N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Gammelby vom 16.11.2017.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.25 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Ralph Sicker
stellv. Ausschussvorsitzender Klaus-Jörg Brunkert
Ausschussmitglied Torsten Modi
Ausschussmitglied Heike Stolz

Abwesend sind:
Ausschussmitglied (wB) Thomas Beerbaum (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer
Gemeindevertreter Jürgen Thoms
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V.
  Beschlussvorlage - 16/2017
6. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
  Beschlussvorlage - 17/2017
7. Erlass der Haushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 19/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
10. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es wird beschlossen die Tagesordnungspunkte 8 und 9 nicht öffentlich zu behandeln.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende berichtet über folgende Punkte:
- Maßnahme "Verkehrseinengung" ist abgeschlossen
- Maßnahme "Arbeiten am Gemeindetreff" laufen
- Infos zum beantragten und genehmigten KIF-Darlehen für den Gemeindetreff

zu TOP 5. Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V.
Beschlussvorlage - 16/2017
Der Seeadlerschutz Schlei e.V. beantragt eine Bezuschussung in Höhe von 250,00 € für die Anschaffung von Adlerpräparaten zu Schulungszwecken sowie für die Aufstellung von Informationstafeln über das Seeadlervorkommen in unserer Region. Informationen zu diesem Antrag sind den Anlagen zu entnehmen.  

Beschluss:
Es wird beschlossen einen Zuschuss in Höhe von 100 € nach Haltung eines Vortrages in der Grundschule Barkelsby zu gewähren. 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
Beschlussvorlage - 17/2017
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Gammelby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 55.600,- € erhöht und damit gegenüber bisher 646.000,- € auf nunmehr 701.600,-€ festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 128.400,- € vermindert und damit gegenüber bisher 435.900,-€ auf nunmehr 307.500,- € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird um 200.000,- € vermindert und von bisher 370.000,- € auf 170.000,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.        

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.        

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass der Haushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 19/2017
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.      

Im Rahmen der Haushaltsbesprechung wird der Einnahme- und Ausgabeplan für das Haushaltsjahr 2018 der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Gammelby zur Kenntnis genommen.

Zudem werden folgende Änderungen vorgenommen:
02000.65500: neu 10.000 €
79200.71600: neu 1.100 €

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 werden beschlossen:
§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     708.600 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     708.600 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     284.000 EUR
    in derAusgabe auf                                                                                                                                                     284.000 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    200.000 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     177.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0,83 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     280 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     280 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     320 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.       

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 10. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit anwesend ist erübrigt sich die Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 


Christian Levien  Ralph Sicker 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender