Nach § 34 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein regelt die Gemeindevertretung ihre inneren Angelegenheit, insbesondere den Ablauf der Sitzungen, durch eine Geschäftsordnung, soweit hierzu keine gesetzlichen Regelungen vorliegen. Die Gemeinde Fleckeby besitzt keine Geschäftsordnung. Hierauf wurde auch vom Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt hingewiesen. Daher ist eine Geschäftsordnung zu beschließen. Die Amtsverwaltung hat hierzu eine Mustergeschäftsordnung erarbeitet.
Im Rahmen des gemeinsamen Finanz- und Bauausschusses wurden folgende Änderungen vorgenommen:
In § 6 (2) wird der folgende Satz ergänzt: Die Ladungsfrist orientiert sich an den Vorschriften der Gemeindeordnung.
In § 7 (7) werden die Worte "gestanden haben" durch das Wort "stehen" ausgetauscht
In § 12 (3) wird das Wort "zu" vor dem Wort "verlassen " eingefügt
Das Ende der Sitzung aus § 23 wird von 22:00 Uhr auf 22:30 Uhr geändert.