Die Fraktion der Freien Wählergemeinschaft Fleckeby beantragt die Ausweisung/Planung von Baugebieten in folgender Reihenfolge nach Analyse der Siedlungsentwicklungspotenziale durch das Planungsbüro Springer (Oktober 2016):
1. Fläche IV — Angrenzend an die Ortslage, gegenüber der Schule und des Sportplatzes, Größe: 26.000 m² .
Begründung: Dieses Gebiet bietet die einzige Möglichkeit des räumlichen Zusammenwachsens der beiden Ortsteile Fleckeby und Götheby-Holm. Zudem bietet dieser Bereich eine Nutzung als Mischgebiet in reizvoller Lage. Auch die Ansiedlung eines Einzelhandels wäre denkbar und attraktiv. Eine Bebauung sollte zukunftsweisend im Einklang mit der Natur erfolgen, z.B. Niedrigenergiehäuser, eigene Wärmeversorgung. Eine E-Tankstelle rundet der Bereich ab. Zudem würde die Geschwindigkeitsbegrenzung der B76 in diesem Bereich abgesenkt, was wiederum die Sicherheit des Schulweges verbessert. Eine Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet ist zu beantragen. Die Planung für ein Gewerbegebiet (ca. 9.000 m² ) zwischen Dorfstraße und Kreisstraße sollte integriert werden.
2. Fläche I — südöstlich Götheby, östlich des B-Planes Nr.14, Größe 63.000 m²
Begründung: Anhand der Größe sind 3-4 Bauabschnitte möglich, sodass für die nächsten 10 Jahre Bauplätze zur Verfügung stehen. Zudem ist die Zufahrt über den Möhlhorster Weg verkehrssicherer. Priorität sollte selbstgenutzter Wohnraum sein.
3. Fläche II und Ila —im Süden des Ortsteiles Götheby, südwestlich der Kreisstraße 55
Begründung: Diese Flächen bieten sich als Mischgebiete an.
Erstrebenswert ist die Erschließung durch die Gemeinde Fleckeby, um die Vergabe der Grundstücke nach gemeindlichen Interessen zu steuern. Da es zahlreiche Anfragen von Bauwilligen gibt, sollte dieser Antrag in den nächsten Fachausschüssen beraten werden.