Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Fleckeby

Beschlussvorlage
57/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
04.10.2018

Beratungsfolge Sitzung
Bauausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Fleckeby für den Bereich "Baugebiet Südring"

Sachverhalt:
Der Bürgermeister der Gemeinde Fleckeby ist mit dem Wunsch an die Verwaltung heran getreten, die Möglichkeit der Überplanung der beiden Spielplätze im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 vorzubereiten. Diese Flächen sollen für das allgemeine Wohnen überplant werden, um weiteren Wohnraum zu schaffen. Nach Rücksprache mit einem Planungsbüro werden die Kosten hierfür bei etwa 4.200,00 € liegen. 

Abstimmungstext:
  1. Für das Gebiet "Baugebiet Südring"* wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung von weiterem Wohnraum.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
  4. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13 a BauGB abgesehen werden.
  5. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)


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Sylvia Brücker
-Verwaltung-

Anlagen:
Geltungsbereichsabgrenzung