N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Gammelby vom 14.11.2013.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.20 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende/r Ralph Sicker
wählbarer Bürger Torsten Modi
Stellv. Ausschussvorsitzende/r Stefan von Weydenberg
wählbarer Bürger Karsten Wittdorf
Ausschussmitglied Hans-Hermann Zenz

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer
Gemeindevertreter/in Heike Stolz
Gemeindevertreter Jürgen Thoms
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Verpflichtung wählbarer Bürger
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
6. Entschlammung Schlammabsetzteich der Teichkläranlage Gammelby
  Beschlussvorlage - 16/2013
7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 17/2013
8. Erlass der Haushaltssatzung 2014
  Beschlussvorlage - 18/2013

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Die Tagesordnung wird um den Punkt "Verpflichtung wählbarer Bürger" erweitert.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Verpflichtung wählbarer Bürger

Der Ausschussvorsitzende nimmt die Verpflichtung der wählbaren Bürger, Herrn Torsten Modi und Karsten Wittdorf gemäß § 21 Gemeindeordnung vor.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 5. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Über die Tagesordnung hinaus ist nichts zu berichten.


zu TOP 6. Entschlammung Schlammabsetzteich der Teichkläranlage Gammelby
Beschlussvorlage - 16/2013

Die Gemeinde Gammelby betreibt in den Niederungen der Kohlholmer Au eine Teichkläranlage mit 3 Einzelteichen. Ein Teil des ersten Teiches dient als Schlammabsetz- / faulteich.
Im Sommer 2013 wurden die Kanäle in Gammelby im Zuge der Aufstellung des Kanalkatasters gereinigt und von einer Fachfirma inspiziert. Diese Fachfirma wurde gebeten, die an der Oberfläche des Teiches schwimmenden Feststoffe abzusaugen und ordnungsgemäß zu verwerten. Die Mitarbeiter der Firma haben den Teich vor den Arbeiten fotografiert und danach die gereinigte Oberfläche ebenfalls. Dadurch war dokumentiert, dass die schwimmenden Feststoffe und Schlamminseln sorgsam abgefischt wurden. Einen Tag später zeigte sich wieder eine geschlossene Feststoff- und Schwimmschlammschicht. Ferner waren viele Gasblasen zu erkennen.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Gewässerschutzes im Allgemeinen und der Erhaltung der Badewasserqualität der Schlei im Besonderen wird seitens Herrn Andresen eine Entschlammung des Schlammabsetzteiches angeregt. Abtreibende Schlammflocken können im Ablauf der Kläranlage für eine Überschreitung maßgeblicher Parameter verantwortlich sein. Bevor die Aufsichtsbehörde (UNB des Kreises RD-Eck) bei den unangemeldeten Probennahmen eine derartige Überschreitung feststellt, sollte gehandelt werden.

Recherchen in der Verwaltung haben ergeben, dass die letzte Entschlammung im Frühjahr 2004 durchgeführt wurde. Seinerzeit wurden rund 50 to Klärschlamm (umgerechnet auf 100 % TS) entnommen. Da der Schlamm natürlich nicht auf 100 % TS entwässert werden kann, lag die tatsächlich abgefahrene Schlammmenge bei einem durchschnittlichen TS-Gehalt von 32 % bei rund 160 to.
Da Herr Andresen nicht in Erfahrung bringen konnte, wie lange die Entschlammung vor 2004 her war, vermag er nicht abzuschätzen, wie viel Schlamm jetzt im Teich lagert. Auch eine Schlammspiegelmessung mit vertretbarem Aufwand bringt erfahrungsgemäß keine befriedigenden Erkenntnisse. Dazu sind Schlämme in derartigen Teichen zu inhomogen und weisen zu große Unterschiede in den TS-Gehalten auf.

Im Juli 2013 hat Herr Andresen in Abstimmung mit der Bürgermeisterin eine "kleine" Abwasseranalyse anfertigen lassen. Der Kupfergehalt wurde mit 1241 mg/kgTS attestiert. Damit muss der Schlamm thermisch verwertet werden. 2004 war noch die Rede von einer Entsorgung des Schlamms. Dieses ist heute aufgrund des geltenden Abfallrechts nicht mehr statthaft. Es gilt das Verwertungsgebot, so dass eine Verbrennung (thermische Verwertung) quasi als einziger Verwertungsweg bleibt.

Im Jahre 2003 wurden Grundwasserpegel um den Teich abgeteuft. Es wurde festgestellt, dass der Grundwasserstand ein Entleeren des Teiches nicht zulässt. Es besteht akute Grundbruchgefahr. Daher muss damals wie heute eine Unterwasserentnahme des Schlamms bei Beibehaltung der Vollfüllung des Teiches durchgeführt werden.

Die Kosten für eine Entschlammung können nicht geschätzt, sondern nur grob angenommen werden. Es dürfte unstrittig sein, dass der Teich gänzlich geleert werden soll. Herr Andresen würde die Kosten mit 60.000 € annehmen. Der tatsächliche Aufwand wird sich erst nach Fertigstellung der Reinigung beziffern lassen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Teichentschlammung der KA Gammelby in 2014 durchzuführen. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, eine Ausschreibung der erforderlichen Dienstleistung zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die angenommenen Gesamtkosten in Höhe von 60.000 € werden anerkannt und die erforderlichen Mittel über den Verwaltungshaushalt 2014 bereit gestellt.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 17/2013

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Gammelby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 28.900,- € erhöht und damit gegenüber bisher 546.900,- € auf nunmehr 575.800,-€ festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 13.300,- € erhöht und damit gegenüber bisher 33.700,- € auf nunmehr 47.000,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass der Haushaltssatzung 2014
Beschlussvorlage - 18/2013

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2017 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     639.300 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     639.300 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     70.500 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     70.500 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     159.800 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        1,09 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     230 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     240 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     300 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Levien  Ralph Sicker 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender