Sitzungsort: | im Gemeindetreff "Alte Schule", Schulweg 10, 24340 Gammelby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.20 Uhr |
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer |
2. stellv. Bürgermeister Klaus-Jörg Brunkert |
Gemeindevertreter Ralph Sicker |
1. stellv. Bürgermeister Heike Stolz |
Gemeindevertreter Tarik Stolz |
Gemeindevertreter Jürgen Thoms |
Gemeindevertreter Stefan von Weydenberg |
Gemeindevertreter Hans-Hermann Zenz |
Gemeindevertreterin Petra Stöterau (entschuldigt ) |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Bericht der Bürgermeisterin |
4. | Einwohnerfragezeit |
5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
8. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2013, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2013 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 6/2014 | |
9. | Förderung der Lokalen Tourismusorganisation und Übertragung der Aufgabe auf das Amt Schlei-Ostsee |
Beschlussvorlage - 4/2014 | |
10. | Bankettbefestigung "An der Au" im Anschluss an die vorhandene Entwässerungsrinne |
Beschlussvorlage - 8/2014 | |
11. | Straßensanierung Gammelby - Puckholt |
Beschlussvorlage - 2/2014 | |
12. | Erneuerung Bahnübergang "Gammelby" (Gemarkung Rögen) |
Beschlussvorlage - 5/2014 | |
13. | Weitere Vorgehensweise mit der Straßenbeleuchtung in Gammelby |
Beschlussvorlage - 3/2014 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Die Bürgermeisterin beantragt, TOP 12 von der Tagesordnung zu streichen, da der Bauausschuss keine Empfehlung ausgesprochen, sondern die Angelegenheit auf die nächste Sitzung vertagt hat. Dieser Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen. Die Bürgermeisterin beantragt, die Tagesordnungspunkte 15 und 16 zu streichen, da der Antragsteller seinen Antrag zurückgezogen hat. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. |
zu TOP 3. | Bericht der Bürgermeisterin |
Die Bürgermeisterin berichtet in folgenden Angelegenheiten:
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zu TOP 4. | Einwohnerfragezeit |
Herr Lührs fragt nach, wer von der Gemeinde an der Sitzung des Wasserbeschaffungsverbandes am 21.01.14 teilgenommen hat. Die Bürgermeisterin erklärt hierzu, dass es sich hierbei um eine Vorstandssitzung handelte. Die Gemeinde ist jedoch nicht im Vorstand, sondern nur in der Verbandsversammlung vertreten. Nachfolgend berichtet Herr Lührs über seine Probleme bezüglich eines nicht erklärbaren hohen Verbrauchs. Er zeigt sich unzufrieden mit der Abarbeitung seines Vorganges durch den Wasserbeschaffungsverband und beklagt sich über dessen Verhalten. |
zu TOP 5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor. |
zu TOP 6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
Anfragen von Gemeindevertretern und Gemeindevertreterinnen liegen nicht vor. |
zu TOP 7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 8. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2013, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2013 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 6/2014 Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Gammelby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist, 4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist. Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten. Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2013. |
Beschluss: Die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Gammelby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2013 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Förderung der Lokalen Tourismusorganisation und Übertragung der Aufgabe auf das Amt Schlei-Ostsee |
Beschlussvorlage - 4/2014 Das Amt Schlei-Ostsee und weitere 8 Verwaltungseinheiten hatten die Stadt Schleswig 2009 durch öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der europaweiten Ausschreibung und Vergabe der Aufgabe "Tourismusförderung" im Gebiet der Lokalen Tourismusorganisation (LTO) für die Jahre 2010 bis 2014 betraut. Die Vergabe erfolgte an die Ostseefjord Schlei GmbH. Nunmehr ist eine erneute Ausschreibung für die Jahre 2015 bis 2019 vorzunehmen, wobei eine Verlängerungsoption um max. weitere 5 Jahre berücksichtigt werden soll. Folgende gemeinwirtschaftliche Aufgaben sind durch die LTO wahrzunehmen:
Die Gemeinde ist seit 2010 an der Förderung dieser Lokalen Tourismusorganisation beteiligt. Nunmehr geht es um die Unterstützung ab 2015 und um eine Übertragung der Aufgabe auf das Amt Schlei-Ostsee. Das Amt ist Gesellschafter bei der Ostseefjord Schlei GmbH. Folglich kann nur das Amt einheitlich die rechtliche Vertretung innerhalb der Organisation wahrnehmen. Diese Aufgabe steht in einem engen Zusammenhang zur Wahrnehmung der Aufgaben innerhalb der Lokalen Tourismusorganisation "Ostsee-Schlei-Region", deren Finanzierung von den betroffenen Gemeinden über den Amtshaushalt gesichert wird. Eine Teilung der rechtsverbindlichen Aufgabenwahrnehmung ist nicht möglich, so dass die übergemeindliche Förderung des Tourismus rechtsverbindlich nur einheitlich durch das Amt wahrgenommen werden kann. Diese Aufgabe sollte daher auf das Amt übertragen werden. Weitergehende gemeindliche Initiativen im touristischen Bereich werden hierdurch selbstverständlich nicht ausgeschlossen. Bezüglich einer Übertragung ist wichtig zu wissen, dass eine Rückübertragung grundsätzlich jederzeit von jeder Gemeinde unter Berücksichtigung vertraglicher Verpflichtungen binnen einer angemessenen Zeit verlangt werden kann und dass im Amtsausschuss nur diejenigen Vertreter der Gemeinden, die die betreffende Aufgabe übertragen haben, hierüber Beschlüsse fassen. Die Kostenaufteilung innerhalb des LTO-Gebietes und innerhalb des Amtes Schlei-Ostsee kann den entsprechenden Tabellen entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Informationsveranstaltung für alle Gemeindevertreter sowie Finanz- und Tourismusausschussmitglieder vom 29.01.2014 verwiesen. |
Beschluss: Die Trägerschaft für die Förderung des übergemeindlichen Tourismus wird auf das Amt Schlei-Ostsee übertragen. Die Kosten werden nach der Finanzkraft der Gemeinde entsprechend der anliegenden Tabelle "Kostenaufteilung Lokale Tourismusorganisation innerhalb des Amtes Schlei-Ostsee" verteilt. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Bankettbefestigung "An der Au" im Anschluss an die vorhandene Entwässerungsrinne |
Beschlussvorlage - 8/2014 Es ist angedacht, den Bankettstreifen im Außenkurvenbereich ab "Birkenweg" / Ecke " An der Au" bis zur vorhandenen Regenentwässerungsrinne in Richtung Kollholmer Au zusätzlich durch einen ca. 50 cm breiten Pflasterstreifen zu befestigen. Auf dieser ca. 70 m langen Strecke wird bei Begegnungsverkehr mit Großfahrzeugen auf den wassergebundenen Bankettstreifen ausgewichen. Bei einer baulichen Umsetzung der Maßnahme würden Kosten von geschätzten 3.000,00 € brutto auf die Gemeinde zukommen. Alternativ kann man konventionell, im Zuge von Straßenunterhaltungsmaßnahmen, abgängiges Befestigungsmaterial durch Zulieferung von geeigneten Kies- bzw. Recyclingbaustoffen einbauen, um den Straßenkörper vor Beschädigungen zu schützen. |
Beschluss: Der Bankettstreifen im Außenkurvenbereich ab "Birkenweg" / Ecke "An der Au" bis zur vorhandenen Regenentwässerungsrinne in Richtung Kollholmer Au soll zusätzlich durch einen ca. 50 cm breiten Pflasterstreifen befestigt werden. Die Kosten i. H. v. ca. 3.000,00 € werden anerkannt. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Straßensanierung Gammelby - Puckholt |
Beschlussvorlage - 2/2014 Bereits im Dezember 2011 wurde durch die Verwaltung beim Kreis Rendsburg-Eckernförde ein formloser Antrag auf Bezuschussung eines Ausbaus der Straße von Gammelby nach Puckholt bis an die Gemeindegrenze Rieseby gestellt. Dabei ging es seinerzeit in erster Linie darum, in die Liste der beantragten Maßnahmen aufgenommen zu werden. Die Bezuschussung kann über den Kreis aus Mitteln des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) erfolgen, weil die Straße nach alter Definition als GIK-Weg klassifiziert ist (Gemeindeverbindungsweg I. Klasse). Die Zuschussquote liegt bei 55 % auf die Nettobaukosten. Nunmehr hat sich der Mitarbeiter der Kreisbauverwaltung bei Herrn Andresen gemeldet und erfragt, ob die Gemeinde Gammelby möglicherweise auch kurzfristig bauwillig wäre. Bei der Zuteilung der, dem Kreis für 2014 zur Verfügung stehenden FAG-Mittel, könnte es so sein, dass eigentlich vorrangige Gemeinden abspringen, so dass Mittel frei werden könnten. Für diesen Fall könnte die Gemeinde Gammelby u.U. die Lücke füllen. Sofern dieser Fall nicht eintritt, wäre eine Bezuschussung in 2015 ggf. möglich. Ausbau bedeutet in diesem Falle, dass die vorhandene Asphaltierung so belassen wird, wie sie ist. Oben drauf werden zusätzliche zwei Schichten aufgebaut. Dabei handelt es sich um eine ca. 5-6 cm mächtige Asphalttrag- und eine ca. 2,5 cm mächtige Asphaltdeckschicht. Die Banketten werden mit Asphaltrecyclingbaustoffen an die neue Fahrbahnoberkante angeglichen. Seitliche Zwangspunkte wie z.B. Auffahrten oder Rinnen werden ebenfalls angeglichen. Herr Andresen hat die Kosten auf rund 273.000 € einschließlich Baunebenkosten geschätzt. Ob der Kreis sämtliche Kosten, die in dieser Kostenschätzung eingeflossen sind, anerkennt, wird eine Prüfung noch erst ergeben. Da es sich unumstritten um einen Ausbau i.S.d. Straßenausbaubeitragsrechtes handelt, sind Ausbaubeiträge von den Anliegern zu erheben. Eine Ausbaubeitragssatzung muss erlassen werden. Unterwegs queren einige Drainagedurchlässe die Straße. Diese sollten im Vorwege auf ihren Zustand hin überprüft und ggf. vor einer Asphaltierung saniert werden. Dabei gilt es sicherlich vorab zu prüfen, wer Vorteilshabender der Leitungen ist. Die Vorteilshabenden müssen den Aufwand der Unterhaltung der Durchlässe im Verhältnis der Vorteile gemeinsam bestreiten. Zufahrt nach Eichthal: Auch bei dieser Straße handelt es sich um eine Gemeindestraße, allerdings ist diese nicht als GIK klassifiziert. Daher gibt es auch keine Möglichkeit der Bezuschussung eines Ausbaus. Sollte die Gemeinde erwägen, auch diese Straße bei der Gelegenheit mit auszubauen, so muss bei einer Länge von rund 200 lfdm und einer Breite von 3,20 m mit Kosten von rund 16.000 € kalkuliert werden. Auch hier wären Ausbaubeiträge zu erheben. Sofern ein Ausbau beschlossen wird, so ist es selbstverständlich, dass mit der Maßnahme eine Vollsperrung über die Zeit der Bauarbeiten einhergeht. Den Anliegern wird ein Erreichen ihrer Wohnungen ermöglicht. Der Ausführungstermin wird mit den landwirtschaftlichen Anliegern abzustimmen sein. Der Durchgangsverkehr muss umgeleitet werden. Fazit: Die Gemeinde muss beraten und beschließen, ob ein Ausbau der Straße "Gammelby – Puckholt" in 2014 oder 2015 durchgeführt werden soll. Der Beschluss würde quasi als Vorratsbeschluss gefasst, um kurzfristig auf ein Signal des Kreises reagieren zu können |
Beschluss: Um das subjektiv wahrnehmbare Erfordernis eines Ausbaus fachkundig und objektiv zu dokumentieren, wird beschlossen, ein Asphaltlabor mit der Entnahme von 4-6 Bohrkernen und deren Analyse zu beauftragen. Ferner wird ein Ingenieurbüro mit der Interpretation des Analyseergebnisses der Bohrkerne und der Erarbeitung eines Ausbaus- oder ggf. Unterhaltungsentwurfs beauftragt. Das Ingenieurbüro soll in spätestens 8 Wochen in einer dann anzuberaumenden Sitzung vortragen. Entstehende Kosten von rund 3-5 Tausend Euro werden anerkannt |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Erneuerung Bahnübergang "Gammelby" (Gemarkung Rögen) |
Beschlussvorlage - 5/2014 Es wurde festgestellt, dass die Bahnübergangssicherungsanlage des Bahnüberganges "Gammelby" abgängig ist und nicht mehr den aktuellen Ansprüchen an die Sicherheit entspricht. Der Bahnübergang muss somit erneuert werden. Ziel ist es die derzeitige Sicherung des Bahnüberganges rückzubauen und diese durch eine neue Sicherung mit Halbschranken zu ersetzten. Die Gestaltung wird nach den derzeit gültigen Bestimmungen verändert. Die vorhandene Anlage soll durch einen Neubau ersetzt werden. Bei Neubauten sind je Fahrtrichtung zwei Lichtzeichen und Halbschranken aufzustellen. Die Sicherung des Bahnüberganges wird somit künftig durch eine Anlage mit Halbschranken, Lichtzeichen und Andreaskreuz erfolgen. Ein Verzicht auf eine Halbschranke kann nicht erfolgen, da auf dem Rögener Weg nicht ausschließlich forst- und landwirtschaftlicher Verkehr vorherrscht. Zur Unterbringung der technischen Schalteinrichtungen wird das Betonschalthaus entsprechend dem Kreuzungsplan aufgestellt. Das geplante Betonschalthaus erhält eine wassergebundene Zuwegung für die Deutsche Bahn (DB) Mitarbeiter. Um ein gefahrenloses Räumen des Bahnüberganges zu gewährleisten soll bei Neubauten mit technischer Sicherung eine Fahrbreite von mind. 5,50 m im Bereich des Bahnüberganges und der Aufstelllänge hergestellt werden. Die Straßenfahrbahn des Rögener Wegs wird somit im 25 m Räumungsbereich auf 5,50 m verbreitert. Die Kostenermittlung erfolgt auf der Grundlage der marktüblichen Preise. Die Gesamtkosten für die Erneuerung des Bahnüberganges Gammelby (ohne Planungs- und Verwaltungskosten) betragen ca. 420.000,00 €. Straßenbaulastträger der kreuzenden Gemeindestraße ist die Gemeinde Gammelby. Bei Modernisierung der technischen Sicherungsanlage und der Bahnübergangsanlage handelt es sich um eine Maßnahme der Altanlagensanierung. Lediglich für Maßnahmen, welche die Sicherheit erhöhen bzw. die Abwicklung des Verkehrs verbessern, ist gem. Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) eine Kostenbeteiligung des Straßenbaulastträgers vorgesehen. Bei diesem Bahnübergang betrifft sie den Einbau der Schranken, die Erweiterung des BÜ Belages (Erhöhung der Verkehrssicherheit), die Verbreiterung der Straßenfahrbahn sowie die Herstellung der Straßenmarkierungen. Für diese Maßnahmen sind gem. § 13 EKrG die Kosten zu jeweils 1/3 vom Bund, der DB Netz AG und dem Straßenbaulastträger (in diesem Fall die Gemeinde Gammelby) zu tragen. Aus der Kostenübersicht ergibt sich, dass der kreuzungsbedingte Anteil an den Gesamtkosten bei etwa 88.791,39 € liegen wird. Die Gemeinde hätte hiervon dann 29.597,13 € zu tragen. Die voraussichtlich geplante Bauzeit wird mit ca. 3 Monaten veranschlagt. |
Da in den Antragsunterlagen fälschlicherweise von dem Kreis Schleswig-Flensburg und einer Kreisstraße die Rede ist, soll in der gemeindlichen Stellungnahme der Hinweis aufgenommen werden, dass es sich um den Kreis Rendsburg-Eckernförde und eine Gemeindestraße handelt. Herr Stolz bittet noch einmal zu prüfen, in wie weit eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Straße Auswirkungen auf den erforderlichen Umfang der geplanten Baumaßnahme haben würde. |
Beschluss: Die Gemeinde beschließt das Einvernehmen zu erteilen und die Mittel i. H. v. maximal 30.000,00 € im Haushalt 2015 bereitzustellen. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Weitere Vorgehensweise mit der Straßenbeleuchtung in Gammelby |
Beschlussvorlage - 3/2014 Die grundsätzliche Thematik wurde am 25.09.2012 in der GV beraten. Die Installation von Testleuchten wurde beschlossen und unterdessen auch durchgeführt. Nunmehr soll unter Einbeziehung der Erfahrung mit den Testleuchten beraten werden, wie weiter verfahren wird. Da im neuen Gemeindeparlament seit Mai vergangenen Jahres teilweise neue Gemeindevertreter sitzen, soll der Inhalt der Beschlussvorlage aus September 2012 erneut dargestellt werden. Dieser sei im Folgenden also nur kopiert. Seinerzeit war von 40 Leuchten die Rede. Tatsächlich hat die Katasteraufnahme eine Anzahl von 48 Leuchten ergeben. Dahingehend wurden die Zahlenwerke angepasst. Daten / Zahlen und Fakten: Bestand in Gammelby rund 48 Stück Pilzleuchten Die Möglichkeiten der Umrüstung von Straßenbeleuchtungen auf energiesparende Leuchtmittel können folgendermaßen zusammengefasst werden. Derzeit werden in Städten und Gemeinden noch immer vielfach HME- Leuchtmittel (Hochdruckquecksilberdampfleuchte) eingesetzt. Durch den Gesetzgeber wurde die Einstellung der Produktion dieser HME- Leuchtmittel (Bezeichnung je nach Hersteller auch HQL oder HPL) vorgeschrieben. Anlass dazu geben die geringe Lichtausbeute in Bezug auf den hohen Stromverbrauch sowie die umweltschädlichen Metall-/ Quecksilberbestandteile. Die Leuchtmittelindustrie hat sich unlängst auf die Situation eingestellt und hält für die meisten Leuchtenarten passende Energiesparleuchtmittel oder LED-Leuchtköpfe bereit. Umrüstung auf Energiesparleuchtmittel: Technisch ist es kein Problem, die Leuchten umzurüsten, allerdings müssen die Vorschaltgeräte der alten Leuchtmittel überbrückt und neue Leuchtmittel eingesetzt werden. Bei der Gelegenheit sollte gleich jedes Leuchtenglas und jeder Korpus gründlich gereinigt werden. Für die elektrischen Arbeiten muss mit rund 50 € pro Laterne gerechnet werden. Die Reinigung könnte optional auch von einem gestellten Mitarbeiter des Bauhofes erledigt werden. Damit ließen sich die Kosten eines Elektrikers reduzieren. Umrüstung auf LED: Die Umrüstung auf LED-Leuchtköpfe kostet bei Auswahl eines schlichten Designs rund 500 - 600 € pro Laterne + MwSt. Kurzum würden für die Umrüstung der 48 Laternen in Gammelby für Demontage, Entsorgung, Lieferung LED und Neumontage Kosten von rund 35.000 € entstehen. Über den Projektträger Jülich als Verwalter von Bundeszuschüssen im Energieeinsparbereich lässt sich mit hohem Verwaltungsaufwand und ausschließlich unter Beteiligung eines Fachplanungsbüros ein Zuschuss von maximal 25 % einwerben. Damit bliebe für die Gemeinde mindestens ein Eigenanteil in Höhe von rund 25.000 €. Ein Fachplaner wäre für die Antragsausarbeitung und Projektbegleitung zu beauftragen. Herr Andresen hat Kontakt zu einem Büro in Hamburg. Der örtliche Elektriker ist mit dem komplizierten Antragsverfahren wahrscheinlich überfordert. Einsparpotential bei Umrüstung auf Energiesparleuchtmittel oder LED: Die Gemeinde Gammelby hat an eine Einspeise- und Zählstelle (An der Au) und einen jährlichen Stromverbrauch von rund 11.000 kwh. Damit ergeben sich beim derzeitigen Straßenbeleuchtungsstromtarif jährliche Kosten von rund 2.860 €. Geht man bei Umrüstung auf Energiesparleuchtmitte von einem Einsparpotential von rund 55 % aus (es wird etwas größer sein), dann können jährlich mindestens 1.500 € eingespart werden. Bei der Umrüstung auf LED kann ein Einsparpotential von 75 % angesetzt werden, so das rund 2.100 € eingespart würden. Aufwand und Amortisationszeiten der Umrüstung auf Energiesparleuchtmittel oder LED: Bei Umrüstung auf Energiesparleuchtmittel ergeben sich folgende Umrüstungskosten:
Summe netto 3.000,00 € + 19 % MwSt. 570,00 € Summe brutto 3.570,00 € Die Umrüstung hätte sich also nach spätestens 2 Jahren amortisiert. Die Umrüstung auf LED würde sich bei den genannten Kosten und dem genannten Einsparungen unter der Voraussetzung einer 25%-igen Zuwendung nach rund 17 Jahren amortisieren. Korrekterweise muss aber erwähnt werden, dass die Hersteller der LED-Leuchten eine 20-jährige Standzeit der Köpfe versprechen. Unter dieser Voraussetzung hat die Gemeinde in diesem Zeitraum keinen Aufwand mehr für Leuchtmittelwechsel. (Hinweis: Es lassen sich keine einzelnen LEDs austauschen, bei einem Defekt muss der ganze Kopf oder bestenfalls die ganze Platine gewechselt werden). Option Wartungsvertrag: Eine Fachfirma aus dem mittleren Schleswig-Holstein bietet auf Nachfrage einen Wartungsvertrag mit 3 Jahren Laufzeit mit vorangegangener Umrüstung auf Energiesparleuchtmittel an. Der Austausch würde umgehend nach Vertragsabschluss erfolgen. D.h. die Firma geht in Vorleistung und gewährleistet über drei Jahre die Funktion der Leuchtstoffmittel (nicht der Erdverkabelung und sonstiger Technik). Ob ein solcher Wartungsvertrag für Gammelby attraktiv wäre, möge die Gemeindevertretung bewerten. Die Option soll hier aber erwähnt worden sein. Die Beseitigung von Kabelfehlern etc. ist nicht pauschal abgegolten und wird natürlich zum Nachweis abgerechnet. sonstige Hinweise:
Neue Erkenntnisse:
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Im Rahmen der Diskussion wird von Herrn Peters erläutert, dass einzelne defekte Straßenlaternen im Rahmen der Unterhaltung auf LED umgestellt werden können, ohne eine Ausbaubeitragspflicht auszulösen. Diese Kosten wären aus dem gemeindlichen Unterhaltungstitel zu tragen. Dieses gilt jedoch nicht für die Umstellung von ganzen Straßenzügen. |
Beschluss: Es wird beschlossen, zur Überbrückung in die neue Leuchtentechnik mit LED zunächst eine kostengünstige Umrüstung auf Kompaktleuchtstoffmittel (Energiesparleuchten) durchzuführen. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Auftrag an eine Fachfirma zu erteilen. Die Kosten in Höhe von rund 4.000 € werden anerkannt und im Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2014 bereitgestellt. Um die Energieeinsparpotentiale zeitnah zu nutzen, soll der Auftrag innerhalb von 4 Wochen erteilt werden. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Godber Peters | Marlies Thoms-Pfeffer |
Protokollführer | Bürgermeisterin |