Auf Grund der aktuellen Situation in der Krippe sollen folgende Änderungen in die Satzung aufgenommen werden:
§ 3 Abs. 2 soll die Möglichkeit eröffnen,dass Kinder, die im Laufe des Jahres das dritte Lebensjahr vollenden, bis zum Ende des Kita-Jahres in der Einrichtung verbleiben können, soweit die Krippe über genügend freie Plätze verfügt. Außerdem besteht die Möglichkeit, wenn durch den Verbleib dieser Kinder die Gruppengröße der Krippengruppen nicht eingehalten werden können, eine altersgemischte Gruppe im Bedarfsfalle eingerichtet werden kann.
§ 7 Abs. 2 sieht eine angepasste Benutzungsgebühr für Kinder ab 3 Jahren vor.
Für die Teilnahme am Mittagessen beträgt die Gebühr gemäß § 7 Abs. 4 zukünftig 2,50 € pro Essen.
Desweiteren wurden einige Verweise auf Absätze angepasst.