N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Gammelby vom 07.11.2016.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff "Alte Schule", Gammelby
Beginn der Sitzung:  19.40 Uhr
Ende der Sitzung:  21.37 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Ralph Sicker
stellv. Ausschussvorsitzender Klaus-Jörg Brunkert
Ausschussmitglied Torsten Modi
Ausschussmitglied Heike Stolz
Ausschussmitglied (wB) Thomas Beerbaum

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer
Gemeindevertreter Eckhard Schmidt
Gemeindevertreter Kelvin Stapelfeldt
Gemeindevertreter Tarik Stolz
Gemeindevertreter Jürgen Thoms
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien
1 Gast

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Sanierung "Alte Schule"
6. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016
  Beschlussvorlage - 22/2016
7. Erlass der Haushaltssatzung 2017
  Beschlussvorlage - 23/2016
8. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2017
  Beschlussvorlage - 18/2016
9. Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz
  Beschlussvorlage - 20/2016
10. Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS)
  Beschlussvorlage - 21/2016
11. Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung
  Beschlussvorlage - 19/2016

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung auf Grund eines vorangegangenen Vortrages erst um 19:40, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Die Tagesordnung wird um den Punkt "Sanierung Alte Schule" erweitert.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Über die Tagesordnung hinaus erfolgt kein Bericht.

zu TOP 5. Sanierung "Alte Schule"
Am 07.11.2016 fand um 19:00 Uhr eine Vorstellung durch das Architektenbüro LPP zum Thema Sanierung "Alte Schule" statt. Der Vortrag von Herrn Prinz ist dem Protokoll beigefügt. Im Wesentlichen werden 4 Bereiche mit folgenden Kosten vorgestellt:

1. Bauerhaltung Gebäudehülle:175.100 €
2. Umnutzung EG:                        27.500 €
3. Kleine Lösung OG:                        112.800 €
4. Große Lösung OG                        164.700 € 

Der Gebäudeversicherungswert beträgt 69.100 (Wert 1914).
Beschluss:
Da die Kostenaufstellungen des Architektenbüros noch sehr neu sind, ist man sich im Ausschuss uneinig darüber, welche Lösung gewählt werden soll. Um auf Nummer sicher zu gehen werden Gelder für die große Lösung incl. Bauerhaltung Gebäudehülle und Umnutzung EG in Höhe von insgesamt 370.000 € im Haushalt 2017 bereitgestellt. Die Maßnahme wird zu 100 % über einen Kredit finanziert. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016
Beschlussvorlage - 22/2016
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Gammelby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 17.300,- € erhöht und damit gegenüber bisher 627.300,- € auf nunmehr 644.600,-€ festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 207.400,- € erhöht und damit gegenüber bisher 82.200,- € auf nunmehr 289.600,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.     
Es werden Ausgaben für den Gemeindetraktor in Höhe von 27.400 € im Vermögenshaushalt hinzugefügt. Weitere Änderungen werden nicht vorgenommen. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form mit der genannten Änderung zu erlassen.     

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass der Haushaltssatzung 2017
Beschlussvorlage - 23/2016
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.  
Im Rahmen der Haushaltsbesprechung wird der Ansatz für die Sanierung "Alte Schule" auf 370.000 € geändert. Auch die Kreditaufnahme wird entsprechend angepasst. Für die HHSt 63000.51000 werden zusätzliche 10.000 € bereitgestellt.
Die Amtsverwaltung rät der Gemeinde zu einer Hebesatzerhöhung. Zur Beratung liegen folgende Zahlen vor:
 
Zuführung/Entnahme Vermögenshaushalt
 
Zuführung/Entnahme Rücklage
2010
     110.560,00 €
 
 
2010
     30.043,00 €
               
2011
       23.175,00 €
 
 
2011
 
     70.482,00 €
2012
       36.834,00 €
 
 
2012
     40.409,00 €
                 
2013
 
   15.026,00 €
 
2013
 
     19.598,00 €
2014
 
   19.333,00 €
 
2014
 
   192.947,00 €
2015
 
     9.911,00 €
 
2015
 
     76.572,00 €
2016
 
   67.100,00 €
 
2016
 
   255.000,00 €
2017
 
     3.200,00 €
 
2017
 
     12.200,00 €
2018
          2.900,00 €
 
 
2018
       2.900,00 €
 
2019
          2.900,00 €
 
 
2019
       2.900,00 €
 
2020
          2.900,00 €
 
 
2020
       2.900,00 €
 
 
 
 
 
 
 
 
 
230
240
260
280
300
320
Grundsteuer A
8.200
8.557
9.270
9.983
10.696
11.409
Grundsteuer B
/
42.700
46.258
49.817
53.375
56.933
Gewerbesteuer
/
/
/
/
22.200
23.680
 
 
 
 
 
 
 
letzte Erhöhung vor 1998
 
 
 
 
 
Amtsdurchschnitt Grundsteuer A: 302,1
 
 
 
 
Amtsdurchschnitt Grundsteuer B: 304,7
 
 
 
 
 
 
Amtsdurchschnitt Gewerbesteuer: 327,9
 
 
 
 
 
 

Über eine tatsächliche Erhöhung soll erst in der Gemeindevertretersitzung entschieden werden.
Der Termin für den Baubeginn beim Bahnübergang wird zur GV bekannt gegeben. 

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2020 werden beschlossen:
§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     646.000 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     646.000 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     435.900 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     435.900 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    370.000 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     159.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        1,17 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     230 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     240 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     300 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.   

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2017
Beschlussvorlage - 18/2016
Nach Inkrafttreten des Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) wurde die Hundesteuersatzung entsprechend der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung überarbeitet.

Auf Besonderheiten wird im Folgenden hingewiesen (in der Satzung kursiv gedruckt):

§ 4 Abs.1:
Die derzeit gültigen Steuersätze betragen seit 2010 für den ersten Hund 40,00 €, für den zweiten 60,00 € und für jeden weiteren Hund 80,00 € pro Jahr.
Die Verwaltungskosten liegen bei rund 29,00 € jährlich pro Fall.
Der vom Land Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit Fehlbetragszuweisungen geforderte Steuersatz für einen ersten Hund beträgt 120,00 € pro Jahr.

Eine Erhöhung der Steuersätze auf mindestens 60,00 € für den ersten, 80,00 € für den zweiten und 100,00 € für jeden weiteren Hund erscheint angemessen.

§ 6 Abs. 1 Buchstabe d und Abs.2:
Aufgrund des seit 01.01.2016 gültigen HundeG kann die Gemeinde die Hundesteuer für Hunde ermäßigen, deren Halter/innen eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 HundeG abgelegt haben.

Es steht - wie bei den weiteren Ermäßigungen auch - im Ermessen der Gemeinde, ob sie mit einer Steuerermäßigung um die Hälfte der Jahressteuer einen Anreiz für den Erwerb der Sachkunde für das Halten von Hunden schaffen will.
Welche finanziellen Auswirkungen eine entsprechende Ermäßigung hätte, ist schwer einschätzbar, da eine Prognose über die Zahl abzulegender Sachkundeprüfungen nicht möglich ist.

§ 7 Zwingersteuer
Die Zwingersteuer privilegiert Hundezüchter- ob das noch angemessen ist, steht im Ermessen der Gemeinde. Mehrere Gemeinden haben diesen Steuertatbestand aus ihren Satzungen gestrichen. In den letzten 5 Jahren gab und aktuell gibt es keinen entsprechenden Steuerfall in Gammelby.

§ 11 Abs. 2:
Grundsätzlich wird die Hundesteuer in Vierteljahresraten am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Das führt bei Hundehaltern, die nicht gleichzeitig Grundbesitzabgaben zahlen, zu niedrigen Einzelfälligkeiten, die bei Nichtzahlung erheblichen Verwaltungsaufwand in Hinblick auf Mahnungen und Vollstreckungen verursachen.
Deswegen enthält der Entwurf der Satzung in § 11 Abs. 2 das Fälligwerden der Hundesteuer in einem Jahresbetrag am 15.05. Dadurch würden die Mahn- und Vollstreckungsgebühren für den säumigen Steuerzahler und der Aufwand für die Verwaltung gleichzeitig reduziert.   

