Ein Vorhabenträger beabsichtigt, im Bereich Hirschholm 19-23, Wohnungen und ein Bürogebäude zu errichten. Die Grundstücke befinden sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 12 (B-Plan Nr. 12). Für den geplanten Büroneubau werden die Baugrenze des B-Planes nicht eingehalten. Eine Befreiung hierfür ist nicht möglich, da die Grundzüge der Planung berührt werden. Der B-Plan müsste somit geändert werden. Es empfiehlt sich in diesem Zuge, die Flächen, welche derzeit mit einem Geh- Fahr und Leitungsrecht belegt sind, mit in den Geltungsbereich der Änderung mit aufzunehmen und diese als öffentliche Verkehrsflächen festzusetzten. Die Flächen befinden sich im Eigentum der Gemeinde Fleckeby.
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