N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gammelby vom 30.06.2011.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff "Alte Schule", Schulweg, 24340 Gammelby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.30 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer
1. stellvertr. Bürgermeister Klaus-Jörg Brunkert
Gemeindevertreter Andreas Flügge
Gemeindevertreterin Inge Kunze
Gemeindevertreter Ralph Sicker
Gemeindevertreterin Heike Stolz
Gemeindevertreter Jürgen Thoms
2. stellvertr. Bürgermeister Stefan von Weydenberg

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Thomas Beerbaum (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführerin Sylvia Boller
Verwaltung Godber Peters

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht der Bürgermeisterin
4. Einwohnerfragezeit
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Erlass der III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
  Beschlussvorlage - 20/2009
9. Beginn der Aufstellung des Kanalkatasters
Vorstellung des ausführenden Ingenieurbüros
  Beschlussvorlage - 4/2011
10. Umgestaltung der gemeindeeigenen Fläche "An der Au"
11. Erweiterung Wohnbebauung in der Gemeinde Gammelby
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
13. Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Herr Flügge beantragt die Tagesordnung um den Punkt „Erweiterung Wohnbebauung in der Gemeinde Gammelby“ zu erweitern. Der Tagesordnungspunkt soll unter TOP 11 des öffentlichen Teils eingefügt werden.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Bericht der Bürgermeisterin
Die Bürgermeisterin berichtet über folgende Ereignisse:
- Lauf zwischen den Meeren
- Kauf, Beschluss und Unterzeichnung der 25 E-On Aktien
- Gemeinsames Gutachten mit der Gemeinde Rieseby bezüglich des Schwerverkehrs
- Ausbesserung der Straßen (Verzögerungen)
- Makierungsarbeiten an Ortseingängen
- Schützenfest, Sommerfest, Kinderaktionstag

zu TOP 4. Einwohnerfragezeit
Herr Stolz führt an, seinen Antrag vom November bezüglich der Begrenzung für den Schwertransport bezogen auf die Straßen „An der Au“, „Dorfstraße“ und „Goosberg“ aufrecht zu erhalten.
Herr Stolz ist der Auffassung, dass sein Antrag die „Dorfstraße“ nicht mit beinhalte. Das diesbezügliche Protokoll wurde von der Gemeindevertretung damals jedoch nicht beanstandet.
Herr von Weydenberg weist daraufhin, dass es sich hier um zwei Probleme handele. Zunächst die Frage, ob die Sperrung der Dorfstraße für den Schwertransport möglich ist. Dies sei aufgrund des gemeinsamen Gutachtens mit der Gemeinde Rieseby nicht möglich. Weiterhin stehe im Raum, ob sich an die Straßenverkehrsordnung gehalten werde. Hierauf habe die Gemeindevertretung allerdings keinen Einfluss.
Die Bürgermeisterin erklärt, dass im Rahmen der anstehenden Makierungsarbeiten Barken und Blumenkübel aufgestellt werden sollen. Herr Flügge ergänzt, dass der zu erzielende Effekt nicht groß genug sei und man zusätzlich Poller aufstellen sollte.

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Es liegen keine Anregungen und Beschwerden vor.

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Es liegen keine Anfragen vor.

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 8. Erlass der III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
Beschlussvorlage - 20/2009

Durch die Änderung des § 16 b Gemeindeordnung ist die Verpflichtung zur jährlichen Durchführung einer Einwohnerversammlung in den Gemeinden entfallen. Zur Erörterung wichtiger Angelegenheiten kann nach Bedarf jedoch jederzeit eine Einwohnerversammlung einberufen werden. In der Hauptsatzung der Gemeinde Gammelby war bisher noch die Verpflichtung zur jährlichen Durchführung enthalten.

Durch die III. Nachtragssatzung wird § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung derart geändert, dass eine Einwohnerversammlung nach Bedarf durch die Vorsitzende der Gemeindevertretung oder durch Beschluss der Gemeindevertretung einberufen wird.


Beschluss:

