N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gammelby vom 10.05.2012.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff "Alte Schule", Gammelby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.50 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer
1. stellvertr. Bürgermeister Klaus-Jörg Brunkert
Gemeindevertreterin Inge Kunze
Gemeindevertreter Ralph Sicker
Gemeindevertreterin Heike Stolz
Gemeindevertreter Jürgen Thoms
2. stellvertr. Bürgermeister Stefan von Weydenberg

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Thomas Beerbaum (entschuldigt )
Gemeindevertreter Andreas Flügge (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht der Bürgermeisterin
4. Einwohnerfragezeit
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2011, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2011 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 1/2012
9. Förderung von Kindertagespflege
  Beschlussvorlage - 2/2012
10. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren
  Beschlussvorlage - 3/2012
11. Erschließung von Fördermöglichkeiten im ländlichen Wegebau
  Beschlussvorlage - 4/2012
12. Verkehrsberuhigender Umbau der Straße von Sönderby kommend am Ortseingang Gammelby
  Beschlussvorlage - 5/2012

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Bericht der Bürgermeisterin

Die Bürgermeisterin berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Straßenunterspülung in Pukholt bei Starkregen. Die Kosten wurden anteilig beglichen.
  • Stromausfälle durch Wildgänse und Schwäne
  • Einnahme von 4.450,- € durch die Aktien der NetzAG
  • 19.04. Teilnahme am Vortrag der EON über Netzausbau in Winnemark
  • 29.02. Sitzung des Kreisnetzbeirates
  • Demnächst werden Flickarbeiten zur Beseitigung der Straßenschäden des Winters durchgeführt
  • 14.04. Aktion Sauberer Wegrand bei guter Beteiligung der Bevölkerung
  • 24.04. Vergleichsschießen der Schützengilde
  • 06.05. Landtagswahl bei einer Wahlbeteiligung von 70 %
  • Weiterer Ausbau der Breitbandversorgung durch LTE
  • Bezüglich der Probleme mit dem LKW-Durchgangsverkehr soll im Sommer ein Ortstermin mit der Verkehrsaufsicht durchgeführt werden.
  • Sanierung des Bolzplatzes durch Firma Nielsen ab der 26. KW
  • Planungen der Firma Glindemann zur Zwischenlagerung von Betonrecycling


zu TOP 4. Einwohnerfragezeit

Aus der Bevölkerung ergibt sich der Hinweis, dass es durchaus problematisch ist, im Sommerhalbjahr die Straßenbeleuchtung komplett auszuschalten. Vor allem ältere Menschen, die später abends nach Hause kommen fühlen sich verunsichert. Auch nach Veranstaltungen müssen viele Menschen im Dunkeln nach Hause gehen. Es wird ein Kompromiss angeregt, bei dem wenigstens einige Lampen länger brennen.

Die Bürgermeisterin erläutert hierzu, dass es bei dieser Maßnahme nicht nur auf die finanzielle Einsparung ankommt, sondern insgesamt auch der Aspekt der Energieeinsparung im Vordergrund steht. Man könnte jedoch die Lampen bei Veranstaltungen in der Gemeinde, wie z. B. dem Schützenfest, durchbrennen lassen.

Gemeindevertreter Sicker stellt Berechnungen dar, nach denen die finanzielle Einsparung der Abschaltung der Straßenbeleuchtung im Sommer lediglich ca. 260,- € ausmacht. Er spricht sich dafür aus, angesichts dieser geringen Summe auf die Abschaltung zu verzichten und die Lampen versuchsweise nachts ein Jahr durchbrennen zu lassen.

Zu dieser Thematik überreicht Gemeindevertreterin Stolz der Bürgermeisterin einen Antrag auf Beteiligung an der Energiewende durch Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf Energieeffiziente Leuchten (LED). Dieser Antrag ist als Anlage dem Protokoll beigefügt und wird auf einer der nächsten Sitzungen der Gemeindevertretung beraten.

Nach eingehender Diskussion herrscht Einigkeit, dass die Straßenbeleuchtung zukünftig wie im Winterbetrieb über Dämmerungsschalter geschaltet werden soll.

Herr Stolz fragt nach, ob dem Amt oder der Gemeinde Planungen für die Errichtung einer neuen Bauschuttdeponie um die alte Kieskuhle von Nath bekannt sind. Dieses wird verneint.

Gemeindevertreterin Stolz fragt nach, ob ein Ersatz von Bäumen auf der Obststreuwiese geplant ist. Die Bürgermeisterin erläutert hierzu, dass dieses derzeit nicht geplant ist.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Zu diesem Tagesordnungspunkt trägt die Bürgermeisterin vor, dass es eine Anfrage von Frau Lüthje für das DRK gibt, die Zweifel an der Sicherheit des neuen Brückengeländers über die Au hegt. Nach Auffassung von Frau Lüthje ist der untere Abstand zu groß, so dass die Gefahr besteht, unter dem Geländer hindurch in die Au zu rutschen. Die Gefahr ist besonders bei Eis- und Schneeglätte gegeben.

Die Bürgermeisterin erläutert hierzu, dass bei der Errichtung des Geländers die entsprechenden Vorschriften beachtet wurden. Es ist jedoch noch eine Auffüllung im Bereich der Fundamente geplant, so dass die hier geschildert Gefahr verringert wird.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern liegen nicht vor.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2011, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2011 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 1/2012

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Gammelby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese muss dann der Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung zustimmen und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigen.
Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2011.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Gammelby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2011 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Förderung von Kindertagespflege
Beschlussvorlage - 2/2012

Mit dem Kindertagesausbaubetreuungsgesetz hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Betreuung von Kindern unter 3 Jahren geschaffen. Bei diesem Anspruch war der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass rd. 35 % der Kinder einen solchen Platz auch tatsächlich in Anspruch nehmen werden. Dieser Rechtsanspruch auf Betreuung kann sowohl in Form der Tagespflege als auch in Form der altersgemischten Gruppen oder in Krippen erfolgen. Die Entwicklung sowohl auf Kreisebene als auch in den Gemeinden, in denen bereits entsprechende Einrichtungen geschaffen worden sind, zeigt deutlich auf, dass die Einrichtungsplätze recht schnell belegt sind. Die finanziellen Mittel für den weiteren Bau von Krippen sind jedoch eng begrenzt. Bereits im Jahre 2010 waren diese zeitweise überzeichnet. Erst durch weitere Haushaltsmittel des Landes und Bundes konnte die Bezuschussung im Jahre 2011 fortgesetzt werden. Man kam daher überein, in den Gemeinden und dem Kreis erneut über die Möglichkeiten zur Schaffung und Förderung von Tagespflegeplätzen zu diskutieren. Die Tagespflege ist eine Säule der Betreuungsalternativen. Diese hat sich jedoch im Kreis Rendsburg-Eckernförde nicht so stark entwickelt wie in anderen Kreisen. Andere Kreise hatten jedoch auch andere Finanzierungssysteme, in denen die Eltern seitens des öffentlichen Trägers stärker unterstützt wurden. Ein wesentlicher Grund für die bisher geringere Entwicklung und den teilweisen Rückgang des Angebotes an Tagespflegepersonen wird neben der entstandenen Steuer- und Sozialversicherungspflicht der Tagespflegeperson auch in den unterschiedlichen Belastungen der Eltern gesehen.

Wie hoch ist die monatliche finanzielle Belastung der Erziehungsberechtigten bei Tagespflege im Vergleich zur Betreuung in einer Krippeneinrichtung?
Die Tagespflegepersonen vereinbaren mit den Erziehungsberechtigten derzeit Stundensätze von 3,50 € bis 5,00 € für die Betreuungsstunde.
Tagespflege
Std.
3,50 €/h
5,00 €/h
Krippenbeitrag
Differenz zur Krippe bei 3,50 €
Differenz zur Krippe bei 5,00 €
 
4
303,31 €
433,30 €
200,00 €
103,31 €
233,30 €
 
5
379,14 €
541,63 €
250,00 €
129,14 €
291,63 €
 
6
454,97 €
649,95 €
300,00 €
154,97 €
349,95 €
 
7
530,79 €
758,28 €
350,00 €
180,79 €
408,28 €
 
8
606,62 €
866,60 €
400,00 €
206,62 €
466,60 €

Anliegend wird nun die Vereinbarung über die finanzielle Beteiligung nebst Anschreiben des Kreisjugendamtes im Entwurf vorgestellt.

Um das Ziel zu erreichen, Kindertagespflege zu einem attraktiven und kostengünstigen Angebot weiter zu entwickeln, wurde anliegendes Konzept entwickelt. Dies hätte für die Gemeinde folgenden Vorteil:
Nach den derzeitigen Berechnungen bezuschussen die amtsangehörigen Gemeinden jeden gemeindeeigenen Krippenplatz mit monatlich ca. 400,00 €. Der Kostenausgleich an eine andere Gemeinde würde bei 6 Stunden Betreuungszeit mtl. 462,00 € betragen. Würde man eine Bezuschussung mit einem Euro je Betreuungsstunde in einem kreisweit einheitlichen System der Tagespflegebezuschussung unterstellen, würde ein Platz in der Tagespflege bei 6-stündiger Betreuung monatlich einen Zuschuss von 129,00 € pro Platz bedeuten. Die Finanzierung der Tagespflege ist wesentlich günstiger als die Zahlung eines Kostenausgleichs.

Die Tagespflege könnte so für ggf. zusätzliche erforderliche Betreuungsplätze auch durch die Eltern zu einem höheren Anteil in Anspruch genommen werden. Es wäre auch denkbar, dass sich weitere Tagespflegepersonen finden, soweit die Erziehungsberechtigten für die Tagespflege in etwa gleich hohe Elternbeteiligungen zu tragen hätten, wie in der Krippenbetreuung.

Vorrangig kann mit diesem System zunächst der auf 2 Jahre befristete Versuch gestartet werden, ob die Bedarfsentwicklung durch ein neues Angebot an Tagespflegebezuschussung gedeckt werden kann.


Beschluss:

Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten, die für die Kindertagespflege gemäß § 23 SGB III für Kinder unter drei Jahren entstehen, mit einem Euro pro Betreuungsstunde. Die beigefügte Vereinbarung mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde über die Beteiligung der Gemeinde an der Finanzierung der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII für Kinder unter drei Jahren wird abgeschlossen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren
Beschlussvorlage - 3/2012

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat im Juli 2011 Entwürfe für die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung vorgelegt und von August bis November 2011 hierzu ein erstes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die rund 1.850 Stellungnahmen, die im Rahmen dieses Verfahrens abgegeben wurden, sind vom Innenministerium ausgewertet und bewertet worden. Anschließend wurden die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne überarbeitet.

Am 27. März 2012 hat der Innenminister bekanntgegeben, dass die Änderungen der Teilfortschreibungen gegenüber den Entwurfsfassungen vom Juli 2011 so erheblich sind, dass die Grundzüge der Planung berührt sind. Das Raumordnungsgesetz des Bundes verlangt in einem solchen Fall eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit.

Von Ende Mai bis Anfang Juli 2012 wird es daher ein zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zu allen Teilfortschreibungen der Regionalpläne geben.

Mit der zweiten Anhörung sollen rechtliche Risiken für die Teilfortschreibungen von vornherein ausgeschlossen werden. Andernfalls könnte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Pläne wegen eines schweren Verfahrensfehlers für nichtig erklären. Ziel ist zudem, eine größtmögliche Akzeptanz der Eignungsgebiete für die Windenergienutzung. Deshalb wird es die Möglichkeit geben, zu den vorgenommenen Planänderungen Stellung zu nehmen.

Die Auswertung der Stellungnahmen aus der zweiten Anhörung und die Erstellung der neuen Pläne will das Innenministerium bis Mitte Oktober abschließen. Danach folgen Sitzungen des Landesplanungsrates und des Kabinetts. Mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt im November oder Dezember 2012 sollen die Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Windenergieeignungsflächen schließlich rechtskräftig werden.

Die Entwürfe vom Juli 2011 zeigten 22.800 Hektar Eignungsgebiete für die Windenergienutzung in Schleswig-Holstein auf. Nachdem die Eignungsbiete aufgrund von Einwänden und Anregungen aus der ersten Anhörung an rund 180 Stellen geändert wurden, hat sich ihre Fläche auf jetzt rund 25.000 Hektar erhöht. Das entspricht etwas mehr als 1,5 Prozent der Landesfläche.
(Quelle: Pressemitteilung IM)

Wie einem Fragenkatalog des IM zu entnehmen ist, ist eine Meldung von neuen, bisher noch nicht bekannten Flächen, nicht möglich.


Beschluss:

Unter Berücksichtigung der seit 2009 eingeleiteten Energiewende spricht sich die Gemeinde Gammelby, entgegen ihrer bisherigen Beschlussfassung, nicht kategorisch gegen die weitere Ansiedelung von Windkraft im Gemeindegebiet aus. Konkrete Eignungsflächen können derzeit nicht benannt werden. Sofern sich jedoch im weiteren Verfahren Potentialflächen aufzeigen sollten, verschließt sich die Gemeinde einer erneuten Prüfung nicht.

Die Bürgermeisterin wird legitimiert, weitere Stellungnahmen abzugeben, die die Ansiedelung von Windkraft unterstützen. Dies wird insbesondere dann erforderlich, wenn erst nach erfolgter Beschlussfassung in der Gemeindevertretung neue Informationen bekannt werden, die gegen die Ausweisung der einzelnen Flächen sprechen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erschließung von Fördermöglichkeiten im ländlichen Wegebau
Beschlussvorlage - 4/2012

Über die Aktiv-Regionen werden EU-Mittel aus dem Bereich der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums für die Sanierung von Kernwegen bereit gestellt. Die erste Förderperiode, die diese Möglichkeit vorsieht, läuft von 2011 bis Ende 2013. Den 21 Aktiv-Regionen des Landes SH wurden für diesen Zeitraum nach zwischenzeitlicher Anpassung jeweils rund 430.000 € bereit gestellt. Bedenkt man, dass z.B. allein die Aktiv-Region Schlei-Ostsee über 80 Gemeinden und die Städte Kappeln und Schleswig vereint, so erschließt sich einem schnell, dass die bereit gestellten Mittel bei einer Förderhöhe von 55 % der Nettobaukosten nicht jeder Gemeinde zugute kommen können. Vielmehr muss eine möglichst objektive Auswahl getroffen und eine Priorisierung vorgenommen werden.
Wie das Budget jeder Aktiv-Region für die kommende Förderperiode ab 2014 ausgestattet sein wird, steht noch nicht genau fest. Jedoch strebt die EU an, Mittel aus der GAP Säule 1 (Regelungen zu den Agrarmärkten und zu den Direktzahlungen für die Landwirtschaft) in die Säule 2 zu verlagern, d.h. für die Entwicklung des ländlichen Raums bereit zu stellen. Daher ist es mittelfristig zu empfehlen, sich bei abzusehendem Sanierungsbedarf an gemeindlichen Kernwegen frühzeitig um Fördergelder, sprich um ein Sanierungskonzept zu bemühen.

Um überhaupt in den Genuss dieser Mittel zu kommen, bedarf es der Darstellung eines Kernwegenetzes auf der Ebene der Aktiv-Region und eines Kernwegekonzeptes auf der Ebene jeder interessierten Gemeinde. Das übergemeindliche Netz der Aktiv-Region Schlei-Ostsee wurde Anfang 2011 aufgestellt und im Juni 2011 vom zuständigen Landesamt (LLUR) geprüft und genehmigt. Anliegender Ausschnitt daraus zeigt u.a. Ihre Gemeinde. Im Rahmen der Aufstellung dieses Kernwegenetzes galt es, Kernwege zu definieren. Dabei sollte ein Kernweg eine gemeindeverbindende Funktion besitzen und überdies der Landwirtschaft, dem Tourismus und als Schulweg dienen (Stichwort Multifunktionalität). Damit kommen die meisten Wirtschafts- und Feldwege sowie alle innerorts führenden Straßen automatisch nicht in Frage. Vielmehr sind es eher die Wege mit der alten Bezeichnung der „Gemeindeverbindungswege erster Klasse“ (GIK). Wenn die Multifunktionalität erwiesenermaßen dokumentiert werden kann, können allerdings auch andere Wege durchaus als Kernweg definiert und anerkannt werden.

In der Gemeinde Gammelby wurden folgende Wege als Kernwege definiert:
  1. Sönderby über Eichthal und Gammelby nach B 76
  2. Gammelby - Birkensee
  3. Birkensee nach Kosel
  4. Gammelby über Rögen nach L 27

Herr Thoms bat Herrn Andresen um die Erläuterung der Möglichkeiten einer Bezuschussung einer Straßensanierung von Gammelby nach Sönderby.
Herr Andresen ist der Auffassung, dass die Sanierung dieses Weges zurzeit noch über zwei Schienen denkbar ist. Einmal könnte aus FAG-Mitteln über den Kreis bezuschusst werden, da die Straße die alte Klassifizierung als GIK (Nr.18) besitzt. Zum Anderen wäre, mit der Maßgabe dass die Straße ausgebaut wird, eine Bezuschussung über die EU denkbar. Ausbau bedeutet hier, dass der Aufbau oder die Breite der Straße den heutigen Verkehrsbelastungen angepasst wird. Infolge dieser Förderbedingungen wäre die unkompliziertere Förderung aus FAG anzustreben. Gleiches würde ggf. für die Straße von der HaGe bis an die Gemeindegrenze Kosel gelten, da diese die alte Klassifizierung als GIK (153) besitzt.
Anders verhält es sich bei den unter 2 und 4 genannten Straßen. Hier wäre, verbunden mit der Erfüllung der genannten Kriterien, nur eine Förderung über die EU denkbar.

Um also die EU-Mittel über die Aktiv-Region einwerben zu können, muss zunächst ein Kernwegekonzept auf Gemeindeebene erstellt werden. Da die äußere Form dieses Konzeptes vom LLUR und der EU vorgegeben ist, bedarf es zur Darstellung einer bestimmten GIS-Software. Da es nicht wirtschaftlich ist, diese Software im Amt Schlei-Ostsee vorzuhalten, muss dieses Konzept mit einem Dienstleister in Zusammenarbeit mit der Gemeinde und der Verwaltung aufgestellt werden. Dabei gilt es, alle Versorgungseinrichtungen, Schulen, Kindergärten, Betriebe, Landwirte, Forste... und die sich daraus ergebenden Ziel- und Quellverkehre aller Art darzustellen und diese textlich zu erläutern. Die Kosten belaufen sich auf 1.000 - 2.000 €.
Dieses Konzept muss abschließend durch die Gemeindevertretung beschlossen werden. Ebenso müssen die Nachbargemeinden, zu denen man vernetzte Kernwegefunktionen unterhält, dem Konzept zustimmen.
Erst nach Vorlage des allseits beschlossenen Konzeptes kann dieses durch das LLUR anerkannt und genehmigt werden. Danach sind die Voraussetzungen für die Beantragung der Bezuschussung eines konkreten Wegbauprojektes geschaffen. Bezuschusst werden lediglich Ausbauprojekte, d.h. die Ertüchtigung von Wegen im Hinblick auf gestiegene Beanspruchungen. Bei den in Frage kommenden Projekten muss der Weg verbreitert und / oder der Unterbau wesentlich verbessert werden. Einfache Deckenerneuerungen oder -verstärkungen werden nicht für eine Förderung anerkannt. Daher muss für die Beantragung eines konkreten Projektes zu gegebener Zeit eine sogenannte Qualifizierte Entwurfsplanung (LP 1 - LP 3 nach HOAI § 46) vorgelegt werden. In diesem Stadium der Planung muss geprüft werden, inwiefern Grunderwerb erforderlich ist.

Die Beratung und Beschlussfassung der Aufnahme von konkret beantragten Projekten nimmt die LAG (Lokale Aktionsgruppe der Aktiv-Region) in Zusammenarbeit mit einem Expertengremium vor. D.h., dass Prinzip der Verteilung von EU-Mitteln über die Länder und die Aktiv-Regionen mit Priorisierung an der Basis in den LAGs findet auch hier Anwendung. Daher ist es von besonderer Bedeutung, dass stets Interessensvertreter aus den Ämtern als Vertreter der Amtsgemeinden die betreffenden Gremien der Aktiv-Region besetzen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, ein Kernwegekonzept für die Gemeinde Gammelby zu erstellen. Das erarbeitete Konzept wird der Gemeindevertretung zu gegebener Zeit zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Beratung über eine konkrete Entwurfsplanung eines Projektes wird frühestens nach der Genehmigung des Kernwegekonzeptes begonnen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Verkehrsberuhigender Umbau der Straße von Sönderby kommend am Ortseingang Gammelby
Beschlussvorlage - 5/2012

Grundsätzlich wäre ein verkehrsberuhigender Umbau in Bezug auf die in der Vorlage 4/2012 beschriebenen Fördermöglichkeiten nicht förderfähig. Dennoch könnte dieser auf 100-%ige Kosten der Gemeinde erfolgen.
Es wird angeregt, zunächst abzuwarten, welche Zuschussschiene gewählt wird.
In diesem Zusammenhang sei erklärt:
Ein unverbindlicher Antrag auf Bezuschussung über FAG wurde beim Kreis RD-Eck bereits gestellt. Die Maßnahme ist in eine Liste aufgenommen worden, allerdings wurde mitgeteilt, dass vor 2014 aufgrund fehlender Mittel keine Förderung in Aussicht gestellt werden kann.

Ob es Sinn machen würde, bereits heute einen Planer mit der Entwurfsplanung einer Verkehrsberuhigung zu beauftragen, sei dahingestellt.


Beschluss:

Ein Beschluss wird nicht gefasst.



Godber Peters  Marlies Thoms-Pfeffer 
Protokollführer  Bürgermeisterin