N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gammelby vom 01.12.2011.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff "Alte Schule", Gammelby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.15 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer
1. stellvertr. Bürgermeister Klaus-Jörg Brunkert
Gemeindevertreterin Inge Kunze
Gemeindevertreter Ralph Sicker
Gemeindevertreterin Heike Stolz
Gemeindevertreter Jürgen Thoms

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Thomas Beerbaum (entschuldigt )
Gemeindevertreter Andreas Flügge (entschuldigt )
2. stellvertr. Bürgermeister Stefan von Weydenberg (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht der Bürgermeisterin
4. Einwohnerfragezeit
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011
  Beschlussvorlage - 8/2011
9. Erlass der Haushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 9/2011
10. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
  Beschlussvorlage - 7/2011
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
12. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Die Bürgermeisterin beantragt, die Tagesordnung um Punkt 11 „Niederschlagung einer Entgeltforderung“ im nichtöffentlichen Teil zu erweitern.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Bericht der Bürgermeisterin

Die Bürgermeisterin berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • 05.11. Dorffest
  • 11.11. Volkstrauertag
  • Basar DRK
  • Brunch der Freiwilligen Feuerwehr
  • 25.11. Aufstellen des Weihnachtsbaumes
  • geplante Seniorenweihnachtsfeier am 3. Advent
  • Der neu gestaltete Platz an der Au ist fast fertig. Das falsch gelieferte Fugenmaterial ist jedoch noch auszutauschen.
  • Amtsausschusssitzung
  • 31.10 Finanzausschusssitzung
  • Bezüglich der Idee von Herrn Stolz, die den Begegnungsverkehr der LKW verhindern sollte, hat Herr Thoms ein Gespräch mit Herrn Törner von der Verkehrsaufsicht geführt. Dieser hat jedoch deutlich gemacht, dass eine 7,5 to Beschränkung nicht in Betracht kommt. Nunmehr soll im Frühjahr 2012 ein Ortstermin mit der Verkehrsaufsicht, der Polizei und dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr stattfinden. Herr Stolz wird an dem Termin teilnehmen.
  • Die Sirene soll trotz der digitalen Alarmierung erhalten bleiben.


zu TOP 4. Einwohnerfragezeit

Auf die erneute Nachfrage von Herrn Stolz bezüglich der Änderungen der vorangegangenen Protokolle verweist Herr Peters auf die schriftliche Antwort. Hierin ist die gesetzliche Grundlage und die Verfahrensweise bei der Änderung eines Protokolls erläutert.

Herr Stolz bezieht sich weiterhin auf zwei Antwortschreiben von Herrn Scheller und die seiner Meinung nach unterschiedlichen Aussagen zur Zuständigkeit. Einmal wird auf den Straßenbaulastträger und einmal auf den Kreis verwiesen. Die Bürgermeisterin erläutert, dass sich der Kreis bei entsprechenden Anträgen mit dem Straßenbaulastträger in Verbindung setzen wird und diesen beteiligt.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern werden nicht gestellt.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Gemeindevertreterin Stolz beantragt die Änderung der Tagesordnungspunkte 4 und 5 aus der letzten Sitzung, da man später nicht mehr genau sagen kann, welcher Einwohner welche Aussagen getroffen hat.

Top 4 soll wie folgt lauten: „Die Anfrage von Herrn Stolz nach verkehrsregelnden Maßnahmen für LKW in den Straßen An der Au und Goosberg wird in den Bauausschuss verwiesen.“

TOP 5 soll wie folgt lauten: „Das Schreiben vom 26.09.2011 von Herrn Stolz wird von der Verwaltung beantwortet.“


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011
Beschlussvorlage - 8/2011

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Gammelby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 53.700,- € erhöht und damit gegenüber bisher 465.100,- € auf nunmehr 518.800,-€ festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 118.500,- € erhöht und damit gegenüber bisher 43.900,- € auf nunmehr 162.400,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass der Haushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 9/2011

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015 werden beschlossen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     508.300 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     508.300 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     202.900 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     202.900 EUR
    festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     127.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0,92 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     230 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     240 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     300 v. H.


§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
Beschlussvorlage - 7/2011

Ein Problem stellt das sog. „wilde Plakatieren“ dar, welches immer weiter zunimmt. Um diesem vorzubeugen bzw. diesem Trend entgegenzuwirken, bedarf es einer Regelung in Form einer „Plakatierungssatzung“, in welcher ordnende Regelungen getroffen werden.

Die Verwaltung hat hierzu eine Mustersatzung erarbeitet, welche als Anlage der Vorlage beigefügt ist.


Beschluss:

Es wird beschlossen, keine Satzung über das Aufstellen von Plakaten zu erlassen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 12. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der im nichtöffentlichen Teil gefasste Beschluss wird bekannt gegeben.



Godber Peters  Marlies Thoms-Pfeffer 
Protokollführer  Bürgermeisterin