Mit Darlehensverträgen vom 12.11.1981 hat die Gemeinde Fleckeby der Kreissiedlungsgesellschaft 2 zinslose Darlehen über insgesamt 214.200,62 € für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 14 Wohnungen (Schmiederedder 4 und 6) gewährt. Nach den Regelungen der Darlehensverträge sind die Darlehen durch die Kreissiedlungsgesellschaft nicht kündbar. Gleichzeitig wird der Gemeinde ein Belegungsrecht für die geförderten Wohnungen eingeräumt. Der derzeitige Darlehensstand beträgt noch 46.052,21 €. Regulär waren die Darlehen erst am 15.12.2032 getilgt.
Die Kreissiedlungsgesellschaft hat sich jetzt an die Gemeinde gewandt und bittet, die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung der Darlehen zu prüfen, da sie ihre Kreditstruktur insgesamt neu regeln will. Entgegen der Vereinbarung der Darlehensverträge wäre dieses mit Zustimmung der Gemeinde möglich. Durch die Rückzahlung würde die Gemeinde jedoch ihre Belegungsrechte verlieren. Nach Rücksprache mit der Bürgermeisterin und dem Finanzausschussvorsitzenden werden die Belegungsrechte derzeit jedoch nicht mehr ausgeübt.