Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Fleckeby

Beschlussvorlage
11/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
21.02.2018

Beratungsfolge Sitzung
Bauausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Festlegung einer Fläche für die wohnbauliche Entwicklung der Gemeinde Fleckeby

Sachverhalt:
Die Gemeinde Fleckeby beschäftigt sich seit mehreren Monaten ausführlich mit der Fragestellung einer möglichen wohnbaulichen Entwicklung in Fleckeby. Neben fachlichen Untersuchungen verschiedener Flächen haben auch in einem gebildeten Arbeitskreis mehrere Abstimmungen hierzu stattgefunden. Letztmalig hat die Gemeindevertretung am 14.12.2017 folgenden Beschluss gefasst:

Es wird der Grundsatzbeschluss gefasst, vorzugsweise in der Ortslage Götheby, die Ausweisung eines Neubaugebiets vorzunehmen. Auf dieser Basis können dann die Interessenslagen der Gemeinde dargelegt und durch die Fachbehörden vertiefend geprüft werden. Dies wären z. B. die Auswirkungen der Verkehrsströme durch die zusätzlichen Wohneinheiten oder z. B. Fragen der Schulwegsicherung. Die Ergebnisse und die Konkretisierung der Fläche werden in 2018, in einer der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung, beraten.
Weiterhin wird beschlossen, dass zur Steuerung der Vermarktung der Grundstücke (inhaltlich und zeitlich) eine gemeindeeigene Erschließung vorzusehen ist. Eine Erschließung durch Dritte soll, solange eine gemeindliche Erschließung wirtschaftlich vertretbar ist, für das nächste Baugebiet nicht erfolgen.
Der Beschluss greift Entscheidungen künftiger Gemeindevertretungen nicht vor. Die Planung wird im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern vorgenommen.

Am 12.02.2018 wurden die in Götheby befindlichen Flächen im Rahmen eines Planungsgesprächs mit dem Innenministerium und dem Kreis RD-ECK (Fachdienste Regionalentwicklung und Untere Naturschutzbehörde) erörtert. Unter Berücksichtigung aller Parameter wurde die Fläche östlich des Baugebietes "Krogkoppel" am geeignetsten bewertet. Es wurden keine Bedenken erhoben, diese Fläche der Wohnbebauung zuzuführen. Bei der Planung soll dabei eine Mischgebietsnutzung sowie kleinteiliger Wohnraum mit betrachtet werden.  

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, für die nächste GV-Sitzung die notwendigen Aufstellungsbeschlüsse für die östlich des Baugebiets "Krogkoppel" vorgesehene Entwicklungsfläche vorzubereiten. Ziel der Bauleitplanung soll die Schaffung von Wohnraum und die Ausweisung von Mischgebietsflächen sein.  


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Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:
- Auszug aus der Potentialflächenanalyse