Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Zentrale Dienste

 

Gemeinde Fleckeby

Beschlussvorlage
17/2011
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christoph Stöcks   
 
16.06.2011

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 30.06.2011 

Betreff:
Trägerschaft für das Sport- und Bürgerzentrum

Sachverhalt:

Es besteht die Möglichkeit, für den Gaststättenbereich ca. 63.000,00 € Vorsteuern „zu ziehen“, wenn mindestens 10 Jahre eine umsatzsteuerpflichtige Verpachtung erfolgt. Im Verhältnis zu den üblichen Einnahmen des Sportvereins würde sich ein „Umsatz wirtschaftlicher Art“ ergeben, aufgrund dessen die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährdet wäre. Folglich muss die Gemeinde Inhaberin des Verpachtungsbetriebes sein. Für den Sportbereich kann eine Förderung durch den Landessportverband nur erfolgen, wenn der Sportverein zuständig ist. Für die U3-Förderung ist wiederum die Gemeinde Antragstellerin. Folglich ist eine konsequente planerische und abrechnungstechnische Trennung der 3 Bereiche erforderlich. Bspw. müssen die Rechnungen für jeden Bereich getrennt gestellt werden. Die bisherige Beschlussfassung, dass der Sportverein insgesamt Träger der Maßnahme ist, sollte daher entsprechend geändert werden. Vertragliche Regelungen sollten nach derzeitigen Erkenntnissen bis zur Erstellung der Förderungs-Verwendungsnachweise entwickelt werden.


Abstimmungstext:

Die Gemeinde ist Trägerin der Baumaßnahme „Sportzentrum Fleckeby“ für den U3- und für den Gaststättenbereich. Der Sportverein ist Träger für den Sportbereich.



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Christoph Stöcks
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