Sitzungsort: | im Gemeindetreff "Alte Schule", Gammelby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.15 Uhr |
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer |
1. stellvertr. Bürgermeister Klaus-Jörg Brunkert |
Gemeindevertreterin Inge Kunze |
Gemeindevertreter Ralph Sicker |
Gemeindevertreterin Heike Stolz |
Gemeindevertreter Jürgen Thoms |
Gemeindevertreter Thomas Beerbaum (entschuldigt ) |
Gemeindevertreter Andreas Flügge (entschuldigt ) |
2. stellvertr. Bürgermeister Stefan von Weydenberg (entschuldigt ) |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Bericht der Bürgermeisterin |
4. | Einwohnerfragezeit |
5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
8. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 |
Beschlussvorlage - 8/2011 | |
9. | Erlass der Haushaltssatzung 2012 |
Beschlussvorlage - 9/2011 | |
10. | Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten |
Beschlussvorlage - 7/2011 | |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
12. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Die Bürgermeisterin beantragt, die Tagesordnung um Punkt 11 „Niederschlagung einer Entgeltforderung“ im nichtöffentlichen Teil zu erweitern. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Bericht der Bürgermeisterin |
Die Bürgermeisterin berichtet in folgenden Angelegenheiten:
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zu TOP 4. | Einwohnerfragezeit |
Auf die erneute Nachfrage von Herrn Stolz bezüglich der Änderungen der vorangegangenen Protokolle verweist Herr Peters auf die schriftliche Antwort. Hierin ist die gesetzliche Grundlage und die Verfahrensweise bei der Änderung eines Protokolls erläutert. Herr Stolz bezieht sich weiterhin auf zwei Antwortschreiben von Herrn Scheller und die seiner Meinung nach unterschiedlichen Aussagen zur Zuständigkeit. Einmal wird auf den Straßenbaulastträger und einmal auf den Kreis verwiesen. Die Bürgermeisterin erläutert, dass sich der Kreis bei entsprechenden Anträgen mit dem Straßenbaulastträger in Verbindung setzen wird und diesen beteiligt. |
zu TOP 5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor. |
zu TOP 6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern werden nicht gestellt. |
zu TOP 7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Gemeindevertreterin Stolz beantragt die Änderung der Tagesordnungspunkte 4 und 5 aus der letzten Sitzung, da man später nicht mehr genau sagen kann, welcher Einwohner welche Aussagen getroffen hat. Top 4 soll wie folgt lauten: „Die Anfrage von Herrn Stolz nach verkehrsregelnden Maßnahmen für LKW in den Straßen An der Au und Goosberg wird in den Bauausschuss verwiesen.“ TOP 5 soll wie folgt lauten: „Das Schreiben vom 26.09.2011 von Herrn Stolz wird von der Verwaltung beantwortet.“ |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 |
Beschlussvorlage - 8/2011 Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Gammelby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 53.700,- € erhöht und damit gegenüber bisher 465.100,- € auf nunmehr 518.800,-€ festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 118.500,- € erhöht und damit gegenüber bisher 43.900,- € auf nunmehr 162.400,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Erlass der Haushaltssatzung 2012 |
Beschlussvorlage - 9/2011 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015 werden beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird
§ 2 Es werden festgesetzt :
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,92 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten |
Beschlussvorlage - 7/2011 Ein Problem stellt das sog. „wilde Plakatieren“ dar, welches immer weiter zunimmt. Um diesem vorzubeugen bzw. diesem Trend entgegenzuwirken, bedarf es einer Regelung in Form einer „Plakatierungssatzung“, in welcher ordnende Regelungen getroffen werden. Die Verwaltung hat hierzu eine Mustersatzung erarbeitet, welche als Anlage der Vorlage beigefügt ist. |
Beschluss: Es wird beschlossen, keine Satzung über das Aufstellen von Plakaten zu erlassen. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 12. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Der im nichtöffentlichen Teil gefasste Beschluss wird bekannt gegeben. |
Godber Peters | Marlies Thoms-Pfeffer |
Protokollführer | Bürgermeisterin |