N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gammelby vom 26.11.2015.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff "Alte Schule", Schulweg 10, 24340 Gammelby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.35 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer
2. stellv. Bürgermeister Klaus-Jörg Brunkert
Gemeindevertreter Torsten Modi
Gemeindevertreter Eckhard Schmidt
Gemeindevertreter Ralph Sicker
Gemeindevertreter Kelvin Stapelfeldt
1. stellv. Bürgermeisterin Heike Stolz
Gemeindevertreter Tarik Stolz
Gemeindevertreter Jürgen Thoms

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht der Bürgermeisterin
4. Einwohnerfragezeit
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 27/2015
9. Erlass der Haushaltssatzung 2016
  Beschlussvorlage - 28/2015
10. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS)
  Beschlussvorlage - 26/2015
11. Anträge aus der Einwohnerversammlung vom 09.11.2015
hier: Resolution "Ablehnung der Planung und Umsetzung der Erweiterung der Deponie Gammelby und Errichtung einer abfallwirtschaftlichen Betriebsstätte"
  Beschlussvorlage - 30/2015
12. Anträge aus der Einwohnerversammlung vom 09.11.2015
hier: Strafrechtliche Verfolgung der mangelnden Aufsichtspflicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu den Themen "Verbleib des Sickerwassers der Deponie" und "Trockenlegung des Biotops"
  Beschlussvorlage - 31/2015
13. Anträge aus der Einwohnerversammlung vom 09.11.2015
hier: Verengung der Ortseingänge
  Beschlussvorlage - 29/2015
14. Resolution zur Flüchtlingssituation
Vorschlag für nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
16. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Gemeindevertreter Schmidt stellt den Antrag, die Tagesordnung um den TOP 14 "Resolution zur Flüchtlingssituation" zu erweitern.

Dieser Antrag wird mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme angenommen.

Die Bürgermeisterin stellt den Antrag, die Tagesordnung um TOP 15 "Personalangelegenheit" im nicht öffentlichen Teil zu erweitern.

Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

zu TOP 3. Bericht der Bürgermeisterin
Die Bürgermeisterin berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Durchführung verschiedener Termine zur Bauschuttdeponie. Die Haltung der Gemeinde hierzu bleibt weiterhin negativ. Es wurde noch kein Antrag auf Planfeststellung eingereicht.
  • Gottesdienst
  • Vorbesprechung Dorffest
  • Pflanzungen in der Gemeinde
  • Teilnahme an der Hauptausschusssitzung des Amtes
  • Teilnahme an der Amtsausschusssitzung
  • Unterschrift unter den Vertrag zur Gründung des Breitbandzweckverbandes
  • Volkstrauertag
  • Finanzausschusssitzung in der Gemeinde

zu TOP 4. Einwohnerfragezeit
Herr Clausen weist darauf hin, dass die Banketten und Böschungen im Außenbereich noch nicht gemäht wurden. Die Bürgermeisterin erklärt, dass die Gemeinde ein Unternehmen beauftragen wird.

Auf Nachfrage zur Asylbewerbersituation erklärt die Bürgermeisterin, dass bisher noch keine Asylbewerber in der Gemeinde untergebracht wurden. Planungen hierzu gibt es derzeit auch nicht, da bisher keine Wohnungen zur Anmietung zur Verfügung standen.

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Die Bürgermeisterin berichtet, dass verschiedene Anregungen zur Deponieproblematik eingegangen sind. Diese werden alle zum Verfahren genommen.

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern liegen nicht vor.

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 27/2015
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Gammelby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 19.300,- € erhöht und damit gegenüber bisher 619.300,- € auf nunmehr 638.600,-€ festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 83.800,- € erhöht und damit gegenüber bisher 72.300,- € auf nunmehr 156.100,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass der Haushaltssatzung 2016
Beschlussvorlage - 28/2015
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. 

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2019 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     627.300 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     627.300 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     82.200 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     82.200 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     156.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        1,07 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     230 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     240 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     300 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.  

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS)
Beschlussvorlage - 26/2015
Die Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Gammelby (kurz BGS) ist in ihrer Ursprungsfassung am 03.09.1996 in Kraft getreten und verliert einschließlich aller Nachtragssatzungen nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetz nach 20 Jahren ihre Gültigkeit.

Als Grundlage für die BGS dient die Abwasserbeseitigungssatzung, deren Neufassung durch die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 22.09.2015 bereits beschlossen wurde und die der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Genehmigung vorliegt.

Damit zum 01.01.2016 für das volle Kalenderjahr eine gültige Rechtsgrundlage vorhanden ist, die die Erhebung von Vorauszahlungen auf die Abwassergebühren 2016 ermöglicht, wurde der vorliegende Satzungsentwurf erarbeitet. Dieser beinhaltet alle bisherigen Bestandteile, entspricht jedoch der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung.

Wesentliche Inhalte sind die Neufassung von Kostenerstattungsansprüchen bei zusätzlichen Grundstücksanschlüssen (§ 3), die Aktualisierung der Tiefenbegrenzungsregelung für Schmutzwasseranschlussbeiträge (§ 7 Abs. 2b), die Berücksichtigung von Niederschlagswasserversickerungsmöglichkeiten für Niederschlagswasseranschlussbeiträge (§ 8 Abs.5), die Aktualisierung der Grundlagen für die Gebührenerhebung (§§ 14-18) sowie für die Auskunftspflichten (§ 25) und die Datenverarbeitung (§ 26).

Eine parallel von der Verwaltung durchgeführte Überprüfung der kalkulatorischen Gebührengrundlagen hat ergeben, dass keine Veränderung der Gebührensätze ( § 24) erforderlich ist.    

Beschluss:
Die Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung - BGS) wird in der vorliegenden Fassung des Entwurfs vom 02.11.2015 beschlossen.   

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Anträge aus der Einwohnerversammlung vom 09.11.2015
hier: Resolution "Ablehnung der Planung und Umsetzung der Erweiterung der Deponie Gammelby und Errichtung einer abfallwirtschaftlichen Betriebsstätte"
Beschlussvorlage - 30/2015
In der Einwohnerversammlung der Gemeinde am 09.11.2015 wurden die Einwohner und Einwohnerinnen umfassend über das Thema "Deponiestandort Gammelby einschließlich einer abfallwirtschaftlichen Betriebsstätte" informiert.
Nach Beantwortung sowohl der im Vorwege schriftlich, als auch der im Anschluss an die Präsentationen gestellten Fragen, wurde den Anwesenden die Möglichkeit gegeben, Anträge zum Thema zu stellen. Für die Annahme eines Antrages ist eine absolute Mehrheit erforderlich, um dann in der nächsten Gemeindevertretersitzung behandelt zu werden. Von den zunächst 127 Einwohnern und Einwohnerinnen waren zur Abstimmung des Antrages noch 115 Personen anwesend.

Im Rahmen einer Resolution wird folgender Antrag gestellt:
Die Gammelbyer Bürgerinnen und Bürger lehnen die Planung und Umsetzung "Erweiterung der Deponie Gammelby und Errichtung einer abfallwirtschaftlichen Betriebsfläche" der Unternehmensgruppe Peter Glindemann ab.
Die Gemeindevertreter und die Bürgermeisterin werden aufgefordert, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um das geplante Vorhaben (Deponie und Betriebsfläche) zu verhindern. Dies ist in der Aufgabenstellung und Beauftragung von den Verantwortlichen des Amtes Schlei-Ostsee so umzusetzen.
Die zuständigen Kreis- und Landesbehörden sollen aufgefordert werden, Transparenz für den Bereich der bestehenden Genehmigungen und Überwachungen und anstehenden Verfahrensvorgänge walten zu lassen. Das Ergreifen aller einzusetzenden juristischen Schritte zur Abwendung der Planung und der Behebung aller genannten Mängel an der bestehenden Deponie ist dabei miteinzuschließen. 

Der Antrag wurde mit 110 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen angenommen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Antrag zu folgen. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Anträge aus der Einwohnerversammlung vom 09.11.2015
hier: Strafrechtliche Verfolgung der mangelnden Aufsichtspflicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu den Themen "Verbleib des Sickerwassers der Deponie" und "Trockenlegung des Biotops"
Beschlussvorlage - 31/2015
In der Einwohnerversammlung der Gemeinde am 09.11.2015 wurden die Einwohner und Einwohnerinnen umfassend über das Thema "Deponiestandort Gammelby einschließlich einer abfallwirtschaftlichen Betriebsstätte" informiert.
Nach Beantwortung sowohl der im Vorwege schriftlich, als auch der im Anschluss an die Präsentationen gestellten Fragen, wurde den Anwesenden die Möglichkeit gegeben, Anträge zum Thema zu stellen. Für die Annahme eines Antrages ist eine absolute Mehrheit erforderlich, um dann in der nächsten Gemeindevertretersitzung behandelt zu werden. Von den zunächst 127 Einwohnern und Einwohnerinnen waren zur Abstimmung des Antrages noch 115 Personen anwesend.

Herr Tarik Stolz stellt folgenden Antrag:
Die Gemeinde soll, vertreten durch Herrn Dr. Jürgen Punke von der Kanzlei Take, Maracke & Partner, die mangelnde Aufsichtspflicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu den Punkten "Verbleib des Sickerwassers der Deponie" und "Trockenlegung des Biotops" strafrechtlich verfolgen. 

Der Antrag wurde mit 90 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 21 Enthaltungen angenommen.
Gemeindevertreter Stolz erklärt, das Bewegung in die Angelegenheit gekommen ist. Mit den Vertretern des Kreises hat bereits ein Außentermin stattgefunden. Ein Termin mit dem Land wird in nächster Zeit stattfinden. Herr Stolz beantragt daher, den Tagesordnungspunkt zunächst nicht zu behandeln, sondern auf die nächste Sitzung der Gemeindevertretung zu vertagen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Antrag auf die nächste Sitzung der Gemeindevertretung zu vertagen.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 13. Anträge aus der Einwohnerversammlung vom 09.11.2015
hier: Verengung der Ortseingänge
Beschlussvorlage - 29/2015
In der Einwohnerversammlung der Gemeinde am 09.11.2015 wurden die Einwohner und Einwohnerinnen umfassend über das Thema "Deponiestandort Gammelby einschließlich einer abfallwirtschaftlichen Betriebsstätte" informiert.
Nach Beantwortung sowohl der im Vorwege schriftlich, als auch der im Anschluss an die Präsentationen gestellten Fragen, wurde den Anwesenden die Möglichkeit gegeben, Anträge zum Thema zu stellen. Für die Annahme eines Antrages ist eine absolute Mehrheit erforderlich, um dann in der nächsten Gemeindevertretersitzung behandelt zu werden. Von den zunächst 127 Einwohnern und Einwohnerinnen waren zur Abstimmung des Antrages noch 115 Personen anwesend.

Herr Rolf-Dieter Hegel stellt den folgenden Antrag:
Ich beantrage, die Straßen an den Ortsein- und -ausgängen zu verengen. 

Der Antrag wurde mit 102 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen angenommen.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Antrag zu folgen, und die Angelegenheit im nächsten Bauausschuss und der nächsten Gemeindevertretung zu beraten.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Resolution zur Flüchtlingssituation
Die Bürgermeisterin verliest eine gemeinsame Resolution der beiden Fraktionen zur Flüchtlingssituation mit folgendem Wortlaut:

In diesem Jahr sind viele Menschen aus südlichen Ländern als Vertriebene und Kriegsflüchtlinge in unser Land gekommen. Die meisten von ihnen haben unter Lebensgefahr ihr Zuhause und ihre geliebten Menschen zurücklassen müssen. Unsere politisch Verantwortlichen in Bund und Länder haben richtig gehandelt, indem sie die in Not geratenen Menschen hier einen sicheren Ort der Unterbringung und des Neuanfanges zugesichert haben. Flüchtlingskonvention und unser Asylrecht, resultierend aus den bitteren Erfahrungen der Nazizeit, und die menschlich gebotene politische Haltung, Kriegsflüchtlingen eine Bleibe zu geben, sind unverzichtbare gewollte Grundpfeiler unseres demokratischen Gemeinwesens. Natürlich wird allen, den Hierhergekommenen und der hiesigen Bevölkerung dadurch etwas abverlangt. Aber es ist bis heute noch keiner der "Einheimischen" selbst dadurch in Not geraten. Ob die Wirtschaft und damit das Steueraufkommen auf Dauer mehr be – oder entlastet wird, darf kein Kriterium der Entscheidung, sich der Flüchtlingsfrage positiv zu stellen, sein.

Die globalen Zusammenhänge mit der Mitverantwortung auch für Krisen und Kriege in außereuropäischen Ländern haben erst die Voraussetzung für die neue Flüchtlingswelle geschaffen. In unseren Nachbardörfern und in den Städten Schleswig – Holsteins, auch in Eckernförde, wird in vorbildlicher Weise, zum großen Teil in ehrenamtlichem Engagement, den Menschen in den letzten Wochen und Monaten in verschiedener Hinsicht geholfen. Dies alles bewirkt ein Zusammenrücken und ein soziales Miteinander von Menschen aus verschiedene Schichten und Kulturen und hat teilweise zu einer Erfrischung und Bereicherung des kommunalen Lebens geführt. Rednern der Fremdenfeindlichkeit müssen wir alle entgegentreten – ohne darauf zu verzichten, darüber zu sprechen, welche Probleme durchaus mit dem Zuzug von vielen Menschen aus anderen Kulturkreisen verbunden sind. Unsere Gesellschaft wird aber reicher – vor allem mit der Haltung, Verantwortung zu zeigen, zu geben und sich einer Entwicklung zu stellen, an der wir alle beteiligt sind. In Gammelby leben zurzeit noch keine Flüchtlinge. In anderen Gemeinden sind schon Flüchtlinge aufgenommen, Bürger arbeiten in Initiativen, Gruppen und in der Einzelbetreuung mit. Ihnen gebührt unser Dank und Respekt.

Wir ermutigen alle, sich dem Thema offen und kritisch zu stellen und nach eigenen Möglichkeiten zu schauen, einen Beitrag zu leisten.

Gemeindevertreter Sicker erklärt, dass er derzeit keinen Handlungsbedarf für eine solche Resolution sieht. Die Gemeinde sollte sich der Sache annehmen, wenn die Situation für die Gemeinde konkret wird.

Gemeindevertreter Schmidt begründet die Resolution noch einmal damit, dass die Flüchtlinge bereits vor Ort, wenn auch nicht in der Gemeinde Gammelby, sind. Die Resolution sei ferner als Dank an die vielen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Helfer gedacht.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 16. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.  


Godber Peters  Marlies Thoms-Pfeffer 
Protokollführer  Bürgermeisterin