N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Gammelby vom 17.09.2015.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff "Alte Schule", Gammelby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.18 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Ralph Sicker
stellv. Ausschussvorsitzender Klaus-Jörg Brunkert
Ausschussmitglied Torsten Modi
Ausschussmitglied Heike Stolz
Ausschussmitglied (wB) Thomas Beerbaum

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer
Gemeindevertreter Tarik Stolz
Amtsdirektor Gunnar Bock
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes
  Beschlussvorlage - 21/2015
6. Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung
  Beschlussvorlage - 22/2015
7. Erlass einer Feuerwehrentgeltsatzung und eines Feuerwehrentgelttarifs.
  Beschlussvorlage - 12/2015
8. Erlass einer neuen Entschädigungssatzung
  Beschlussvorlage - 20/2015
9. Verfahren zur Beratung über wiederkehrende Straßenausbaubeiträge nach § 8a Kommunalabgabengesetz
  Beschlussvorlage - 26/2014

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Die Tagesordnungspunkte 7 und 8 (Thema Breitbandzweckverband) werden nach vorne gezogen und als neue Punkte 5 und 6 behandelt.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende berichtet über die die Veranstaltung zum Thema Breitbandzweckverband in Holzdorf.


ab hier anwesend: Herr Klaus-Jörg Brunkert

zu TOP 5. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes
Beschlussvorlage - 21/2015

Die Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee haben die Amtsverwaltung im vergangenen Jahr mit der Planung einer Breitbandversorgung beauftragt. Zwischenzeitlich wurden die Infrastrukturvorplanungen für eine glasfaserbasierende Breitbandversorgung der Haushalte im Amtsgebiet, ein Business Case sowie Entwürfe eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes sowie deren Satzungsentwurf erstellt. Den Gemeinden werden damit die wesentlichen Grundlagen für die Entscheidung über die Errichtung einer Breitbandinfrastruktur und der entsprechenden Organisationsform zur Verfügung gestellt. Sie wurden am 26. August 2015 den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern dargestellt und erläutert. Im Ergebnis wird die Gründung eines Breitbandzweckverbandes empfohlen, der nach seiner Konstituierung die weiteren Voraussetzungen für einen Breitbandausbau (Finanzierung, Förderung, EU-weite Ausschreibung usw.) mit dem Ziel der Realisierung klärt.

Als mögliche zusätzliche Partnerin kommt die Stadt Kappeln in Betracht. Der Fördergeber und das Breitbandkompetenzzentrum haben bereits vor einiger Zeit signalisiert, dass sie eine Zusammenarbeit wünschen. Die Planung wurde daher aufeinander abgestimmt. Eine Zusammenarbeit kann nur gegenseitig befruchten, da die Wirtschaftlichkeit einer Breitbandversorgung entscheidend von der Anschlussnehmerquote innerhalb eines zusammenhängenden Gebietes abhängt.


Folgende Änderungen werden im Vertrag vorgenommen:
§ 6(4) letzter Satz: nicht 100.000 € sondern 110.000 €
§ 9 Satz 1: Der Vertrag tritt am 01.01.2016 in Kraft


Beschluss:

Der öffentlich-rechtliche Vertrag wird beschlossen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung
Beschlussvorlage - 22/2015

Nach § 5 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vereinbaren die Verbandsmitglieder eine Verbandssatzung, die der Zweckverband erlässt. Der vorliegende Satzungsentwurf wurde mit der Aufsichtsbehörde (Ministerium) abgestimmt.


Folgende Änderungen werden in der Satzung vorgenommen:
§ 11(4) Satz 2: Das Stammkapital beträgt 110.000 €
§ 18(1): Satzungen des BZV werden durch Bereitstellung im Internet unter www.bzv-schlei-ostsee.de bekannt gemacht. Auf die Veröffentlichung wird im Aushangkasten neben dem Haupteingang des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde, hingewiesen.
§ 19(1): Die Verbandssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft.


Beschluss:

Die Verbandssatzung wird beschlossen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass einer Feuerwehrentgeltsatzung und eines Feuerwehrentgelttarifs.
Beschlussvorlage - 12/2015

Gemäß § 6 Brandschutzgesetz -BrandSchG- hat die Feuerwehr bei Bränden, Not- und Unglücksfällen in ihrem Einsatzgebiet die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um gegenwärtige Gefahren für Leben, Gesundheit und Vermögen abzuwenden (abwehrender Brandschutz, technische Hilfe). Es handelt sich hierbei um eine Pflichtaufgabe der Feuerwehr im Rahmen der Gefahrenabwehr.

(1) Gemäß § 29 des Brandschutzgesetzes für Schl.-Hol. ist der Einsatz der öffentlichen Feuerwehr grundsätzlich für die Geschädigten unentgeltlich bei
1. Bränden
2. der Befreiung von Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen
3. der Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen, die durch Naturereignisse verursacht werden.

Für andere Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehren einschließlich der Feuersicherheitswachen können Gebühren nach dem Kommunalen Abgabegesetz des Landes Schleswig-Holstein oder privatrechtliche Entgelte erhoben werden. Das Gleiche gilt für Einsätze zu Zwecken nach Abs.1 im Falle
1. vorsätzlicher Verursachung von Gefahr und Schaden
2. vorsätzlicher grundloser Alarmierung der Feuerwehr
3. eines Fehlalarms einer Brandmeldeanlage und
4. einer bestehenden Gefährdungshaftpflicht (Straßenverkehr)

Das Brandschutzgesetz (§29) ermöglicht ausdrücklich, auf Grundlage einer gemeindlichen Regelung die Erhebung von Gebühren und privatrechtlicher Entgelte.

Da die Gemeinde Gammelby nicht über eine Gebührenregelung verfügt, ist das Abrechnen der Einsätze der Feuerwehr nicht mehr möglich.


Beschluss:

Die Feuerwehrentgeltsatzung und der Feuerwehrentgelttarif über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gammelby werden in der vorgelegten Fassung genehmigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Feuerwehrentgeltsatzung und den Feuerwehrentgelttarif auszufertigen und bekannt zu machen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.
ab hier abwesend: Herr Thomas Beerbaum

zu TOP 8. Erlass einer neuen Entschädigungssatzung
Beschlussvorlage - 20/2015

Im Rahmen der überörtlichen Kassen- und Ordnungsprüfung der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde u. a. darauf hingewiesen, dass die Entschädigungen für die Feuerwehrgerätewarte in die Entschädigungssatzung der jeweiligen Gemeinden aufzunehmen sind. In diesem Zusammenhang wurde die bisherige Entschädigungssatzung durch das Amt überarbeitet. Hinsichtlich der einzelnen Entschädigungen wurden die bisherigen Summen in Prozentsätze übernommen, um bei Änderungen der Entschädigungsverordnungen und der Entschädigungsrichtlinien keine Änderung der Satzung durchführen zu müssen. Durch die Verwendung von Prozentsätzen kann es zu vernachlässigen Rundungsabweichungen kommen.


Im Rahmen der Sitzung wird folgende Änderung vorgenommen:
§ 3(1)Satz 2: Änderung von § 3 auf § 2

Während der Sitzung kommt die Frage auf, ob in § 3 Satz 1 nicht 66 % stehen müsste. Die Prüfung der bestehenden Satzung hat ergeben, dass Ausschussvorsitzende bisher 10 € zusätzlich erhalten haben. Der Höchstsatz der Verordnung liegt bei 31 €. Somit sind die 33 %, die in der Satzung verankert sind, richtig. 


Beschluss:

Es wird beschlossen, die vorliegende Entschädigungssatzung gem. Entwurf zu beschließen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Verfahren zur Beratung über wiederkehrende Straßenausbaubeiträge nach § 8a Kommunalabgabengesetz
Beschlussvorlage - 26/2014

Mit § 8a KAG-SH hat der Landesgesetzgeber grundsätzlich die Möglichkeit der Erhebung wiederkehrender statt einmaliger Straßenausbaubeiträge geschaffen.
Da die Verfassungsmäßigkeit der wiederkehrenden Beiträge in Frage stand, wurde von Seiten der Verwaltung geraten, eine anhängige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hierzu abzuwarten.
Nunmehr hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss vom 25.06.2014 wiederkehrende Beiträge grundsätzlich für verfassungsrechtlich zulässig erklärt.
Es wurde zwar auf die verfassungsrechtlichen Grenzen bei der Bildung von Abrechnungseinheiten eingegangen, konkrete Aussagen zu den Voraussetzungen wurden jedoch nicht gemacht. Viele Fragen, die sich für die Erhebung wiederkehrender Beiträge stellen, wurden unbeantwortet gelassen. Insbesondere hilft der Beschluss nicht bei der Beantwortung, wie denn § 8a KAG-SH mit seinen Bestimmungen rechtmäßig anzuwenden ist, weil dem Bundesverfassungsgericht ein Sachverhalt aus Rheinland-Pfalz vorlag. Das dortige KAG unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von dem schleswig-holsteinischen KAG.

Um sich mit den Fragestellungen zur möglichen Einführung wiederkehrender Beiträge inhaltlich ernsthaft auseinandersetzen zu können, bedarf es eines gewissen allgemeinen Grundverständnisses und des individuellen Blickes auf die einzelne Gemeinde, denn wie bei den einmaligen sind auch bei den wiederkehrenden Beiträgen das Straßennetz und die Grundstücksgegebenheiten der jeweiligen Gemeinde entscheidend (Bildung von Abrechnungsgebieten, Grundstücksgewichtung und die voraussichtlich anfallenden Kosten hierfür, bauliche Planungserfordernisse auf Seiten der Gemeinde, usw.).

In seiner Sitzung vom 17.11.2014 hatte der Finanzausschuss beschlossen, dass die Erfahrungen der Gemeinde Barkelsby mit der Beratung durch die COMUNA mbH abgewartet werden sollen.
Mittlerweile haben sowohl in der Gemeinde Güby als auch in Barkelsby nicht öffentliche Informationsabende für Gemeindevertreter/innen und Wählbare Bürger/innen stattgefunden. Der Einblick in die Thematik mit der Möglichkeit Fragen zu stellen hat in beiden Gemeinden übereinstimmend dazu geführt, dass ein Systemwechsel von einmaligen zu wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen nicht befürwortet wird.

Sollte sich der Finanzausschuss für eine entsprechende Veranstaltung mit Herrn Belz entscheiden, ist nach der Erfahrung mit Güby und Barkelsby mit Kosten in Höhe von ca. 1000 € zu rechnen.


Beschluss:

Es wird beschlossen die Entwicklung in Owschlag und Borgstedt weiter abzuwarten. Der Tagesordnungspunkt wird in das Jahr 2016 vertagt.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.


Christian Levien  Ralph Sicker 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender