N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gammelby vom 26.09.2011.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff "Alte Schule", Gammelby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.25 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer
Gemeindevertreter Thomas Beerbaum
1. stellvertr. Bürgermeister Klaus-Jörg Brunkert
Gemeindevertreter Andreas Flügge
Gemeindevertreterin Inge Kunze
Gemeindevertreter Ralph Sicker
Gemeindevertreterin Heike Stolz
Gemeindevertreter Jürgen Thoms
2. stellvertr. Bürgermeister Stefan von Weydenberg

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
LVB/Protokollführer Gunnar Bock

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht der Bürgermeisterin
4. Einwohnerfragezeit
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
  Beschlussvorlage - 6/2011

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Bericht der Bürgermeisterin
Die Bürgermeisterin berichtet über:
  • das Treffen der Ostsee-Jumbos (Motorradfahrer) vom 08. bis 10.07.2011 auf dem gemeindeeigenen Gelände
  • das Jahresfest der Schützen vom 22. bis 24.07.2011
  • den Kinderaktionstag und das Kinder- und Sommerfest am 05.08.2011 bzw. 20.08.2011
  • die abgelget Leistungsprüfung „Roter Hahn“ der freiwilligen Feuerwehr am 24.09.2011
  • das Pokal- und Preisschießen der örtlichen Vereine am 25.09.2011
  • die Lieferung des neuen Schneeschildes und von Streusalz
  • den Beginn der Aufstellung des Kanalkatasters
  • die Arbeiten „An der Au“
  • Möglichkeiten der baulichen Entwicklung bis 2025 unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Abwassersystems
  • den Stand der Breitbandversorgung (ergänzt von LVB Bock)
  • den Termin der letzten Sitzung am 01.12.2011

zu TOP 4. Einwohnerfragezeit
Die Anfrage eines Einwohners nach verkehrsregelnden Maßnahmen für LKW´s wird in den Bauausschuss verwiesen.

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Das Schreiben eines Einwohners zu verkehrsregelnden Maßnahmen wird von der Verwaltung beantwortet.

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Es werden keine Anfragen gestellt.

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Gemeindevertreter Flügge weist darauf hin, dass er zur Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 8 der Sitzung vom 30.06.2011 die Antwort bekommen habe, dass für die Durchführung einer Einwohnerversammlung der Antrag eines Gemeindevertreters ausreichen würde.

zu TOP 8. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
Beschlussvorlage - 6/2011
Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt derzeit die Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung auf. Für das Amtsgebiet des Amtes Schlei-Ostsee ist der Geltungsbereich des Planungsraumes III, bestehend aus den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie den Städten Kiel und Neumünster, maßgebend.

In der Zeit vom 15.08.2011 bis zum 15.11.2011 haben die Gemeinden die Möglichkeit ihre Stellungnahme abzugeben. Dabei handelt es sich nach § 28 Nr. 5 Gemeindeordnung um eine der Gemeindevertretung vorbehaltene Aufgabe.

Einleitend kann mitgeteilt werden, dass der Entwurf des Regionalplans für das Gebiet des Amtes Schlei-Ostsee keine Eignungsflächen für Windkraft vorsieht. Die Halbinsel Schwansen ist wegen der vor allem für den Vogelschutz erforderlichen Freihaltezonen entlang der Schlei sowie entlang der Ostseeküste als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Der verbleibende küstenfernere Bereich wird dominiert durch ein Landschaftsschutzgebiet und Biotopverbundstrukturen. Als Kulturlandschaft stellt das Gebiet insgesamt eine Einheit dar, die auch unter landschaftspflegerischen Aspekten von Windkraftanlagen freigehalten werden soll.

Die Halbinsel Schwansen ist bereits seit der letzten Fortschreibung im Jahre 2000 als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Im Rahmen des bisherigen Verfahrens wurde versucht hiervon Ausnahmen/Befreiungen zu erlangen. Die vorgetragenen Argumente haben im jetzigen Entwurf keine Berücksichtigung gefunden.

Neben der Halbinsel Schwansen sind weitere Teile des Amtsgebietes als charakteristischer Landschaftsraum eingestuft worden. Hierzu gehört der Küstenraum Eckernförde über den Dänischen Wohld und die Probstei bis Hohwacht in einer Tiefe von drei bis vier Kilometern.

Das die charakteristischen Landschafträume frei von Windkraftanlagen bleiben sollen, wurde überdies durch Runderlass des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22.03.2011 (Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen) zum Ausdruck gebracht. Danach sind in den Regionalplänen ausgewiesene charakteristische Landschaftsräume Ausschlussgebiete für Windkraft.

Bereits in den bisherigen Beratungen ist die Gammelby zu dem Ergebnis gelangt, dass sich aufgrund der vielfach vorhandenen Ausschlussgebiete im Gemeindegebiet offenkundig keine Eignungsflächen aufdrängen. Weiterhin ist in Gammelby bereits eine Windkraftanlage vorhanden. Eine Meldung von Eignungsflächen im Rahmen der Entwicklung des Kreiskonzeptes erfolgte daher nicht.

Wie dem vorliegenden Entwurf entnommen werden kann, haben sich die Rahmenbedingungen noch weiter verschärft. Das Gemeindegebiet Gammelby ist vollflächig als charakteristischer Landschaftsraum dargestellt und stellt somit Ausschlussgebiet dar.

Eine Beeinträchtigung des Gemeindegebiets durch evtl. Eignungsflächen in den Nachbargemeinden ist nicht zu erwarten. In der Entwurfsfassung des Regionalplans sind in den Nachbargemeinden ebenfalls keine Eignungsflächen vorhanden.

Beschluss:
Die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird zur Kenntnis genommen. Im Hinblick auf die bisherige Beschlussfassung sowie der Tatsache, dass das Gemeindegebiet Gammelby als Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen zu bewerten ist, wird auf die Abgabe einer diesbezüglichen Stellungnahme verzichtet. Es wird jedoch nicht akzeptiert, dass die Darstellung der Halbinsel Schwansen als charakteristischer Landschaftsraum als hartes Ausschlusskriterium gilt.

Bei Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen behält sich die Gemeinde eine neue Prüfung und Beschlussfassung vor.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Gunnar Bock  Marlies Thoms-Pfeffer 
Protokollführer  Bürgermeisterin