkt richten.

Der Maßnahmenplan schlägt für Fleckeby den barrierefreien Ausbau der beidseitigen Haltestellen im Schmiederedder bis 2018 vor. Die Notwendigkeit und die Priorisierung wird mit der Bordsteinhöhe von 11 bis 13 cm begründet. Eine barrierefreie Nutzung eines Niederflurbusses soll eine Bordsteinhöhe von 16 bis 18 cm erfordern. Weitere bauliche Notwendigkeiten können der Ziffer 3.2 des Maßnahmenplanentwurfes entnommen werden. Die Bedeutung dieser Haltestellen wird mit der zentralen Ortslage, der Verwaltungsstelle und den naheliegenden Einkaufsmöglichkeiten begründet.

Der Kreis hat sich bei seiner zeitlichen Priorisierung u. a. nach Gemeindegrößen orientiert. So sollen Gemeinden mit über 1.000 Einwohnern bis 2018 mindestens über eine barrierefreie Zu- und Ausstiegsmöglichkeit in beide Fahrtrichtungen verfügen. Hierfür kommen in Fleckeby sowohl die Haltestellen im Schmiederedder als auch die an der B 76 in Holm in Betracht. Bei Letzteren könnte der Wunsch nach einer Verlegung einer der Haltestelle auf die Höhe der anderen ggf. in die Betrachtung einbezogen werden. Gerade für Menschen mit Behinderung kann die derzeitige Entfernung zwischen den beiden Haltestellen ein Problem ergeben, dessen Beseitigung für eine zeitlich vorrangige oder gleichzeitige Umsetzung dieser Maßnahme spricht. Die dortigen Haltestellen liegen grundsätzlich (mit Ausnahme des Unterstandes) in der Straßenbaulast des Bundes, so dass dieser hierfür auch die Kosten tragen muss. Soweit der Bund in der Pflicht ist, sollte er auch federführend Verantwortung übernehmen und die Gemeinde rechtzeitig in die Planung einbeziehen. Der Bund sollte daher auch im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens zu den Haltestellen in Holm Stellung nehmen.


Abstimmungstext:

Dem Kreis ist mitzuteilen, dass ein Umbau der Haltestellen an der B 76 in Holm im Zusammenhang mit der Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung höchste Priorität hat. Dies liegt zum Einen am Fahrgastaufkommen und zum Anderen an der Problematik der derzeitigen Entfernung zwischen den beiden Haltestellen, dessen Beseitigung für eine zeitlich vorrangige oder gleichzeitige Umsetzung mit der Maßnahme im Schmiederedder spricht. Die Haltestellen in Holm liegen in der Straßenbaulast des Bundes, so dass er auch federführend Verantwortung übernehmen muss und die Gemeinde rechtzeitig in die Planung einbeziehen sollte. Der Bund sollte daher auch im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens zu den Haltestellen in Holm Stellung nehmen.



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Gunnar Bock
-Amtsdirektor-

Anlagen:
  • Auszug aus dem Entwurf des Maßnahmeplans (der Gesamtentwurf befindet sich als download unter www.kreis-rd.de/Wirtschaft + Tourismus)
  • Vorabstellungnahme des Amtes vom 22.07.2014
  • Beteiligungsschreiben des Kreises vom 01.12.2014