Beschluss:
Die Hundesteuersatzung wird in der vorliegenden Fassung vom 20.09.2016 mit folgenden Änderungen beschlossen:
- Der Steuersatz wird auf 60 € / 80 € / 100 € festgesetzt
- Die § 6 (1) d und § 7 verbleiben in der Satzung   

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz
Beschlussvorlage - 20/2016
Durch das Steueränderungsgesetz 2015 hat sich die Systematik der Umsatzbesteuerung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) umfassend geändert. Gemäß § 2b UStG ist die Unternehmereigenschaft nicht mehr an das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art gebunden. Betätigen sich jPdöR auf privatrechtlicher Grundlage sind sie nach der neuen Rechtslage unter gewissen Voraussetzungen umsatzsteuerpflichtig.
Die neue Regelung gilt grundsätzlich ab dem 01.01.2017. Auf Antrag an die Finanzverwaltung kann jedoch die bisherige Regelung in einem Übergangszeitraum bis längstens 31.12.2020 weitergenutzt werden. Dieser Antrag ist bis zum 31.12.2016 zu stellen. Die Entscheidung darüber, ob der Antrag gestellt wird, obliegt der Gemeindevertretung.

In der Übergangzeit werden weitere Ausführungsanweisungen des Bundesministeriums für Finanzen zur Klärung der Sach- und Rechtslage erwartet. Die Verwaltung wird dann im Einzelfall prüfen, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.   

Beschluss:
Die Gemeinde erklärt gemäß § 27 Abs. 22 UStG (Umsatzsteuergesetz) bis zum 31.12.2016 gegenüber der Finanzverwaltung die weitere Anwendung der bisherigen umsatzsteuerlichen Regelungen bis längstens 31.12.2020.      

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS)
Beschlussvorlage - 21/2016
Aufgrund der in 2015 neu erlassenen Abwasserbeseitigungssatzung hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 26.11.2015 zum 01.01.2016 auch eine neue Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung, kurz BGS) beschlossen.

Die beschlossene BGS enthält aufgrund eines Übertragungsfehlers bei der Erarbeitung in § 13 fehlerhafte Beitragssätze für Schmutz- und Niederschlagswasser.
Seit Inkrafttreten der neuen BGS am 1.1.2016 gab es keinen Beitragsfall, so dass der Fehler erst jetzt anlässlich einer Überprüfung der kalkulatorischen Beitrags- und Gebührengrundlagen aufgefallen ist.

Die 1. Nachtragssatzung beinhaltet ausschließlich die korrekten Beitragssätze, die auch schon in der bis zum 31.12.2015 gültigen BGS enthalten waren. Weitere Änderungen erfolgen nicht. 

Beschluss:
Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung - BGS) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung
Beschlussvorlage - 19/2016
Nach § 34 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein regelt die Gemeindevertretung ihre inneren Angelegenheit, insbesondere den Ablauf der Sitzungen, durch eine Geschäftsordnung, soweit hierzu keine gesetzlichen Regelungen vorliegen. Die Geschäftsordnung der Gemeinde Gammelby ist 26 Jahre alt. Hierauf hat auch generell das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Kreises im Rahmen seiner letzten Prüfung hingewiesen. Daher ist eine neue Geschäftsordnung zu beschließen. Die Amtsverwaltung hat hierzu eine Mustergeschäftsordnung erarbeitet.   
Im Rahmen der Finanzausschusssitzung kommt die Frage auf, was mit Sitz in der Gemeinde gemeint ist (§11(1)). Gemeint ist laut Rücksprache mit Herrn Stöcks sowohl der Firmensitz eines Unternehmens als auch z.B. der Sitz der Zweigstelle. 

Beschluss:
Die vorliegende Geschäftsordnung wird mit folgenden Änderungen beschlossen:
§ 7(4): Verträge werden in der Aufzählung hinzugefügt
§ 11 (2): Die Einwohnerfragezeit findet zu Beginn (nach dem Bericht der Bürgermeisterin)...
§ 14 (2): Die Fragezeit findet zu Beginn (nach dem Bericht der Bürgermeisterin) .....  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Levien  Ralph Sicker 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender