Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Fleckeby

Beschlussvorlage
50/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Annika Horsthemke   
 
28.10.2015

Beratungsfolge Sitzung
Krippenausschuss Fleckeby 09.11.2015 
Gemeindevertretung 10.12.2015 

Betreff:
Neufassung der "Satzung der Gemeinde Fleckeby für die kommunale Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren"

Sachverhalt:
Auf Grund der aktuellen Situation in der Krippe sollen folgende Änderungen in die Satzung aufgenommen werden:

§ 3 Abs. 2 soll die Möglichkeit eröffnen,dass Kinder, die im Laufe des Jahres das dritte Lebensjahr vollenden, bis zum Ende des Kita-Jahres in der Einrichtung verbleiben können, soweit die Krippe über genügend freie Plätze verfügt. Außerdem besteht die Möglichkeit, wenn durch den Verbleib dieser Kinder die Gruppengröße der Krippengruppen nicht eingehalten werden können, eine altersgemischte Gruppe im Bedarfsfalle eingerichtet werden kann.

§ 7 Abs. 2 sieht eine angepasste Benutzungsgebühr für Kinder ab 3 Jahren vor.
Für die Teilnahme am Mittagessen beträgt die Gebühr gemäß § 7 Abs. 4 zukünftig 2,50 € pro Essen.
Desweiteren wurden einige Verweise auf Absätze angepasst.  

Abstimmungstext:
Die Satzung wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.        


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Annika Horsthemke
-Verwaltung-

Anlagen:
Entwurf Satzung Kinderkrippe ab 01.01.2016