N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Gammelby vom 23.01.2017.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.00 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Ralph Sicker
stellv. Ausschussvorsitzender Klaus-Jörg Brunkert
Ausschussmitglied Torsten Modi
Ausschussmitglied Heike Stolz
Ausschussmitglied (wB) Thomas Beerbaum

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer
Gemeindevertreter Eckhard Schmidt
Gemeindevertreter Jürgen Thoms
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien
 Andreas Flügge

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 3/2017
6. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Gammelby für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Gammelby
  Beschlussvorlage - 1/2017
7. Antrag auf Bezuschussung des Jugendrotkreuzorchesters des Deutschen Roten Kreuzes, Ortsverein Eckernförde
  Beschlussvorlage - 27/2016

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. 

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende berichtet über den Beschluss der Gemeinde sich mit dem Planungs- und Sanierungskonzept "Alte Schule" auseinander zu setzen. Für die Maßnahme wurden vorsorglich insgesamt 380.000,00 € über den Haushalt zur Verfügung gestellt. Da die Maßnahme über einen Kredit finanziert werden soll, wurden von der Amtsverwaltung vorsorglich Mittel aus dem Kommunalen Investitionsfond beantragt.

zu TOP 5. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 3/2017
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Gammelby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.
Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.
Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2015.

Beschluss:
Die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Gammelby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2016 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.   

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Gammelby für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Gammelby
Beschlussvorlage - 1/2017
Nach einem intensiven Beteiligungsverfahren der Kommunalen Landesverbände, der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände und des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein wurde am 10. Juni 2016 das Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag geändert. Mit dieser Änderung wurden die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein auf eine rechtssichere Basis gestellt. Da eine Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Sondervermögen der Gemeinde darstellt, muss die Gemeinde in diesem Fall eine Satzung für Sondervermögen der Gemeinde erlassen. Die vorhandenen Kameradschaftskassen bleiben kraft Gesetzes bestehen.

Durch das Innenministerium wurde eine entsprechende Mustersatzung erarbeitet, die durch die Verwaltung um gemeindliche Gegebenheiten ergänzt wurde. Die Wertgrenzen in § 3 und § 9 Abs. 2 wurden aus der Hauptsatzung der Gemeinde übernommen. Die Wertgrenze in § 7 Abs. 7 wurde aus der Haushaltssatzung der Gemeinde übernommen. Dies können in den gemeindlichen Beratungen angepasst werden. Eine anderweitige Abweichung von der Mustersatzung bedarf der Einzelgenehmigung durch das Innenministerium. 

Beschluss:
Im Vergleich zur Vorlage werden folgende Änderungen vorgenommen:
§ 7 Nr.7 wird auf Wunsch des Wehrführers von 2.000 € auf 500 € gesenkt
§ 9 Nr. 2 wird auf Wunsch des Wehrführers von 2.500 € auf 1.500 € gesenkt

Die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Gammelby für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Gammelby wird beschlossen. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Antrag auf Bezuschussung des Jugendrotkreuzorchesters des Deutschen Roten Kreuzes, Ortsverein Eckernförde
Beschlussvorlage - 27/2016
Der Gemeinde Gammelby liegt ein Antrag auf Bezuschussung des Jugendrotkreuzorchesters des Deutschen Roten Kreuzes, Ortsverein Eckernförde vor. Der Verein bittet um Mitfinanzierung des Unterschusses von 8.500 €.

Der Antrag liegt der Vorlage bei.    

Beschluss:
Die Gemeinde Gammelby ist keine Partnerstadt der Stadt Hässleholm. Zudem wurde der Antrag für eine erwachsene und nicht für eine jugendliche Teilnehmerin beantragt.
Es wird beschlossen keinen Zuschuss zu gewähren. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.


Christian Levien  Ralph Sicker 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender