Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Fleckeby

Beschlussvorlage
23/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
23.03.2017

Beratungsfolge Sitzung
Bauausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Weitere Vorgehensweise zur Festlegung von Potentialflächen zur Siedlungsentwicklung

Sachverhalt:
Der Arbeitskreis hat sich in mehreren Gesprächen mit der Betrachtung der einzelnen Potentialflächen, basierend auf der Ausarbeitung des Planungsbüros Springer, beschäftigt. Im Ergebnis wird folgende Abwägung der einzelnen Flächen empfohlen:

Vorschlag 1:
Fläche I gemäß Lageplan des Planungsbüros Springer - zwischen Möhlhorster Weg und Kreisstraße (östlich "Krogkoppel")

Die Erschließung der Fläche könnte vom Möhlhorster Weg und/oder von der Kreisstraße erfolgen. Die Größe  der Fläche lässt eine Erschließung in mehreren Bauabschnitten zu. Notwendige Ausgleichsflächen könnten auch zur Auflockerung innerhalb des Baugebietes realisiert werden. Eine Entwicklung als reines Wohngebiet und in Teilen als Mischgebiet (z. B. entlang der Kreisstraße) wäre denkbar. Derzeit ist aufgrund der Lage und der Böden von einem verhältnismäßigen Erschließungsaufwand auszugehen. Die Fläche befindet sich nicht in einem Landschaftsschutzgebiet.

Vorschlag 2:
Flächen VII / VII a gemäß Lageplan des Planungsbüros Springer - westlich "Appeljord" und südlich "Lehmberg"

Wegen der kuppigen Lage ist mit einer ggf. aufwendigeren Erschließung zu rechnen. Es ist davon auszugehen, dass diese, gegenüber Vorschlag 1, teurer sein wird. Zu berücksichtigen ist der Lärmpegel eines metallverarbeitenden Unternehmens im Nahbereich "Appeljord". Die tatsächliche Belastung wäre durch ein Schallgutachten zu belegen. Des Weiteren sind umfangreiche Kröten- und Froschwanderungen auf dieser Fläche bekannt. Diese wandern zum nahegelegenen Regenrückhaltebecken östlich der Potentialfläche. Hier ist ggf. durch artenschutzrechtliche Untersuchungen nachzuweisen, dass kein Konfliktrisiko besteht. Da die Fläche nur ca. 1,7 ha. groß ist, wäre eine Umsetzung des notwendigen Ausgleichs an anderer Stelle in Betracht zu ziehen. Die Fläche besticht durch den unmittelbaren Anschluss an die Ortslage Fleckeby. Auch hier wäre eine Bebauung in mehreren Bauabschnitten denkbar (1. Fläche VII, 2. Fläche VII a). Die Fläche befindet sich im Landschaftsschutzgebiet.

Vorschlag 3:
Fläche II gemäß Lageplan des Planungsbüros Springer - südwestlich des Baugebiets "Krogkoppel", südlich der K55

Diese Fläche würde zu einer Abrundung der vorhandenen Bebauung in der Ortslage Götheby-Holm führen. Es besteht eine einfache Möglichkeit der Anbindung an die Kreisstraße 55. Für diese Fläche liegt eine konkrete Anfrage eines Erschließungsträgers vor. Mit diesem wurde die Möglichkeit der Berücksichtigung von Flächen mit gemischter Nutzung erörtert. Auch hier müsste ggf. über einen teilweisen Ausgleich an anderer Stelle in Betracht gezogen werden. Ein Entwurf soll hierzu vorgelegt werden. Immissionsschutzrechtlich ist der in der Nachbarschaft vorhandene aktive landwirtschaftliche Betrieb zu betrachten. Im Hinblick auf bekannte geplante Erweiterungswünsche muss eine Verträglichkeit zwischen landwirtschaftlichem Betrieb und Wohnnutzung sichergestellt werden. Bei einer Erschließung müsste ggf. der auf dem südlichen gelegenen Feldweg vorhandene Schießstand der Göthebyer Gilde entfallen. Damit wäre ein Schießen zukünftig evtl. nicht mehr möglich. Die Fläche befindet sich nicht in einem Landschaftsschutzgebiet.

Vorschlag 4:
Fläche III gemäß Lageplan des Planungsbüros Springer - nördlich Möhlhorster Weg, östlich Satower Weg

Auch hier wäre ein Anschluss an den Möhlhorster Weg möglich. Über diese Zuwegung müsste der gesamte Ziel- und Quellverkehr erfolgen. Das Gebiet mündet im nördlichen Bereich an gemeindliche Ausgleichsflächen und an die Osterbek. Das Gebiet fällt in Teilbereichen stark zur Osterbek. Es ist daher mit einer schwierigeren Erschließung zu rechnen. Die Fläche befindet sich nicht in einem Landschaftsschutzgebiet.


Vorschlag 5:
Fläche V gemäß Lageplan des Planungsbüros Springer - B 76 gegenüber Bürgerzentrum

Das Gebiet befindet sich unmittelbar an der B 76. Hier sind immissionsschutzrechtliche Untersuchungen und ggf. aktiver Lärmschutz von Nöten. Die jetzige  Einfahrt zur Fläche befindet sich genau gegenüber der Einfahrt zur Schule, unmittelbar an der Verkehrsinsel. Die Sicherheit des Schulweges ist zu beachten. Durch das Gebiet verläuft, parallel zur B 76, die Hochdruckgasleitung von Kiel nach Schleswig. Die  Fläche grenzt direkt an das im Norden befindliche FFH-Gebiet und befindet sich im Landschaftsschutzgebiet.

Vorschlag 6:
Fläche VI a und VI b gemäß Lageplan des Planungsbüros Springer - südlich Herweg

Vorschlag 7:
Fläche IV gemäß Lageplan des Planungsbüros Springer - gemeindeeigene Fläche südlich Tennishalle, Dorfstraße

Die Fläche ist aufgrund verschiedener Einschränkungen nicht für eine Bebauung geeignet und wird nicht weiter betrachtet.
Fläche Nr. 3 ebenfalls nicht.

Sonstige:
Noch nicht bewertet durch das Planungsbüro Springer - Fläche zwischen dem Unternehmen Wil-Cars (Karosseriebauer) und B 76

Die Fläche liegt zwischen Dorf- und Kreisstraße entlang der B 76. Eine evtl. gewerbliche Bebauung ist nur in der Verlängerung Wil-Cars entlang der Dorfstraße bis zur B 76 möglich. Die Fläche entlang der Kreisstraße steht derzeit nicht für eine Bebauung zur Verfügung. Die Fläche befindet sich nicht in einem Landschaftsschutzgebiet.

Am 27.03.2017 wurden die Flächen im Rahmen eines Planungsgesprächs mit den übergeordneten Fachbehörden erörtert. Die Ergebnisse werden im Rahmen der Sitzung vorgetragen. 

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, die Fläche 1 einer Überprüfung für eine mögliche spätere Bebauung zu unterziehen.


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Norbert Jordan
-Verwaltung-