N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gammelby vom 22.09.2015.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff "Alte Schule", Schulweg 10, 24340 Gammelby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.35 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer
2. stellv. Bürgermeister Klaus-Jörg Brunkert
Gemeindevertreter Torsten Modi
Gemeindevertreter Eckhard Schmidt
Gemeindevertreter Ralph Sicker
Gemeindevertreter Kelvin Stapelfeldt
1. stellv. Bürgermeisterin Heike Stolz
Gemeindevertreter Tarik Stolz
Gemeindevertreter Jürgen Thoms

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht der Bürgermeisterin
4. Einwohnerfragezeit
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes
  Beschlussvorlage - 21/2015
9. Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung
  Beschlussvorlage - 22/2015
10. Erlass einer neuen Entschädigungssatzung
  Beschlussvorlage - 20/2015
11. Erlass einer Feuerwehrentgeltsatzung und eines Feuerwehrentgelttarifs.
  Beschlussvorlage - 12/2015
12. Neuaufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde
  Beschlussvorlage - 18/2015
13. Erlass einer neuen Abwasserbeseitigungssatzung
  Beschlussvorlage - 19/2015
14. Umstellung des Winterdienstes auf Streusalzeinsatz
  Beschlussvorlage - 14/2015
15. Bepflanzung an der Dorfstraße
  Beschlussvorlage - 24/2015

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Die Bürgermeisterin beantragt, Tagesordnungspunkt 14 abzusetzen, da hier noch Gespräche mit der Gemeinde Rieseby geführt werden müssen. Die Bürgermeisterin beantragt ferner, Tagesordnungspunkt 16 abzusetzen, da die Materialauswahl der neuen Fenster noch geklärt werden muss.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Bericht der Bürgermeisterin

Die Bürgermeisterin berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • 05.07. Starkregenereignis mit verschiedenen Einsätzen der Feuerwehr
  • 11.07. Schützenfest
  • 18.07. Schülertreffen der Jahrgänge 45 -57
  • Ausflug im Rahmen Natur Pur nach Haithabu
  • 02.09. Veranstaltung mit der Schleswig-Holstein Netz AG
  • 05.09. Kinderfest / Schützengilde
  • 10.09. Bauausschuss
  • 17.09. Finanzausschuss
  • Ausfall der Straßenbeleuchtung
  • Verstopfung der Kanalisation in der Bergstraße. Der Schaden wurde von einem Privatgrundstück verursacht und wird von der Versicherung abgedeckt.
  • Anordnung der Verkehrsaufsicht zur Vereinheitlichung der Beschilderung mit Rieseby
  • Beratung über Wiederkehrende Beiträge wird auf 2016 vertagt.
  • Informationen zu den Planungen der Firma Glindemann zur Übernahme der Deponie der Firma Nath. Hinweis auf den Informationstermin der Firma Glindemann am 29.09.15


zu TOP 4. Einwohnerfragezeit

Herr Lührs fragt nach dem Regelungsinhalt des Halteverbotsschildes ohne Pfeilzusätze beim Grundstück Stapelfeld. Die Bürgermeisterin erläutert, dass das Halteverbot bis zur Einmündung Birkenweg gilt.

Herr Lührs fragt weiterhin nach den Kosten der Baustelleneinrichtung für die geplanten Markierungsarbeiten. Durch Herrn Peters wird erläutert, dass die genannten Kosten von 4.000,- € die Gesamtkosten inklusive MwSt. und Baustelleneinrichtung darstellen.
Die Bürgermeisterin erläutert hierzu noch einmal, dass die Maßnahme zunächst mit der Gemeinde Rieseby abgestimmt werden soll. Für die abgesackten Banketten wurde bereits ein Auftrag zur Verfüllung erteilt.

Auf die Nachfrage zu den Plänen des Eigentümers des Koseler Waldes erklärt die Bürgermeisterin, dass hier vermutlich Neuanpflanzungen durchgeführt werden sollen. Nähere Erkenntnisse hat die Gemeinde nicht. Es gibt auch keinen Anspruch der Gemeinde auf eine bestimmte Wegeführung, da im Koseler Wald kein offizieller Wanderweg verläuft.

Frau Hansen bittet darum, das Straßenschild Birkenweg zu versetzen, da es an der jetzigen Stelle immer zuwächst. Die Gemeinde wird sich die Sache ansehen.

Herr Siemonsen regt an, den Hang im Bereich des Knicks am Ende des Feldweges mit Rasengittersteinen zu befestigen, da es hier bei Starkregen immer zu Ausspülungen kommt. Die Gemeinde wird sich die Sache ansehen.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern liegen nicht vor.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern liegen nicht vor.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Gemeindevertreterin Stolz beantragt unter TOP 14 aufzunehmen, dass 3 Anträge der GWG vorlagen und diese Anträge in das Protokoll aufzunehmen. Hierzu wird durch Herrn Peters erläutert, dass über die angesprochenen Anträge nicht abgestimmt wurde, da im Rahmen der Diskussion ein einheitlicher Antrag formuliert wurde, der im Konsens mit beiden Fraktionen schließlich abgestimmt wurde. Die Anträge der GWG wurden nicht weiterverfolgt.

Innerhalb der Gemeindevertretung erhebt sich eine Diskussion um den Verlauf dieses Tagesordnungspunktes der letzten Sitzung. Abschließend macht die Bürgermeisterin den Vorschlag, das Protokoll dahingehend zu ergänzen, dass zu TOP 14 folgender Zusatz aufgenommen wird. "Es lagen 3 Anträge der GWG vor, über die aber nicht abgestimmt wurden."


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes
Beschlussvorlage - 21/2015

Die Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee haben die Amtsverwaltung im vergangenen Jahr mit der Planung einer Breitbandversorgung beauftragt. Zwischenzeitlich wurden die Infrastrukturvorplanungen für eine glasfaserbasierende Breitbandversorgung der Haushalte im Amtsgebiet, ein Business Case sowie Entwürfe eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes sowie deren Satzungsentwurf erstellt. Den Gemeinden werden damit die wesentlichen Grundlagen für die Entscheidung über die Errichtung einer Breitbandinfrastruktur und der entsprechenden Organisationsform zur Verfügung gestellt. Sie wurden am 26. August 2015 den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern dargestellt und erläutert. Im Ergebnis wird die Gründung eines Breitbandzweckverbandes empfohlen, der nach seiner Konstituierung die weiteren Voraussetzungen für einen Breitbandausbau (Finanzierung, Förderung, EU-weite Ausschreibung usw.) mit dem Ziel der Realisierung klärt.

Als mögliche zusätzliche Partnerin kommt die Stadt Kappeln in Betracht. Der Fördergeber und das Breitbandkompetenzzentrum haben bereits vor einiger Zeit signalisiert, dass sie eine Zusammenarbeit wünschen. Die Planung wurde daher aufeinander abgestimmt. Eine Zusammenarbeit kann nur gegenseitig befruchten, da die Wirtschaftlichkeit einer Breitbandversorgung entscheidend von der Anschlussnehmerquote innerhalb eines zusammenhängenden Gebietes abhängt.


Zur Abstimmung gelangt hier die bereits im Finanzausschuss besprochene, geänderte Version des öffentlich-rechtlichen Vertrages. Diese ist noch einmal als Anlage dem Protokoll beigefügt.


Beschluss:

Der öffentlich-rechtliche Vertrag wird beschlossen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung
Beschlussvorlage - 22/2015

Nach § 5 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vereinbaren die Verbandsmitglieder eine Verbandssatzung, die der Zweckverband erlässt. Der vorliegende Satzungsentwurf wurde mit der Aufsichtsbehörde (Ministerium) abgestimmt.


Zur Abstimmung gelangt hier die bereits im Finanzausschuss besprochene geänderte Version der Breitbandzweckverbandssatzung. Diese ist noch einmal als Anlage dem Protokoll beigefügt.


Beschluss:

Die Verbandssatzung wird beschlossen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass einer neuen Entschädigungssatzung
Beschlussvorlage - 20/2015

Im Rahmen der überörtlichen Kassen- und Ordnungsprüfung der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde u. a. darauf hingewiesen, dass die Entschädigungen für die Feuerwehrgerätewarte in die Entschädigungssatzung der jeweiligen Gemeinden aufzunehmen sind. In diesem Zusammenhang wurde die bisherige Entschädigungssatzung durch das Amt überarbeitet. Hinsichtlich der einzelnen Entschädigungen wurden die bisherigen Summen in Prozentsätze übernommen, um bei Änderungen der Entschädigungsverordnungen und der Entschädigungsrichtlinien keine Änderung der Satzung durchführen zu müssen. Durch die Verwendung von Prozentsätzen kann es zu vernachlässigen Rundungsabweichungen kommen.


Durch Herrn Peters wird darauf verwiesen, dass die im Finanzausschuss gestellt Frage zu § 3 Abs. 1 Satz 1 geklärt wurde. der Angegebene Satz von 33 % ist richtig. Es wird auf das Finanzausschussprotokoll verwiesen.

Bei der Änderung in § 3 Abs. 1 Satz 2 handelt es sich um eine redaktionelle Änderung.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die vorliegende Entschädigungssatzung gem. Entwurf zu beschließen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass einer Feuerwehrentgeltsatzung und eines Feuerwehrentgelttarifs.
Beschlussvorlage - 12/2015

Gemäß § 6 Brandschutzgesetz -BrandSchG- hat die Feuerwehr bei Bränden, Not- und Unglücksfällen in ihrem Einsatzgebiet die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um gegenwärtige Gefahren für Leben, Gesundheit und Vermögen abzuwenden (abwehrender Brandschutz, technische Hilfe). Es handelt sich hierbei um eine Pflichtaufgabe der Feuerwehr im Rahmen der Gefahrenabwehr.

(1) Gemäß § 29 des Brandschutzgesetzes für Schl.-Hol. ist der Einsatz der öffentlichen Feuerwehr grundsätzlich für die Geschädigten unentgeltlich bei
1. Bränden
2. der Befreiung von Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen
3. der Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen, die durch Naturereignisse verursacht werden.

Für andere Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehren einschließlich der Feuersicherheitswachen können Gebühren nach dem Kommunalen Abgabegesetz des Landes Schleswig-Holstein oder privatrechtliche Entgelte erhoben werden. Das Gleiche gilt für Einsätze zu Zwecken nach Abs.1 im Falle
1. vorsätzlicher Verursachung von Gefahr und Schaden
2. vorsätzlicher grundloser Alarmierung der Feuerwehr
3. eines Fehlalarms einer Brandmeldeanlage und
4. einer bestehenden Gefährdungshaftpflicht (Straßenverkehr)

Das Brandschutzgesetz (§29) ermöglicht ausdrücklich, auf Grundlage einer gemeindlichen Regelung die Erhebung von Gebühren und privatrechtlicher Entgelte.

Da die Gemeinde Gammelby nicht über eine Gebührenregelung verfügt, ist das Abrechnen der Einsätze der Feuerwehr nicht mehr möglich.


Beschluss:

Die Feuerwehrentgeltsatzung und der Feuerwehrentgelttarif über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gammelby werden in der vorgelegten Fassung genehmigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Feuerwehrentgeltsatzung und den Feuerwehrentgelttarif auszufertigen und bekannt zu machen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Neuaufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde
Beschlussvorlage - 18/2015

Das Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Gammelby hat am 14.09.1988 erstmals die Zustimmung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde erhalten. Eine Fortschreibung erfolgte bisher nicht. Dieses Abwasserbeseitigungskonzept diente bisher als Grundlage für abwasserrechtliche Entscheidungen im Gemeindegebiet.

Zweck und Ziel der Planung ist die schadlose Beseitigung des in der Gemeinde Gammelby anfallenden Abwassers. Hierzu gehört das Schmutz- und Niederschlagswasser.

Da das einleitend angeführte Abwasserbeseitigungskonzept keine Aussagen zum Verbleib des Niederschlagswassers trifft, wurde im Zusammenhang mit der Neuaufstellung der Abwasserbeseitigungssatzung die Überarbeitung des Abwasserbeseitigungskonzeptes notwendig.

Der Umfang des Abwasserbeseitigungskonzeptes richtet sich nach § 31 Landeswassergesetz S.-H. und bedarf der Genehmigung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde.

Die im Konzept dargestellten Inhalte umfassen das Sammeln, das Fortleiten und die Beseitigung des Abwassers. Die Behandlung des Abwassers, das über die örtlichen Misch- und/oder Trennsysteme abgeführt wird, übernimmt die Kläranlage der Gemeinde Gammelby.

Das Abwasserbeseitigungskonzept besteht aus der Übersichtskarte und dem Erläuterungsbericht.


Beschluss:

Das vorliegende Abwasserbeseitigungskonzept, bestehend aus der Übersichtskarte und dem Erläuterungsbericht (Stand 24.07.2015), wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde die Genehmigung zu beantragen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Erlass einer neuen Abwasserbeseitigungssatzung
Beschlussvorlage - 19/2015

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Gammelby wurde am 27.08.1996 beschlossen und trat zum 03.09.1996 in Kraft. Nach § 2 (1) des Kommunalabgabengesetzes S.-H. verliert diese Satzung zwanzig Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit. Dieser Fall tritt für die Gemeinde zum 02.09.2016 ein.

Basis für die Beitrags- und Gebührensatzung ist die Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde. Diese wurde ebenfalls am 27.08.1996 erlassen und hat bisher keine weiteren Änderungen erfahren.

Zwischenzeitlich haben sich die rechtlichen Grundlagen im Landeswassergesetz S.-H. (LWG) geändert. Gemäß § 31 (5) LWG können die Gemeinden entsprechend ihrem Abwasserbeseitigungskonzept in der Abwasserbeseitigungssatzung vorschreiben, dass und in welcher Weise Niederschlagswasser auf den Grundstücken, auf denen es anfällt, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in Gewässer einzuleiten ist, sofern dies ohne unverhältnismäßige Kosten möglich und wasserwirtschaftlich sinnvoll ist. Diese Übertragung erfolgte bisher weder im Abwasserbeseitigungskonzept noch in der Abwasserbeseitigungssatzung. Somit wäre bis zum heutigen Tag die Gemeinde für die Niederschlagswasserbeseitigung zuständig.

Ziel ist es, alle rechtlichen Grundlagen zur Abwasserbeseitigung auf den neuesten Stand zu bringen. Nachdem zum Abwasserbeseitigungskonzept und zur Abwasserbeseitigungssatzung die notwendigen Genehmigungen der Unteren Wasserbehörde erteilt wurden, ist dann im vierten Quartal über die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zu beraten. Dieser Prozess ist zur rechtssicheren Regelung der Abwasserbeseitigung und der damit verbundenen Erhebung von Beiträgen und Gebühren unerlässlich.

Abschließend erfolgt der Hinweis, dass der Gemeindevertretung eine Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zum 01.01.2016 vorgelegt werden wird, damit Vorauszahlungen auf die Abwasserbeseitigungsgebühren am Anfang des Jahres 2016 für das gesamte Jahr rechtssicher erhoben werden können.


Beschluss:

Der Entwurf der Abwasserbeseitigungssatzung (Stand 24.07.2015) wird in der vorliegenden Form beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde die Genehmigung zu beantragen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Umstellung des Winterdienstes auf Streusalzeinsatz
Beschlussvorlage - 14/2015

In der GV am 26.02.2015 wurde unter TOP 7 beschlossen, dass die Verwaltung gebeten werde zu prüfen, ob ein Winterdienst unter ausschließlichem Einsatz von Streusalz und Verzicht auf Streusand möglich wäre.
Dazu stellt Herr Andresen folgende Punkte zusammen:
  1. Derzeitige Verfahrensweise:
    Derzeit wird ein Salz-Sand-Gemisch im Verhältnis ca. 1:10 gestreut. Ausgebracht wird das Gemisch mit einem Walzenstreuer, der ein Fassungsvolumen von rund 2,75 to besitzt. Eine Füllung reicht in etwa für das Streuen der Gemeindestraßen in Gammelby (ohne Rögener Weg, weil hier "Kein Winterdienst" beschildert ist). Die mit Winterdienst versehene Wegestrecke ist rund 10 km lang, so dass bei Streuen beider Fahrbahnseiten rund 20 km Fahrstrecke zurückzulegen ist.
    Tatsächlich wird ein Teil des Streusandes in die Kanalisation des Ortes gespült. Allerdings landet nur ein Bruchteil des Sandes tatsächlich in der Teichkläranlage, denn nur die Straßenzüge, die über ein Mischwassersystem entwässern, haben eine Verbindung dorthin. Alle übrigen Straßenabläufe entwässern über einen reinen Regenwasserkanal in die Koseler Au.
(Anmerkung von Herrn Andresen: Trotzdem erhöht der in der Teichkläranlage ankommende Sand natürlich in einem nicht definierbaren Maße den Verwertungsaufwand des Schlamms.)
  1. Umstellung auf ausschließlichen Einsatz von Salz
    1. Streutechnik:
      Der vorhandene Walzenstreuer bietet nicht die Möglichkeit zum alleinigen Salzstreuen. Die Dosierung lässt sich nicht so fein einstellen, als dass eine vertretbare Menge verteilt würde. Der Streuer wurde vor nicht allzu langer Zeit aufgearbeitet und könnte noch einige Jahre seinen Dienst verrichten.
    2. Kosten für die Anschaffung eines Tellerstreuers:
      Beispielhaft RAUCH AXEO 6.1 C // 560 Liter: Neupreis rund 5.000 €. Die Dreipunktanbauvorrichtung für den Anbau an einen Schlepper hat bei derart kleinen Kommunalgeräten meist die Kategorie I, sprich schmal und leicht für Kommunaltraktoren. Sofern der Streu- und Räumdienst weiter von Herrn Brunkert erledigt werden soll, müsste die Anbauvorrichtung für Kategorie II (wenn nicht III) umgerüstet werden. Dieses wäre sicherlich auch mit einigen Kosten verbunden.
      Die Anschaffung eines gebrauchten Gerätes kann nicht uneingeschränkt empfohlen werden, da das Salz Korrosion stark beschleunigt und gebrauchte Geräte daher meist nicht ohne Grund verkauft werden.
    3. Kosten für das Streugut:
      In den vergangenen Jahren wurden im Schnitt rund 2 to pro Jahr aufgewendet. Gesackte Ware kostet je nach Marktlage zwischen 14 und 20 € brutto pro 100 kg. Die ca. 20 to Streusand pro Jahr erzeugen im Einkauf incl. Lieferung ca. 150 – 200 € Kosten. Damit liegt der Streumittelbeschaffungsaufwand insgesamt bei ca. 500 – 600 € pro Jahr.
      Sollte nur noch Salz zum Einsatz kommen, so dürfte bei annähern gleicher Streuwirkung fortan ein Vielfaches an Streusalz verbraucht werden. Der Beschaffungsaufwand würde sicherlich mindestens auf weit über 1.000 € pro Jahr ansteigen.
    4. Zulässigkeit:
      Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde fordert von den Innerorts- Grundstückseigentümern, dass im Rahmen der übertragenen Streupflicht abstumpfende Streumittel eingesetzt werden. Auch wenn das Streuen der Gemeinde mit Salz wohl zulässig wäre, so wäre möglicherweise die Argumentation gegenüber den Grundstückseigentümern schwer, warum diese nur abstumpfende Mittel einsetzen sollen.
    5. Umwelt:
In der Presse liest man immer wieder, dass zu viel Salz das Straßenbegleitgrün schädigt. Inwiefern das in Gammelby ein Thema werden könnte, möge die Gemeindevertretung bitte selbst abschätzen.