Die III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung wird erlassen


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Beginn der Aufstellung des Kanalkatasters
Vorstellung des ausführenden Ingenieurbüros
Beschlussvorlage - 4/2011
Nachdem die Gemeindevertretung der Gemeinde Gammelby schon am 24.03.2009 beschlossen hat, ein Kanalkataster aufzustellen, hat Herr Andresen zwischenzeitlich eine beschränkte Ausschreibung mit vorangestelltem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Der vorangestellte Teilnahmewettbewerb diente dazu, tatsächlich nur fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Dienstleister, die an der beschränkten Ausschreibung zu beteilgen waren, zu ermitteln. Die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit waren durch schriftliche Belege nebst Referenzen und Angabe der dazugehörigen Kontaktpersonen nachzuweisen. Dem ausgewählten Bieterkreis wurde dann die tatsächliche Ausschreibung mit den Vergabeunterlagen und Leistungstexten zugesendet. Dabei hat sich u.a. für die Gemeinde Gammelby das Ingenieurbüro Torresin aus Nortorf als wirtschaftlichster Dienstleister herausgestellt. Es handelt sich um ein Ingenieurbüro für Bauwesen, Ingenieurvermessung und Geoinformatik.
Das Büro wird auf Basis der Ausschreibung im Rahmen eines VOL-Auftrages zu vereinbarten Einheitspeisen (pro Stück, pro Meter, pro km...) tätig. Die Auftragssumme beläuft sich auf Grundlage der von Herrn Andresen bereits in 2009 ermittelten, teilweise geschätzten Vorsätze auf rund 28.000 €. Da das Leistungsverzeichnis 26 Seiten umfasst, sei bei dieser Vorlage nur die Zusammenfassung des Auftrags-LVs beigefügt.
Hinweis: Diese Summe beinhaltet lediglich die Ingenieur- und Vermessungsleistungen, die Reinigungs- und Inspektionsleistungen werden durch dritte Fachfirmen erbracht.
In der Sitzung wird sich ein Vertreter des Ingenieurbüros vorstellen. Er hat die vorhandenen Bestandsunterlagen erhalten, gescannt und kopiert und grob ausgewertet. Ferner hat das Ingenieurbüro die ALK (automatische Liegenschaftskarte) der Gemeinde, die bisher von Herrn Andresen vermittelten Grundlagen und die daraus hervorgegangenen Beschlüsse sowie Presseartikel zur Verfügung gestellt bekommen.
Das Büro hat zunächst den Auftrag, den Kostenumfang der Ingenieurs-, sowie Reinigungs- und Inspektionsleistungen auf Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen aus seiner Sicht zu ermitteln und ggf. im Vergleich zu den von Herrn Andresen seinerzeit ermittelten Kosten darzustellen.
Im Ergebnis soll der genaue Umfang der zu erbringenden Leistung (Ingenieurleistungen und Reinigungs- sowie Inspektionsleistungen) beraten und beschlossen werden.

Folgende Haushaltsmittel wurden bereitgestellt:

2009:                        5.000 €, komplett übertragen auf Folgejahr
2010:                        75.000 €, komplett übertragen auf Folgejahr
2011:                        20.000 €
Summe:            100.000 €

Bevor mit den Vermessungen begonnen wird, sollten die Grundstückseigentümer schriftlich informiert werden. Anliegender Entwurf eines Info-Zettels zeigt eine Möglichkeit auf. Wie eine Verteilung organisiert werden kann, muss beraten werden.


Neben den Schilderungen des Sachverhaltes wurde durch Herrn Andresen im Bauausschuss eine Anregung gegeben:

Das Wissen um die Lage und Führung der Stromversorgungskabel der Straßenbeleuchtung liegt meistens nahezu ausschließlich bei dem örtlichen Elektriker. Auch wenn derzeit niemand davon ausgeht, dass die erfolgreiche Zusammenarbeit weder kurz- noch langfristig aufgegeben werden soll, so muss dennoch festgestellt werden, dass es anzuraten ist, mittelfristig ein Planwerk zu erstellen.
Dieses muss nicht zwangsläufig teuer sein. Ggf. könnten die Laternen im Zuge der Vermessung der Kanäle mit eingemessen werden. Bei rund 75 Laternen würde dieses Einmessen und Darstellen in der ALK Kosten von rund 750 € verursachen. Da das Kanalkataster nur in den Ortsteilen mit zentraler Ortsentwässerung aufgebaut wird, müssten die Laternen in den Außerortslagen separat eingemessen werden. Somit wäre für 750 € eine gute und dauerhafte Basis für einen Leitungsplan geschaffen. Nachfolgend könnte man mit dem Mitarbeiter des örtlichen Elektrikers die Kabelführung sukkzessive einpflegen.
Herr Thoms berichtet von der letzten Bauausschusssitzung und dessen Ergebnissen. Die Bürgermeisterin erkundigt sich, ob es diesbezüglich noch Fragen gibt. Das ist nicht der Fall.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die bereits im März 2009 beschlossene Erstellung des Kanalkatasters so wie geplant in die Tat umzusetzen. Der genaue Umfang wird nach den Erläuterungen des Ingenieurbüros wie folgt festgelegt:
  • Das Ingenieurbüro Torresin & Partner erhält den Auftrag für die gesamten Leistungen gemäß der Zusammenfassung Seite 26 des LVs vom 03.12.2010.
  • Die Vermessung erfolgt im Juli + August 2011
  • Die Grundstückseigentümer werden vorab über den Info-Flyer darüber informiert, dass der Vermesser die Grundstücksübergabeschächte einmessen und dazu die Grundstücke betreten wird.
  • Die Ausschreibung und Vergabe der Reinigung und Inspektion der Kanäle erfolgt im Herbst 2011
  • Die Reingung und Inspektion der Kanäle erfolgt in 2012
  • Die Inspektion der Grundstücksanschlussleitungen soll mit erledigt werden.
  • Auf die Schachtscannung mit einem Kugelbildscanner wird verzichtet.
  • Das Ergebnis der Katasteraufnahme wird dem Bauausschuss im Anschluss (ggf. erst 2013) vorgestellt.
Die Bürgermeisteren wird ermächtigt, erforderliche Aufträge zu erteilen.

Die Einmessung der Straßenlaternen soll erfolgen. Die Kosten werden aus dem Unterhaltungshaushalt der Straßenbeleuchtung bestritten.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Umgestaltung der gemeindeeigenen Fläche "An der Au"
Die Gemeinde beabsichtigt eine Umgestaltung der gemeindlichen Fläche an der Kohlholmer Au. Ferner soll das Geländer zu dieser Fläche und zu den Böschungen verändert werden.

Beschluss:

Gestaltung der Fläche:
Es wird beschlossen, die Fläche umzugestalten. In Abänderung zur vorgelegten Skizze soll wie folgt verfahren werden:
  • Das Holzdeck soll maximal 1,50 m breit und 4,00 m lang werden
  • Die Treppe behält die Maße 1,00 m x 3,00 m. Das Geländer soll allerdings schmiedeeisern sein.
  • Das Holz für das Deck und die Treppe wird Herr Thoms liefern. Es wird sich auf Bangkirai verständigt.
  • Es soll geprüft werden, ob das Holz rutschhemmend beschichtet werden kann.
  • Die Pflasterung wird mit geschwungenen Kanten hergestellt. Die ausführende Firma soll Arbeit in Steinsetzerqualität nach VOB/C abliefern (ordnungsgemäße Einfassung der Pflasterflächen). Die Materialwahl obliegt dem Ausschussvorsitzenden und der Bürgermeisterin (Granit 9/11 oder größer)
  • Die Verfugung soll mit einem 2 K Material erfolgen, damit der Pflegeaufwand gering gehalten werden kann. Auch dieses muss der Herstellervorschrift und der VOB/C genügen.
  • Die Umsetzung soll bis Ende September 2011 erfolgen.
  • Die bereitgestellten Mittel in Höhe von 10.000 € werden anerkannt.

Erneuerung des Geländers
Es wird beschlossen, das Geländer auf der gesamten Länge von rund 38 m zu erneuern. Die Gestaltung soll entsprechend des Musters erfolgen. Der Handlauf und die Pfosten sollen mindestens einen Durchmesser von 30 mm erhalten. Das Knierohr soll mindestens 20 mm Durchmesser erhalten. An den Enden sollen die Musterstilelemente vorgesehen werden. Das Gesamte Material soll verzinkt und anschließend einen doppelten Anstrich mit einer Schuppenpanzerlackbeschichtung erhalten. Die Fundamente müssen in der Böschung teilweise tief abgestellt und oberhalb geschalt werden. Die Kosten wurden im Bauausschuss auf 13.000,00 € geschätzt. Bei gemeinsamer Durchführung der Maßnahme wird davon ausgegangen, dass die Gesamtkosten 20.000,00 € nicht überschreiten.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erweiterung Wohnbebauung in der Gemeinde Gammelby
Herr Flügge trägt vor, dass er angesprochen worden sei, warum es zur Zeit kein Bauland in der Gemeinde Gammelby gäbe. Andere Gemeinden entwickeln sich rasant und stetig weiter. Es müsse sich die Frage gestellt werden, wie die Gemeinde Gammelby dazu stehe.
Herr Peters erläutert, dass die Quote aus dem neunen Landesentwicklungsplan bezüglich der Wohnbebauung für die Gemeinde Gammelby in Erfahrung gebracht werden müsse. Erst dann könne darüber beraten werden, wie man fortfahren kann. Bevor die Gemeinde einen neuen B-Plan erstellen kann, muss überprüft werden, wie weit eine Verdichtung im Innenbereich möglich ist (Lückenbebauung).
Die Quote aus dem Landesentwicklungsplan sollte durch die Verwaltung ermittelt werden und in das Protokoll aufgenommen werden, damit später über die Angelegenheit erneut entschieden werden kann. Nach Rücksprache mit dem Bauamt konnte ermittelt werden, dass der städtebauliche Entwicklungsrahmen für die Gemeinde Gammelby bei 20 Wohneinheiten bis zum Jahr 2025 liegt. Besteht die Möglichkeit auf Lückenbebauung, so wird diese nur auf die Quote angerechnet, soweit eine Bebauung auch realisiert worden ist. Die Bebauung, welche am Ortseingang von Gammelby stattfand, ist von den 20 Wohneinheiten abzuziehen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 13. Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Die Bürgermeisterin gibt den Beschluss, der im nichtöffentlichen Teil gefasst wurde, bekannt.
Herr Oke Jensen wird ab dem 01.07.2011 als unbefristeter Teilzeitbeschäftigter eingestellt.


Sylvia Boller  Marlies Thoms-Pfeffer 
Protokollführer  Bürgermeisterin