Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird der Lärmaktionsplan 2017/2018 der Gemeinde Fleckeby für die Bereiche an der B 76 (Bundesstraße 76) gem. § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie EU-Umgebungslärmrichtlinie mit entsprechenden Lärmkarten abschließend beschlossen.
Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Lärmaktionsplan 2017/2018 ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit den Karten während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.