Fazit: Die erstellte Vorlage soll nur verschiedene Gesichtspunkte, die es würdig sind, in die Beratung einbezogen zu werden, zur Verfügung stellen. Wahrscheinlich ist es wirtschaftlicher, nach Winterdiensteinsätzen häufiger die Fangkörbe der Straßenabläufe entlang des Mischwassersystems zu reinigen, als nur noch Streusalz einzusetzen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Winterdienst solange in gewohnter Art und Weise fortzusetzen, bis der gemeindeeigene Walzenstreuer abgängig ist. Sofern die dann amtierende Gemeindevertretung es im Rahmen einer Ersatzbeschaffung für erforderlich erachtet, wird das Thema "Streugutwahl" erneut beraten.
Bis dahin werden die Schmutzfänger / Fangkörbe der Straßenabläufe entlang des Mischwassersystems (definiert im Kanalkataster) während des Winterdienstes nach Bedarf extra gereinigt.

Weiterhin soll die Streugutkiste im Bereich Stöterau mit einem scharfkantigem Granulat gefüllt und zur Verfügung gestellt werden.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Klaus-Jörg Brunkert

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Bepflanzung an der Dorfstraße
Beschlussvorlage - 24/2015

In einer der vergangenen Sitzungen hatte Herr Andresen mitgeteilt, dass Recherchen über den Wasserbeschaffungsverband ergeben haben, dass eine Bepflanzung der Böschung an der Dorfstraße südwestlich der Au nicht möglich wäre, weil dort eine Wasserleitung verlegt ist. Der WBV duldet keine wissentliche Überbauung oder Bepflanzung, da zu befürchten ist, dass die Wurzeln der Pflanzen die Leitung beeinträchtigen oder eine spätere Aufgrabung erschweren.
Der Bauausschussvorsitzende hat bei Herrn Andresen im Büro angefragt, wo die Wasserleitung in der Böschung der Dorfstraße genau liegt. Da Herr Andresen diese Frage nicht beantworten kann (Baulast der Leitung liegt beim WBV Mittelschwansen), hat er Herrn Stolz an den WBV verwiesen.
Der Ausschussvorsitzende wird die Ergebnisse seiner Recherchen und die daraus folgenden Vorschläge in der Sitzung vortragen.


Durch Herrn Peters wird erläutert, dass sich die Kosten für geeignete Bäume auf ca. 5.000,- bis 6.000,- € belaufen werden. Die Angemessenheit der Kostenhöhe wird in der Vertretung eingehend diskutiert. Durch Herrn Peters wird darauf verwiesen, dass letztendlich die Ausschreibung die endgültigen Kosten ergeben wird.


Beschluss:

Es wird beschlossen, sechs Linden zu pflanzen und die Knickgehölze zu ergänzen. Ziel ist die Wiederherstellung eines einheitlichen Erscheinungsbildes der Straße. Die Maßnahme soll noch im Herbst 2015 umgesetzt werden.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Godber Peters  Marlies Thoms-Pfeffer 
Protokollführer  Bürgermeisterin