Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Gemeinde Fleckeby

Beschlussvorlage
47/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Bernd Eckart   
 
28.11.2016

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 15.12.2016 

Betreff:
Ersatzbeschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Fleckeby

Sachverhalt:
Nach § 2 Brandschutzgesetz (BrSchG) haben die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten, die nach § 6 Abs. 3 Brandschutzgesetz eine ausreichende persönliche und sächliche Leistungsfähigkeit besitzen müssen.
Die sachliche Leistungsfähigkeit wird gemessen an der feuerwehrtechnischen Ausrüstung und den Feuerwehrfahrzeugen. Das vorhandene MZF der FF-Fleckeby ist Baujahr 2000 und mittlerweile 16 Jahre alt.
Die Feuerwehr-Unfallkasse macht zwar keine Vorgaben zur Nutzungsdauer von Feuerwehrfahrzeugen, gibt aber zu bedenken, dass nach deutschem Steuerrecht für Feuerwehrfahrzeuge Abschreibungszeiten von 10 Jahren geltend gemacht werden. Bezieht man die funktionalen Anforderungen mit ein, nach denen die Fahrzeuge einen fahrtechnischen Nutzwert erfüllen, liegt die Grenze bei bis zu 20 Jahren, an der die Fahrzeuge ersetzt werden müssen. Selbst Feuerwehrfahrzeuge, in kleinen Gemeinden die wenig beansprucht werden, entsprechen im Alter oft nicht mehr dem Stand der Technik. Sind die Fahrzeuge dann älter als die jüngsten Fahrzeugführer innerhalb der Feuerwehr, sollten der Einsatzwert und die Wirtschaftlichkeit sowie die sichere Nutzung hinterfragt werden.
Die Feuerwehr-Unfallkassen als Unfallversicherungsträger und die Gemeinden als Träger des Brandschutzes haben den Auftrag und die Pflicht, Unfälle im Feuerwehrdienst zu verhüten. Es geht um die Sicherheit der Feuerwehrangehörigen und deshalb sollten sich die sicherheitstechnischen Innovationen im Fahrzeugbau bei den Feuerwehrfahrzeugen bemerkbar machen. 

Abstimmungstext:
Aufgrund des Alters und der fehlenden Sicherheitseinrichtungen beschließt die Gemeindevertretung, die Amtsverwaltung zu beauftragen einen Zuschussantrag (30%) beim Kreis Rendsburg-Eckernförde für ein neues Mehrzweckfahrzeug zu stellen. Vorbehaltlich der Genehmigung des Kreises wird beschlossen, ein neues Mehrzweckfahrzeug für die FF-Fleckeby zu beschaffen. Der Gemeindewehrführer wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Amtsverwaltung ein Leistungsverzeichnis zu erstellen. Das Mehrzweckfahrzeug ist nach Zugang des Zustimmungsbescheides durch die Amtsverwaltung öffentlich auszuschreiben. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Verpflichtungserklärungen zu unterschreiben.


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Bernd Eckart
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